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   FG Hessen, 14.02.2006 - 12 K 4807/01   

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FG Hessen, 14.02.2006 - 12 K 4807/01 (https://dejure.org/2006,11834)
FG Hessen, Entscheidung vom 14.02.2006 - 12 K 4807/01 (https://dejure.org/2006,11834)
FG Hessen, Entscheidung vom 14. Februar 2006 - 12 K 4807/01 (https://dejure.org/2006,11834)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 7 Abs 1 EStG, § 7 Abs 4 EStG, § 7 Abs 5 EStG
    Absetzung für Abnutzung für einen sog. Mehrfachparker

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abschreibung für Abnutzung (AfA) für Mehrfachparkanlage; Qualifizierung einer Mehrfachparkanlage als selbstständiger Gebäudeteil in Gestalt einer Betriebsvorrichtung oder eines Scheinbestandteils; Aufteilung für gesonderte Abschreibung jedes selbstständigen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 7
    Abschreibung; Mehrfachparkanlage; Gemischt genutztes Grundstück; Gebäudebestandteil - Abschreibung einer Mehrfachparkanlage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abschreibung einer Mehrfachparkanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 1656
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 28.10.1999 - III R 55/97

    Investitionszulage für Alarmanlagen

    Auszug aus FG Hessen, 14.02.2006 - 12 K 4807/01
    Betriebsvorrichtungen (R 13 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 i. V. mit R 42 Abs. 3 EStR): Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (z. B. Urteil vom 28.10.1999 III R 55/97, BStBl II 2000, 150) handelt es sich dabei um Gegenstände, durch die das Gewerbe unmittelbar betrieben wird.

    Ob dies der Fall ist, beurteilt sich zivilrechtlich in erster Linie nach dem Willen des Einfügenden, sofern dieser Wille mit dem nach außen in Erscheinung tretenden Sachverhalt in Einklang zu bringen ist (BFH in BStBl II 2000, 150).

  • BFH, 26.11.1973 - GrS 5/71

    Keine gesonderte AfA für Heizungs- und Fahrstuhlanlagen usw. bei Gebäuden des

    Auszug aus FG Hessen, 14.02.2006 - 12 K 4807/01
    Diese Vorschriften gelten grundsätzlich unabhängig davon, ob sich diese Wirtschaftsgüter im Betriebsvermögen oder im Privatvermögen befinden (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 26.11.1973 GrS 5/71, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1973, 132).

    Die Herstellungskosten von unselbständigen Gebäudeteilen sind bei dieser Aufteilung einzubeziehen, wenn diese der Nutzung des gesamten Gebäudes dienen (z. B.BFH in BStBl II 1974, 132 für Fahrstuhl- und Heizungsanlagen); besteht ein Zusammenhang allein mit der Nutzung eines selbständigen Gebäudeteils, sind die Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten der Anlage (nur) bei diesem zu erfassen und zusammen mit ihm abzuschreiben.

  • BFH, 28.06.1983 - VIII R 179/79

    Einheitliche AfA für Zweifamilienhaus und freistehende Doppelgarage auch bei

    Auszug aus FG Hessen, 14.02.2006 - 12 K 4807/01
    Diese rechtspolitische Zielsetzung, die bauliche Nutzung mit den kommunalen Verkehrserfordernissen in Einklang zu bringen, verdeutlicht, dass die Investition nicht einem lediglich vorübergehenden (weil zeitlich begrenzten), sondern einem mit dem Gebrauch des Bauwerks in unmittelbarem Zusammenhang stehenden und bauordnungsrechtlichen Erfordernissen entsprechenden Dauerzweck diente (vgl. ferner die BFH-Urteile vom 28.6.1983 VIII R 179/79, BStBl II 1984, 196, und vom 2.6.1999 X R 16/96, BStBl II 1999, 596).

