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   OVG Niedersachsen, 14.02.2007 - 12 KN 399/05   

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OVG Niedersachsen, 14.02.2007 - 12 KN 399/05 (https://dejure.org/2007,4570)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.02.2007 - 12 KN 399/05 (https://dejure.org/2007,4570)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. Februar 2007 - 12 KN 399/05 (https://dejure.org/2007,4570)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Übertragung der Straßenreinigungspflichten auf die Anlieger

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Rechtmäßigkeit der Übertragung der Straßenreinigungspflichten auf die Anlieger; Zumutbarkeit der Übertragung der Pflicht zur Fahrbahnreinigung während der Hauptzeit des Laubfalls auf die Anlieger; Rechtmäßigkeit einer kommunalen Straßenreinigungssatzung

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; NStrG § 52 Abs. 2; ; NStrG § 52 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übertragung der Straßenreinigungspflichten auf die Anlieger - Laubfall, Straßenreinigungspflicht, Straßenreinigungssatzung, Straßenreinigungsverordnung, Teilunwirksamkeit, Übertragung, Zumutbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit der Übertragung der Straßenreinigungspflichten auf die Anlieger; Zumutbarkeit der Übertragung der Pflicht zur Fahrbahnreinigung während der Hauptzeit des Laubfalls auf die Anlieger; Rechtmäßigkeit einer kommunalen Straßenreinigungssatzung

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 422
  • DVBl 2007, 518 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Niedersachsen, 14.12.1992 - 12 K 113/92

    Aufteilung der Straßenreinigungspflicht auf die Straßenanlieger;; Auferlegung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.02.2007 - 12 KN 399/05
    Danach ist es - wie der Senat bereits früher entschieden hat (vgl. etwa Beschluss v. 14.12.1992 - 12 K 113/92) - grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn der gemeindliche Ortsgesetzgeber den Straßenanliegern die Reinigung nicht nur der vor den Grundstücken der Straßenanlieger belegenen Gehwegabschnitte, sondern auch der Fahrbahnabschnitte auferlegt.

    Darin liegt auch kein Verstoß gegen das Grundrecht der persönlichen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG), denn derartige Pflichten brauchen von den Betroffenen nicht persönlich erfüllt zu werden; sie können sich vielmehr Dritter bedienen (vgl. Senat, Beschl. v. 14.12.1992, a. a. O.).

    Das ist jedenfalls dann der Fall, wenn die Straßenanlieger die Reinigungsverpflichtung wegen der Verkehrsverhältnisse nur unter Gefahren für Leib und Leben erfüllen könnten (Senat, Beschl. v. 14.12.1992, a. a. O.).

    Bei der Rechtskontrolle ist zu berücksichtigen, dass - wie bereits ausgeführt - den Gemeinden bei der Schaffung ihres Ortsrechts und damit auch bei Erlass von Satzungen ein Gestaltungsspielraum im Sinne eines normativen Ermessens zusteht (vgl. Senat, Beschl. v. 14.12.1992, a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.1996 - 9 A 5984/94

    Innerhalb geschlossener Ortslagen; Übertragung der Straßenreinigungspflicht;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.02.2007 - 12 KN 399/05
    In diesem Fall ist die Durchführung der Straßenreinigung eine vorwiegend im Allgemeininteresse liegende Aufgabe, hinter der die grundstücksbezogenen Interessen der Anliegen zurücktreten (so auch OVG Münster, Urt. v. 18.11.1996 - 9 A 5984/94 -, Gemeindehaushalt 2000, 136).

    Die besondere Erwähnung der Zumutbarkeit unter verkehrlichen Gesichtspunkten als Begrenzung der Übertragungsmöglichkeit der Straßenreinigung auf die Anlieger in § 52 Abs. 4 Satz 3 NStrG lässt erkennen, dass der Gesetzgeber die Belastungsgrenze jedenfalls dort als überschritten ansieht, wo die gewöhnlichen Vorteile, die die Straße dem Anlieger auf Grund ihrer Erschließungsfunktion bietet, durch andere belastende Elemente überlagert werden (vgl. OVG Münster, Urt. v. 18.11.1996 a.a.O).

