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   OVG Niedersachsen, 11.12.1995 - 12 L 609/95   

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OVG Niedersachsen, 11.12.1995 - 12 L 609/95 (https://dejure.org/1995,11896)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.12.1995 - 12 L 609/95 (https://dejure.org/1995,11896)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. Dezember 1995 - 12 L 609/95 (https://dejure.org/1995,11896)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 4 Abs. 1 StVG; § 9a StVZO; § 15b StVZO; § 15e StVZO; § 15f StVZO; Anl XVII StVZO
    Straßenverkehr; Sehvermögen; Augen; Mindestanforderungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Straßenverkehr; Sehvermögen; Augen; Mindestanforderungen

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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Niedersachsen, 18.06.2007 - 12 PA 202/07

    Verlängerung der Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung; Anforderungen an das

    Durch die Anlage 6 zur FeV hat der Verordnungsgeber insgesamt auf fachwissenschaftlicher Beurteilung beruhende Mindestanforderungen für das Sehvermögen festgelegt, die den Begriff der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Sinne der § 2 Abs. 4 und 3 Abs. 1 StVG verbindlich konkretisieren (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.10.1992 - 11 C 29.92 -, BVerwGE 91, 117; Senat, Urt. v. 11.12.1995 - 12 L 609/95 -, jeweils die vormalige Anlage XVII zur StVZO betreffend; ferner Senat, Beschl. v. 19.7.2006 - 12 LA 378/05 - sowie zuletzt Beschl. v. 30.5.2007 - 12 LA 238/06 -).
  • OVG Niedersachsen, 30.05.2007 - 12 LA 238/06

    Rechtmäßigkeit der Versagung einer Verlängerung einer Fahrerlaubnis für die

    Durch die Anlage 6 hat der Verordnungsgeber Mindestanforderungen für das Sehvermögen festgelegt, die den Begriff der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Sinne der §§ 2 Abs. 4 und 3 Abs. 1 StVG verbindlich konkretisieren (Beschluss des Senats vom 19.7.2006 - 12 LA 378/05 - unter Verweis auf sein Urteil vom 11.12.1995 - 12 L 609/95 - sowie das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.10.1992 - 11 C 29/92 -, BVerwGE 91, 117 ff., jeweils die vormalige Anlage XVII zur StVZO betreffend).
  • VG Braunschweig, 14.12.2001 - 6 A 177/01

    DOG; Fahreignung; Fahrerlaubnis; Fahrgastbeförderung; Innenschielen;

    Die Ausführungsbestimmungen konkretisieren in zulässiger Weise den in der gesetzlichen Ermächtigung - dem Straßenverkehrsgesetz - normierten Eignungsbegriff (§§ 2, 3 StVG); die darin enthaltenen Festsetzungen beruhen im Wesentlichen auf dem Gutachten des Bundesgesundheitsamtes "Sehvermögen und Kraftverkehr" (Heft 38 der Schriftenreihe des Bundesministers für Verkehr) sowie auf den "Richtlinien der Deutschen Opthalmologischen Gesellschaft für die Beurteilung der Fahreignung durch den Augenarzt" (vgl. hierzu: BVerwG, Urt. vom 28.12.1992, BVerwGE 91, 117 m.w.N. und Nds. OVG, Urt. vom 11.12.1995 - 12 L 609/95) bzw. der insoweit aktualisierten Fassung "Empfehlung der DOG zur Fahreignungsbegutachtung für den Straßenverkehr (2. Auflage, 1999)" und entsprechen den in der EU-Richtlinie 91/437/EWG festgelegten Mindestanforderungen hinsichtlich der körperlichen und geistigen Tauglichkeit für das Führen eines Kraftfahrzeugs (Amtsblatt EG Nr. 237/20 vom 24.08.1991; vgl. dazu: Beschl. der Kammer vom 30.08.1999 - 6 B 201/99 - vom 15.12.2000 - 6 B 526/00 - und vom 27.07.2001 - 6 B 127/01 -).
  • VG Frankfurt/Main, 16.03.2001 - 15 E 1541/99
    1995, 169; OVG Lüneburg, Urteil vom 11.12.1995 - 12 L 609/95).
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