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Rechtsprechung
   BSG, 05.12.2017 - B 12 KR 16/15 R   

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https://dejure.org/2017,46752
BSG, 05.12.2017 - B 12 KR 16/15 R (https://dejure.org/2017,46752)
BSG, Entscheidung vom 05.12.2017 - B 12 KR 16/15 R (https://dejure.org/2017,46752)
BSG, Entscheidung vom 05. Dezember 2017 - B 12 KR 16/15 R (https://dejure.org/2017,46752)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB 4, § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB 4, § 249b S. 1 SGB 5, § 172 Abs 3. S. 1 SGB 6

  • Wolters Kluwer

    Nachentrichtung von Pauschalbeiträgen für geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer; Begriff der regelmäßigen Beschäftigung; Auf ständige Wiederholung gerichtete Beschäftigung; Auf nicht mehr als ein Jahr befristete Beschäftigung

  • rewis.io

    Beitragsnachforderung - Aushilfsfahrer - geringfügig entlohnte Beschäftigung - auf nicht mehr als ein Jahr befristete Beschäftigung - Regelmäßigkeit

  • ra.de
  • rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IV § 8 Abs. 1 Nr. 1
    Nachentrichtung von Pauschalbeiträgen für geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer

  • rechtsportal.de

    Rechtmäßigkeit einer Beitragsnachforderung für einen Aushilfsfahrer mit einer geringfügig entlohnten und auf nicht mehr als ein Jahr befristeten Beschäftigung

  • datenbank.nwb.de

    Beitragsnachforderung - Aushilfsfahrer - geringfügig entlohnte Beschäftigung - auf nicht mehr als ein Jahr befristete Beschäftigung - Regelmäßigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2018, 591
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 07.05.2014 - B 12 R 5/12 R

    Sozialversicherungspflicht - geringfügige Beschäftigung - Zeitgeringfügigkeit -

    Auszug aus BSG, 05.12.2017 - B 12 KR 16/15 R
    Soweit das BSG im Urteil vom 7.5.2014 - B 12 R 5/12 R - (SozR 4-2400 § 8 Nr. 6 RdNr 21) zur Regelmäßigkeit einer Beschäftigung ausgeführt habe, dass diese bei einer mehrjährigen Wiederholung zu bejahen sei, könne dies - unter Zugrundelegung einer vorausschauenden Betrachtungsweise - nur den Charakter einer rückblickenden Ergänzungserwägung haben (Urteil vom 27.10.2015) .

    Regelmäßig in diesem Sinne ist nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats eine Beschäftigung (dazu BSG vom 7.5.2014 - B 12 R 5/12 R - SozR 4-2400 § 8 Nr. 6 RdNr 21 mwN) , die bei vorausschauender Betrachtung von vornherein auf ständige Wiederholung gerichtet ist (dazu b) und über mehrere Jahre hinweg ausgeübt werden soll (dazu c) .

    Dies lässt den Schluss zu, dass der Geschäftsbetrieb der Klägerin systematisch und strukturell darauf angelegt war, auf die Arbeitskraft der Beigeladenen zurückzugreifen (vgl dazu BSG vom 7.5.2014 - B 12 R 5/12 R - SozR 4-2400 § 8 Nr. 6 RdNr 22) .

    aa) Einer solchen Auslegung steht nicht entgegen, dass der Senat das Tatbestandsmerkmal der Regelmäßigkeit einer Beschäftigung in der Vergangenheit ua darüber definiert hat, dass diese über mehrere Jahre hinweg ausgeübt werden soll (BSG vom 7.5.2014 - B 12 R 5/12 R - SozR 4-2400 § 8 Nr. 6 RdNr 21; BSG vom 11.5.1993 - 12 RK 23/91 - SozR 3-2400 § 8 Nr. 3 S 11) .

