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   OVG Niedersachsen, 14.01.2002 - 12 LA 17/02   

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OVG Niedersachsen, 14.01.2002 - 12 LA 17/02 (https://dejure.org/2002,8105)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.01.2002 - 12 LA 17/02 (https://dejure.org/2002,8105)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. Januar 2002 - 12 LA 17/02 (https://dejure.org/2002,8105)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Sozialhilfe; Erstbescheid; Bekanntgabe per Telefax

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 37 SGB X; § 70 Abs. 1 VwGO
    Zulässige Bekanntgabe eines Bescheids durch Telefax; Im Interesse des Vollmachtgebers liegende Bekanntgabe an Bevollmächtigten; Auswirkung einer späteren Bekanntgabe gegenüber den Vollmachtgeber auf Lauf der Widerspruchsfrist; Anforderung an hinreichende Darlegung bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässige Bekanntgabe eines Bescheids durch Telefax; Im Interesse des Vollmachtgebers liegende Bekanntgabe an Bevollmächtigten; Auswirkung einer späteren Bekanntgabe gegenüber den Vollmachtgeber auf Lauf der Widerspruchsfrist; Anforderung an hinreichende Darlegung bei ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1969
  • NVwZ 2002, 1396 (Ls.)
  • DVBl 2003, 156 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • FG Hamburg, 25.04.1997 - II 177/96

    Aussetzung oder Aufhebung der Vollziehung bei einem Bescheid über die Ablehnung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.01.2002 - 12 LA 17/02
    Ob eine Zustellung - mittels Empfangsbekenntnis - per Telefax möglich ist (so Hanseatisches OVG, Beschl. v. 20.9.1995 - Bs IV 143/95 - , NJW 1996, 1226 u. v. 15.4.1996 - Bs II 177/96 - , NJW 1997, 2626(2617)), wird offen gelassen.

    Sie fällt zweifelsfrei auch nicht unter § 37 Abs. 5 SGB X, wenn mit ihr wie im vorliegenden Fall nicht zugleich eine Zustellung bewirkt werden sollte - nur diesen Fall erfasst § 37 Abs. 5 SGB X - , wobei der hier Senat offen lassen kann, ob ein Bescheid eines Sozialhilfeträgers an einen Rechtsanwalt per Telefax (und mit Hilfe eines Empfangsbekenntnisses) überhaupt zugestellt werden kann (vgl. dazu Hanseatisches OVG, Beschl. v. 20.9.1995 - Bs IV 143/95 - , NJW 1996, 1226 u. v. 15.4.1996 - Bs II 177/96 - , NJW 1997, 2616(2617); a. A. Henneke, aaO, RdNr. 14).

  • OVG Hamburg, 20.09.1995 - Bs IV 143/95

    Zustellung; Gerichtliche Entscheidung; Rechtsanwalt; Telefax; Nochmalige

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.01.2002 - 12 LA 17/02
    Ob eine Zustellung - mittels Empfangsbekenntnis - per Telefax möglich ist (so Hanseatisches OVG, Beschl. v. 20.9.1995 - Bs IV 143/95 - , NJW 1996, 1226 u. v. 15.4.1996 - Bs II 177/96 - , NJW 1997, 2626(2617)), wird offen gelassen.

    Sie fällt zweifelsfrei auch nicht unter § 37 Abs. 5 SGB X, wenn mit ihr wie im vorliegenden Fall nicht zugleich eine Zustellung bewirkt werden sollte - nur diesen Fall erfasst § 37 Abs. 5 SGB X - , wobei der hier Senat offen lassen kann, ob ein Bescheid eines Sozialhilfeträgers an einen Rechtsanwalt per Telefax (und mit Hilfe eines Empfangsbekenntnisses) überhaupt zugestellt werden kann (vgl. dazu Hanseatisches OVG, Beschl. v. 20.9.1995 - Bs IV 143/95 - , NJW 1996, 1226 u. v. 15.4.1996 - Bs II 177/96 - , NJW 1997, 2616(2617); a. A. Henneke, aaO, RdNr. 14).

