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   OVG Niedersachsen, 10.01.2008 - 12 LB 22/07   

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OVG Niedersachsen, 10.01.2008 - 12 LB 22/07 (https://dejure.org/2008,1520)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.01.2008 - 12 LB 22/07 (https://dejure.org/2008,1520)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. Januar 2008 - 12 LB 22/07 (https://dejure.org/2008,1520)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Klage einer Gemeinde gegen einen Bauvorbescheid für eine Windkraftanlage und die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 4 BauGB; § 35 BauGB; § 36 BauGB; § 42 BNatSchG
    Prüfungsumfang für ein Außenbereichsvorhaben (Windfarm) im Zusammenhang der Klage einer Gemeinde gegen die Ersetzung ihres Einvernehmens; Klagebefugnis aus Anlass der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens; Rechtsschutzbedürfnis im Hinblick auf die Prüfung eines ...

  • Judicialis

    BauGB § 1 Abs. 4; ; BauGB § 35; ; BauGB § 36; ; BNatSchG § 42; ; NDSchG § 8; ; Vogelschutz-Richtlinie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Prüfungsumfang für ein Außenbereichsvorhaben (Windfarm) im Zusammenhang der Klage einer Gemeinde gegen die Ersetzung ihres Einvernehmens; Klagebefugnis aus Anlass der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens; Rechtsschutzbedürfnis im Hinblick auf die Prüfung eines ...

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    §§ 35, 36 BauGB; Art. 28 Abs. 2 GG
    Prüfungsumfang bei Klage gegen die Ersetzung des Einvernehmens der Gemeinde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2008, 733 (Ls.)
  • ZfBR 2008, 366
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (45)

  • OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 1 ME 190/04

    Ersetzen eines Vorhabens zur Errichtung einer Windenergieanlage bei Vorhandensein

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.01.2008 - 12 LB 22/07
    Schließlich sei im Verfahrensverlauf durch die Rechtsprechung des 1. Senats des erkennenden Gerichts (Beschl. v. 30.11.2004 - 1 ME 190/04 -, BauR 2005, 679 ff.) geklärt worden, dass es sich bei der Einvernehmensersetzungsentscheidung nach § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB um eine Ermessensentscheidung handele.

    Die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB durch die hierfür nach Landesrecht zuständige Behörde - hier gemäß § 1a Nr. 1 DVO-BauGB der Beklagte - stellt zwar im Verhältnis zum Bauherrn ein nicht klagefähiges bloßes Verwaltungsinternum dar, im Verhältnis zu der betroffenen Gemeinde handelt es sich dagegen um einen Verwaltungsakt (1. Senat des erkennenden Gerichts, Beschl. v. 30.11.2004 - 1 ME 190/04 -, BauR 2005, 679, 680; Söfker, in: Ernst/ Zinkahn/ Bielenberg, BauGB, Loseblattsammlung, Stand: 1.5.2007, § 36, Rn. 41, 42; Krautzberger, in: Battis/ Krautzberger/ Löhr, BauGB, 10. Aufl. 2007, § 36, Rn. 5, 17).

    Dementsprechend kommt es hier wie dort auf den Zeitpunkt der Bekanntgabe der (Ausgangs-)Bescheide an (so ausdrücklich für die Verfügung zur Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens: 1. Senat des erkennenden Gerichts, Beschluss vom 30.11.2004, a.a.O., 680; Bay. VGH, Beschluss v. 13.3.1996 - 1 CS 96.638 -, BayVBl., 471; Söfker, a.a.O., § 36, Rn. 30).

    Deshalb folgt aus dem Sinn des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB, dass seine Ausschlusswirkung nicht nur von einer materiell rechtmäßigen Planung abhängt, sondern dass die Pläne auch formell in Kraft getreten sein müssen (BVerwG, Urteil vom 13.3.2003 - 4 C 3.02 -, NVwZ 2003, 1261, 1262; ebenso: 1. Senat des erkennenden Gerichts, Beschlüsse vom 7.10.2004, a.a.O., 93 und vom 30.11.2004, a.a.O., 680 f).

