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   OVG Niedersachsen, 26.11.1998 - 12 L 4158/97   

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OVG Niedersachsen, 26.11.1998 - 12 L 4158/97 (https://dejure.org/1998,2093)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.11.1998 - 12 L 4158/97 (https://dejure.org/1998,2093)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. November 1998 - 12 L 4158/97 (https://dejure.org/1998,2093)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • verkehrslexikon.de

    Keine Zulassung eines Krankentransportfahrzeugs außerhalb des Rettungsdienstes als Rettungsdienstfahrzeug mit Blaulicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 52 Abs. 3 Nr. 4 StVZO; § 35 Abs. 5a StVO; § 38 StVO
    Rettungsdienst; Krankenwagen; Kraftfahrzeug; Straßenverkehr; Blaulicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rettungsdienst; Krankenwagen; Kraftfahrzeug; Straßenverkehr; Blaulicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVZO § 52 Abs. 3 Nr. 4; StVO § 35 Abs. 5a, § 38

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1999, 440 (Ls.)
  • DVBl 1999, 630 (Ls.)
  • DÖV 1999, 655
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 15.05.1997 - 3 B 19.97

    Verfassungsrecht - Grundrechtseingriff durch Äußerungen einer Landesregierung in

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.11.1998 - 12 L 4158/97
    Mit Beschluß vom 28. Januar 1997 - 3 B 19/97.Hi - hat das Verwaltungsgericht den Beklagten im Wege des Erlasses einer einstweiligen Anordnung verpflichtet, das von der Klägerin benannte Ersatzfahrzeug mit der Ausrüstung von Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht) bis zum rechtskräftigen Abschluß des Klageverfahrens zuzulassen.

    Das Verwaltungsgericht hat mit Gerichtsbescheid vom 21. April 1997 unter Bezugnahme auf seinen Beschluß vom 28. Januar 1997 - 3 B 19/97.Hi - der Klage stattgegeben und die Bescheide vom 28. November 1995 sowie vom 10. Juni 1996 aufgehoben.

    Zur weiteren Sachdarstellung und zur Darstellung des Vorbringens der Beteiligten im einzelnen wird auf deren Schriftsätze - auch im Verfahren 3 B 19/97.Hi - und die beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten (Beiakten A), die Widerspruchsvorgänge der Bezirksregierung Hannover (Beiakte C) und die beigezogenen Gerichtsakten des 7. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes - 7 L.

  • BGH, 27.11.1961 - III ZR 170/60

    Halten bei Ertönen des Martinshorns

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.11.1998 - 12 L 4158/97
    Dies entbindet sie aber nicht davon, etwa bei der Mißachtung des Rotlichts einer Ampelanlage oder der Erzwingung ihres Vorfahrtsrechts bei Einfahrt in eine Vorfahrtstraße den an sich vorfahrtsberechtigten Verkehr besonders sorgfältig zu beobachten und die so geschaffene Gefahrenlage durch eine erhöhte Sorgfalt und eine besondere Vorsicht auszugleichen (BGH, Urt. v. 27.11.1961 - III ZR 170/60 -, NJW 1962, 797 (799); Ufer, aa0).
  • BVerwG, 26.10.1995 - 3 C 10.94

    Berufsrecht: Berufsfreiheit und Zulassung zum qualifizierten Krankentransport

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.11.1998 - 12 L 4158/97
    Wird aber (auch) der qualifizierte Krankentransport in einigen Bundesländern nur kommunalen Trägern als öffentliche Aufgabe zugewiesen (die hiergegen möglicherweise bestehenden verfassungsrechtlichen Bedenken - s. dazu BVerwG, Urt. v. 26.10.1995 - BVerwG 3 C 10.94 -, Buchholz 418.15 Rettungswesen Nr. 5, S. 26 (28) - sind für die hier zu klärende Auslegungsfrage zu vernachlässigen), können also in diesen Bundesländern private Dritte qualifizierten Krankentransport in Krankenkraftwagen nicht durchführen, so ist schon hieraus zu folgern, daß in § 52 Abs. 3 Nr. 4 StVZO nicht an einen (landesrechtliche geprägten) Rettungsdienstbegriff anzuknüpfen ist, der wie etwa in Niedersachsen zumindest im funktionellen Sinne auch den von privaten Dritten durchgeführten qualifizierten Krankentransport außerhalb des öffentlich verantworteten Rettungsdienstes umfaßt.
  • OVG Niedersachsen, 26.08.1997 - 12 L 2800/97