  • BSG, 21.02.1985 - 11 RA 6/84

    Bekanntgabe eines Verwaltungsakts - Adressat eines Verwaltungsakts -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.01.2002 - 12 LA 17/02
    Vielmehr kann nach Würdigung aller Umstände nur davon ausgegangen werden, dass die Beklagte das ihr nach § 37 Abs. 1 Satz 2 SGB X zuzubilligende Ermessen (BVerwG, Urt. v. 30.10.1997 - BVerwG 3 C 35.96 - , BVerwGE 105, 288 = NVwZ 1998, 1292(1293); BSG, Urt. v. 21.2.1985 - 11 RA 6/84 - , NVwZ 1986, 421; Engelmann, in: von Wulfen, SGB X, 4. Aufl. 2001, RdNr. 10 zu § 37; Pickel, SGB X, Stand: November 2001, RdNr. 29 zu § 37) dahin ausgeübt hat, dass der die Wiederaufnahme der Gewährung laufender Hilfe zum Lebensunterhalt aussprechende Bescheid vom 20. September 1999 (verbindlich) sogleich dem Bevollmächtigten der Kläger bekannt gegeben werden sollte, mit dem die Beklagte ohnehin hinsichtlich der noch ausstehenden Mitwirkungshandlungen der Kläger (Vorlage des geänderten Mietvertrages, s. o.) in Kontakt (per Telefon und per Telefax) gestanden hatte.
  • OVG Hamburg, 15.04.1997 - Bs II 177/96

    Klagefrist; Übermittlung eines Widerspruchsbescheides; Telefax; Ordnungsgemäße

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.01.2002 - 12 LA 17/02
    Sie fällt zweifelsfrei auch nicht unter § 37 Abs. 5 SGB X, wenn mit ihr wie im vorliegenden Fall nicht zugleich eine Zustellung bewirkt werden sollte - nur diesen Fall erfasst § 37 Abs. 5 SGB X - , wobei der hier Senat offen lassen kann, ob ein Bescheid eines Sozialhilfeträgers an einen Rechtsanwalt per Telefax (und mit Hilfe eines Empfangsbekenntnisses) überhaupt zugestellt werden kann (vgl. dazu Hanseatisches OVG, Beschl. v. 20.9.1995 - Bs IV 143/95 - , NJW 1996, 1226 u. v. 15.4.1996 - Bs II 177/96 - , NJW 1997, 2616(2617); a. A. Henneke, aaO, RdNr. 14).
  • OLG Frankfurt, 07.01.2000 - 20 W 591/99

    Zustellung einer Abschiebehaftanordnung an den Prozessbevollmächtigten des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.01.2002 - 12 LA 17/02
    Es entspricht heute allgemeiner Ansicht (s. dazu etwa BFH, Beschl. v. 31.3.1998 - I S 8/97 - , NJW 1998, 2383; OLG Frankfurt/Main, Beschl. v. 7.1.2000 - 20 W 591/99 - , NJW 2000, 1653(1654); P. Stelkens/U. Stelkens, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 6. Aufl. 2001, RdNr. 19 zu § 41; Henneke, in: Knack, VwVfG, 7. Aufl. 2000, RdNr. 14 zu § 41; Liebetanz, in: Obermayer, VwVfG, 3. Aufl. 1999, RdNr. 11 zu § 41), dass ein Bescheid durch eine Behörde auch mit Hilfe moderner elektronischer Übermittlungsmethoden wie dem Telefax bekannt gegen werden kann.
  • BFH, 31.03.1998 - I S 8/97

    Zugang einer per Telefax übermittelten Einspruchsentscheidung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.01.2002 - 12 LA 17/02
    Es entspricht heute allgemeiner Ansicht (s. dazu etwa BFH, Beschl. v. 31.3.1998 - I S 8/97 - , NJW 1998, 2383; OLG Frankfurt/Main, Beschl. v. 7.1.2000 - 20 W 591/99 - , NJW 2000, 1653(1654); P. Stelkens/U. Stelkens, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 6. Aufl. 2001, RdNr. 19 zu § 41; Henneke, in: Knack, VwVfG, 7. Aufl. 2000, RdNr. 14 zu § 41; Liebetanz, in: Obermayer, VwVfG, 3. Aufl. 1999, RdNr. 11 zu § 41), dass ein Bescheid durch eine Behörde auch mit Hilfe moderner elektronischer Übermittlungsmethoden wie dem Telefax bekannt gegen werden kann.
  • BVerwG, 30.10.1997 - 3 C 35.96

    Bekanntgabe des Verwaltungsakts; Bekanntgabe an den Adressaten trotz Bestellung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.01.2002 - 12 LA 17/02
    Vielmehr kann nach Würdigung aller Umstände nur davon ausgegangen werden, dass die Beklagte das ihr nach § 37 Abs. 1 Satz 2 SGB X zuzubilligende Ermessen (BVerwG, Urt. v. 30.10.1997 - BVerwG 3 C 35.96 - , BVerwGE 105, 288 = NVwZ 1998, 1292(1293); BSG, Urt. v. 21.2.1985 - 11 RA 6/84 - , NVwZ 1986, 421; Engelmann, in: von Wulfen, SGB X, 4. Aufl. 2001, RdNr. 10 zu § 37; Pickel, SGB X, Stand: November 2001, RdNr. 29 zu § 37) dahin ausgeübt hat, dass der die Wiederaufnahme der Gewährung laufender Hilfe zum Lebensunterhalt aussprechende Bescheid vom 20. September 1999 (verbindlich) sogleich dem Bevollmächtigten der Kläger bekannt gegeben werden sollte, mit dem die Beklagte ohnehin hinsichtlich der noch ausstehenden Mitwirkungshandlungen der Kläger (Vorlage des geänderten Mietvertrages, s. o.) in Kontakt (per Telefon und per Telefax) gestanden hatte.
  • SG Berlin, 28.01.2016 - S 26 AS 26429/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Versäumung der Klagefrist - Fristbeginn einen Tag

