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   OVG Niedersachsen, 31.03.2000 - 12 L 902/00   

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https://dejure.org/2000,7225
OVG Niedersachsen, 31.03.2000 - 12 L 902/00 (https://dejure.org/2000,7225)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 31.03.2000 - 12 L 902/00 (https://dejure.org/2000,7225)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 31. März 2000 - 12 L 902/00 (https://dejure.org/2000,7225)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Erstattungsanspruch zwischen Sozialhilfeträgern - Bagatellgrenze des BSHG § 111 Abs 2

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 111 Abs 2 BSHG; § 37 SGB 1; § 105 SGB 10; § 110 S 2 SGB 10
    Bagatellgrenze; Erstattungsanspruch; Sozialhilfe; Sozialhilfeträger; Träger der Sozialhilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialhilferecht: Bagatellgrenze bei Erstattungsansprüchen zwischen zwei Trägern der Sozialhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer türkischen Asylbewerberin

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.2000 - 12 L 902/00
    Insgesamt ist bei den Darlegungserfordernissen zu beachten, dass sie nicht in einer Weise ausgelegt und angewendet werden, welche die Beschreitung des eröffneten (Teil-)Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschl. v. 21.1.2000 -- 2 BvR 2125/97 --, DVBl. 2000, 407).
  • OVG Niedersachsen, 18.01.1999 - 12 L 5431/98

    Ernstliche Zweifel; Berufung; Erfolgswahrscheinlichkeit; Richtigkeit eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.2000 - 12 L 902/00
    Ernstliche Zweifel i.S.d. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO liegen dann vor, wenn der Erfolg des Rechtsmittels (mindestens) ebenso wahrscheinlich ist wie der Misserfolg (vgl. Senat, Beschl. v. 18.1.1999 -- 12 L 5431/98 --, NdsVBl. 1999, 93; Schoch, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: März 1999, RdNrn. 395g, h zu § 80; Kopp/Schenke, aaO, RdNr. 7 zu § 124; Happ: in Eyermann, VwGO, 10. Aufl. 1998, RdNr. 20 zu § 124).
  • OVG Niedersachsen, 31.07.1998 - 1 L 2696/98

    Ernstliche Zweifel; Richtigkeit eines Urteils; Erfolgswahrscheinlichkeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.2000 - 12 L 902/00
    Die Annahme, der Erfolg des Rechtsmittels müsse wahrscheinlicher sein als der Misserfolg (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.5.1997 -- A 12 S 580/97 --, DVBl. 1997, 1327; Hess. VGH, Beschl. v. 4.4.1997 -- 12 TZ 1079/97 --, NVwZ 1998, 195; Nds. OVG, Beschl. v. 31.7.1998 -- 1 L 2696/98 --, NdsRpfl.
  • VGH Hessen, 04.04.1997 - 12 TZ 1079/97

    Rechtsmittelzulassung: zur Darlegung des Zulassungsgrundes - zu ernstlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.2000 - 12 L 902/00
    Die Annahme, der Erfolg des Rechtsmittels müsse wahrscheinlicher sein als der Misserfolg (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.5.1997 -- A 12 S 580/97 --, DVBl. 1997, 1327; Hess. VGH, Beschl. v. 4.4.1997 -- 12 TZ 1079/97 --, NVwZ 1998, 195; Nds. OVG, Beschl. v. 31.7.1998 -- 1 L 2696/98 --, NdsRpfl.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.1997 - A 12 S 580/97

    Zulassung der Beschwerde: Darlegungserfordernis hinsichtlich der Zulassungsgründe

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.2000 - 12 L 902/00
    Die Annahme, der Erfolg des Rechtsmittels müsse wahrscheinlicher sein als der Misserfolg (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.5.1997 -- A 12 S 580/97 --, DVBl. 1997, 1327; Hess. VGH, Beschl. v. 4.4.1997 -- 12 TZ 1079/97 --, NVwZ 1998, 195; Nds. OVG, Beschl. v. 31.7.1998 -- 1 L 2696/98 --, NdsRpfl.
  • BVerwG, 10.12.1985 - 1 B 136.85

    Staatsangehörigkeitsbehörde - Verzicht auf deutsche Staatsangehörigkeit -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.2000 - 12 L 902/00
    Diese Voraussetzungen sind dann nicht gegeben, wenn sich die Frage so, wie sie mit dem Antrag aufgeworfen worden ist, im Rechtsmittelverfahren nicht stellt, ferner dann nicht, wenn sich die Frage nach dem Gesetzeswortlaut ohne Weiteres eindeutig beantworten lässt (BVerwG, Beschl. v.8.12.1985 -- BVerwG 1 B 136.85 --, Buchholz 130 § 22 RuStAG, S. 2) oder sie in der Rechtsprechung -- namentlich des Bundesverwaltungsgericht oder des erkennenden Senats -- geklärt ist.
  • BVerfG, 15.08.1994 - 2 BvR 719/93