    Er ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass diese Garagen - anders als Garagen von Ein- oder Zweifamilienhäusern (vgl. hierzu das BFH-Urteil vom 28.6.1983 VIII R 179/79, BStBl II 1984, 196) jedenfalls dann als selbständige Wirtschaftsgüter abzuschreiben sind, wenn ihre Errichtung nicht Bestandteil der Baugenehmigung für das Mietwohngebäude war und kein enger Zusammenhang zwischen der Nutzung der Wohnungen und der Garagen besteht, weil die Zahl der Garagen hinter der Zahl der Wohnungen deutlich zurückbleibt und die Garagen zum Teil an Dritte vermietet sind.

  • BFH, 22.09.2005 - IX R 26/04

    Abschreibung von nachträglich errichteten Garagen eines Mietwohnkomplexes

    Auszug aus FG Hessen, 14.02.2006 - 12 K 4807/01
    Im Streitfall dient die Mehrfachparkanlage hingegen der Nutzung des Gebäudes selbst und keinem davon verschiedenen Zweck, was auch daraus ersichtlich wird, dass ihre Errichtung Bestandteil der Baugenehmigung war (vgl. zu diesem Aspekt das BFH-Urteil vom 22.9.2005 IX R 26/04, BFH/NV 2006, 406).

    Die Behandlung der Mehrfachparkanlage als eigenständiges Wirtschaftsgut lässt sich entgegen der in der mündlichen Verhandlung geäußerten Auffassung des Klägers auch nicht auf das BFH-Urteil in BFH/NV 2006, 406 stützen, weil der vom BFH entschiedene Sachverhalt mit dem Streitfall nicht vergleichbar ist.

  • BFH, 07.07.1998 - VIII R 57/96

    Umwidmung von Verbindlichkeiten: Schuldzinsenzuordnung

    Auszug aus FG Hessen, 14.02.2006 - 12 K 4807/01
    Der Einwand des Klägers, er hätte seine Verpflichtung zur Errichtung der Stellplätze durch Ablösezahlungen an die Kommune abwenden können, ist unbeachtlich, weil es im Rahmen der Besteuerung auf den tatsächlich verwirklichten, nicht aber auf einen lediglich hypothetischen Sachverhalt ankommt (BFH-Urteil vom 7.7.1998 VIII R 57/96, BFH/NV 1999, 594).
  • BFH, 06.06.1984 - II R 184/81

    Grunderwerbsteuer - Zwangsversteigerung - Erbbaurecht

    Auszug aus FG Hessen, 14.02.2006 - 12 K 4807/01
    Da die Klage im Hinblick auf das in der mündlichen Verhandlung eingeschränkte Klagebegehren Erfolg hatte, waren die Kosten für die verschiedenen Zeitabschnitte getrennt zu ermitteln (BFH-Urteil vom 6.6.1984 II R 184/91, BStBl II 1985, 261).
  • BFH, 06.05.2003 - IX R 51/00

    Ablösung der Stellplatzpflicht nach LBO steuerlich absetzbar?

    Auszug aus FG Hessen, 14.02.2006 - 12 K 4807/01
    Hiervon abgesehen zählen im Zusammenhang mit der Errichtung eines Gebäudes geleistete Zahlungen zur Ablösung einer Stellplatzverpflichtung zu den Herstellungskosten dieses Objekts (BFH-Urteil vom 6.5.2003 IX R 51/00, BStBl II 2003, 710, m. w. N.).
  • BFH, 19.02.1974 - VIII R 114/69