    Dabei zweifelt die Kammer nicht daran, dass die Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes und damit auch eines Widerspruchsbescheides mittels Telefax rechtlich zulässig ist (ebenso: OVG Lüneburg, Beschl. vom 14.01.2002 - 12 LA 17/02, Rn. 4 mit weiteren Nachweisen; juris).
  • VGH Hessen, 30.01.2014 - 23 C 2254/12

    Ursprünglich fehlerhafte Bekanntmachung einer vorläufigen Anordnung

    In der Rechtsprechung sei geklärt, dass die Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes auch per Fax erfolgen kann; dies gelte jedenfalls dann, wenn der Empfänger - wie hier - darum gebeten habe (BVerwG, Urteil vom 18. April 1997 - 8 C 43.95 -, BVerwGE 104, 301 bis 323 und Beschluss vom 5. Mai 1997 - 1 B 129.96 - AuAS 1997, 218, OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 5 NC 73.08 - juris - und OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Januar 2002 - 12 LA 17/02 - NJW 2002, 1969).
  • OVG Niedersachsen, 12.02.2019 - 12 LA 214/18

    Verfahren über erfolglose Anhörungsrügen in Prozesskostenhilfesachen ist nicht

    Zum anderen erfasst die Norm nur postalisch versandte Entscheidungen; an einer § 41 Abs. 2 Satz 2 VwVfG entsprechenden Regelung zu ihrer Ergänzung fehlt es aber (vgl. zu einem entsprechenden Problem auch: Nds. OVG, Beschl. v. 14.1.2002 - 12 LA 17/02 -, NJW 2002, 1969 f., hier zitiert nach juris, Rn. 4, und SG Wiesbaden, Gerichtsbescheid v. 14.6.2018 - S 34 AS 95/18, juris, Rn. 24 - jeweils zu § 37 Abs. 2 SGB X a. F. bzw. n. F.).
  • SG Wiesbaden, 14.06.2018 - S 34 AS 95/18
    Die Kammer hat - wie zuvor bereits dargelegt - keine Zweifel daran, dass die Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes und damit auch eines Widerspruchsbescheides mittels Telefax rechtlich zulässig ist (vgl. Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg, Beschluss vom 14. Januar 2002 - 12 LA 17/02 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2014 - L 7 AS 1431/13

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Der Senat stimmt zwar mit dem SG grundsätzlich überein, dass mit der zuerst erfolgten Bekanntgabe die Rechtsfolgen der Bekanntgabe eintreten (vgl. Pattar in: jurisPK-SGB X, § 37 SGB X, Rn. 87); insbesondere beginnen die Rechtsmittelfristen mit der ersten Bekanntgabe (OVG Lüneburg v. 14.01.2002 - 12 LA 17/02 - juris Rn. 7; Krasney in: KassKomm-SGB, SGB X, § 37 Rn. 5; Engelmann in: von Wulffen, SGB X, § 37 Rn. 10; Rieker, RV 2011, 8, 9.); dies setzt jedoch die Wirksamkeit der ersten Bekanntgabe voraus.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.05.2018 - L 11 AS 815/17
    Somit begann die einmonatige Klagefrist (§ 87 SGG) entweder am 25. Mai 2016 (als Tag der Bekanntgabe des Telefaxes, vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Januar 2002 - 12 LA 17/02 -, NJW 2002, 1969; SG Berlin, Urteil vom 28. Januar 2016 - S 26 AS 26429/14 -, zitiert nach juris; SG Mainz, Gerichtsbescheid vom 14. Juni 2016 - S 14 AS 57/16 -, ZFSH/SGB 2016, 643; Pattar in: JurisPK-SGB X, Stand: 2018, § 37 Rn 38) oder spätestens am 28. Mai 2016 (gemäß § 37 Abs Abs. 2 Satz 1 und 2 SGB X, vgl. zu der Auffassung, dass diese Norm auch bei einer Übersendung per Telefax Anwendung findet: SG Augsburg, Urteil vom 30. September 2016 - S 8 AS 822/16 -, zitiert nach juris; Heße in: Rolfs/Giesen/Kreikebohm/Udsching, BeckOK Sozialrecht, Stand: 2018, § 37 SGB X Rn 7).
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