    Die Frage, ob auch eine Konzentrationsplanung in der Gestalt eines Flächennutzungsplanentwurfes vergleichbare Rechtsfolgen herbeiführen kann, hat das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich offen gelassen (Urt. v. 13.3.2003, a.a.O., 1262), in der obergerichtlichen Rechtsprechung ist sie verneint worden (1. Senat des erkennenden Gerichts, Beschl. v. 30.11.2004, a.a.O., 680 f.).

    Dass es sich bei der Einvernehmensersetzung nach § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB nicht um eine gebundene, sondern um eine im behördlichen Ermessen stehende Entscheidung handelt, ist nicht zweifelsfrei, vom1. Senat des erkennenden Gerichts (Beschl. v. 30.11.2004, a.a.O., 681) aber mit beachtlichen Gründen und in Auseinandersetzung mit den hierzu in Rechtsprechung und Lehre vertretenen Ansichten unter Berücksichtigung von Wortlaut, Entstehungsgeschichte sowie Sinn und Zweck der Norm festgestellt worden.

    Eine Ermessenserwägung dieser Art kann im Rahmen einer Einvernehmensersetzungsentscheidung in zulässiger Weise angestellt werden (1. Senat des erkennenden Gerichts, Beschl. v. 30.11.2004, a.a.O., 681; vgl. auch: Beschl. des erkennenden Senats v. 6.11.2007 - 12 ME 309/07 -, S. 15 BA).

    Eine solche Verpflichtung kann nur für Sachverhalte angenommen werden, in denen eine Einvernehmensersetzung eine kurz vor ihrer Vollendung stehende Konzentrationsplanung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB in einer auf der Hand liegenden Weise unterlaufen würde (vgl. dazu den dem Beschluss des 1. Senats des erkennenden Gerichts vom 30.11.2004, a.a.O. zu Grunde liegenden Sachverhalt).

  • OVG Niedersachsen, 07.10.2004 - 1 ME 169/04

    Notwendigkeit einer Anhörung der Gemeinde vor einer Ersetzung des Einvernehmens;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.01.2008 - 12 LB 22/07
    Verstöße gegen andere Rechtsnormen können dem Rechtsmittel der Gemeinde dagegen nur dann zum Erfolg verhelfen, wenn sie auch dem Schutz der Gemeinde - insbesondere ihrer Planungshoheit - zu dienen bestimmt sind (BVerwG, Urt. v. 31.10.1990, a.a.O., 1076; 1. Senat des erkennenden Gerichts, Beschl. v. 7.10.2004 - 1 ME 169/04 -, NVwZ-RR 2005, 90, 91 ff; Thür.OVG, Beschl. v. 24.8.2007 - 1 EO 563/07 -, juris, Rn. 38; restriktiver: Hess.VGH, Beschl. v. 15.11.2006 - 3 UZ 634/06 -, ESVGH 2007, 112 ff).

    Die Möglichkeit zur bauplanungsrechtlichen Überprüfung der Zulässigkeit eines Vorhabens, die § 36 BauGB im Interesse der Sicherung der gemeindlichen Planungshoheit einräumt, besteht demnach unabhängig davon, ob eine Entscheidung in einem bauaufsichtlichen oder in einem immissionsschutzrechtlichen Verfahren ergeht (so überzeugend: 1. Senat des erkennenden Gerichts, Beschl. 7.10.2004, a.a.O., 92; vgl. auch Hess.VGH, Beschl. v. 15.11.2006, a.a.O.; entsprechend die herrschende Ansicht zum mangelnden Drittschutz des immissionschutzrechtlichen Genehmigungsvorbehaltes im Rahmen von Nachbarklagen: BVerwG, Urt. v. 5.10.1990 - BVerwG 7 C 55 u. 56.89 -, BVerwGE 85, 368, 372 ff sowie m.w.N.: Urt. des erkennenden Senats vom 26.4.2007 - 12 LB 8/07 -, S. 19 UA, insoweit in ZNER 2007, 229 ff nicht abgedruckt).