    Rettungsdienst nach Straßenverkehrsrecht; Ausnahmegenehmigung; Krankentransport;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.11.1998 - 12 L 4158/97
    Der Senat hat auf Antrag des Beklagten mit Beschluß vom 26. August 1997 - 12 L 2800/97 - die Berufung des Beklagten nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO (ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung) zugelassen.
  • OVG Hamburg, 02.11.2010 - 3 Bf 82/09

    Kein Notarzteinsatzfahrzeug vom Autovermieter; Betriebsuntersagung ist

    Die Fehlgebrauchsgefahr wird vermieden, wenn Fahrzeuge mit Sonderrechtsanlagen grundsätzlich nur für Organisationen zugelassen werden sollen, deren Fahrer zur Nutzung der Anlage gemäß § 38 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 35 Abs. 5 Buchstabe a StVO berechtigt sind, um unfallträchtige Blaulichtfahrten durch ungeübte Fahrer zu vermeiden (OVG Lüneburg, Urt. v. 26.11.1998, 12 L 4158/97, juris).

    Das wesentliche systematische Argument der Vertreter der konkret-funktionalen Auslegung des § 52 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 StVZO, die eine bundeseinheitliche Auslegung des Begriffs "des Rettungsdienstes" fordern (OVG Lüneburg, Urt. v. 26.11.1998, a.a.O.; VG Freiburg, Beschl. v. 27.11.2003, 4 K 725/03, juris), dringt nicht durch.

    In der Rechtsprechung wird zum Teil vertreten, dass die Abbauverpflichtung im Hinblick auf eine rechtswidrig installierte Sonderrechtsanlage das mildeste und gleich geeignete Mittel ist, der Regelung in § 52 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 StVZO Geltung zu verschaffen (VG Freiburg, Beschl. v. 27.11.2003, 4 K 725/03, juris; VG Würzburg, Urt. v. 4.4.2001, W 6 K 00.1044, juris); in einer Reihe von Fällen wurde in dieser Fallkonstellation nur der Abbau der Sonderrechtsanlage anstelle der Betriebsuntersagung angeordnet (OVG Saarlouis, Beschl. v. 29.8.2006, 1 Q 12/06, juris; OVG Lüneburg, Urt. v. 26.11.1998, a.a.O.; VG München, Urt. v. 16.5.2001, M 31 K 01.1060, und Beschl. v. 11.1.2000, beide in juris).

    Das Berufungsgericht ist bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Betriebsuntersagung eines Fahrzeugs nach dem Straßenverkehrs-Zulassungsrecht in einem vergleichbaren Fall demgemäß der Frage nachgegangen, ob eine hohe Wahrscheinlichkeit für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 Abs. 1 StVZO besteht (OVG Hamburg, Beschl. v. 24.5.2006, a.a.O., Rn. 13; ähnlich OVG Lüneburg zum Einfluss der beantragten Ausnahmegenehmigung nach § 70 Abs. 1 StVZO auf die Betriebsuntersagung, Urt. v. 26.11.1998, 12 L 4158/97, juris, Rn. 56, und Beschl. v. 26.8.1997, 12 L 2800/97, juris, Rn. 7).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.01.2024 - 13 S 1014/22

    Ausrüstung eines Unfallhilfswagens eines privaten Eisenbahnunternehmens mit

    Mit Kennleuchten für blaues Blinklicht versehene Fahrzeuge, die überdies nach § 55 Abs. 3 Satz 1 StVZO mit Einsatzhorn (Martinshorn) ausgerüstet sein müssen, sind deshalb so ausgestattet, weil es den Fahrzeugführern dieser Fahrzeuge in bestimmten Sondersituationen gestattet sein soll, nach § 38 Abs. 1 StVO besondere Vorrechte wahrzunehmen (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 01.11.2002 - 12 ME 636/02 - juris Rn. 6 und Urteil vom 26.11.1998 - 12 L 4158/97 - juris Rn. 48, 53).

    Daneben ist zu beachten, dass Fahrzeuge mit Kennleuchten für blaues Blinklicht, die überdies nach § 55 Abs. 3 Satz 1 StVZO mit Einsatzhorn (Martinshorn) ausgerüstet sein müssen, deshalb so ausgestattet sind, weil es den Fahrzeugführern in Sondersituationen gestattet sein soll, nach § 38 Abs. 1 StVO besondere Vorrechte wahrzunehmen (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 01.11.2002 a. a. O. Rn. 6 und Urteil vom 26.11.1998 a. a. O. Rn. 48, 53; mit Hinweis auf Sonderrechte nach § 35 StVO vgl. auch Verordnungsbegründung vom 07.07.2020 in BR-Drs. 397/20, S. 52).