    Überspannung an die Anforderungen des Verfahrens nach § 78 AsylVfG

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.2000 - 12 L 902/00
    Für die Darlegung reicht es aus, dass die aufgeworfene Grundsatzfrage rechtlich derart aufbereitet wird, wie dies nach Maßgabe der Begründung in der angegriffenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts erforderlich ist; Rechtsfragen, die in der Begründung der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung keine Rolle gespielt haben, brauchen im Rahmen des Antrages auf Rechtsmittelzulassung nicht erörtert zu werden, um eine Entscheidungserheblichkeit darzulegen (BVerfG , Beschl. v. 15.8.1994 -- 2 BvR 719/93 -- NVwZ-Beil. 1994, 65 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2002 - 16 A 30/01

    Anwendbarkeit des § 2 Abs. 3 Satz 2 Zehntes Sozialgesetzbuch (SGB X) im

    Ausgehend von dem in § 37 SGB I normierten Grundsatz, wonach SGB I und X für alle Sozialleistungsbereiche gelten, soweit sich aus den übrigen Büchern nichts Abweichendes ergibt, stellt sich die Frage, ob die Bagatellregelung des § 111 Abs. 2 Satz 1 BSHG eine grundsätzlich für alle Kostenerstattungsansprüche zwischen Sozialhilfeträgern - unabhängig von deren Rechtsgrundlage - geltende und damit der abweichenden Regelung in § 110 Satz 2 SGB X vorgehende, sozialhilferechtliche Spezialregelung darstellt (so Nds. OVG, Beschluss vom 31.3.2000 - 12 L 902/00 -, FEVS 52, 79, 81; Schiefer in: Oestreicher/Schelter/Kunz, BSHG, Stand: Juni 2002, § 111 Rn. 19) oder ob der Anwendungsbereich des § 111 Abs. 2 Satz 1 BSHG aufgrund der systematischen Stellung innerhalb des 9. Abschnitts des Bundessozialhilfegesetzes auf die in diesem Abschnitt geregelten Erstattungsansprüche beschränkt ist (so Schellhorn, BSHG, § 111 Rn. 27; Zeitler, NDV 1998, 104, 110; Schwabe, ZfF 2000, 217, 221 f.; ders., ZfF 1994, 1, 10; ihm folgend Bräutigam in: Fichtner, BSHG, 1999, Vorbemerkungen zum 9. Abschnitt, Rn. 8 und 13; wohl auch Mergler/Zink, BSHG, § 111 Rn. 31, wonach die Bagatellgrenze für die Fälle der §§ 103 Abs. 3, 104, 107 und 108 BSHG gelten soll).

    Aber selbst wenn man mit dem Nds. OVG (Beschluss vom 31.3.2000 - 12 L 902/00 -, a.a.O.) die Bagatellregelung gemäß § 111 Abs. 2 Satz 1 BSHG grundsätzlich auf alle Kostenerstattungsansprüche zwischen Sozialhilfeträgern anwendet, mithin auch auf den Erstattungsanspruch nach § 2 Abs. 3 Satz 2 SGB X, bleibt zu berücksichtigen, dass die Bagatellgrenze von 5.000,- DM bzw. jetzt 2.560,- Euro nicht ausnahmslos gilt.

    Dies führt dazu, dass nicht nur bei vorläufiger Leistungsgewährung nach § 97 Abs. 2 Satz 3 BSHG, sondern auch in dem vergleichbaren Fall des § 102 SGB X, der ebenfalls eine vorläufige Leistungsgewährung voraussetzt, die höhere Bagatellgrenze des BSHG nicht eingreift (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 31.3.2000 - 12 L 902/00 -, a.a.O.; Schiefer in: Oestreicher/ Schelter/Kunz, BSHG, § 111 Rn. 20).

  • LSG Hessen, 07.06.2017 - L 4 SO 95/16

    Die Bagatellklausel des § 110 Abs. 2 Satz 1 SGB XII steht auch einem

    Von entscheidender Bedeutung für das Ergebnis ist jedoch der Vorbehalt des § 37 Satz 1 SGB I. Darauf hat das Sozialgericht bereits zutreffend hingewiesen (ebenso schon OVG Lüneburg, Beschluss vom 31. März 2000 - 12 L 902/00; differenzierend OVG Münster, Urteil vom 19. Dezember 2002 - 16 A 30/01).
  • OVG Saarland, 19.03.2004 - 3 R 8/03

    Bestehen eines Erstattungsanspruchs nach § 14 Abs 1 S 3 BSHGAG SL trotz

    OVG Koblenz, Urteil vom 30.3.2000 - 12 A 12373/99 - mit eingehender Begründung; ferner OVG Lüneburg, Beschluss vom 31.3.2000 - 12 L 902/00 - FEVS 52, 79; das BVerwG ist bereits im Urteil vom 12.9 1991 - 5 C 41.86 - FEVS 42, 224, 226 ohne weiteres von einer Anwendbarkeit des § 105 SGB X auf eine Leistungserbringung durch einen unzuständigen Sozialhilfeträger ausgegangen; nach Schellhorn BSHG 16. Aufl. § 103 Rn. 7 hat auch die Zentrale Spruchstelle ihre über lange Zeit vertretene Auffassung von der Unanwendbarkeit des § 105 SGB X im Verhältnis der Sozialhilfeträger untereinander mittlerweile aufgegeben.
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