    Deshalb folgt aus dem Sinn des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB, dass seine Ausschlusswirkung nicht nur von einer materiell rechtmäßigen Planung abhängt, sondern dass die Pläne auch formell in Kraft getreten sein müssen (BVerwG, Urteil vom 13.3.2003 - 4 C 3.02 -, NVwZ 2003, 1261, 1262; ebenso: 1. Senat des erkennenden Gerichts, Beschlüsse vom 7.10.2004, a.a.O., 93 und vom 30.11.2004, a.a.O., 680 f).

  • OVG Thüringen, 24.08.2007 - 1 EO 563/07

    Immissionsschutzrecht; Rechtsmittel einer Gemeinde gegen eine unter Ersetzung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.01.2008 - 12 LB 22/07
    Verstöße gegen andere Rechtsnormen können dem Rechtsmittel der Gemeinde dagegen nur dann zum Erfolg verhelfen, wenn sie auch dem Schutz der Gemeinde - insbesondere ihrer Planungshoheit - zu dienen bestimmt sind (BVerwG, Urt. v. 31.10.1990, a.a.O., 1076; 1. Senat des erkennenden Gerichts, Beschl. v. 7.10.2004 - 1 ME 169/04 -, NVwZ-RR 2005, 90, 91 ff; Thür.OVG, Beschl. v. 24.8.2007 - 1 EO 563/07 -, juris, Rn. 38; restriktiver: Hess.VGH, Beschl. v. 15.11.2006 - 3 UZ 634/06 -, ESVGH 2007, 112 ff).

    OVG, Beschl. v. 24.8.2007, a.a.O., Rn 47 f), deren grundsätzliche Berücksichtigungsfähigkeit in §§ 3 Nr. 4, 4 Abs. 4 Satz 1 ROG ausdrücklich geregelt ist.

    Danach kommt es für das Erscheinungsbild der im M.tal gelegenen Hofanlagen auch auf eine optische Fernwirkung in Richtung auf das ansteigende Terrain der offenen Feldmark im Osten nicht in entscheidender Weise an (vgl. zur Bedeutung des Merkmals des Ausstrahlungsbereiches, der Fernwirkung bzw. der Sichtbeziehungen, jeweils die Errichtung von Windkraftanlagen in der Umgebung von Baudenkmalen betreffend: OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 20.7.1995 - 1 L 38/94 -, NuR 1996, 364; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 13.3.2006, a.a.O., 1875 f; Thüringer OVG, Beschl. v. 24.8.2007, a.a.O., Rn.60).

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2007 - 12 LC 18/07

    Verpflichtung zur Erteilung eines Bauvorbescheides über die bauplanungsrechtliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.01.2008 - 12 LB 22/07
    Nach diesen differenzierten, auf den jeweiligen Einzelfall bezogenen Maßstäben hält der Senat, wie er bereits anderweitig (Urteile vom 11.7.2007 - 12 LC 18/07 -, DWW 2007, 381, 383 f und - 12 LC 19/07 -, S. 19 f UA) dargelegt hat, die von dem Verwaltungsgericht im vorliegenden Fall und in ständiger Rechtsprechung geübte Praxis, für Windenergieanlagen im Flachland im Regelfall eine klare Grenze zwischen Nichtraumbedeutsamkeit einerseits und Raumbedeutsamkeit andererseits bei 100 m Gesamthöhe zu ziehen, für zu starr und schematisch.

    Die in dem RROP 2000 des Beklagten enthaltene Konzentrationsplanung für raumbedeutsame Windenergieanlagen kann jedoch dem von der Klägerin bekämpften Vorhaben nicht im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB entgegengehalten werden, weil sie, wie der Senat in anderem Zusammenhang festgestellt hat (Urteile vom 11.7.2007 - 12 LC 18/07 -, a.a.O., 384 ff und - 12 LC 19/07 -, S. 22 ff UA) an erheblichen Abwägungsmängeln leidet und deshalb nichtig ist.

