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   FG Münster, 01.10.1998 - 12 K 6280/97 E, G   

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https://dejure.org/1998,11800
FG Münster, 01.10.1998 - 12 K 6280/97 E, G (https://dejure.org/1998,11800)
FG Münster, Entscheidung vom 01.10.1998 - 12 K 6280/97 E, G (https://dejure.org/1998,11800)
FG Münster, Entscheidung vom 01. Oktober 1998 - 12 K 6280/97 E, G (https://dejure.org/1998,11800)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Probleme bei der Einführung der pauschalierten privaten Kfz-Nutzung; Einkommensteuerrechtliche Feststellung des Umfangs der privaten Nutzung eines Betriebs-Pkw

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Kfz-Listenpreisregelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1999, 459
  • EFG 1999, 110
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 21.11.1997 - VI R 4/97

    Abzugsbeschränkungen beim häuslichen Arbeitszimmer

    Auszug aus FG Münster, 01.10.1998 - 12 K 6280/97
    a) Die Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 und 3 EStG ist formell (s. dazu BFH-Urteil vom 21. November 1997 - VI R 4/97 -, BStBl II 1998, 351 ) und materiell verfassungsgemäß.

    Angesichts dieser Besonderheit kann dem Gesetzgeber unter Berücksichtigung der dargestellten Grundsätze nicht untersagt werden, den Entnahmewert der privaten Kfz-Nutzung (alternativ) typisierend zu regeln (s. BFH-Urteile vom 27. September 1996 - VI R 47/96 -, BStBl II 1997, 68 ; vom 21. November 1997 - VI R 4/97 -, BStBl II 1998, 351 jeweils zu § 4 Abs. 5 Nr. 6 b EStG ).

  • FG Münster, 06.05.1998 - 4 K 6059/97

    Ansatz der privaten Nutzungsanteil eines betrieblichen Kraftfahrzeugs; Sog. 1 vom

    Auszug aus FG Münster, 01.10.1998 - 12 K 6280/97
    Dies ergibt sich nach Auffassung des Senats schon daraus, dass die Typisierung im Sinne von § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG nur zur Anwendung kommt, wenn konkrete Nachweise über den privaten Nutzungsanteil fehlen (Urteil des FG-Münster vom 06. Mai 1998 - 4 K 6059/97 E -, EFG 1998, 1252).

    c) Die Frage, ob die Vorschrift des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 und 3 EStG insgesamt zweckmäßig gestaltet ist, stellt sich unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht (s. FG Münster EFG 1998, 1252).

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 4/87

    Verfassungsgemäße Besteuerung im Zusammenhang mit der Verhängung von Bußgeldern

    Auszug aus FG Münster, 01.10.1998 - 12 K 6280/97
    Das geltende Einkommensteuerrecht zieht daraus die Konsequenz, dass bei den hier in Betracht kommenden Einkünften nur der Gewinn, d.h. der Zuwachs des Betriebsvermögens im Lauf des Wirtschaftsjahres, der Besteuerung unterliegt und dass grundsätzlich alle betrieblich veranlassten Aufwendungen als Betriebsausgaben absetzbar sind; dieses sog. Prinzip der Nettobesteuerung ist in § 4 Abs. 1 und 4 EStG ausdrücklich niedergelegt (Beschluss des BVerfG vom 23. Januar 1990 - 1 BvL 4, 5, 6, 7/87 -, BStBl II 1990, 483, 486).

    Außerdem dürfte er sich - wie stets bei der Ordnung von Massenerscheinungen - bei der Ausgestaltung seiner Normen generalisierender, typisierender und pauschalierender Regelungen bedienen (BVerfG, BStBl II 1990, 483; s. dazu auch Lange, DStZ 1995, 682; Kögel, FR 1997, 433 jeweils m.w.N.).

  • BFH, 27.09.1996 - VI R 47/96

    Die Begrenzung des Werbungskostenabzugs für ein häusliches Arbeitszimmer ist

    Auszug aus FG Münster, 01.10.1998 - 12 K 6280/97
    Angesichts dieser Besonderheit kann dem Gesetzgeber unter Berücksichtigung der dargestellten Grundsätze nicht untersagt werden, den Entnahmewert der privaten Kfz-Nutzung (alternativ) typisierend zu regeln (s. BFH-Urteile vom 27. September 1996 - VI R 47/96 -, BStBl II 1997, 68 ; vom 21. November 1997 - VI R 4/97 -, BStBl II 1998, 351 jeweils zu § 4 Abs. 5 Nr. 6 b EStG ).
  • FG Hessen, 20.10.1995 - 12 K 3014/95

    Einordnung von Abfindungen als Entgelt in Einkommensteuerbescheiden; Steuerliche

    Auszug aus FG Münster, 01.10.1998 - 12 K 6280/97
    Die Frage, ob dies verfassungsrechtlich zulässig ist (s. dazu BMF-Schreiben vom 10. Juni 1996, DB 1996, 1753), ist hier aber nicht entscheidungserheblich.
  • BFH, 24.02.2000 - III R 59/98

    Verfassungsmäßigkeit der 1%-Regelung

    Das Finanzgericht (FG) vertrat in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1999, 110 veröffentlichten Urteil die Ansicht, dass das FA im Streitfall die private Nutzung des betrieblichen Kfz zutreffend nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG bewertet habe.
  • BFH, 15.12.1999 - III R 59/98
    Das Finanzgericht (FG) vertrat in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1999, 110 veröffentlichten Urteil die Ansicht, dass das FA im Streitfall die private Nutzung des betrieblichen Kfz zutreffend nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG bewertet habe.
  • FG Rheinland-Pfalz, 16.03.2000 - 4 K 3018/98
    Zum anderen hat es der Steuerpflichtige selbst in der Hand, durch Führen eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs die pauschalierende Listenpreismethode zu vermeiden (ebenso: FG Münster vom 06. Mai 1998, Az.: 4 K 6059/97, EFG 1998, S. 1252; FG Münster vom 01. Oktober 1998, Az.: 12 K 6280/97, EFG 1999, S. 110; FG Rheinland-Pfalz vom 22. September 1998, Az.: 2 K 1788/97, EFG 1999, S. 376; FG München vom 26. April 1999, Az.: 1 V 4415/98 , EFG 1999, S. 814).
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