Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 14.03.2013 - 12 LC 153/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,4001
OVG Niedersachsen, 14.03.2013 - 12 LC 153/11 (https://dejure.org/2013,4001)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.03.2013 - 12 LC 153/11 (https://dejure.org/2013,4001)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. März 2013 - 12 LC 153/11 (https://dejure.org/2013,4001)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,4001) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 6 BImSchG; § 13 BImSchG; § 35 Abs. 1 BauGB
    Voraussetzung rechtlich-wirtschaftlicher Zuordnung einer Biogasanlage zu dem (hier: landwirtschaftlichen) Basisbetrieb für die privilegierte Zulassung einer in Gestalt einer Kommanditgesellschaft geführten Biogasanlage im Außenbereich; Möglichkeit der Ausübung eines ...

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Biogasanlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BImSchG § 6; BImSchG § 13; BauGB § 35 Abs. 1
    Voraussetzung rechtlich-wirtschaftlicher Zuordnung einer Biogasanlage zu dem (hier: landwirtschaftlichen) Basisbetrieb für die privilegierte Zulassung einer in Gestalt einer Kommanditgesellschaft geführten Biogasanlage im Außenbereich; Möglichkeit der Ausübung eines ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Biogasanlage im Außenbereich privilegiert?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Biogasanlage im Außenbereich muss landwirtschaftlichem Betrieb zugeordnet sein

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Biogasanlage im Außenbereich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzung rechtlich-wirtschaftlicher Zuordnung einer Biogasanlage zu dem (hier: landwirtschaftlichen) Basisbetrieb für die privilegierte Zulassung einer in Gestalt einer Kommanditgesellschaft geführten Biogasanlage im Außenbereich; Möglichkeit der Ausübung eines ...

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Biogasanlage im Außenbereich muss landwirtschaftlichem Betrieb zugeordnet sein - Privilegierung von Anlagen zur Herstellung und Nutzung von Biogas stellt eine Kompromisslösung dar

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 597
  • DÖV 2013, 530
  • BauR 2013, 1091
  • ZfBR 2013, 373
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 11.12.2008 - 7 C 6.08

    Biogasanlage; Blockheizkraftwerk; Außenbereich; Biomasse; Anknüpfungspunkt;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.03.2013 - 12 LC 153/11
    Das von der Klägerin zitierte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Dezember 2008 (- 7 C 6.08 -, BVerwGE 132, 372) zwinge zu keiner anderen Auslegung des § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB.

    Auch das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 11.12.2008 - 7 C 6.08 -, BVerwGE 132, 372) hat die Worte "im Rahmen" ausdrücklich als Tatbestandsmerkmal bezeichnet, welches (zwar) einer weitergehenden einschränkenden Auslegung im Sinne eines "Dienens" nicht bedürfe, und in diesem Zusammenhang darauf abgehoben, dass dem Gebot der größtmöglichen Schonung des Außenbereichs vor Bebauung "auch" durch die zusätzlichen Tatbestandsvoraussetzungen in § 35 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a bis d BauGB Rechnung getragen werde.

    63 In diesem Sinn hat das Bundesverwaltungsgericht formuliert, das Tatbestandsmerkmal "im Rahmen eines Betriebs" verlange (lediglich), dass die Biogasanlage "nur im Anschluss an eine bereits bestehende privilegierte Anlage im Außenbereich errichtet und betrieben werden darf" (Urt. v. 11.12.2008 - 7 C 6.08 -, BVerwGE 132, 372, juris Rn. 18; Beschl. v. 29.12.2010 - 7 B 6.10 -, NVwZ 2011, 429, juris Rn. 22).

    Wenn die Nutzung der Biomasse "im Rahmen" eines privilegierten Betriebs (land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb, gartenbaulicher Betrieb, Tierhaltungsbetrieb) stattfinden soll, bedarf es nach dem Willen des Gesetzgebers einer besonderen Verbindung zwischen der Biomasseanlage und dem privilegierten Basisbetrieb im Sinne einer Zuordnung oder eines "Anschlusses" (BVerwG, Urt. v. 11.12.2008, a. a. O.).