    Denn den entsprechenden Feststellungen des Senats kam jeweils eine Wirkung nur inter partes, nicht aber inter omnes zu (vgl. zum Ganzen: Urteile des Senats vom 11.7.2007 - 12 LC 18/07 -, a.a.O., 386 ff und - 12 LC 19/07 -, S. 28 ff UA).

  • OVG Niedersachsen, 28.11.2007 - 12 LC 70/07

    Anspruch auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids zur Frage

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.01.2008 - 12 LB 22/07
    Der erkennende Senat steht diesem Ansatz nicht im Hinblick auf seine europarechtliche Anknüpfung, wohl aber wegen der gewissermaßen unvermittelt angestellten und hinsichtlich der maßgeblichen Gesichtspunkte konturenschwachen Abwägung zurückhaltend gegenüber, da er es für näher liegend erachtet, auch im Rahmen des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB zunächst auf diejenigen konkreten Maßstäbe zurückzugreifen, die in den naturschutzrechtlichen Schutzvorschriften der §§ 39 ff. BNatSchG enthalten sind (§ 29 Abs. 2 BauGB; vgl. ferner Senat, Urteile v. 28.11.2007 - 12 LC 70/07 - und - 12 LC 71/07 -).

    Auch der Denkmalschutz als weiterer in § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB genannter öffentlicher Belang (vgl. dazu: Senat, Urteile v. 28.11.2007 - 12 LC 70/07 - und - 12 LC 71/07 -) steht der Windenergieanlage nicht entgegen.

    Die Vorschrift des § 8 Satz 1 NDSchG (vgl. dazu näher: Senat, Urteile v. 28.11.2007 - 12 LC 70/07 - und - 12 LC 71/07 -) geht in ihrem Gehalt über das allgemeine Verunstaltungsverbot des § 53 NBauO hinaus.

  • BVerwG, 16.09.2004 - 4 C 7.03

    Erfordernis des gemeindlichen Einvernehmens; Einvernehmensfrist;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.01.2008 - 12 LB 22/07
    Aus dem Vortrag der Klägerin, mit dem sie geltend macht, sie habe ihr Einvernehmen nach § 36 Abs. 2 Satz 1 BauGB u.a. deshalb zu Recht versagt, weil der nach § 35 Abs. 1 Nr. 6 (nunmehr Nr. 5) BauGB im Außenbereich privilegierten Windenergieanlage öffentliche Belange im Sinne des § 35 Abs. 3 BauGB entgegenstünden, ergibt sich die Möglichkeit einer Verletzung der Klägerin in ihrer kommunalen Planungshoheit, deren Schutz die Verfahrensvorschriften des § 36 BauGB dienen (vgl. zu diesem Zweck nur: BVerwG, Urteile vom 31.10.1990 - BVerwG 4 C 45.88 -, NVwZ 1991, 1076; vom 14.4.2000 - BVerwG 4 C 5.99 -, NVwZ 2000, 1048 f; vom 19.8.2004 - BVerwG 4 C 16.03 -, BVerwGE 121, 339, 341 ff. und vom 16.9.2004 - BVerwG 4 C 7.03 -, BVerwGE 122, 13, 17).

    Dabei trägt die Gemeinde allerdings das Risiko einer Fehleinschätzung der bauplanungsrechtlichen Beurteilungsreife mit der Folge, dass die Einvernehmensfrist bei Anforderung nicht erforderlicher Unterlagen bereits mit der Einreichung des Bauantrages zu laufen beginnt (BVerwG, Urt. v. 16.9.2004, a.a.O., 18 ff; Söfker, a.a.O., § 36, Rn. 38).

    Darüber hinaus soll sie in den Fällen, in denen ein nach den in § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB genannten Vorschriften zulässiges Vorhaben ihren planerischen Vorstellungen nicht entspricht, von ihrer Möglichkeit Gebrauch machen können, durch Aufstellung eines Bebauungsplanes die planungsrechtlichen Grundlagen für die Zulässigkeit des Vorhabens zu ändern und plansichernde Instrumente einzusetzen (BVerwG, Urteile vom 19.8.2004, a.a.O., 342 f und vom 16.9.2004, a.a.O., 17).

