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   VG Berlin, 19.02.2020 - 12 K 529.18   

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https://dejure.org/2020,6039
VG Berlin, 19.02.2020 - 12 K 529.18 (https://dejure.org/2020,6039)
VG Berlin, Entscheidung vom 19.02.2020 - 12 K 529.18 (https://dejure.org/2020,6039)
VG Berlin, Entscheidung vom 19. Februar 2020 - 12 K 529.18 (https://dejure.org/2020,6039)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • Verwaltungsgericht Berlin (Pressemitteilung)

    Kleidungsstil darf bei Prüfung grundsätzlich nicht bewertet werden

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Black Shirt mit Ethnokette

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Punkteabzug bei Prüfung wegen falscher Kleidung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Prüfung in Jeans: Keine schlechten Noten wegen zu lockeren Kleidungsstils

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Schlechte Noten für Klamotten!? - Unzulässiger Punkteabzug: Kleiderstil darf bei Hochschul-Prüfung nicht bewertet werden

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Kleidungsstil darf Prüfungsergebnis nicht beeinflussen

  • datev.de (Kurzinformation)

    Kleidungsstil darf bei Prüfung grundsätzlich nicht bewertet werden

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Kleider machen Leute, aber keine Prüfungsnoten

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Prüfungsnote gesenkt, weil Jura-Studentin mit Jeans zur Master-Prüfung antrat

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Kleidungsstil darf bei Prüfung grundsätzlich nicht bewertet werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Prüfungsrecht: Darf das Tragen einer Jeans in einer mündlichen Prüfung negativ bewertet werden?

  • jurios.de (Kurzinformation)

    Prüfungsrecht: Darf das Tragen einer Jeans negativ bewertet werden?

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Berücksichtigung der Kleidung bei der Prüfung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kleidung in Prüfungen nur in Ausnahmefällen prüfungsrelevant

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kleidungsstil darf Prüfung nicht bewertet werden - Abzug von Punkte für dem Kleiderstil ist bewertungsfehlerhaft

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG Berlin, 19.02.2020 - 12 K 529.18
    Uneingeschränkt gerichtlich überprüfbar sind jedoch Fachfragen, die einer fachwissenschaftlichen Erörterung zugänglich sind (vgl. zum Vorstehenden: BVerfG, Beschluss vom 14. April 1991 - 1 BvR 419/81 und 213/83 - juris, insb. Rn. 55 ff.; BVerfGE 84, 34 (53 ff.); BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1993 - 6 C 12.92 -, juris, Rn. 20 ff.; Urteil vom 16. März 1994 - 6 C 5.93 -, juris, Rn. 32 ff.).

    Soweit die Richtigkeit oder Angemessenheit von Lösungen wegen der Eigenart der Aufgabenstellung nicht eindeutig bestimmbar sind, gebührt zwar dem Prüfer ein Bewertungsspielraum, dem aber auch ein Antwortspielraum des Prüflings gegenübersteht (BVerfG, Beschluss vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81 -, juris, Rn. 57; BVerwG, Beschluss vom 16. August 2011 - 6 B 18.11 -, juris, Rn. 16).

    Angesichts der Unbestimmtheit der Leistungsanforderung bezüglich der Kleidung ist die Kleiderauswahl der Klägerin, die sich zudem mit ihrer gemeinsam geprüften Kommilitonin auch farblich abstimmte, jedenfalls ein vertretbarer und damit nicht mit Punktabzügen zu bewertender "Lösungsansatz" (vgl. zur Bewertung vertretbarer Lösungsansätze BVerfG, Beschluss vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81 -, juris, Rn. 57; BVerwG, Beschluss vom 16. August 2011 - 6 B 18.11 -, juris, Rn. 16).

  • BVerwG, 16.08.2011 - 6 B 18.11

    Prüfungsrecht; Bewertungsspielraum; Anhörungsrüge

    Auszug aus VG Berlin, 19.02.2020 - 12 K 529.18
    Soweit die Richtigkeit oder Angemessenheit von Lösungen wegen der Eigenart der Aufgabenstellung nicht eindeutig bestimmbar sind, gebührt zwar dem Prüfer ein Bewertungsspielraum, dem aber auch ein Antwortspielraum des Prüflings gegenübersteht (BVerfG, Beschluss vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81 -, juris, Rn. 57; BVerwG, Beschluss vom 16. August 2011 - 6 B 18.11 -, juris, Rn. 16).