  • BSG, 11.05.1993 - 12 RK 23/91

    Geringfügige Beschäftigung - Berufsmäßigkeit tageweise Beschäftigung

    Auszug aus BSG, 05.12.2017 - B 12 KR 16/15 R
    Beide Formen der geringfügigen Beschäftigungen unterscheiden sich dadurch, dass die entgeltgeringfügige Beschäftigung regelmäßig, die zeitgeringfügige aber nur gelegentlich ausgeübt wird (stRspr - grdl BSG vom 11.5.1993 - 12 RK 23/91 - SozR 3-2400 § 8 Nr. 3 S 11; ausf dazu auch Schlegel in juris-PK SGB IV, 3. Aufl 2016, § 8 RdNr 33 ff mwN) .

    aa) Einer solchen Auslegung steht nicht entgegen, dass der Senat das Tatbestandsmerkmal der Regelmäßigkeit einer Beschäftigung in der Vergangenheit ua darüber definiert hat, dass diese über mehrere Jahre hinweg ausgeübt werden soll (BSG vom 7.5.2014 - B 12 R 5/12 R - SozR 4-2400 § 8 Nr. 6 RdNr 21; BSG vom 11.5.1993 - 12 RK 23/91 - SozR 3-2400 § 8 Nr. 3 S 11) .

    Der Senat hat mit dieser Wendung eine Gemeinsamkeit der seinerzeit von ihm bereits beurteilten Sachverhalte aufgegriffen, in denen er eine regelmäßige Beschäftigung angenommen hatte (vgl die Aufzählung in BSG vom 11.5.1993 - 12 RK 23/91 - SozR 3-2400 § 8 Nr. 3 S 11 f; s zur Rspr des Senats auch Lechner, BB 1999, 2242) .

  • BSG, 25.11.1976 - 3 RJ 1/75

    Versicherungspflicht in der Rentenversicherung der Arbeiter für die Ausführung

    Auszug aus BSG, 05.12.2017 - B 12 KR 16/15 R
    Vielmehr kann auch eine auf nicht mehr als ein Jahr befristete Beschäftigung bereits regelmäßig iS des § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV sein (so auch Schlegel, aaO, § 8 RdNr 38; Schlegel in Küttner, Personalbuch, 24. Aufl 2017, Stichwort: Geringfügige Beschäftigung, RdNr 39; aA Löwisch, BB 1999, 739, 742 f; vgl auch BSG vom 25.11.1976 - 12/3 RJ 1/75 - Juris RdNr 14: "Nicht mehr gelegentlich ist eine Nebenbeschäftigung sonach allenfalls erst dann, wenn sie [...] in regelmäßiger Wiederkehr im Verlauf eines Jahres erfolgt"; dem folgend BSG vom 28.4.1982 - 12 RK 1/80 - SozR 2200 § 168 Nr. 6 S 10 f) .
  • BSG, 28.04.1982 - 12 RK 1/80

    Versicherungsrechtliche Beurteilung sogenannter Ultimo-Aushilfen

    Auszug aus BSG, 05.12.2017 - B 12 KR 16/15 R
    Vielmehr kann auch eine auf nicht mehr als ein Jahr befristete Beschäftigung bereits regelmäßig iS des § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV sein (so auch Schlegel, aaO, § 8 RdNr 38; Schlegel in Küttner, Personalbuch, 24. Aufl 2017, Stichwort: Geringfügige Beschäftigung, RdNr 39; aA Löwisch, BB 1999, 739, 742 f; vgl auch BSG vom 25.11.1976 - 12/3 RJ 1/75 - Juris RdNr 14: "Nicht mehr gelegentlich ist eine Nebenbeschäftigung sonach allenfalls erst dann, wenn sie [...] in regelmäßiger Wiederkehr im Verlauf eines Jahres erfolgt"; dem folgend BSG vom 28.4.1982 - 12 RK 1/80 - SozR 2200 § 168 Nr. 6 S 10 f) .
  • BSG, 23.05.1995 - 12 RK 60/93

