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   VG Potsdam, 12.01.2004 - 12 L 527/02   

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VG Potsdam, 12.01.2004 - 12 L 527/02 (https://dejure.org/2004,38402)
VG Potsdam, Entscheidung vom 12.01.2004 - 12 L 527/02 (https://dejure.org/2004,38402)
VG Potsdam, Entscheidung vom 12. Januar 2004 - 12 L 527/02 (https://dejure.org/2004,38402)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 18.11.2002 - 9 C 2.02

    Erschließungsbeitrag; Teile von Erschließungsanlagen; Herstellung nach

    Auszug aus VG Potsdam, 12.01.2004 - 12 L 527/02
    Die Anwendung der für die alten Bundesländer eingeführten Überleitungsvorschriften des § 242 Abs. 1 BauGB wird in den neuen Bundesländern durch § 242 Abs. 9 BauGB verdrängt (BVerwG, Urteil vom 18. November 2002, LKV 2003, S. 227).

    Zwar dürfte der Ausbauzustand der Teilstrecke der E...Straße, an die das Grundstück der Antragstellerin angrenzt, mit Pflasterfahrbahn, Entwässerung und Gehwegen sowohl hinsichtlich der Ausstattung mit Teilanlagen (siehe dazu BVerwG, Urteil vom 18. November 2002, LKV 2003, S. 227) als auch in Art und Weise der Herstellung der hier abgerechneten Teilanlagen "Straßenentwässerung" und "Fahrbahn" den örtlichen Ausbaugepflogenheiten im Gemeindegebiet entsprochen haben.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.06.1996 - 6 M 20/95

    Erschließungsanlage; Neue Bundesländer; Bauprogramm; Teileinrichtungen;

    Auszug aus VG Potsdam, 12.01.2004 - 12 L 527/02
    Diese müssen sich aber regelmäßig über die gesamte Länge der Anlage erstrecken (OVG Greifswald, Beschluss vom 3. Juni 1996, LKV 1997 S. 225; vgl. auch OVG Magdeburg, Beschluss vom 18. Januar 2000 VwRRMO 2000, S. 324; Driehaus, a. a. O. § 2 Anm. 37).
  • BVerwG, 21.09.1979 - 4 C 55.76

    Abgrenzung einzelner Erschließungsanlagen voneinander

    Auszug aus VG Potsdam, 12.01.2004 - 12 L 527/02
    Vielmehr ist ausgehend von einer natürlichen Betrachtungsweise maßgebend auf das Erscheinungsbild wie z. B. Straßenführung, Straßenbreite, Straßenlänge und Straßenausstattung abzustellen (BVerwG, Urteil vom 21. September 1979, KStZ 1980 S. 110; Urteil vom 22. März 1996, BVerwGE 100, S. 12).
  • BVerwG, 07.06.1996 - 8 C 30.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Abgrenzung zwischen einzelner Erschließungsanlage und

    Auszug aus VG Potsdam, 12.01.2004 - 12 L 527/02
    Maßgeblich ist das durch die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht geprägte Erscheinungsbild (BVerwG, Urteil vom 7. Juni 1996, BVerwGE 101, S. 225).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2001 - 15 A 621/99

    Heranziehung zu einem Straßenbaubeitrag für einen Ausbau einer Straße; Vorrang

    Auszug aus VG Potsdam, 12.01.2004 - 12 L 527/02
    Anders wäre es, wenn die Verlängerung in den früheren Außenbereich hinein stattgefunden hätte (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. September 1982, KStZ 1983, S. 95 und OVG Münster, Urteil vom 28. August 2001 - 15 A 621/99 - ).
  • BVerwG, 15.04.1998 - 2 B 26.98

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Zurückweisung des Einwandes der unrichtigen

    Auszug aus VG Potsdam, 12.01.2004 - 12 L 527/02
    Deswegen ist im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes regelmäßig auch von der Gültigkeit der der Abgabenerhebung zu Grunde liegenden Satzungsvorschrift auszugehen, es sei denn, sie wäre offensichtlich fehlerhaft (vgl. dazu OVG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 6. September 2001 - 2 B 287/00.Z - und Beschluss vom 10. Juni 1998 - 2 B 26/98 -, MittStGB Bbg. 1999, S. 285).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.1994 - 15 B 3022/93

    Erhebung öffentlicher Abgaben; Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Summarische

    Auszug aus VG Potsdam, 12.01.2004 - 12 L 527/02
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsaktes in diesem Sinne bestehen dann, wenn ein Erfolg des Rechtsbehelfs in der Hauptsache wahrscheinlicher ist als sein Misserfolg (OVG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 6. September 2001 - 2 B 287/00.Z -, Beschluss vom 2. April 1996 - 2 B 10/96 - vgl. auch OVG Münster, Beschluss vom 17. März 1994, NVwZ-RR 1994, S. 617).
  • BVerwG, 18.05.1990 - 8 C 80.88

    Beitragsfähige Erschließungsanlage - Anlegung einer befahrbaren Stichstraße

    Auszug aus VG Potsdam, 12.01.2004 - 12 L 527/02
    Schließlich lässt sich anderes auch nicht aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts herleiten, wonach eine nachträglich angelegte Stichstraße trotz ihres im Übrigen unselbständigen Charakters eine selbständige beitragsfähige Erschließungsanlage sein kann (Urteil vom 18. Mai 1990, NVwZ 1991, S. 77).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.1990 - 3 A 2934/86

    Umstellung eines Erschließungsbeitragsbescheides; Straßenbaubeitragsbescheid;