  • BVerwG, 29.12.2010 - 7 B 6.10

    Biogasanlage; Schweinemast; Genehmigung; genehmigungsbedürftige Anlage;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.03.2013 - 12 LC 153/11
    Diese Konstellation habe auch einer aktuelleren Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Dezember 2010 (- 7 B 6.10 -, ZNER 2011, 212) zugrunde gelegen.

    63 In diesem Sinn hat das Bundesverwaltungsgericht formuliert, das Tatbestandsmerkmal "im Rahmen eines Betriebs" verlange (lediglich), dass die Biogasanlage "nur im Anschluss an eine bereits bestehende privilegierte Anlage im Außenbereich errichtet und betrieben werden darf" (Urt. v. 11.12.2008 - 7 C 6.08 -, BVerwGE 132, 372, juris Rn. 18; Beschl. v. 29.12.2010 - 7 B 6.10 -, NVwZ 2011, 429, juris Rn. 22).

    Allein ein betriebstechnischer Zusammenhang reiche insoweit nicht aus, möge in der Regel auch anzunehmen sein, dass eine privilegierte Biogasanlage als Nebeneinrichtung des landwirtschaftlichen Betriebs, dem sie räumlich-funktional zugeordnet ist, zu qualifizieren sei (BVerwG, Beschl. v. 29.12.2010 - 7 B 6.10 -, NVwZ 2011, 429, juris Rn. 22 ff.).

  • VG München, 29.06.2011 - M 9 K 11.2929

    Nutzung von Biomasse im Rahmen eines Betriebs nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.03.2013 - 12 LC 153/11
    Das Verwaltungsgericht nimmt mit der Forderung nach einem maßgeblichen Einfluss einen Standpunkt ein, der auch sonst in der Rechtsprechung (VG München, Urt. v. 29.6.2011 - M 9 K 11.2929 -, juris; VG Minden, Urt. v. 14.2.2012 - 1 K 2425/10 -, juris; obergerichtliche Entscheidungen sind bisher nicht ergangen), von Teilen der Literatur (vgl. etwa Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Band II, § 35 Rdn. 59 b; Krautzberger, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 11. Aufl., § 35 Rdn. 38 a; Bienek/Krautzberger, UPR 2008, 81, 90) und in der Verwaltungspraxis (vgl. dazu Hinweise des Nds. Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit (MS) und des Nds. Ministeriums für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) zu der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Biomasseanlagen nach § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB, Stand: 6.12.2006; Fachkommission Städtebau der Bauministerkonferenz, Hinweise zur Privilegierung von Biomasseanlagen nach § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB, Beschl. v. 23.3.2012, zuvor bereits Beschl. v. 22.3.2006) vertreten wird.

    Wenn von einem maßgeblichen Einfluss gesprochen wird, so ist damit jedenfalls gemeint, dass gegen den Willen des Inhabers des Basisbetriebs keine wesentlichen Entscheidungen getroffen werden können, die die Biomasseanlage betreffen (so etwa VG München, Urt. v. 29.6.2011, a. a. O.).

  • VG Stade, 09.12.2008 - 2 A 1457/07

    Abhängigmachung der Wirksamkeit einer erteilten immissionsschutzrechtlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.03.2013 - 12 LC 153/11
    Das Verwaltungsgericht wies die auf die Beseitigung dieser Nebenbestimmung zielende Klage mit Urteil vom 9. Dezember 2008 (- 2 A 1457/07 -, BauR 2009, 1270 = BRS 73 Nr. 104 = NuR 2009, 213 = RdL 2010, 240) ab und stellte maßgeblich darauf ab, dass eine Biogasanlage nur dann "im Rahmen" eines landwirtschaftlichen Betriebs im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB betrieben werde, wenn durch besondere Zuordnungskriterien sichergestellt sei, dass der landwirtschaftliche Charakter des Gesamtunternehmens erhalten bleibe.