    Bemessung der AfA bei Miteigentümern eines Gebäudes

    Auszug aus FG Hessen, 14.02.2006 - 12 K 4807/01
    Im Streitfall konnte der Senat diesbezüglich von einer genauen Ermittlung der einzelnen Berechnungsgrundlagen absehen, da aufgrund der vom Kläger hinsichtlich der zu fremden Wohnzwecken vermieteten Wohnungen zulässigerweise in Höhe des vollen Jahresbetrages angesetzten degressiven AfA nach § 7 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a EStG (vgl. hierzu das BFH-Urteil vom 19.2.1974 VIII R 164/69, BStBl II 1974, 704) das Klagebegehren allein im Hinblick auf diesen Gebäudeteil vollständig ausgeschöpft wird, worauf im Übrigen auch der Prozessbevollmächtigte der Kläger in der mündlichen Verhandlung hingewiesen hat.
  • FG Baden-Württemberg, 18.09.1996 - 5 K 128/95

    Grunderwerbsteuerpflicht für hydraulische Hebevorrichtungen einer

    Auszug aus FG Hessen, 14.02.2006 - 12 K 4807/01
    Davon kann jedoch - wie schon das Finanzamt überzeugend ausgeführt hat - hinsichtlich der Mehrfachparkanlage im Streitfall keine Rede sein, weil diese nicht - ähnlich einer für die Förderung des Produktionsablauf eingesetzten Maschine - in einer spezifischen Funktion zur Vermietungstätigkeit des Klägers bzw. den von den Mietern in dem Gebäude ausgeübten fremdbetrieblichen Betätigungen steht und deren unmittelbarer Verwirklichung dient, sondern im Sinne einer bequemeren Erreichbarkeit durch Anlieger und sonstige Benutzer für die in dem Gebäude befindlichen Wohn- und Büroeinheiten nur mittelbar von Vorteil ist (ebenso für den Bereich der Grunderwerbsteuer das Urteil des FG Baden-Württemberg vom 18.9.1996 5 K 128/95, EFG 1997, 87; Viskorf in Boruttau, Grunderwerbsteuergesetz -GrEStG-; 15. Auflage 2002, § 2 Rz. 92; Pahlke/Franz, GrEStG, 3. Aufl. 2005, § 2 Rz. 46 unter dem Stichwort "Doppelparker").
  • BFH, 02.06.1999 - X R 16/96

    Wohneigentumsförderung für freistehenden Wintergarten

    Auszug aus FG Hessen, 14.02.2006 - 12 K 4807/01
    Diese rechtspolitische Zielsetzung, die bauliche Nutzung mit den kommunalen Verkehrserfordernissen in Einklang zu bringen, verdeutlicht, dass die Investition nicht einem lediglich vorübergehenden (weil zeitlich begrenzten), sondern einem mit dem Gebrauch des Bauwerks in unmittelbarem Zusammenhang stehenden und bauordnungsrechtlichen Erfordernissen entsprechenden Dauerzweck diente (vgl. ferner die BFH-Urteile vom 28.6.1983 VIII R 179/79, BStBl II 1984, 196, und vom 2.6.1999 X R 16/96, BStBl II 1999, 596).
  • BFH, 28.07.1993 - I R 88/92

