Weitere Entscheidung unten: BSG, 31.07.2007

Rechtsprechung
   BSG - B 12 KR 6/07 R   

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BSG - B 12 KR 6/07 R (https://dejure.org/9999,14773)
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Wird zitiert von ...

  • BSG, 19.03.2012 - B 12 KR 91/11 B
    17 a) Soweit die Klägerin in den Ausführungen des LSG zu den jeweiligen Fachkenntnissen ihrer drei Gesellschafter-Geschäftsführer einen Widerspruch zum Urteil des BSG vom 12.12.2007 - B 12 KR 6/07 R - sieht (Abschnitt III 1. der Beschwerdebegründung), werden die Anforderungen an die Darlegung der Divergenzrüge schon deshalb verfehlt, weil diese Entscheidung nicht hinreichend bezeichnet wird.
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Rechtsprechung
   BSG, 31.07.2007 - B 12 KR 6/07 B   

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https://dejure.org/2007,58626
BSG, 31.07.2007 - B 12 KR 6/07 B (https://dejure.org/2007,58626)
BSG, Entscheidung vom 31.07.2007 - B 12 KR 6/07 B (https://dejure.org/2007,58626)
BSG, Entscheidung vom 31. Juli 2007 - B 12 KR 6/07 B (https://dejure.org/2007,58626)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Karlsruhe - S 5 KR 4702/05
  • LSG Baden-Württemberg - L 5 KR 4244/06
  • BSG, 31.07.2007 - B 12 KR 6/07 B
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen

    Auszug aus BSG, 31.07.2007 - B 12 KR 6/07 B
    Die Beschwerdebegründung hat deshalb auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand der Rechtsprechung und Lehre nicht ohne weiteres zu beantworten ist und den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtslage im Allgemeininteresse vornehmen soll (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31).
  • BVerwG, 11.12.1997 - 1 B 60.97

    Verfassungsrecht - Inhalt und Schranken der Kunstfreiheit, Schutzzweck des § 166

    Auszug aus BSG, 31.07.2007 - B 12 KR 6/07 B
    Die Beschwerdebegründung muss hierzu ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; BVerwG NJW 1999, 304; vgl auch: BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BFH, 07.07.2004 - VI R 29/00

    Arbeitslohn: Übernahme von Verwarnungsgeldern

    Auszug aus BSG, 31.07.2007 - B 12 KR 6/07 B
    Durch die Rechtsprechung des BSG (vgl Urteil vom 26.5.2004, B 12 KR 5/04 R, SozR 4-2400 § 14 Nr. 3 RdNr 8, 9) und des Bundesfinanzhofs (BFH) einschließlich des von der Klägerin ausdrücklich in Bezug genommenen Urteils vom 7.7.2004 (VI R 29/00, BFHE 208, 104) ist bereits geklärt, dass einmalige Einnahmen dann kein Arbeitsentgelt "aus einer Beschäftigung" sind, wenn die entsprechenden Zahlungen des Arbeitgebers steuerfrei sind, weil sie sich bei wertender Gesamtbetrachtung aller Umstände als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzung erweisen.
  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG, 31.07.2007 - B 12 KR 6/07 B
    Die Beschwerdebegründung muss hierzu ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; BVerwG NJW 1999, 304; vgl auch: BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BSG, 31.07.2007 - B 12 KR 6/07 B
    Die Beschwerdebegründung muss hierzu ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; BVerwG NJW 1999, 304; vgl auch: BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 26.05.2004 - B 12 KR 5/04 R

    Arbeitsentgelt - Erstattung von Führerscheinkosten - Einkommenssteuerrecht -

    Auszug aus BSG, 31.07.2007 - B 12 KR 6/07 B
    Durch die Rechtsprechung des BSG (vgl Urteil vom 26.5.2004, B 12 KR 5/04 R, SozR 4-2400 § 14 Nr. 3 RdNr 8, 9) und des Bundesfinanzhofs (BFH) einschließlich des von der Klägerin ausdrücklich in Bezug genommenen Urteils vom 7.7.2004 (VI R 29/00, BFHE 208, 104) ist bereits geklärt, dass einmalige Einnahmen dann kein Arbeitsentgelt "aus einer Beschäftigung" sind, wenn die entsprechenden Zahlungen des Arbeitgebers steuerfrei sind, weil sie sich bei wertender Gesamtbetrachtung aller Umstände als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzung erweisen.
  • BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87

    Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge

    Auszug aus BSG, 31.07.2007 - B 12 KR 6/07 B
    Die Beschwerdebegründung muss hierzu ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; BVerwG NJW 1999, 304; vgl auch: BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
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