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   FG Baden-Württemberg, 26.01.2005 - 12 K 459/00   

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FG Baden-Württemberg, 26.01.2005 - 12 K 459/00 (https://dejure.org/2005,9138)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.01.2005 - 12 K 459/00 (https://dejure.org/2005,9138)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Januar 2005 - 12 K 459/00 (https://dejure.org/2005,9138)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerermäßigung für Umsätze aus von Männern dargebotenen Striptease-Shows; Einordnung von Tanzdarbietungen ohne Kleidung als Kunst und Kultur; Steuerrechtliche Einordnung von Striptease-Darbietungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a
    Kein ermäßigter Steuersatz für Umsätze aus Striptease-Darbietungen mit geschlechtseingrenzender bzw. geschlechtsausgrenzender Wirkung; Umsatzsteuer 1998

  • rechtsportal.de

    UStG § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a
    Kein ermäßigter Steuersatz für Umsätze aus Striptease-Darbietungen mit geschlechtseingrenzender bzw. geschlechtsausgrenzender Wirkung; Umsatzsteuer 1998

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kein ermäßigter Steuersatz für Umsätze aus Striptease-Darbietungen mit geschlechtseingrenzender bzw. geschlechtsausgrenzender Wirkung - Umsatzsteuer 1998

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Männer-Striptease-Show keine Theatervorführung nach dem Umsatzsteuergesetz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 911
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 26.04.1995 - XI R 20/94

    Soloauftritte sind als Veranstaltungen von Theatervorführungen und Konzerten nur

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.01.2005 - 12 K 459/00
    Insofern werden sowohl von der Rechtsprechung als auch von der Verwaltung zu Recht neben den Aufführungen von Theaterstücken, Opern, Operetten, Musicals auch Darbietungen der Pantomime und Tanz- sowie Kleinkunst bis hin zu den Puppenspielen unter den Begriff "Theatervorführungen" gefasst (BFH-Urteil vom 09. Oktober 2003 V R 86/01, a.a.O. und vom 26. April 1995 XI R 20/94, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1995, 519 sowie Abschnitt 166 Abs. 2 Satz 2 UStR).

    Diese müssten aber, um die Darbietungen der ... als "Theatervorführungen" im Sinne von § 12 Abs. 2 Nr. 7 a UStG einstufen zu können, ihren eigentlichen Zweck ausmachen (BFH-Urteil vom 26. April 1995 XI R 20/94, a.a.O.).

  • BFH, 09.10.2003 - V R 86/01

    Steuerbegünstigte Theatervorführung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.01.2005 - 12 K 459/00
    Begünstigt sind daher z.B. auch Mischformen von Sprech-, Musik- und Tanzdarbietungen (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 09. Oktober 2003 V R 86/01, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2004, 984).

    Insofern werden sowohl von der Rechtsprechung als auch von der Verwaltung zu Recht neben den Aufführungen von Theaterstücken, Opern, Operetten, Musicals auch Darbietungen der Pantomime und Tanz- sowie Kleinkunst bis hin zu den Puppenspielen unter den Begriff "Theatervorführungen" gefasst (BFH-Urteil vom 09. Oktober 2003 V R 86/01, a.a.O. und vom 26. April 1995 XI R 20/94, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1995, 519 sowie Abschnitt 166 Abs. 2 Satz 2 UStR).

  • EuGH, 18.01.2001 - C-83/99

    Kommission / Spanien

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.01.2005 - 12 K 459/00
    Da eine ausdrückliche Bestimmung der Voraussetzungen für die Eintrittsberechtigung für Theater fehlt, ist die Wendung insofern - wie geschehen - nach ihrer gewöhnlichen Bedeutung auszulegen (vgl. Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften - EuGH - vom 18. Januar 2001 Rs. C-83/99 - Kommission/Spanien, Slg. 2001, I-445, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 2001, 210).
  • BSG, 25.10.1995 - 3 RK 24/94

    Künstlersozialabgabe bei Unterhaltungsshows, Variete

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.01.2005 - 12 K 459/00
    Im Übrigen habe das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 25. Oktober 1995 3 RK 24/94 entschieden, dass jede Darbietung mit der Absicht "zu unterhalten" als "Kunst" anzusehen sei.
  • OVG Saarland, 26.05.2000 - 3 Q 84/99

    Bescheinigung über Befreiung von Umsatzsteuer; Förderungsfähigkeit einer

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.01.2005 - 12 K 459/00
    Tänzerische und gesangliche Darstellungen, Choreographie, Kostümierungen, Musik und Lichteffekte dienen in diesem Zusammenhang allein dazu, die erotisierende Wirkung der Entkleidungsszenen zu verstärken (zu einem ähnlichen Fall siehe Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 26. Mai 2000 3 Q 84/99).
  • BVerfG, 26.03.1998 - 1 BvR 2341/95

    Keine Verletzung des GG Art 3 Abs 1 durch unterschiedliche umsatzsteuerlichen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.01.2005 - 12 K 459/00
    Art. 3 Abs. 1 GG ist verletzt, wenn wesentlich Gleiches ungleich bzw. wesentlich Ungleiches gleich behandelt wird, ohne dass dafür ein vernünftiger, sachlich einleuchtender Grund gegeben ist, wenn also eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie eine ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 26. März 1998 1 BvR 2341/95, Deutsche-Steuer-Zeitung - DStZ - 1998, 478).
  • FG Münster, 26.11.2020 - 5 K 2414/19

    Umsätze eines Zauberkünstlers unterfallen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz

    Auf diese Weise sollen die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, durch einen niedrigeren Steuersatz zugunsten der Besucher kultureller Veranstaltungen eine Preiserhöhung zu vermeiden (vgl. hierzu BFH, Urteile vom 25.02.2015, XI R 35/12, BStBl II 2015, 677; vom 09.10.2003, V R 86/01, BFH/NV 2004, 984; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.01.2005, 12 K 459/00, EFG 2005, 911; Hessisches FG, Urteil vom 08.07.2009, 6 K 3559/08, juris).
  • FG Münster, 17.06.2021 - 5 K 3185/19

    Online-Klavierkurse unterliegen nicht dem ermäßigten Umsatzsteuersatz

    Auf diese Weise sollen die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, durch einen niedrigeren Steuersatz zugunsten der Besucher kultureller Veranstaltungen eine Preiserhöhung zu vermeiden (vgl. hierzu BFH, Urteile vom 25.02.2015, XI R 35/12, BStBl II 2015, 677; vom 09.10.2003, V R 86/01, BFH/NV 2004, 984; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.01.2005, 12 K 459/00, EFG 2005, 911; Hessisches FG, Urteil vom 08.07.2009, 6 K 3559/08, juris).
  • FG Rheinland-Pfalz, 27.05.2010 - 6 K 1104/09

    Kein ermäßigter Steuersatz für Karnevalssitzungen eines schwul-lesbischen Vereins

    Bestimmungen, die Ausnahmen von einem allgemeinen Grundsatz darstellen, sind dabei eng auszulegen (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Januar 2005 12 K 459/00, EFG 2005, 911).
  • FG Hessen, 08.07.2009 - 6 K 3559/08

    Umsätze einer Zauberin unterliegen dem ermäßigten Steuersatz von 7%

    Auf diese Weise sollen die Mitgliedsstaaten die Möglichkeiten habe, durch einen niedrigeren Steuersatz zugunsten der Besucher bestimmter kultureller Veranstaltungen eine Preiserhöhung zu vermeiden (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 9. Oktober 2003 V R 86/01, BFH/NV 2004, 984, Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 26. Januar 2005 12 K 459/00, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2005, 911).
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