    Ein solcher Einfluss könne dauerhaft nur dadurch sichergestellt werden, dass - wie bereits im Urteil vom 9. Dezember 2008 (- 2 A 1457/07 -) ausgeführt worden sei - der Inhaber des landwirtschaftlichen Betriebs mindestens die Mehrheit der Anteile an der Betreibergesellschaft halte.

  • BVerwG, 17.10.2012 - 4 C 5.11

    Windenergieanlage; Außenbereich; immissionsschutzrechtliche Genehmigung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.03.2013 - 12 LC 153/11
    Jedenfalls ist nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und einer verbreiteten Auffassung in der Literatur, der sich auch der Senat angeschlossen hat (vgl. nur die Nachweise im Urteil des Senats vom 16.11.2009 - 12 LB 344/07 -, UPR 2010, 151 = ZUR 2010, 202 m. w. N.), die (isolierte) Anfechtungsklage gegen jede den jeweiligen Kläger belastende Nebenbestimmung grundsätzlich statthaft und auch gegen eine Bedingung zulässig und nicht notwendig eine Verpflichtungsklage auf Erteilung der Genehmigung ohne die Nebenbestimmung zu erheben (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.7.1980 - 3 C 136.79 -, BVerwGE 60, 269; Urt. v. 22.11.2000 - 11 C 2.00 -, BVerwGE 112, 221; Urt. v. 17.10.2012 - 4 C 5.11 -, NuR 2013, 121).
  • BVerwG, 30.09.2009 - 5 C 32.08

    Betriebsstilllegung; Elternzeit; Ermessen; Ermessensfehlgebrauch;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.03.2013 - 12 LC 153/11
    Dies gilt erst recht im Fall einer Inhaltsbestimmung, also einer Einschränkung, die den Inhalt der Hauptregelung qualitativ ändert, indem sie das genehmigte Verhalten oder Vorhaben selbst näher bestimmt (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.9.2009 - 5 C 32.08 -, BVerwGE 135, 67, juris Rdn. 11).
  • BVerwG, 10.07.1980 - 3 C 136.79

    Feststellung der Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausbedarfsplan eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.03.2013 - 12 LC 153/11
    Jedenfalls ist nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und einer verbreiteten Auffassung in der Literatur, der sich auch der Senat angeschlossen hat (vgl. nur die Nachweise im Urteil des Senats vom 16.11.2009 - 12 LB 344/07 -, UPR 2010, 151 = ZUR 2010, 202 m. w. N.), die (isolierte) Anfechtungsklage gegen jede den jeweiligen Kläger belastende Nebenbestimmung grundsätzlich statthaft und auch gegen eine Bedingung zulässig und nicht notwendig eine Verpflichtungsklage auf Erteilung der Genehmigung ohne die Nebenbestimmung zu erheben (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.7.1980 - 3 C 136.79 -, BVerwGE 60, 269; Urt. v. 22.11.2000 - 11 C 2.00 -, BVerwGE 112, 221; Urt. v. 17.10.2012 - 4 C 5.11 -, NuR 2013, 121).
  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 70.80