    Hieraus folgt, dass eine Ausstattung mit Blaulicht nur dann vorgenommen werden darf, wenn auch davon auszugehen ist, dass der Einsatz des Fahrzeugs regelmäßig erforderlich ist, um mit Sondersignalen (Blaulicht und Martinshorn) die in § 38 Abs. 1 StVO genannten Schutzgüter zu retten (vgl. OVG Niedersachsen, Urteil vom 26.11.1998 a. a. O. Rn. 48).

  • BVerwG, 12.03.2015 - 3 C 28.13

    Blaulicht; blaues Rundumlicht; blaues Blinklicht; Blaulichtberechtigung;

    Die gegenteilige Auffassung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG Lüneburg, Urteil vom 26. November 1998 - 12 L 4158/97 - juris Rn. 45 f. und Beschluss vom 1. November 2002 - 12 ME 636/02 - juris Rn. 6 ff.), der sich das Verwaltungsgericht in seiner erstinstanzlichen Entscheidung angeschlossen hat, vermag demgegenüber nicht zu überzeugen.

    Darüber hinaus begegnet der Lösungsansatz des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, das den Zusatz "des Rettungsdienstes" in § 52 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 StVZO dahin auslegt, dass darunter nur solche Fahrzeuge fallen, die im Regelfall dazu eingesetzt werden können, mit Sondersignal (Blaulicht und Martinshorn) Menschen in Notsituationen zu retten (OVG Lüneburg, Urteil vom 26. November 1998 - 12 L 4158/97 - juris Rn. 48), auch inhaltlichen Bedenken.

  • BVerwG, 21.02.2002 - 3 C 33.01

    Blaulicht-Berechtigung für Bluttransporte; Bluttransporte, Blaulicht-Berechtigung

    Deshalb kommt es auch nicht darauf an, ob ein Rettungsfahrzeug des anerkannten Rettungsdienstes im Sinne des § 52 Abs. 3 Nr. 4 i.V.m. Nr. 2 StVZO eine Aufgabe des Rettungsdienstes (vgl. hierzu OVG Lüneburg, Urteil vom 26. November 1998 - 12 L 4158/97 - DVBl 1999, 630 = NZV 1999, 440, jeweils nur Leitsatz; OVG Münster, Urteil vom 12. Mai 2000 - 8 A 2698/99 - NZV 2000, 514) wahrnimmt oder nicht, wenn es in einem solchen Notfall Blutpräparate transportiert.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2000 - 8 A 2698/99

    Ausnahmegenehmigung für Ärztetransporte bei Organtransplantationen

    vgl. dazu: Nds. OVG, Urteil vom 26. November 1998 - 12 L 4158/97 -, S. 23 f. des Urteilsabdrucks (UA); Petersen, NZV 1997, 249 ff.

    Die Möglichkeit, wegen einer Übertretung der Verkehrsgebote und -verbote im Einzelfall im Hinblick auf § 16 OWiG (rechtfertigender Notstand) nicht mit einem Bußgeld belegt zu werden, vgl. dazu Nds. OVG, Urteil vom 26. November 1998 - 12 L 4158/97 -, S. 33 UA, führt schon deshalb zu keiner anderen Betrachtungsweise, weil der einzelne Arzt bei festgestellter Ordnungswidrigkeit die Beweislast für das Vorliegen eines solchen Notstandes trägt.

  • BVerwG, 26.01.2012 - 3 C 1.11

    Einsatzfahrzeug des Rettungsdienstes; Blaulicht; Blaulichtfahrzeug;

    Keiner Entscheidung bedarf, ob § 52 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 4 StVZO einen eigenen bundesrechtlichen Begriff des Rettungsdienstes zugrunde legt (so OVG Lüneburg, Urteil vom 26. November 1998 - 12 L 4158/97 - juris Rn. 45) oder - wie unter anderem das Berufungsgericht annimmt - auf die landesrechtliche Ausgestaltung des Begriffs im jeweiligen Rettungsdienstgesetz Bezug nimmt.
  • OVG Niedersachsen, 08.12.2011 - 12 LC 91/09