    Geringfügige Beschäftigung - regelmäßig - gelegentlich - mehrere geringfügige

    Auszug aus BSG, 05.12.2017 - B 12 KR 16/15 R
    Vielmehr ist das Merkmal der Regelmäßigkeit auch dann erfüllt, wenn der Beschäftigte zu den sich wiederholenden Arbeitseinsätzen auf Abruf bereitsteht, ohne verpflichtet zu sein, jeder Aufforderung zur Arbeitsleistung Folge zu leisten (BSG vom 23.5.1995 - 12 RK 60/93 - SozR 3-2400 § 8 Nr. 4 S 20) .
  • BSG, 05.12.2017 - B 12 R 10/15 R

    Betriebsprüfung - Sozialversicherungspflicht- bzw -freiheit - zeitgeringfügige

    Regelmäßig ist nach der Rechtsprechung des BSG eine Beschäftigung, die bei vorausschauender Betrachtung (vgl Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Entwurf eines Sozialgesetzbuchs - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - BT-Drucks 7/4122 S 43 zu 1.) von vornherein auf ständige Wiederholung gerichtet ist (vgl zB BSG Urteil vom 11.5.1993 - 12 RK 23/91 - SozR 3-2400 § 8 Nr. 3 S 11 f; Urteil vom 28.4.1982 - 12 RK 1/80 - SozR 2200 § 168 Nr. 6 S 10 f mwN) ; nicht erforderlich ist, dass sie über mehrere Jahre hinweg ausgeübt werden soll (vgl BSG Urteil vom heutigen Tage - B 12 KR 16/15 R - zur Veröffentlichung vorgesehen in SozR) .
  • BSG, 10.11.2022 - B 1 KR 28/21 R

    Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Versorgung mit medizinischen

    Diesen ist lediglich zu entnehmen, dass sich das LSG mit der Frage der Konkretisierung des Antrages und der Notwendigkeit der Vorlage einer Verordnung befasst und insoweit nicht auf die Entscheidungsgründe im Gerichtsbescheid des SG Bezug genommen hat (§ 153 Abs. 2 SGG; zur beschränkten Bezugnahme vgl auch BSG vom 5.12.2017 - B 12 KR 16/15 R - SozR 4-2400 § 8 Nr. 8 RdNr 14 mwN) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2023 - L 8 BA 208/18
    Eine Beschäftigung erfolgt nicht nur "gelegentlich", wenn sie bei vorausschauender Betrachtung von vornherein auf ständige Wiederholung gerichtet ist und die Vertragsparteien zu regelmäßiger Zusammenarbeit bereit sind (vgl. BSG Urt. v. 05.12.2017 - B 12 KR 16/15 R - juris Rn. 11, 14; Beschl. v. 23.07.2018 - B 12 R 73/17 B - juris Rn. 9) bzw. die Arbeitsleistung einem vorhersehbaren Muster oder einem bestimmten Rhythmus folgt (vgl. BSG Urt. v. 07.05.2014 - B 12 R 5/12 R - juris Rn. 22; Beschl. v. 23.07.2018 - B 12 R 73/17 B - juris Rn. 9).

    Kennzeichnend für das Wesen einer solchen Beschäftigung ist, dass der zur Aushilfe Beschäftigte nach vorübergehender Tätigkeit wieder ausscheidet, weil sein Dienstverhältnis von Anfang an nur für diese kurze Zeit beabsichtigt ist (vgl. ausführlich zur Auslegung des § 8 Abs. 1 SGB IV BSG Urt. v. 05.12.2017 - B 12 KR 16/15 R - juris Rn. 11 ff.).

    Im Übrigen war auch der Geschäftsbetrieb der klägerischen VHS systematisch und strukturell darauf angelegt, möglichst regelmäßig und langfristig - und damit wiederholend (vgl. BSG Urt. v. 05.12.2017 - B 12 KR 16/15 R - juris Rn. 13 m.w.N.) - auf die Arbeitskraft der DozentInnen zurückzugreifen.

