Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 26.02.2015 - 12 LA 137/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,3036
OVG Niedersachsen, 26.02.2015 - 12 LA 137/14 (https://dejure.org/2015,3036)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.02.2015 - 12 LA 137/14 (https://dejure.org/2015,3036)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. Februar 2015 - 12 LA 137/14 (https://dejure.org/2015,3036)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,3036) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rabüro.de

    Zu den Voraussetzungen der Befreiung von der Gurtanlegepflicht

  • RA Kotz

    Gurtanlegepflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Anspruch auf Ausnahmegenehmigung von der Gurtanlegepflicht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Befreiung von Gurtanlegepflicht

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ausnahmegenehmigung von Gurtanlegepflicht

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Befreiung von Gurtanlegepflicht für Schlaganfallpatient

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Ausnahmegenehmigung von Gurtanlegepflicht?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Aufgrund einer linksseitigen Lähmung benötigte Hilfe beim Anschnallen rechtfertigt keine Befreiung von der Gurtanlegepflicht - Voraussetzung für Befreiung wäre Vorliegen von ernsthaften Gesundheitsschäden durch Sicherheitsgurt

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 1467
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.09.1992 - VI ZR 286/91

    Ausnahmen vom Mitverschulden bei Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.02.2015 - 12 LA 137/14
    Ein Kraftfahrzeugführer oder Mitfahrer hat nur dann einen Anspruch auf Befreiung von der Pflicht zum Anlegen des Sicherheitsgurts, wenn die Benutzung aus gesundheitlichen Gründen unzumutbar ist, weil mit der Nutzung für ihn konkret ernsthafte Gesundheitsschäden verbunden sind, denen auf anderem Wege nicht vorgebeugt werden kann und die als solche ärztlicherseits bestätigt werden können (wie BGH, Urt. v. 29.9.1992 - VI ZR 286/91 -, BGHZ 119, 268).

    Ein Kraftfahrzeugführer oder Mitfahrer hat nur dann einen Anspruch auf Befreiung von der Pflicht zum Anlegen des Sicherheitsgurts, wenn die Benutzung des Gurts aus gesundheitlichen Gründen unzumutbar ist, weil mit der Nutzung für ihn konkret ernsthafte Gesundheitsschäden verbunden sind, denen auf anderem Wege nicht vorgebeugt werden kann und die als solche ärztlicherseits bestätigt werden können (vgl. dazu näher BGH, Urt. v. 29.9.1992 - VI ZR 286/91 -, BGHZ 119, 268; ferner König, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl., § 21a StVO Rn. 12).

  • BGH, 17.06.2014 - VI ZR 281/13

    Kein Mitverschulden wegen Nichttragens eines Fahrradhelms

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.02.2015 - 12 LA 137/14
    Aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17. Juni 2014 (- VI ZR 281/13 -, NJW 2014, 2493) vermag der Kläger zu seinen Gunsten ebenfalls nichts herzuleiten.
  • BGH, 20.03.1979 - VI ZR 152/78

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Überholenden mit einem nicht ganz rechts

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.02.2015 - 12 LA 137/14
    Einen derartigen Einwand haben sowohl das Bundesverfassungsgericht (a. a. O.) als auch der Bundesgerichtshof (bereits mit Urt. v. 20.3.1979 - VI ZR 152/78 -, BGHZ 74, 25) als nicht tragfähig zurückgewiesen und des Näheren ausgeführt, dass derjenige, der sich als Insasse eines Kraftfahrzeugs in den allgemeinen Straßenverkehr begibt, nicht nur auf sein eigenes Risiko handelt, sondern auch über das Ausmaß des im heutigen Straßenverkehr immer gegenwärtigen Risikos anderer Verkehrsteilnehmer mitentscheidet, und die Gurtanlegepflicht in vielfacher Weise nicht nur die berechtigten Interessen ggf. betroffener anderer Verkehrsteilnehmer, sondern auch der Allgemeinheit schützt (Inanspruchnahme von Rettungsdiensten und medizinischen Versorgungseinrichtungen, Belastung der Sozialversicherungssysteme, dazu insbesondere BGH, Urt. v. 20.3.1979, a. a. O., juris Rn. 29 f.) Die von dem Kläger demgegenüber befürchteten Unfallszenarien (Gefahr von Feuer, drohendes Ertrinken im Fahrzeug) hat das Verwaltungsgericht im Rahmen einer Wahrscheinlichkeitsbetrachtung zu Recht als eher fernliegend und ungeeignet zur Begründung des geltend gemachten Anspruchs auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung bezeichnet.
  • BVerfG, 24.07.1986 - 1 BvR 331/85