  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 3.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Ausschluss von Windenergieanlagen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.01.2008 - 12 LB 22/07
    Deshalb folgt aus dem Sinn des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB, dass seine Ausschlusswirkung nicht nur von einer materiell rechtmäßigen Planung abhängt, sondern dass die Pläne auch formell in Kraft getreten sein müssen (BVerwG, Urteil vom 13.3.2003 - 4 C 3.02 -, NVwZ 2003, 1261, 1262; ebenso: 1. Senat des erkennenden Gerichts, Beschlüsse vom 7.10.2004, a.a.O., 93 und vom 30.11.2004, a.a.O., 680 f).

    Die Frage, ob auch eine Konzentrationsplanung in der Gestalt eines Flächennutzungsplanentwurfes vergleichbare Rechtsfolgen herbeiführen kann, hat das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich offen gelassen (Urt. v. 13.3.2003, a.a.O., 1262), in der obergerichtlichen Rechtsprechung ist sie verneint worden (1. Senat des erkennenden Gerichts, Beschl. v. 30.11.2004, a.a.O., 680 f.).

  • OVG Sachsen, 20.06.2007 - 1 B 14/07

    Erteilung eines Bauvorbescheides

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.01.2008 - 12 LB 22/07
    In den Fällen, in denen in der Rechtsprechung Entwürfen von Konzentrationsplanungen für die Windenergienutzung eine solche Wirkung beigemessen worden ist, handelte es sich allerdings soweit ersichtlich stets um in Aufstellung befindliche Ziele der Raumordnung (BVerwG, Urt. v. 27.1.2005 - BVerwG 4 C 5.04 -, BVerwGE 122, 364, 371 ff; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 13.3.2006 - 8 A 11309/05 -, BauR 2006, 1873 ff.; Sächs. OVG, Urt. v. 20.6.2007 - 1 B 14/07 -, ZNER 2007, 351, 352; Thür.

    Denn Voraussetzung einer Beachtlichkeit von Planungsentwürfen als unbenannte öffentliche Belange nach § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB ist in jedem Fall, dass die Planung inhaltlich hinreichend konkretisiert ist und die berechtigte Erwartung besteht, sie werde rechtliche Verbindlichkeit erlangen (BVerwG, Urt. v. 27.1.2005, a.a.O., 371 ff; Sächs. OVG, Urt. v. 20.6.2007, a.a.O., 352).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.03.2006 - 8 A 11309/05

    Zulässige Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens hinsichtlich der Errichtung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.01.2008 - 12 LB 22/07
    In den Fällen, in denen in der Rechtsprechung Entwürfen von Konzentrationsplanungen für die Windenergienutzung eine solche Wirkung beigemessen worden ist, handelte es sich allerdings soweit ersichtlich stets um in Aufstellung befindliche Ziele der Raumordnung (BVerwG, Urt. v. 27.1.2005 - BVerwG 4 C 5.04 -, BVerwGE 122, 364, 371 ff; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 13.3.2006 - 8 A 11309/05 -, BauR 2006, 1873 ff.; Sächs. OVG, Urt. v. 20.6.2007 - 1 B 14/07 -, ZNER 2007, 351, 352; Thür.

    Danach kommt es für das Erscheinungsbild der im M.tal gelegenen Hofanlagen auch auf eine optische Fernwirkung in Richtung auf das ansteigende Terrain der offenen Feldmark im Osten nicht in entscheidender Weise an (vgl. zur Bedeutung des Merkmals des Ausstrahlungsbereiches, der Fernwirkung bzw. der Sichtbeziehungen, jeweils die Errichtung von Windkraftanlagen in der Umgebung von Baudenkmalen betreffend: OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 20.7.1995 - 1 L 38/94 -, NuR 1996, 364; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 13.3.2006, a.a.O., 1875 f; Thüringer OVG, Beschl. v. 24.8.2007, a.a.O., Rn.60).

