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   OVG Niedersachsen, 09.07.1997 - 12 L 3292/97   

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OVG Niedersachsen, 09.07.1997 - 12 L 3292/97 (https://dejure.org/1997,9662)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.07.1997 - 12 L 3292/97 (https://dejure.org/1997,9662)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. Juli 1997 - 12 L 3292/97 (https://dejure.org/1997,9662)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 15c Abs. 2 S. 3 StVZO; § 70 Abs. 1 Nr. 2 StVZO
    Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Verzicht auf die Fahrerlaubnisprüfung; Zulässigkeit des Verzicht; Ausnahmegenehmigung; Zweijahresfrist

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Verzicht auf die Fahrerlaubnisprüfung; Zulässigkeit des Verzicht; Ausnahmegenehmigung; Zweijahresfrist

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 28.12.1989 - 7 B 186.89

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anspruch auf Erteilung einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.07.1997 - 12 L 3292/97
    Entgegen der vom Kläger vertretenen Ansicht hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluß vom 28. Dezember 1989 (- BVerwG 7 B 186/89 -, NZV 1990, 125-126 = DAR 1990, 152-153 = ZfSch 1990, 144 = VRS 78, 318-319 = Buchholz 442.16 § 11 StVZO Nr. 2 = VerkMitt 1990, Nr. 87, 67-68 = BWVPr 1991, 70), welcher sich im übrigen nicht zu § 15c Abs. 2 Satz 3 StVZO verhält, die nach dem Gesetzeswortlaut eindeutig geregelte 2-Jahres-Frist nicht als nach Maßgabe der Umstände des Einzelfalles überwindbare zeitliche Grenze für den Verzicht auf eine neuerliche Befähigungsprüfung bezeichnet.

    Die Festlegung auf eine Frist von zwei Jahren beruht auf der Überlegung, nach zwei Jahren ohne Fahrberechtigung könne nicht mehr vermutet werden, daß der Betreffende noch über die zur Teilnahme am Verkehr erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfüge; kann aber nicht mehr davon ausgegangen werden, daß die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten vorliegen, so wäre es wegen der damit verbundenen Gefahren für den Straßenverkehr nicht zu verantworten, die Fahrerlaubnis ohne vorherige Ablegung einer Prüfung der praktischen wie der theoretischen Kenntnisse zu erteilen (vgl. zur vergleichbar gelagerten Problematik bei § 11 Abs. 6 Satz 2 StVZO BVerwG, Beschluß vom 28. Dezember 1989 - BVerwG 7 B 186.89 - ).".

  • BVerwG, 22.02.1994 - 11 B 85.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Verfassungsmäßigkeit der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.07.1997 - 12 L 3292/97
    Die Frist des § 15c Abs. 2 Satz 3 StVZO begegnet auch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken; hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluß vom 22. Februar 1994 - 11 B 85/93 - (Buchholz 442.16 § 15c StVZO Nr. 3 = VerkMitt 1994, Nr. 112 = ZfSch 1995, 78 = VRS 88, 141-142) u.a. ausgeführt:.
  • VGH Hessen, 27.06.1989 - 2 UE 1862/85