  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86

    Zweifamilienhaus

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.02.2007 - 12 KN 399/05
    Wesentlich ist ferner, ob die Härten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären; hierfür sind auch praktische Erfordernisse der Verwaltung von Gewicht (s. BVerfG, Beschl, v. 8. Oktober 1991 - 1 BvL 50/86 -, BVerfGE 84, 348, 359 m.w.N.).
  • VG Lüneburg, 13.02.2008 - 5 A 34/07

    Anlieger; Fortsetzungsfeststellungsklage; Gleichheitsgrundsatz; Laubfall;

    Will die Gemeinde ihren Bürgern als Grundstückseigentümern die Straßenreinigungspflicht auferlegen, so hat sie sorgfältig zu prüfen, bei welchen Straßen dies nach den örtlichen Gegebenheiten, insbesondere nach dem auf der jeweiligen Straße üblicherweise herrschenden Straßenverkehr, und in welchem Maße dies zumutbar ist oder nicht (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 14.02.2007 - 12 KN 399/05 -, zitiert nach juris).

    Eine Unzumutbarkeit der Übertragung und damit ein Verstoß gegen den allgemeinen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit kann sich auch dann ergeben, wenn der Umfang der Reinigungspflicht maßgeblich durch Umstände geprägt ist, die mit der normalen Erschließungsfunktion der Straße und einem darauf ruhenden Verkehr nichts zu tun haben, so dass die Durchführung der Straßenreinigung eine vorwiegend im Allgemeininteresse liegende Aufgabe ist, hinter der die grundstücksbezogenen Interessen der Anlieger zurücktreten (vgl. OVG Münster, Urt. v. 18.11.1996 - 9 A 5984/94 - Nds. OVG, Urt. v. 14.02.2007 - 12 KN 399/05 -, jeweils zitiert nach juris).

    Die in § 52 Abs. 4 Satz 3 NStrG normierte Belastungsgrenze ist demnach dann überschritten, wenn die gewöhnlichen Vorteile, die die Straße dem Anlieger aufgrund ihrer Erschließungsfunktion bietet, durch andere belastende Elemente überlagert werden (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 14.02.2007 - 12 KN 399/05 -, zitiert nach juris).

    e) Etwas anderes folgt auch nicht aus dem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 14. Februar 2007 (12 KN 399/05).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2012 - 9 A 193/10

    Reinigungs- und Winterdienstpflicht für Anlieger eines reinen Spazierwegs

    Wichmann, Straßenreinigung und Winterdienst in der kommunalen Praxis, Rn. 189 ff.; Nds.OVG, Urteil vom 14. Februar 2007 - 12 KN 399/05 -, OVGE MüLü 50, 424, juris Rn. 20.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 5. August 1965 - I C 78.62 -, BVerwGE 22, 26, und vom 11. März 1988 - 4 C 78.84 -, NJW 1988, 2121, juris Rn. 10 ff.; Nds.OVG, Urteil vom 14. Februar 2007 - 12 KN 399/05 -, OVGE MüLü 50, 424, juris Rn. 19; Bay.VGH, Urteil vom 4. April 2007 - 8 B 05.3195 -, BayVBl. 2007, 558.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 18. November 1996 - 9 A 5984/94 -, GemHH 2000, 136, juris Rn. 14; zustimmend: Nds.OVG, Urteil vom 14. Februar 2007 - 12 KN 399/05 -, OVGE MüLü 50, 424, juris Rn. 26.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.06.2016 - 2 L 77/14

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Umfang der Straßenreinigungspflicht;

    Insofern ist die gesetzliche Regelung in § 50 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 StrG LSA Ausdruck eines weitergehenden Rechtsgedankens, der allgemeine Geltung beanspruchen kann und besagt, dass die Erfüllung einer Verpflichtung dann nicht mehr verlangt werden kann, wenn der Verpflichtete dadurch zu Opfern genötigt würde, die über die seiner Verpflichtung nach ihrem Sinne innewohnende Belastungsgrenze hinausgehen (vgl. zur entsprechenden Regelung in § 52 Abs. 4 Satz 3 NStrG: NdsOVG, Urt. v. 14.02.2007 - 12 KN 399/05 -, NVwZ-RR 2007, 422 [423,] RdNr. 20 in juris, m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2012 - 9 A 282/10

    Winterdienstübertragung auf Geh- und Fußwegen

    Wichmann, Straßenreinigung und Winterdienst in der kommunalen Praxis, Rn. 189 ff.; Nds.OVG, Urteil vom 14. Februar 2007 - 12 KN 399/05 -, OVGE MüLü 50, 424, juris Rn. 20.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 5. August 1965 - I C 78.62 -, BVerwGE 22, 26, und vom 11. März 1988 - 4 C 78.84 -, NJW 1988, 2121, juris Rn. 10 ff.; Nds.OVG, Urteil vom 14. Februar 2007 - 12 KN 399/05 -, OVGE MüLü 50, 424, juris Rn. 19; Bay.VGH, Urteil vom 4. April 2007 - 8 B 05.3195 -, BayVBl. 2007, 558.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 18. November 1996 9 A 5984/94 -, GemHH 2000, 136, juris Rn. 14; zustimmend: Nds.OVG, Urteil vom 14. Februar 2007 - 12 KN 399/05 -, OVGE MüLü 50, 424, juris Rn. 26.