    Auszug aus VG Potsdam, 12.01.2004 - 12 L 527/02
    Es kann auch dahinstehen, ob die bei Beginn der Ausbaumaßnahme schon hergestellte Teilstrecke eine vorhandene Erschließungsanlage im Sinne des § 242 Abs. 1 BauGB (entsprechend § 180 Abs. 2 BBauG ) sein könnte, deren Verlängerung als selbständige Anlage einzustufen wäre, weil insoweit abweichend von den Regelungen des Bundesbaugesetzes bzw. Baugesetzbuchs auf ältere landesrechtliche Regelungen abgestellt werden konnte, die die Anknüpfung für die Abschnittsbildung nicht auf örtlich erkennbare Merkmale beschränkten (vgl. dazu Urteil des BVerwG vom 5. Oktober 1984 - DVBl. 1985, S. 95 und OVG Münster, Urteil vom 19. Juli 1990, NVwZ-RR 1991 S. 265).
  • BVerwG, 27.09.1982 - 8 C 145.81

    Baurecht - Zustimmung - Nachträglich - Erschließungsbescheid

    Auszug aus VG Potsdam, 12.01.2004 - 12 L 527/02
    Anders wäre es, wenn die Verlängerung in den früheren Außenbereich hinein stattgefunden hätte (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. September 1982, KStZ 1983, S. 95 und OVG Münster, Urteil vom 28. August 2001 - 15 A 621/99 - ).
  • VG Potsdam, 16.08.2010 - 12 K 2219/06

    Ausbaubeitrag oder Erschließungsbeitrag

    Erforderlich ist danach ein Mindestmaß an bautechnischer Herrichtung, nämlich das Vorhandensein einer hinreichend befestigten Fahrbahn (wofür z. B. auch eine Schotterdecke genügen kann), einer - wenn auch primitiven - Form von Straßenentwässerung (ein bloßes Versickernlassen wäre dagegen nicht ausreichend) sowie einer eigenen Straßenbeleuchtung, die einen ungefährdeten Haus-zu-Haus-Verkehr ermöglicht" (BVerwG a.a.O.; vgl. dazu auch Beschluss der Kammer vom 12. Januar 2004 - 12 L 527/02 -).
  • VG Potsdam, 15.05.2019 - 1 K 1886/17

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen im Beitrittsgebiet; Verlängerung einer

    Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn nur eine Teillänge der Straße oder der jeweiligen Teileinrichtung fertig gestellt wurde (VG Potsdam, Urteil vom 18. Oktober 2016 - VG 12 K 1961/12 -, juris und Beschluss vom 12. Januar 2004 - 12 L 527/02 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. August 2005 - 9 S 4.05 - Driehaus/Raden, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 10. Auflage, § 2 Rdnr. 72; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 22. November 2016 - 9 C 25.15 -, juris).
  • VG Potsdam, 06.02.2013 - 12 K 2255/10

    Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz einschl. Kostenerstattung für

    Die maßgeblichen Erschließungsanlagen oder ihre Teile müssen dabei auf der gesamten Länge der Anlage hergestellt gewesen sein, um diesen Ausschluss annehmen zu können (Beschluss der Kammer vom 12. Januar 2004 - 12 L 527/02 -, juris; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Auflage, § 2 Rdnr. 48 m. w. N.).
  • VG Potsdam, 18.10.2016 - 12 K 1961/12

    Ausbaubeiträge

    Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn nur eine Teillänge der Straße oder der jeweiligen Teileinrichtung fertig gestellt wurde (Beschluss der Kammer vom 12. Januar 2004 - 12 L 527/02 -, juris; Urteil vom 15. Juli 2016 - VG 12 K 2482/14 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. August 2005 - 9 S 4.05 - Driehaus, a. a. O., § 2 Rdnr. 48).
  • VG Potsdam, 17.10.2008 - 12 K 2092/06

    Erschließungsbeitragsbescheid für die Herstellung einer Straße mit Versagung

    Erforderlich ist danach ein Mindestmaß an bautechnischer Herrichtung, nämlich das Vorhandensein einer hinreichend befestigten Fahrbahn (wofür z. B. auch eine Schotterdecke genügen kann), einer - wenn auch primitiven - Form von Straßenentwässerung (ein bloßes Versickernlassen wäre dagegen nicht ausreichend) sowie einer eigenen Straßenbeleuchtung, die einen ungefährdeten Haus-zu-Haus-Verkehr ermöglicht (BVerwG a.a.O.; vgl. dazu auch Beschluss der Kammer vom 12. Januar 2004 - 12 L 527/02 -).
  • VG Potsdam, 25.10.2013 - 12 K 1787/10

    Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz einschl. Kostenerstattung für

    Die maßgeblichen Erschließungsanlagen oder ihre Teile müssen dabei auf der gesamten Länge der Anlage hergestellt gewesen sein, um diesen Ausschluss annehmen zu können (Beschluss der Kammer vom 12. Januar 2004 - 12 L 527/02 -, juris; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Auflage, § 2 Rn. 48 m. w. N.).
  • VG Potsdam, 14.07.2008 - 12 K 2141/06

    Erschließungsbeitragsrecht: Ausschluss der Beitragspflicht im Beitrittsgebiet;

    Erforderlich ist danach ein Mindestmaß an bautechnischer Herrichtung, nämlich das Vorhandensein einer hinreichend befestigten Fahrbahn (wofür z. B. auch eine Schotterdecke genügen kann), einer - wenn auch primitiven - Form von Straßenentwässerung (ein bloßes Versickernlassen wäre dagegen nicht ausreichend) sowie einer eigenen Straßenbeleuchtung, die einen ungefährdeten Haus-zu-Haus-Verkehr ermöglicht (BVerwG a.a.O.; vgl. dazu auch Beschluss der Kammer vom 12. Januar 2004 - 12 L 527/02 -).
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