    Neuerteilung einer Fahrerlaubnis - Verzicht auf Fahrerlaubnis - Hemmung oder

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.07.1997 - 12 L 3292/97
    Dabei gilt, daß ein Verzicht der Verwaltungsbehörde auf die ("theoretische" und praktische) Fahrerlaubnisprüfung nach Ablauf der in § 15c Abs. 2 S. 3 StVZO bestimmten Zweijahresfrist ohne Rücksicht auf die hierfür maßgeblichen Gründe im Interesse der Verkehrssicherheit nicht zulässig ist und eine Hemmung oder Unterbrechung der Frist, innerhalb deren ein Verzicht auf die Prüfungen zulässig ist, weder durch die Stellung eines Antrags auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde noch durch Erhebung einer Klage bei den Verwaltungsgerichten bewirkt wird (HessVGH, Ents. v. 27. Juni 1989 - 2 UE 1862/85 -, VRS 79, 225-227; s.a. VG Schleswig, Urt. v. 15. Mai 1987 - 3 A 50/87 -, VerkMitt 1988, 72-72).
  • VG Schleswig, 15.05.1987 - 3 A 50/87
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.07.1997 - 12 L 3292/97
    Dabei gilt, daß ein Verzicht der Verwaltungsbehörde auf die ("theoretische" und praktische) Fahrerlaubnisprüfung nach Ablauf der in § 15c Abs. 2 S. 3 StVZO bestimmten Zweijahresfrist ohne Rücksicht auf die hierfür maßgeblichen Gründe im Interesse der Verkehrssicherheit nicht zulässig ist und eine Hemmung oder Unterbrechung der Frist, innerhalb deren ein Verzicht auf die Prüfungen zulässig ist, weder durch die Stellung eines Antrags auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde noch durch Erhebung einer Klage bei den Verwaltungsgerichten bewirkt wird (HessVGH, Ents. v. 27. Juni 1989 - 2 UE 1862/85 -, VRS 79, 225-227; s.a. VG Schleswig, Urt. v. 15. Mai 1987 - 3 A 50/87 -, VerkMitt 1988, 72-72).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.07.1989 - 10 S 1595/89

    Eignung zum Führen von KFZ

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.07.1997 - 12 L 3292/97
    Entgegen der vom Kläger vertretenen Ansicht hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluß vom 28. Dezember 1989 (- BVerwG 7 B 186/89 -, NZV 1990, 125-126 = DAR 1990, 152-153 = ZfSch 1990, 144 = VRS 78, 318-319 = Buchholz 442.16 § 11 StVZO Nr. 2 = VerkMitt 1990, Nr. 87, 67-68 = BWVPr 1991, 70), welcher sich im übrigen nicht zu § 15c Abs. 2 Satz 3 StVZO verhält, die nach dem Gesetzeswortlaut eindeutig geregelte 2-Jahres-Frist nicht als nach Maßgabe der Umstände des Einzelfalles überwindbare zeitliche Grenze für den Verzicht auf eine neuerliche Befähigungsprüfung bezeichnet.
  • VG Oldenburg, 28.11.2003 - 7 B 3684/03

    Alte Fahrklasse 3; Bestandschutz; Fahrerlaubnisklasse T; Fahrerlaubnisprüfung;

    Der Antragsgegner wäre selbst dann daran gebunden, wenn er den Antragsteller - wie dieser behauptet - tatsächlich bei Antragstellung fehlerhaft beraten hätte (siehe dazu OVG Lüneburg, Beschluss vom 09. Juli 1997 - 12 L 3292/97 - zit.n.juris; BVerwG, Beschluss vom 28. Dezember 1989 - 7 B 186/89 - NZV 1990, 125 f, zit.n.juris; VG Saarland, Urteil vom 05. Oktober 1999 - 3 K 348/97 - zit.n.juris).
  • VG Braunschweig, 13.01.2004 - 6 B 480/03

    Dringlichkeit einer einstweiligen Anordnung; Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnisprüfung;

    Diese Rechtsauffassung, die die Kammer bereits zu der inhaltsgleichen früheren Vorschrift des § 15c Abs. 2 Satz 3 StVZO vertreten hat (Urt. vom 12.05.1997, 6 A 61225/96), wird überdies von anderen Gerichten geteilt (vgl. hierzu: OVG Lüneburg, Beschl. vom 09.07.1997, 12 L 3292/97; VGH München, Urt. vom 15.07.1994, NVZ 1995, 47; VGH Mannheim, Urt. vom 08.10.1991, NZV 1992, 87; VGH Kassel, Urt. vom 27.06.1989, VRS 79, 225; VG Saarlouis, Urt. vom 05.10.1998, ZfSch 1999, 542).
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