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   VG Frankfurt/Main, 07.08.2008 - 12 L 1560/08.F   

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https://dejure.org/2008,21819
VG Frankfurt/Main, 07.08.2008 - 12 L 1560/08.F (https://dejure.org/2008,21819)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 07.08.2008 - 12 L 1560/08.F (https://dejure.org/2008,21819)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 07. August 2008 - 12 L 1560/08.F (https://dejure.org/2008,21819)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 46 FeV, § 3 Abs 1 StVG
    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Cannabis-Konsums

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Cannabis; Fahrerlaubnis; THC-Carbonsäure; gelegentlicher Konsum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei gelegentlichem Cannabiskonsum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Ein THC-Carbonsäurewert von 105 ng/ml in einer 58 Minuten nach Fahrtende entnommenen Blutprobe lässt auf einen gelegentlichen Cannabiskonsum schließen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 27.03.2006 - 11 CS 05.1559

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis, Begriff des "gelegentlichen"

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 07.08.2008 - 12 L 1560/08
    Eine gelegentliche Einnahme von Cannabis im Sinne dieser Vorschrift ist gekennzeichnet durch einen zumindest mehrmaligen Konsum; bleibt es dabei bei einem einmaligen Vorkommnis dieser Art, kann nach allgemeinem Sprachgebrauch nicht von einer gelegentlichen Einnahme die Rede sein (vgl. VGH Baden-Württemberg, B. v. 29.09.2003 - 10 S 1294/03 - NZV 2004, 215 f., Bay. VGH, B. v. 27.03.2006 - 11 CS 05.1559 -, Juris; B. v. 18.12.2006 - 11 ZB 05.1069, Juris).

    Auch nach der Studie von Huestis, die sowohl von Daldrup u. a. a. a. O., als auch vom VGH München in seinem Beschluss vom 27.03.2006 - 11 CS 05.1559 - Juris wiedergegeben wird, wurde nach Konsum von 33, 8 mg THC nach 2, 21 Stunden im Mittel 48 ng/mL THC-Carbonsäure aufgefunden, wobei die Werte zwischen 19 und 101 ng/mL variierten.

  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2003 - 10 S 1294/03

    Fahrerlaubnisentziehung - Cannabiskonsum - Gutachtenbeibringung

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 07.08.2008 - 12 L 1560/08
    Eine gelegentliche Einnahme von Cannabis im Sinne dieser Vorschrift ist gekennzeichnet durch einen zumindest mehrmaligen Konsum; bleibt es dabei bei einem einmaligen Vorkommnis dieser Art, kann nach allgemeinem Sprachgebrauch nicht von einer gelegentlichen Einnahme die Rede sein (vgl. VGH Baden-Württemberg, B. v. 29.09.2003 - 10 S 1294/03 - NZV 2004, 215 f., Bay. VGH, B. v. 27.03.2006 - 11 CS 05.1559 -, Juris; B. v. 18.12.2006 - 11 ZB 05.1069, Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2007 - 10 S 1272/07

    Fahrerlaubnisentziehung; Streitwert bei eigenständig bedeutsamen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 07.08.2008 - 12 L 1560/08
    Ab welcher THC-Konzentration ein solcher fahreignungsrelevanter Cannabiseinfluss angenommen werden kann, ist indes in der Rechtsprechung für in dem Bereich einer Konzentration dieses Wirkstoffes zwischen 1, 0 ng/mL und 2, 0 ng/mL umstritten (OVG des Saarlandes, B. v. 14.07.2006 - 1 W 35/06 - m. w. N..; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 13.12.2007 - 10 S 1272/07, Juris).
  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 07.08.2008 - 12 L 1560/08
    Die Feststellung eines fehlenden Trennungsvermögens setzt voraus, dass der Kraftfahrzeugführer unter fahreignungsrelevantem Einfluss des Cannabis ein Kraftfahrzeug geführt hat, denn nur dann kann festgestellt werden, dass er trotz entweder für ihn spürbarer oder zumindest von ihm zu erwartender bzw. nicht auszuschließender Wirkung des Rauschmittels am Straßenverkehr teilgenommen hat (vgl. BVerfG, B. v. 20.06.2002, 1 BvR 2062/96 Rdnr. 49 des Entscheidungsabdrucks, NJW 2002, 2378).
  • VGH Bayern, 18.12.2006 - 11 ZB 05.1069
    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 07.08.2008 - 12 L 1560/08
    Eine gelegentliche Einnahme von Cannabis im Sinne dieser Vorschrift ist gekennzeichnet durch einen zumindest mehrmaligen Konsum; bleibt es dabei bei einem einmaligen Vorkommnis dieser Art, kann nach allgemeinem Sprachgebrauch nicht von einer gelegentlichen Einnahme die Rede sein (vgl. VGH Baden-Württemberg, B. v. 29.09.2003 - 10 S 1294/03 - NZV 2004, 215 f., Bay. VGH, B. v. 27.03.2006 - 11 CS 05.1559 -, Juris; B. v. 18.12.2006 - 11 ZB 05.1069, Juris).
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