  • BVerwG, 18.03.2003 - 4 B 7.03

    Voraussetzungen für die Annahme einer "Verunstaltung" im Sinne von § 35 Abs. 3 S.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.01.2008 - 12 LB 22/07
    Hierfür wäre erforderlich, dass das Vorhaben dem Orts- oder Landschaftsbild in ästhetischer Hinsicht grob unangemessen ist und auch von einem für ästhetische Eindrücke offenen Betrachter als belastend empfunden wird (allgemein: BVerwG, Urt. v. 22.6.1990 - BVerwG 4 C 6.87 -, NVwZ 1991, 64 und speziell für Windenergieanlagen: BVerwG, Beschl. v. 15.10.2001 - BVerwG 4 B 69.01 -, BRS 64 Nr. 100; Beschl. v. 18.3.2003 - BVerwG 4 B 7/03 -, BRS 66 Nr. 103).

    Im Hinblick auf die gesetzgeberische Entscheidung für eine Privilegierung von Windenergieanlagen im Außenbereich kann sich der in Rede stehende öffentliche Belang in der Regel nur dann durchsetzen, wenn es sich um eine wegen ihrer Schönheit und Funktion besonders schutzwürdige Umgebung oder um einen besonders groben Eingriff in das Orts- oder Landschaftsbild handelt (BVerwG, Beschl. v. 18.3.2003, a.a.O.; Thür. OVG, Urt. v. 29.5.2007, a.a.O., Rn. 45).

  • OVG Thüringen, 29.05.2007 - 1 KO 1054/03

    Unzulässigkeit von Windkraftanlagen wegen entgegenstehender Belange des

  • VGH Hessen, 15.11.2006 - 3 UZ 634/06

    Zum Rechtsschutz gegen die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens

  • BVerwG, 27.01.2005 - 4 C 5.04

    In Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung; Sicherung durch

  • BVerwG, 14.04.2000 - 4 C 5.99

    Außenbereichsvorhaben; Verstoß gegen das Bauplanungsrecht; Beseitigungsanordnung;

  • BVerwG, 19.08.2004 - 4 C 16.03

    Einvernehmen; gemeindliches -; Einvernehmenserfordernis; Versagung des

  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 45.88

    Sicherung der Erschließung im Außenbereich - Ersatzbau

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2006 - 1 A 10884/05

    Bauplanungsrechtliche Unzulässigkeit einer Windkraftanlage wegen Gefährdung einer

  • BVerwG, 10.01.2006 - 4 B 48.05

    Materielle Rechtsposition als Voraussetzung für den Anspruch auf Einhaltung von

  • OVG Niedersachsen, 25.07.1997 - 1 L 6544/95

    Denkmalwürdigkeit; Werksiedelung; Beeinträchtigung des Denkmals; Einbau von

  • BVerwG, 15.10.2001 - 4 B 69.01

    Zulässigkeit von Windkraftanlagen im Außenbereich

  • OVG Niedersachsen, 24.04.1997 - 6 L 5476/95

    Nachbarrecht; Abwehranspruch; Heranrückende Bebauung; Bauvorbescheid;

  • VG Lüneburg, 14.06.2007 - 2 A 390/06

    Abwägung; Begehung; EU-Vogelschutzrichtlinie; Flugkorridor; Horst;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2005 - 11 S 14.05

    Beurteilung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit einer aus drei

  • OVG Brandenburg, 04.11.1996 - 3 B 134/96

    Bauordnungsrecht: Erteilung der Baugenehmigung durch die untere

  • VGH Bayern, 13.02.2006 - 15 CS 05.3346

    Mobilfunkmast im Außenbereich planungsrechtlich zulässig

  • BVerwG, 03.04.1987 - 4 C 41.84

    Bauvorbescheid mit Genehmigungsvorbehalt; Zulässigkeit eines Schweinezuchtstalls

  • BVerwG, 15.11.1991 - 4 B 191.91

    Gemeindebeteiligung Baugenehmigung - Verweigerung - Rechtmäßigkeit der

  • BVerwG, 21.06.2006 - 9 A 28.05

    Straßenbauvorhaben, Planfeststellung, Nachanhörung, Bestimmtheit, faktisches

  • BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 9.03

    Windfarm; Merkmale einer -; Einzelanlagen; Genehmigungspflicht; Baugenehmigung;