  • LSG Baden-Württemberg, 25.10.2023 - L 8 BA 2385/22
    Die Beklagte hat mit Schreiben vom 13.07.2023 auf ein Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 09.03.2023 (S 1 BA 3/21) hingewiesen, in dem das Sozialgericht Landshut unter Verweis auf das Urteil des BSG vom 05.12.2017 (B 12 KR 16/15 R) ausgeführt habe, dass das BSG das ungeschriebene negative Tatbestandsmerkmal der Regelmäßigkeit für die kurzfristige Beschäftigung i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV definiert habe, so dass, wenn eine regelmäßige Wiederholung der Beschäftigung gegeben sei, eine kurzfristige Beschäftigung schon aus diesem Grund ausscheide.

    Regelmäßig ist nach der Rechtsprechung des BSG eine Beschäftigung, die bei vorausschauender Betrachtung (vgl. Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Entwurf eines Sozialgesetzbuchs (SGB) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - BT-Drucks 7/4122 S. 43 zu 1.) von vornherein auf ständige Wiederholung gerichtet ist (vgl. BSG, Urteil vom 11.05.1993 - B 12 RK 23/91 -, juris); nicht erforderlich ist hingegen, dass sie über mehrere Jahre hinweg ausgeübt werden soll (vgl. BSG, Urteil vom 05.12.2017 - B 12 KR 16/15 R -, juris).

  • LSG Sachsen, 13.12.2018 - L 2 KR 108/13

    Versicherungsfreiheit wegen geringfügiger Beschäftigung

    Eine grundlegende inhaltliche Änderung derjenigen Tatbestände, die bisher zur Versicherungsfreiheit geführt hatten, war beim Übergang von den §§ 168, 1228 RVO zu § 8 SGB IV nicht beabsichtigt (so ausdrücklich Schlegel/Knispel in jurisPK-SGB IV, 3. Auflage, § 8 Rn. 35; vgl. auch BSG, Urteil vom 5. Dezember 2017 - B 12 KR 16/15 R - juris Rn. 16).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2019 - L 2 BA 108/18
    Regelmäßig in diesem Sinne ist nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats eine Beschäftigung, die bei vorausschauender Betrachtung von vornherein auf ständige Wiederholung gerichtet ist und über mehrere Jahre hinweg ausgeübt werden soll (BSG, Urteil vom 07. Mai 2014 - B 12 R 5/12 R -, SozR 4-2400 § 8 Nr. 6, Rn. 21; Urteil vom 05. Dezember 2017 - B 12 KR 16/15 R -, SozR 4-2400 § 8 Nr. 8, Rn. 11).

    Dafür kann namentlich sprechen, die Arbeitgeberin auf die weitere Arbeitsbereitschaft ihrer bereits erfahrenen Mitarbeiter angewiesen ist (BSG, Urteil vom 05. Dezember 2017, aaO, Rn. 12).

    Mit der Regelung über die Versicherungsfreiheit zeitgeringfügiger Beschäftigungen soll dafür gesorgt werden, dass nicht wegen einer nur gelegentlichen und vorübergehenden Tätigkeit Personen der Versicherungspflicht unterworfen werden, für deren Beschäftigung diese nicht passt und die davon bei der jeweilig kurzen Dauer des Versicherungsverhältnisses in der Regel nur Kosten und Umstände, aber keinen entsprechenden Nutzen haben werden (so die Begründung zum Entwurf der RVO, RT-Drucks 1909/10 zu Nr. 340 S 150; vgl. auch BSG, Urteil vom 05. Dezember 2017, aaO, Rn. 17).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2019 - L 2 BA 107/18
    Regelmäßig in diesem Sinne ist nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats eine Beschäftigung, die bei vorausschauender Betrachtung von vornherein auf ständige Wiederholung gerichtet ist und über mehrere Jahre hinweg ausgeübt werden soll (BSG, Urteil vom 07. Mai 2014 - B 12 R 5/12 R -, SozR 4-2400 § 8 Nr. 6, Rn. 21; Urteil vom 05. Dezember 2017 - B 12 KR 16/15 R -, SozR 4-2400 § 8 Nr. 8, Rn. 11).