    Zur Aktivierung von Mietereinbauten als selbständige Wirtschaftsgüter im

  • BFH, 30.01.1995 - GrS 4/92

    Berücksichtigung des Angehörigen durch die unentgeltliche Nutzungsüberlassung

  • BFH, 28.11.1975 - III R 156/73

    Bewegliches Wirtschaftsgut - Installierung eines Klimagerätes in Außenmauer -

  • BFH, 24.11.1970 - VI R 143/69

    Mieter eines Gebäudes - Auswechslung einer Gehtreppe - Fahrtreppe - Bestandteil

  • BFH, 04.12.1970 - VI R 157/68

    Sachen - Vorübergehender Zweck - Einfügung in Gebäude - Bewegliche

  • BFH, 23.08.1999 - GrS 5/97

    Nutzungsüberlassung beim häuslichen Arbeitszimmer

  • FG Berlin, 01.10.1981 - IV 247/80
  • BFH, 19.08.1998 - XI R 8/96

    Keine Rückstellung für künftige Herstellungskosten

  • FG Hamburg, 18.01.2016 - 3 K 176/15

    Bewertungsgesetz Bedarfsbewertung: Grundbesitzwert im Vergleichswertverfahren

    Bei der streitigen Bewertung von Eigentumswohnungen mit dem GBW gem. § 151 Abs. 1 Nr. 1, §§ 157, 176, 182 Abs. 2 Nr. 1 BewG ist bei vorhandenen Garagen-Stellplätzen vorab zu klären, ob letztere selbständige wirtschaftliche Einheiten im Sinne des § 2 BewG bilden oder jeweils Teil der wirtschaftlichen Einheit einer Eigentumswohnung sind (vgl. Grundbuch, Teilungserklärung und deren Durchführung; BGH-Beschluss vom 26.06.2014 V ZB 7/14, MDR 2014, 1048; Urteile VG Augsburg vom 09.04.2008 Au 6 K 07.583, juris; vom 16.01.2008 Au 6 K 07.870, juris; vom 24.10.2007 Au 6 K 06.1402, juris; Hessisches FG vom 14.02.2006 12 K 4807/01, EFG 2006, 1656; BFH vom 22.09.2005 IX R 26/04, BFHE 211, 245, BStBl II 2006, 169; vom 03.08.2004 X R 40/03, BFHE 207, 213, BStBl II 2005, 35; ferner FG München, Urteil vom 11.12.2009 I K 2187/07, EFG 2010, 1778; FG Hamburg, Urteil vom 20.04.2011, 3 K 98/10, juris, nachgehend BFH-Beschluss vom 22.06.2012 II B 45/11, juris).
  • FG Hamburg, 07.07.2015 - 3 K 244/14

    Bewertungsgesetz: Grundbesitzwert im Vergleichswertverfahren

    Bei der streitigen Bewertung von Eigentumswohnungen mit dem GBW gem. § 151 Abs. 1 Nr. 1, §§ 157, 176, 182 Abs. 2 Nr. 1 BewG ist bei vorhandenen Garagen-Stellplätzen vorab zu klären, ob letztere selbständige wirtschaftliche Einheiten im Sinne des § 2 BewG bilden oder jeweils Teil der wirtschaftlichen Einheit einer Eigentumswohnung sind (vgl. Grundbuch, Teilungserklärung und deren Durchführung; BGH-Beschluss vom 26.06.2014 V ZB 7/14, MDR 2014, 1048; Urteile VG Augsburg vom 09.04.2008 Au 6 K 07.583, juris; vom 16.01.2008 Au 6 K 07.870, juris; vom 24.10.2007 Au 6 K 06.1402, juris; Hessisches FG vom 14.02.2006 12 K 4807/01, EFG 2006, 1656; BFH vom 22.09.2005 IX R 26/04, BFHE 211, 245, BStBl II 2006, 169; vom 03.08.2004 X R 40/03, BFHE 207, 213, BStBl II 2005, 35; ferner FG München, Urteil vom 11.12.2009 I K 2187/07, EFG 2010, 1778; FG Hamburg, Urteil vom 20.04.2011, 3 K 98/10, juris, nachgehend BFH-Beschluss vom 22.06.2012 II B 45/11, juris).
  • FG Niedersachsen, 29.10.2019 - 13 K 201/17

    Höhe der Absetzung für Abnutzung für die Anschaffungskosten eines

    Zwischen den Beteiligten ist unstreitig, dass die Eigentumswohnung und der Stellplatz in der Tiefgarage, beide gelegen in der A-Straße 1 in S, in einem einheitlichen Funktions- und Nutzungszusammenhang stehen, so dass die Absetzung für Abnutzung einheitlich vorzunehmen ist (BFH, Urteil vom 14. Januar 2003 - IX R 72/00, BStBl 2003, 916 m.w.N.; FG Hessen, Urteil vom 14. Februar 2006 - 12 K 4807/01, EFG 2006, 1656).
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