  • VG Stuttgart, 08.07.2020 - 8 K 78/19

    Reinigung-, Räum- und Streupflicht im Falle eines Fußwegs mit geringer Bedeutung

    Dient die Straße nicht auch der Erschließung des Grundstücks des Verpflichteten, liegt ihre Reinigung und Räumung allein im Interesse der Allgemeinheit, hinter der die grundstücksbezogenen Interessen des Anliegers zurücktreten können (dazu OVG NRW, Urteil vom 03.12.2012 - 9 A 282/10 -, juris Rn. 50; Nds. OVG, Urteil vom 14.02.2007 - 12 KN 399/05 -, juris Rn. 26).

    Mit Blick die in der Sphäre des Verpflichteten liegenden Umstände kommt es auf die (objektivierte) Leistungsfähigkeit der Sicherungspflichtigen (nicht aber auf konkrete subjektive Eigenschaften wie Krankheit, Alter oder Entfernung des Wohnsitzes des nicht vor Ort lebenden Eigentümers), die Leistbarkeit der Pflichten, die zeitliche und örtliche Ausdehnung der Pflichten, auf besondere Gefährdungen für den Verpflichteten sowie den zur Erfüllung der Pflichten erforderlichen Aufwand an (siehe zum Ganzen, außer den bereits benannten Nachweisen, Bay. VGH, Urteil vom 04.04.2007 - 8 B 05.3195 -, juris Rn. 54 ff.; OVG NRW, Urteil vom 03.12.2012 - 9 A 282/10 -, juris Rn. 35 ff.; Nds. OVG, Urteil vom 14.02.2007 - 12 KN 399/05 -, juris Rn. 26; VG Regensburg, Urteil vom 19.01.2017 - RN 2 K 16.147 -, juris Rn. 24; VG Augsburg, Urteil vom 20.05.2015 - Au 6 K 14.1771 -, juris Rn. 28; VG Dresden, Urteil vom 16.04.2015 - 3 K 2/14 -, juris Rn. 19 ff.; VG Minden, Urteil vom 20.03.2013 - 3 K 2684/11 -, juris Rn. 40 ff.; VG Freiburg i. Br., Urteil vom 14.11.2007 - 1 K 762/07 -, juris Rn. 20 und 24 f.; BGH, Urteil vom 12.06.2012 - VI ZR 138/11 -, juris Rn. 10, Beschluss vom 20.10.1994 - III ZR 60/94 -, juris, und Urteil vom 05.07.1990 - III ZR 217/89 -, juris Rn. 11; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13.02.2014 - 9 U 143/13 -, juris Rn. 18 ff., und Urteil vom 06.07.2000 - 19 U 170/99 -, juris Rn. 5 f.; LG Ulm, Urteil vom 28.02.2001 - 3 O 607/00 -, beck-online).

  • OVG Sachsen, 15.09.2016 - 3 C 14/15

    Straßenreinigung, Satzung, Befangenheit, Gemeinderat, Allgemeininteresse,

    Die Belastungsgrenze ist jedenfalls dort überschritten, wo die gewöhnlichen Vorteile, die die Straße dem Anlieger aufgrund ihrer Erschließungsfunktion bietet, durch andere belastende Elemente überlagert werden (NdsOVG, Urt. v. 14. Februar 2007 - 12 KN 399/05 -, juris Rn. 26).
  • OVG Sachsen, 21.03.2014 - 5 C 27/12

    Straßenreinigungssatzung; Straßenreinigungspflicht; Anlieger; Straßen mit

    Die Belastungsgrenze ist jedenfalls dort überschritten, wo die gewöhnlichen Vorteile, die die Straße dem Anlieger aufgrund ihrer Erschließungsfunktion bietet, durch andere belastende Elemente überlagert werden (NdsOVG, Urt. v. 14. Februar 2007 - 12 KN 399/05 -, juris Rn. 26).
  • VG Potsdam, 26.09.2013 - 10 K 2786/12