    Voraussetzung für die isolierte Aufhebung der einer Genehmigung beigefügten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.03.2013 - 12 LC 153/11
    Steht nämlich die angefochtene Nebenbestimmung mit dem eigentlichen Inhalt des Verwaltungsakts in einem solchen Zusammenhang, dass sie die mit dem Verwaltungsakt ausgesprochene Rechtsgewährung inhaltlich einschränkt und nach Aufhebung der Nebenbestimmung der bestehen bleibende Teil des Verwaltungsakts entgegen dem geltenden Recht eine uneingeschränkte Begünstigung enthielte, so schließt dies materiell-rechtlich die isolierte Aufhebung aus (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.2.1984 - 4 C 70.80 -, NVwZ 1984, 366).
  • BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.03.2013 - 12 LC 153/11
    Jedenfalls ist nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und einer verbreiteten Auffassung in der Literatur, der sich auch der Senat angeschlossen hat (vgl. nur die Nachweise im Urteil des Senats vom 16.11.2009 - 12 LB 344/07 -, UPR 2010, 151 = ZUR 2010, 202 m. w. N.), die (isolierte) Anfechtungsklage gegen jede den jeweiligen Kläger belastende Nebenbestimmung grundsätzlich statthaft und auch gegen eine Bedingung zulässig und nicht notwendig eine Verpflichtungsklage auf Erteilung der Genehmigung ohne die Nebenbestimmung zu erheben (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.7.1980 - 3 C 136.79 -, BVerwGE 60, 269; Urt. v. 22.11.2000 - 11 C 2.00 -, BVerwGE 112, 221; Urt. v. 17.10.2012 - 4 C 5.11 -, NuR 2013, 121).
  • OVG Niedersachsen, 16.11.2009 - 12 LB 344/07

    Abhängigmachung der Inbetriebnahme einer Abfallentsorgungsanlage gem. § 12 Abs. 1

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.03.2013 - 12 LC 153/11
    Jedenfalls ist nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und einer verbreiteten Auffassung in der Literatur, der sich auch der Senat angeschlossen hat (vgl. nur die Nachweise im Urteil des Senats vom 16.11.2009 - 12 LB 344/07 -, UPR 2010, 151 = ZUR 2010, 202 m. w. N.), die (isolierte) Anfechtungsklage gegen jede den jeweiligen Kläger belastende Nebenbestimmung grundsätzlich statthaft und auch gegen eine Bedingung zulässig und nicht notwendig eine Verpflichtungsklage auf Erteilung der Genehmigung ohne die Nebenbestimmung zu erheben (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.7.1980 - 3 C 136.79 -, BVerwGE 60, 269; Urt. v. 22.11.2000 - 11 C 2.00 -, BVerwGE 112, 221; Urt. v. 17.10.2012 - 4 C 5.11 -, NuR 2013, 121).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.1999 - 21 A 3481/96

    Abfallverwertung

  • VG Minden, 14.02.2012 - 1 K 2425/10

    Erweiterung des Fahrsilos einer Biogasanlage als Änderung einer baulichen Anlage

  • OVG Hamburg, 22.06.2017 - 4 Bf 160/14

    Erlaubnis für die Vermittlung von Lotterien im Internet ohne beschränkende

    Eine Inhaltsbestimmung regelt im Gegensatz zu einer Nebenbestimmung im Sinne des § 36 Abs. 2 VwVfG nicht lediglich ein zusätzliches, selbstständiges Handlungs-, Duldungs- oder Unterlassungsgebot, das zwar der Erfüllung der Erlaubnisvoraussetzungen dient, aber zur Erlaubnis hinzutritt und keine unmittelbare Wirkung für Bestand und Geltung der Erlaubnis hat (vgl. OVG Weimar, Beschl. v. 10.2.2015, 1 EO 356/14, ThürVBl. 2015, 218, juris Rn. 41), sondern konkretisiert das Genehmigte unmittelbar und legt das erlaubte Tun fest (vgl. OVG Weimar, Beschl. v. 10.2.2015, ThürVBl. 2015, 218, juris Rn. 41; OVG Münster, Urt. v. 10.12.1999, 21 A 3481/96, NVwZ-RR 2000, 671, juris Rn. 13 ff.; OVG Lüneburg, Urt. v. 14.3.2013, 12 LC 153/11, NVwZ-RR 2013, 597, juris Rn. 52).
  • OVG Thüringen, 10.02.2015 - 1 EO 356/14