    Anforderungen an ein der Müllabfuhr dienendes Fahrzeug i.S.d. die Befugnis zur

    Für die Klärung, wie im Einzelnen der Kreis der von § 52 Abs. 4 Nr. 1 StVZO erfassten Müllfahrzeuge zu definieren ist, sind entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts die korrespondierenden Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (§ 35 Abs. 6, § 38 Abs. 3 StVO) zu berücksichtigen (vgl. im Ergebnis auch die zu § 52 Abs. 3 StVZO ergangene Rechtsprechung des erkennenden Senats, Beschluss vom 1.11.2002 - 12 ME 636/02 -, juris Rdn. 6; Urteil vom 26.11.1998 - 12 L 4158/97 -, juris Rdn. 48).
  • OVG Niedersachsen, 01.11.2002 - 12 ME 636/02

    Ausnahmegenehmigung; Blaues Blinklicht; Einsatzhorn; Kraftfahrzeuge des

    In seinem Urteil vom 26. November 1998 ( - 12 L 4158/97 - , LS in: DVBl. 1999, 630) hat der Senat in Auseinandersetzung mit der gegenteiligen Auffassung unter anderem des vormals für das Rettungsdienstrecht zuständigen 7. Senats des erkennenden Gerichts (vgl. dessen Beschl. v. 8.7.1996 - 7 M 2488/96 - ) entschieden, dass Krankenkraftwagen, mit denen auf der Grundlage einer Genehmigung nach § 19 NRettDG qualifizierter Krankentransport außerhalb des öffentlich verantworteten Rettungsdienstes durchgeführt wird, keine Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes i.S. des § 52 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 StVZO sind.

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 26. November 1998 (- 12 L 4158/97 -, S. 20 ff. UA) betont, dass für die Klärung des Begriffs des Kraftfahrzeugs des Rettungsdienstes i.S. der bundesrechtlichen Vorschrift des § 52 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 StVZO nicht auf das in den einzelnen Bundesländern in unterschiedlicher Weise geregelte landesrechtliche Rettungsdienstrecht abgestellt werden darf (in diesem Sinne ebenfalls: OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 12.5.2000 - 8 A 2698/99 - , NZV 2000, 514 ff.).

  • OVG Bremen, 23.01.2001 - 1 A 361/00

    Blaulicht bei Fahrzeugen des qualifizierten Krankentransports;

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  • OVG Niedersachsen, 09.12.1999 - 12 L 4642/99

    Zulassungsrecht; Bezeichnung des; Ausnahmegenehmigung; Benennung

    So führt der Zulassungsantrag (S. 3 unten) bezugnehmend auf eine bestimmte Feststellung des Verwaltungsgerichts aus: "Das dürfte mit Sicherheit nicht richtig sein" und sich in demselben Absatz auf eine vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht im Urteil vom 26. November 1998 - OVG 12 L 4158/97 - (nach Auffassung des Klägers) niedergelegte "Ansicht" bezieht, dabei meint, diese "Ansicht" sei "zu überprüfen im Rahmen einer Kontrolle durch das Bundesverwaltungsgericht", und daran anschließend feststellt, "Es geht hier also um eine völlig grundsätzliche Frage, deren Entscheidung zum einen aus Rechtsgründen unrichtig ist und zum anderen auch aus tatsächlichen Gründen".

    Nur ergänzend - und nicht selbständig tragend - macht der Senat in diesem Zusammenhang auf die auch vom Kläger im Zulassungsantrag zitierte Entscheidung (Nds. OVG, Urteil vom 26. November 1998 - OVG 12 L 4158/97) aufmerksam, wo (u.a.) ausgeführt ist, dass schon § 52 Abs. 3 Nr. 4 StVZO für sich genommen eine Ausnahmevorschrift darstellt (S. 26 ff. UA).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2006 - 8 A 5229/04

    Zulässigkeit der Ausstattung eines Bluttransporters mit Blaulicht; Anforderungen

  • OVG Niedersachsen, 25.02.1999 - 12 L 4133/98

    Kostenfreiheit; Widerspruchsverfahren; Asylbewerberleistungsgesetz

  • OVG Hamburg, 30.11.2004 - 3 Bf 236/03

    Sonderausstattung für Notarzteinsatzfahrzeug eines privaten Unternehmers

  • OVG Saarland, 29.08.2006 - 1 Q 12/06

    Rundumlichtausstattung bei Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeugen

  • VG Freiburg, 27.11.2003 - 4 K 725/03

    Blaulicht und Martinshorn bei einem Fahrzeug einer Betriebsfeuerwehr

  • VG Bayreuth, 17.12.2013 - B 1 K 11.853

    Privates Rettungsunternehmen; örtliche Einrichtung organisierter Erster Hilfe;

  • OVG Niedersachsen, 18.11.1999 - 12 L 4386/99

    Kraftfahrzeuge des Blutspendedienstes i.S.d.; Blaulicht; Blutspendedienst;

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