    Straßen und Wegerecht (ohne Enteignungsrecht sowie Eisenbahn , Kleinbahn ,

    Soweit in der Rechtsprechung eine Reinigungs- und Winterdienstpflicht von Anliegern auf Fahrbahnen aus individuellen Zumutbarkeitsgesichtspunkten abgelehnt wurde (OVG NRW, Urt. v. 29.5. 1979 -II A 482/74-, Urt. v. 18.11.1996 -9 A 5984/94-; OVG S/H, Urt. v. 27.6. 2000 -4 K 2/00-; OVG Ns., Urt. v. 14.2. 2007 -12 KN 399/05-; BayVGH, Urt. v. 4.4. 2007 -8 B 05.3195-, jeweils zitiert nach juris), ist die gezeigte Problematik bislang nicht behandelt worden.
  • OVG Niedersachsen, 27.03.2014 - 7 KN 85/11

    Zuordnung eines Weges zu den reinigenden Fahrbahnen in einer

    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass die Übertragung der Reinigungspflicht und speziell des Winterdienstes auf die Straßenanlieger durch landes- oder ortsrechtliche Vorschriften grundsätzlich mit dem Grundrecht aus Artikel 14 GG und dem Schutz vor dem Zwang zu einer bestimmten Arbeit nach Artikel 12 Abs. 2 Satz 1 GG vereinbar ist (BVerwG, Urteil vom 05.08.1965 - I C 78.62 -, BVerwGE 22, 26; Urteil vom 07.04.1989 - 8 C 90.87 -, BVerwGE 81, 871; Nds. OVG, Beschluss vom 14.12.1992 - 12 K 113/92 - Urteil vom 14.02.2007 - 12 KN 399/05 -).

    Darüber hinaus findet die Übertragung der Reinigungspflichten dort ihre Grenze, wo ihre Erfüllung mit überobligationsmäßigen, unverhältnismäßigen Schwierigkeiten verbunden und deshalb dem Anlieger nicht zuzumuten ist (Nds. OVG, Urteil vom 14.02.2007, a.a.O.).

  • VG Bremen, 18.08.2016 - 5 K 1311/15

    Reinigungspflicht eines Anliegers - Anlieger; Reinigungspflicht

    Bei dem Kriterium der Zumutbarkeit handelt es sich um ein dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung tragendes ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal des § 41 Abs. 7 BremLStrG (vgl. zu ähnlichen landesrechtlichen Regelungen OVG Lüneburg, Urt. v. 14.02.2007 - 12 KN 399/05 - OVG Münster, Urt. v. 18.11.1996 - 9 A 5984/94 -, jeweils juris).

    Dies ist etwa dann der Fall, wenn die Erfüllung der Reinigungspflichten mit überobligationsmäßigen, unverhältnismäßigen Schwierigkeiten verbunden ist (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 14.02.2007, a. a. O. Rn. 20; VG Bremen, Urt. v. 06.11.2014 - 5 K 665/12, m.w.N., beide juris).

  • VG Braunschweig, 21.09.2016 - 6 A 46/16

    Anlieger; Gosse; Grünanlage; Grünstreifen; Pflanzinsel; Straßenreinigung;

  • VG Bremen, 06.11.2014 - 5 K 665/12

    Straßenreinigungspflicht - Reinigungspflicht einer Straße;

  • VG Minden, 20.03.2013 - 3 K 2684/11

    Begründung eines feststellungsfähigen Rechtsverhältnisses durch die satzungsmäßig

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2016 - 2 L 39/15

    Mandatsniederlegung im Anwaltsprozess - zum Regelungsinhalt einer

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.2009 - 4 L 102/09

    Zur Einstufung einer Straße in eine Reinigungsklasse im Rahmen des

  • OLG Hamm, 02.06.2021 - 11 U 93/20

    Fußgänger; Sturz; Gehweg; Sekret von Blattläusen; Linden

  • VG Cottbus, 21.08.2013 - 6 K 552/12

    Straßenreinigungsgebühren

  • VG Cottbus, 18.01.2012 - 6 L 79/11

    Straßenreinigungsgebühren: Quadratwurzel der Grundstücksfläche als Maßstab,

  • OVG Niedersachsen, 07.04.2022 - 7 LB 22/19

    Übertragung der Straßenreinigungspflichten auf die Anlieger

  • VG Minden, 07.05.2014 - 3 K 1656/13

    Übertragung des Winterdienstes im Rahmen der Straßenreinigungspflicht für eine

  • VG Cottbus, 06.12.2012 - 6 K 294/10

    Straßenreinigungsgebühren

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