    Dafür kann namentlich sprechen, die Arbeitgeberin auf die weitere Arbeitsbereitschaft ihrer bereits erfahrenen Mitarbeiter angewiesen ist (BSG, Urteil vom 05. Dezember 2017, aaO, Rn. 12).

    Mit der Regelung über die Versicherungsfreiheit zeitgeringfügiger Beschäftigungen soll dafür gesorgt werden, dass nicht wegen einer nur gelegentlichen und vorübergehenden Tätigkeit Personen der Versicherungspflicht unterworfen werden, für deren Beschäftigung diese nicht passt und die davon bei der jeweilig kurzen Dauer des Versicherungsverhältnisses in der Regel nur Kosten und Umstände, aber keinen entsprechenden Nutzen haben werden (so die Begründung zum Entwurf der RVO, RT-Drucks 1909/10 zu Nr. 340 S 150; vgl. auch BSG, Urteil vom 05. Dezember 2017, aaO, Rn. 17).

  • LSG Hessen, 14.12.2023 - L 8 BA 9/22

    SGB IV

    Regelmäßig ist eine Beschäftigung, die von Vornherein auf ständige Wiederholung gerichtet ist und über mehrere Jahre ausgeübt werden soll (BSG, Urteil vom 11. Mai 1993, 12 RK 23/91, juris Rn. 13; vom 7. Mai 2014, B 12 R 5/12 R, juris Rn. 21 mwN; vom 5. Dezember 2017, B 12 KR 16/15 R, juris Rn. 12 f; stRsprg).
  • BSG, 23.07.2018 - B 12 R 73/17 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung - mangelnde

    Es habe ferner entschieden, dass bei einer Beschäftigung, die auf ständige Wiederholung gerichtet sei und über mehrere Jahre ausgeübt werden solle, "gewöhnlich vieles" für ihre Regelmäßigkeit spreche (Hinweis auf BSG Urteil vom 5.12.2017 - B 12 KR 16/15 R - zur Veröffentlichung in SozR 4-2400 § 8 Nr. 8 vorgesehen) .

    Diese Rechtsprechung hat er in dem von der Beklagten bereits erwähnten Urteil vom 5.12.2017 (B 12 KR 16/15 R - zur Veröffentlichung in SozR 4-2400 § 8 Nr. 8 vorgesehen) für Fälle einer auf nicht mehr als ein Jahr befristeten Beschäftigung bestätigt.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2016 - L 8 R 1136/13
    Dass durch die Beigeladene zu 3) innerhalb dieses Zirkels ein gewisses Maß an eigenverantwortlicher Organisation übertragen worden ist, ist weder gegenüber den festangestellten Teammitgliedern noch gegenüber dem Kläger ein Ausdruck fehlenden Weisungsrechts (BSG, Urteil v. 18.11.2015, B 12 KR 16/15 R).
  • SG Landshut, 09.03.2023 - S 1 BA 3/21

    Rentenversicherung, Arbeitnehmer, Lebensunterhalt, Versicherungspflicht,

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2018 - L 2 BA 36/18
  • LSG Baden-Württemberg, 23.07.2021 - L 8 BA 546/21
  • LAG Nürnberg, 30.03.2023 - 3 TaBV 18/22

    Tarifvertrag - persönlicher Geltungsbereich - geringfügig Beschäftigte

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.07.2019 - L 4 KR 255/19
  • SG Landshut, 09.03.2023 - 1 BA 3721
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Rechtsprechung
   BSG, 22.02.2016 - B 12 KR 16/15 S   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,5509
BSG, 22.02.2016 - B 12 KR 16/15 S (https://dejure.org/2016,5509)
BSG, Entscheidung vom 22.02.2016 - B 12 KR 16/15 S (https://dejure.org/2016,5509)
BSG, Entscheidung vom 22. Februar 2016 - B 12 KR 16/15 S (https://dejure.org/2016,5509)
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