    Verfassungsmäßigkeit der Gurtanlegepflicht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.02.2015 - 12 LA 137/14
    Darin liegt eine Verletzung von Grundrechten nicht (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, Beschl. v. 24.7.1986 - 1 BvR 331/85 u. a. -, NJW 1987, 180).
  • VG Freiburg, 29.10.2015 - 6 K 2929/14

    Zur Schutzhelmtragepflicht für ein Mitglied der Religionsgemeinschaft der Sikhs

    Sofern bei der Prüfung einer Ausnahmegenehmigung von der Helmpflicht allein auf gesundheitliche Belange des betreffenden Motorradfahrers abgestellt würde, würde dies daher finanzielle Interessen anderer Verkehrsteilnehmer und ihrer Versicherer kaum zumutbar beeinträchtigen (VG Berlin, a.a.O.; in diesem Sinne auch kritisch bei einer Ausnahme von der Gurtpflicht: OVG Lüneburg, Beschl. v. 26.02.2015 - 12 LA 137/14 -, Rn. 7, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.12.2015 - 1 B 14.13

    Helmtragepflicht; Ausnahmegenehmigung aus gesundheitlichen Gründen; Ermessen;

    Wie sich bereits aus der Wendung "können ... in bestimmten Einzelfällen" ergibt, steht die Erteilung einer solchen Ausnahmegenehmigung im Ermessen der Behörde (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. März 1997 - 3 C 2.97 -, juris Rn. 26 [zu § 46 Abs. 2 Satz 1 StVO]; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. August 2011 - 8 A 2247/10 -, juris Rn. 75; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 24. Juni 2015 - 1 O 218/15 -, juris Rn. 5; VG Bremen, Urteil vom 14. März 2013 - 5 K 1171/11 -, juris Rn. 16 ff. m.w.N. [jeweils zu § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 StVO]; OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. Februar 2015 - 12 LA 137/14 -, juris Rn. 3 [zur Gurtanlegepflicht]; sowie König, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Auf.
  • VGH Bayern, 28.08.2018 - 11 ZB 18.1095

    Zu den Voraussetzungen für eine Befreiung von der Pflicht zum Anlegen des

    Eine Befreiung von der Gurtanlegepflicht ist nur in besonders dringenden Fällen, etwa bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen, und unter strengen Anforderungen an den vom Antragsteller zu erbringenden Nachweis ihrer Notwendigkeit zulässig (so auch NdsOVG, B.v. 26.2.2015 - 12 LA 137/14 - juris Rn. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2020 - 8 E 874/20
    Wie hier für Verfahren auf Befreiung von der Gurtanlegepflicht: Nds. OVG, Beschluss vom 26. Februar 2015 - 12 LA 137/14 -, juris Rn. 10; Bay. VGH, Beschluss vom 28. August 2018 - 11 ZB 18.1095 -, juris Rn. 13; ebenso für Verfahren auf Befreiung von der Schutzhelmpflicht für Motorradfahrer: BVerwG, Beschluss vom 8. Februar 2017 - 3 B 12.16 -, juris Rn. 5; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29. August 2017 - 10 S 30/16 -, juris Rn. 57; OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 15. Dezember 2015 - OVG 1 B 14.13 -, juris Rn. 34.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht