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   OVG Niedersachsen, 31.10.2006 - 12 LA 463/05   

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OVG Niedersachsen, 31.10.2006 - 12 LA 463/05 (https://dejure.org/2006,7364)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 31.10.2006 - 12 LA 463/05 (https://dejure.org/2006,7364)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 31. Oktober 2006 - 12 LA 463/05 (https://dejure.org/2006,7364)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Fahrtenbuchanordnung; Feststellung des Fahrzeugführers nach Verfolgungsverjährung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches; Vereitelung der Fahrerfeststellung bei einem erheblichen Verkehrsverstoß; Anforderungen an Art und Umfang der Ermittlungstätigkeit der Behörde; Verletzung der Mitwirkungspflicht des Fahrzeughalters zur ...

  • IWW
  • Judicialis

    StVZO § 31a Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Fahrtenbuchauflage - Erforderlichen Ermittlungsumfang der Bußgeldbehörde

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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Niedersachsen, 08.11.2004 - 12 LA 72/04

    Erfordernis weiterer Ermittlungen zur Identität des Fahrers eines Fahrzeug, mit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.10.2006 - 12 LA 463/05
    Sie deuten nicht darauf hin, weitere Maßnahmen zur Feststellung des Fahrzeugführers seien geboten gewesen, um zu dem Ergebnis zu gelangen, diese Feststellung sei im Sinne des § 31 a Abs. 1 Satz 1 StVZO unmöglich (st. Rspr. des Senats, vgl. insbesondere Beschluss vom 2.11.2004 - 12 ME 413/04 -, ZfSch 2005, 268; Beschluss vom 8.11.2004 - 12 LA 72/04 -, DAR 2005, 231).

    Die Kausalität zwischen der verzögerten Anhörung und der Nichtfeststellung des Kraftfahrzeugführers ist insbesondere dann zu verneinen, wenn sich der Fahrzeughalter nicht bereits im Ordnungswidrigkeitenverfahren, sondern - wenn überhaupt - erst in dem sich daran anschließenden Verwaltungsverfahren betreffend die Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches auf eine fehlende Erinnerung an den Fahrzeugführer beruft oder wenn dem Halter ein zur Identifizierung des Fahrers ausreichendes Foto vorgelegt worden ist, weil es in einem solchen Fall in erster Linie nicht auf das Erinnerungsvermögen, sondern auf das Erkenntnisvermögen ankommt (vgl. Senat, Beschluss vom 8.11.2004 - 12 LA 72/04 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80

    Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.10.2006 - 12 LA 463/05
    Lehnt dieser erkennbar die Mitwirkung an der Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende, kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (BVerwG, Urteil vom 17.12.1982 - 7 C 3.80 -, VRS 64, 466; Beschluss vom 21.10.1987 - 7 B 162.87 -, VRS 74, 233).

    Zur Anwendung bestimmter Ermittlungsmethoden ist die Behörde keinesfalls verpflichtet (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.1982, a.a.O.; Beschluss vom 9.12.1993 - 11 B 113.93 -).

  • OVG Berlin, 30.06.1976 - I S 87.76

    Verjährung; Fahrzeugführer; Führen eines Fahrtenbuchs; Anordnung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.10.2006 - 12 LA 463/05
    Ebenso wenig wird die Fahrtenbuchanordnung durch die Feststellung des verantwortlichen Fahrzeugführers nach Eintritt der Verfolgungsverjährung ausgeschlossen (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 30.6.1976 - I S 87.76 -, DÖV 1977, 104; zustimmend Schwab, VD 1986, 121).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.10.1988 - 10 S 2563/88

    Fahrtenbuchauflage bei fehlender Mitwirkung der Fahrzeugführerermittlung; hier:

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.10.2006 - 12 LA 463/05
    Selbst wenn man indes trotz Nichtrücksendung des Anhörungsbogens weitere Ermittlungsmaßnahmen für notwendig halten würde (vgl. dazu vormals VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 4.10.1988 - 10 S 2563/88 -, NZV 1989, 408; Beschluss vom 20.3.1990 - 11 S 390/90 -, NZV 1990, 247), so wäre dieser Anforderung hier entsprochen worden, denn dem Kläger ist durch eine weitere schriftliche Befragung mit dem Erinnerungsschreiben vom 12. September 2003 nochmals Gelegenheit zur Aufklärung gegeben worden, von der er jedoch (erneut) keinen Gebrauch gemacht hat.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.1998 - 10 S 2625/98

    Fahrtenbuchauflage: Ermittlung des Fahrzeugführers durch die Behörde bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.10.2006 - 12 LA 463/05
    Solche Anhaltspunkte sind indes nicht allein darin begründet, dass das Geschwindigkeitsmessfoto nach dem Eindruck eines Betrachters, dem der Abgebildete nicht bekannt ist, wohl eine männliche Person jüngeren Alters zeigt (vgl. auch VGH Bad.-Württ.-, Beschluss vom 6.11.1998 - 10 S 2625/98 -, NZV 1999, 272).
  • BVerwG, 09.12.1993 - 11 B 113.93

    Unmöglichkeit der Feststellung eines Fahrzeugführers - Anspruch auf Anwendung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.10.2006 - 12 LA 463/05
    Zur Anwendung bestimmter Ermittlungsmethoden ist die Behörde keinesfalls verpflichtet (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.1982, a.a.O.; Beschluss vom 9.12.1993 - 11 B 113.93 -).
  • OVG Niedersachsen, 02.11.2004 - 12 ME 413/04

    Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuches; Beschwerde gegen die Anordnung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.10.2006 - 12 LA 463/05
    Sie deuten nicht darauf hin, weitere Maßnahmen zur Feststellung des Fahrzeugführers seien geboten gewesen, um zu dem Ergebnis zu gelangen, diese Feststellung sei im Sinne des § 31 a Abs. 1 Satz 1 StVZO unmöglich (st. Rspr. des Senats, vgl. insbesondere Beschluss vom 2.11.2004 - 12 ME 413/04 -, ZfSch 2005, 268; Beschluss vom 8.11.2004 - 12 LA 72/04 -, DAR 2005, 231).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.1990 - 10 S 390/90

    Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.10.2006 - 12 LA 463/05
    Selbst wenn man indes trotz Nichtrücksendung des Anhörungsbogens weitere Ermittlungsmaßnahmen für notwendig halten würde (vgl. dazu vormals VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 4.10.1988 - 10 S 2563/88 -, NZV 1989, 408; Beschluss vom 20.3.1990 - 11 S 390/90 -, NZV 1990, 247), so wäre dieser Anforderung hier entsprochen worden, denn dem Kläger ist durch eine weitere schriftliche Befragung mit dem Erinnerungsschreiben vom 12. September 2003 nochmals Gelegenheit zur Aufklärung gegeben worden, von der er jedoch (erneut) keinen Gebrauch gemacht hat.
  • BVerwG, 22.06.1995 - 11 B 7.95

    Das Bestehen eines Zeugnisverweigerungsrechts bewahrt nicht vor einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.10.2006 - 12 LA 463/05
    Dass eine Fahrtenbuchauflage nicht deshalb ausgeschlossen ist, weil der Halter des Fahrzeuges, mit dem ein (wesentlicher) Verkehrsverstoß begangen worden ist, im Ordnungswidrigkeitenverfahren von seinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch macht, bedarf keiner weiteren Begründung (st. Rspr., vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.6.1995 - 11 B 7.95 -, ZfSch 1995, 397).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.1995 - 25 A 2798/93

    Meßergebnisse; Standardisiertes Verfahren; Fahrtenbuch;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.10.2006 - 12 LA 463/05
    In Würdigung des Gewichts der je nach Vorgehensweise betroffenen Interessen kann einer Fahrtenbuchauflage deshalb regelmäßig nicht entgegengehalten werden, die Behörde habe weitere rechtsbeeinträchtigende Aufklärungsbemühungen vornehmen müssen, wenn der Betroffene selbst an der Klärung der Vorgänge nicht mitgewirkt hat (vgl. OVG NW, Urteil vom 31.3.1995 - 25 A 2798/93 -, NJW 1995, 3335).
  • BVerwG, 21.10.1987 - 7 B 162.87

    Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuchs - Unmöglichkeit

  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.1999 - 10 S 2436/99

    Fahrtenbuchauflage - zumutbarer Ermittlungsaufwand der Behörde

  • BVerwG, 25.06.1987 - 7 B 139.87

    Fahrtenbuchauflage - Verspätete Anhörung

  • VG Braunschweig, 26.06.2018 - 6 A 161/17

    Fahrtenbuch; Fahrtenbuchanordnung; Fahrtenbuchauflage; Tatmehrheit; Überholverbot

    Die Bußgeldbehörde darf dann in aller Regel davon ausgehen, dass weitere Ermittlungen zeitaufwendig wären und kaum Aussicht auf Erfolg bieten würden, den Fahrer in der für Ordnungswidrigkeiten geltenden kurzen Verjährungsfrist zu ermitteln (vgl. auch Nds. OVG, B. v. 31.10.2006 - 12 LA 463/05 -, juris Rn. 4).

    An dieser Rechtslage ändert sich nichts, wenn die Behörde gleichwohl - wie hier - zusätzliche Ermittlungen zur Feststellung des Fahrzeugführers vorgenommen hat (vgl. Nds. OVG, B. v. 31.10.2006 - 12 LA 463/05 -, juris Rn. 4).

    Im Falle einer Mitwirkungsverweigerung sind weitere Ermittlungen der Ordnungsbehörden nur ausnahmsweise erforderlich, nämlich dann, wenn sich im Einzelfall besondere Anzeichen ergeben haben, die auf die Person des Fahrers hindeuten (vgl. Nds. OVG, B. v. 31.10.2006 - 12 LA 463/05 -, juris Rn. 4; VG Braunschweig, U. v. 15.02.2017 - 6 A 10/16 -, juris Rn. 23, ständige Rechtsprechung; zu Beispielen s. VG Oldenburg, B. v. 01.10.2008 - 7 B 2577/08 -, juris Rn. 23 f. u. VGH Baden-Württemberg, B. v. 29.01.2008 - 10 S 129/08 -, juris Rn. 4 = DAR 2008, 278).

    Unabhängig davon ist zu berücksichtigen, dass derartige Ermittlungen insbesondere durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung beschränkt sind, das bei möglichen Rückschlüssen Dritter auf eine Verkehrsordnungswidrigkeit oder -straftat des Halters berührt sein kann (s. dazu Nds. OVG, B. v. 31.10.2006 - 12 LA 463/05 -, juris Rn. 4).

  • VG Oldenburg, 30.04.2021 - 7 B 1850/21

    Benennung des Fahrers; Betriebsfahrzeug; Dienstfahrzeug; Dokumentationspflicht;

    Eine Fahrerbenennung danach hilft dem Halter nicht (Nds. OVG Lüneburg, Beschl. v. 31. Oktober 2006 - 12 LA 463/05 - juris, Rn. 6; VGH München, Urt. v. 6. Oktober 1997 - 11 B 96.4036 - juris).

    Eine Fahrerbenennung danach hilft dem Halter nicht (Nds. OVG Lüneburg, Beschl. v. 31. Oktober 2006 - 12 LA 463/05 - juris, Rn. 6; VGH München, Urt. v. 6. Oktober 1997 - 11 B 96.4036 - juris).".

  • VG Oldenburg, 01.10.2008 - 7 B 2577/08

    Feststellbarkeit des Fahrers bei bestehender Ähnlichkeit eines beim Halter durch

    Sie deuten nicht darauf hin, weitere Maßnahmen zur Feststellung des Fahrzeugführers seien geboten gewesen, um zu dem Ergebnis zu gelangen, diese Feststellung sei im Sinne des § 31a Abs. 1 Satz 1 StVZO unmöglich (st. Rspr. des Nds. Oberverwaltungsgerichts, vgl. etwa Beschluss vom 25. Mai 2007 - 12 ME 141/07 - V.n.b.; Beschluss vom 31. Oktober 2006 - 12 LA 463/05 -, juris; Beschluss vom 2. November 2004 - 12 ME 413/04 -, ZFSch 2005, 268; Beschluss vom 8. November 2004 - 12 LA 72/04 -, DAR 2005, 231).

    Die Behörde ist nur dann zu weiteren Ermittlungen gezwungen, wenn sich im Einzelfall besondere Anzeichen ergeben haben, die auf die Person des Fahrzeugführers hindeuten (Nds. Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 31. Oktober 2006 - 12 LA 463/05 -, juris; BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1982 - 7 C 3.80 -, VRS 64, 466).

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