    Angesichts der Unbestimmtheit der Leistungsanforderung bezüglich der Kleidung ist die Kleiderauswahl der Klägerin, die sich zudem mit ihrer gemeinsam geprüften Kommilitonin auch farblich abstimmte, jedenfalls ein vertretbarer und damit nicht mit Punktabzügen zu bewertender "Lösungsansatz" (vgl. zur Bewertung vertretbarer Lösungsansätze BVerfG, Beschluss vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81 -, juris, Rn. 57; BVerwG, Beschluss vom 16. August 2011 - 6 B 18.11 -, juris, Rn. 16).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2014 - 10 B 6.12

    Bachelorprüfung; Modulprüfung; Notenverbesserung; Wiederholung bestandener Module

    Auszug aus VG Berlin, 19.02.2020 - 12 K 529.18
    Die als Anfechtungsklage hinsichtlich des Abschlusszeugnisses vom 24. September 2018 und als Verpflichtungsklage gerichtet auf die Ausstellung eines neuen Abschlusszeugnisses statthafte Klage ist zulässig (vgl. zu einer solchen kombinierten Klageart OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09. September 2014 - OVG 10 B 6.12 -, juris, Rn. 21).

    Auch wenn die Klägerin nach eigenem Bekunden mittlerweile bereits beim Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf angestellt ist, ist nicht auszuschließen, dass eine bessere Gesamtnote ihre Chancen auf ein berufliches Fortkommen erhöht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09. September 2014 - OVG 10 B 6.12 -, juris, Rn. 22 f.; Urteil der Kammer vom 21. Mai 2015 - VG 12 K 1065.13 -, juris, Rn. 20).

  • BVerwG, 19.08.1975 - 7 B 24.75

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Umfang der gerichtlichen

    Auszug aus VG Berlin, 19.02.2020 - 12 K 529.18
    Zwar darf die äußere Form bei der Bewertung beachtet werden, ihre Überbewertung ist jedoch sachfremd, insbesondere wenn die Leistung - wie es vorliegend erkennbar der Fall ist - der Sache nach den Anforderungen entspricht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1975 - 7 B 24.75 -, juris, Rn. 5; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. April 1982 - 15 A 969/81 -, juris; Niehues/Fischer/Jeremias, PrüfungsR, 7. Auflage 2018, Rn. 395, 645).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.1982 - 15 A 969/81
    Auszug aus VG Berlin, 19.02.2020 - 12 K 529.18
    Zwar darf die äußere Form bei der Bewertung beachtet werden, ihre Überbewertung ist jedoch sachfremd, insbesondere wenn die Leistung - wie es vorliegend erkennbar der Fall ist - der Sache nach den Anforderungen entspricht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1975 - 7 B 24.75 -, juris, Rn. 5; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. April 1982 - 15 A 969/81 -, juris; Niehues/Fischer/Jeremias, PrüfungsR, 7. Auflage 2018, Rn. 395, 645).
  • OVG Sachsen, 20.05.1998 - 2 S 134/97

    Gerichtliche Kontrolle ; Entscheidung über das Bestehen des Abiturs; Begründung;

    Auszug aus VG Berlin, 19.02.2020 - 12 K 529.18
    Mehrdeutige oder missverständliche Aufgabenstellungen gehen daher insofern zu seinen Lasten, als dem Prüfling ein Antwortspielraum zuzugestehen ist (OVG Sachsen, Urteil vom 20. Mai 1998 - 2 S 134/97 -, juris, Orientierungssatz 2).
  • BVerwG, 21.10.1993 - 6 C 12.92

    Bestehen der Wiederholungsprüfung - Rechtswidrigkeit der ersten

    Auszug aus VG Berlin, 19.02.2020 - 12 K 529.18
    Uneingeschränkt gerichtlich überprüfbar sind jedoch Fachfragen, die einer fachwissenschaftlichen Erörterung zugänglich sind (vgl. zum Vorstehenden: BVerfG, Beschluss vom 14. April 1991 - 1 BvR 419/81 und 213/83 - juris, insb. Rn. 55 ff.; BVerfGE 84, 34 (53 ff.); BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1993 - 6 C 12.92 -, juris, Rn. 20 ff.; Urteil vom 16. März 1994 - 6 C 5.93 -, juris, Rn. 32 ff.).
  • BVerwG, 16.03.1994 - 6 C 5.93

    Anforderungen an die Anfechtung einer juristischen Staatsprüfung -

    Auszug aus VG Berlin, 19.02.2020 - 12 K 529.18
    Uneingeschränkt gerichtlich überprüfbar sind jedoch Fachfragen, die einer fachwissenschaftlichen Erörterung zugänglich sind (vgl. zum Vorstehenden: BVerfG, Beschluss vom 14. April 1991 - 1 BvR 419/81 und 213/83 - juris, insb. Rn. 55 ff.; BVerfGE 84, 34 (53 ff.); BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1993 - 6 C 12.92 -, juris, Rn. 20 ff.; Urteil vom 16. März 1994 - 6 C 5.93 -, juris, Rn. 32 ff.).
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