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.07.1995 - 1 L 38/94

    Stadtansicht; Windkraftanlage; Wesentliche Beeinträchtigung der Umgebung;

  • OVG Niedersachsen, 03.05.2006 - 1 LB 16/05

    Begriff und Voraussetzungen eines denkmalgeschützten Ensembles; Anbringen von

  • BVerwG, 08.05.2007 - 4 B 11.07

    Begriff der Windfarm

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2005 - 2 S 115.05

    Vorläufiger Rechtsschutz; Baugenehmigung für Windkraftanlage im Außenbereich;

  • OVG Niedersachsen, 06.11.2007 - 12 ME 309/07

    Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens im Zuge einer

  • VG Stuttgart, 03.05.2005 - 13 K 5609/03

    Windenergie und Vogelschlag

  • VGH Hessen, 11.04.1990 - 4 TG 3218/89

    Einvernehmen der Gemeinde - Unentbehrlichkeit in den Fällen des BauGB § 36

  • BVerwG, 05.10.1990 - 7 C 55.89

    Immissionsschutzrechliches Genehmigungsverfahren - Schutz Dritter im

  • OVG Niedersachsen, 18.05.2007 - 12 LB 8/07

    Berücksichtigung des Nachbarschutzes bei der Erteilung einer Baugenehmigung;

  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 4.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Vorrang- und Vorbehaltsgebiete; Ausschluss

  • BVerwG, 22.06.1990 - 4 C 6.87

    Planungsrechtliche Unzulässigkeit der Erweiterung eines Gewerbebetriebes -

  • VGH Bayern, 13.03.1996 - 1 CS 96.638
  • BVerwG, 02.08.2002 - 4 B 36.02

    Voraussetzungen für eine Grundsatzrevision; Privilegierung von Windenergieanlagen

  • BVerwG, 09.02.1995 - 4 C 23.94

    Rechtsschutzinteresse für eine Nachbarklage; Verhältnis Bauvorbescheid -

  • BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.07

    Widerspruchsbehörde; Gemeinde als untere Bauaufsichtsbehörde;

  • VG Lüneburg, 29.06.2004 - 2 A 221/03

    Birkhuhn; Denkmal; Flächennutzungsplan; Genaustausch; Umgebungsschutz;

  • OVG Niedersachsen, 25.10.2018 - 12 LB 118/16

    Alternativenprüfung; artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung;

    Belange des Habitat- und Artenschutzes, die nicht dazu führen, dass ein Vorhaben an den habitat- und artenschutzrechtlichen Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes scheitert, haben - in aller Regel und so auch hier - nicht das Gewicht, dass ihre Beeinträchtigung einem privilegierten Vorhaben erfolgreich entgegengehalten werden könnte (vgl. Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand: Mai 2018, § 35 Rn. 92; siehe auch: Nds. OVG, Urt. v. 10.1.2008 - 12 LB 22/07 -, ZfBauR 2008, 366 ff., hier zitiert nach juris, Rn 61).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.10.2019 - 1 A 11643/17

    Windenergieanlage darf ohne Abschaltauflage während des Kranichzugs betrieben

    Kritisch gegenüber dieser Rechtsprechung NdsOVG, Urteil vom 10. Januar 2008 - 12 LB 22/07 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2009 - 8 A 2357/08

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und

    vgl. OVG Rh.-Pf., Urteil vom 16. März 2006 - 1 A 10884/05 -, NVwZ-RR 2007, 309 = juris Rn. 32; NdsOVG, Urteil vom 10. Januar 2008 - 12 LB 22/07 -, juris Rn. 57; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. November 2005 - 2 S 115.05 -, juris Rn. 3.

    vgl. NdsOVG, Urteile vom 10. Januar 2008 12 LB 22/07 -, juris Rn. 59, und vom 12. November 2008 - 12 LC 72/07 -, juris Rn. 87.

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