    Nachträgliche Verschärfung von Nebenbestimmungen einer

    Ist das der Fall, handelt es sich um eine Inhaltsbestimmung (so etwa: OVG NRW, Urteil vom 10.12.1999 - 21 A 3481/96 -, NVwZ-RR 2000, 671 = juris Rdn. 13 ff.; Nds. OVG, Urteil vom 14.03.2013 - 12 LC 153/11 -, NVwZ-RR 2013, 597 = juris Rdn. 52), die integrierender Bestandteil der in der "Hauptbestimmung" der Genehmigung formulierten Rechtsgewährung ist (vgl. Mann in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Kommentar [Loseblatt, Stand: 01.08.2014], § 12 BImSchG Rdn. 115).

    Darüber hinaus können auch andere Regelungen als Inhaltsbestimmungen angesehen werden, wenn sie für die Erfüllung und Sicherstellung der Genehmigungsvoraussetzungen als wesentlich anzusehen sind (so Mann, a. a. O., Rdn. 123 ff.; darauf abstellend auch OVG NRW, Urteil vom 10.12.1999 - 21 A 3481/96 -, juris Rdn. 18 und Nds. OVG, Urteil vom 14.03.2013 - 12 LC 153/11 -, a. a. O.).

  • VGH Bayern, 02.11.2017 - 2 BV 15.2712

    Biogasanlage als privilegiertes Vorhaben - bestimmender Einfluss des

    Somit ist nicht notwendig eine Verpflichtungsklage auf Erteilung der Genehmigung ohne die Nebenbestimmung zu erheben (vgl. auch OVG Nds, U.v. 14.3.2013 - 12 LC 153/11 - juris).

    Es kann dahinstehen, ob die Berufung im Hauptantrag bereits deshalb unbegründet wäre, weil die angefochtene Nebenbestimmung vorliegend mit dem eigentlichen Inhalt des Verwaltungsakts in einem solchen Zusammenhang steht, dass sie die mit dem Verwaltungsakt ausgesprochene Rechtsgewährung inhaltlich einschränkt und nach Aufhebung der Nebenbestimmung der bestehen bleibende Teil des Verwaltungsakts entgegen dem geltenden Recht eine uneingeschränkte Begünstigung enthielte, so dass dies materiell-rechtlich eine isolierte Aufhebung ausschließt (vgl. OVG Nds, U.v. 14.3.2013 - 12 LC 153/11 - juris m.w.N.).

    In diesem Sinn versteht die bisherige Rechtsprechung (vgl. BVerwG, U.v. 11.12.2008 - 7 C 6.08 - BVerwGE 132, 372; B.v. 29.12.2010 - 7 B 4.10 - NVwZ 2011, 433; BayVGH, B.v. 8.11.2013 - 22 CS 13.1984 - UPR 2014, 233; OVG Nds, U.v. 14.3.2013 - 12 LC 153/11 - juris; B.v. 25.4.2013 -12 ME 41/13 - NVwZ-RR 2013, 595; OVG Berlin-Bbg, B.v. 6.4.2009 - OVG 11 S 59.08 - juris) das Merkmal "im Rahmen eines Betriebs" so, dass eine Biogasanlage zwar räumlich nur im Anschluss an eine bereits bestehende privilegierte Anlage im Außenbereich errichtet und betrieben werden darf, der Eingriff in den Außenbereich also nicht in Form eines solitär stehenden Vorhabens erfolgt, sondern lediglich bereits vorhandene Bebauung erweitert, wobei anhand der jeweiligen Einzelfallumstände die Zuordnung der Biogasanlage zu werten ist.

    Der Absicht des Gesetzgebers, den Strukturwandel in der Landwirtschaft zu unterstützen, wird auch in diesem Fall gedient, in dem die Interessen der einzelnen Betreiber und Inhaber nahe gelegener, ihrerseits privilegierter Betriebe gleichgerichtet sind und die Erträge aus dem Betrieb der Biogasanlage im Bereich der privilegierten Betriebe verbleiben (vgl. BayVGH, B.v. 8.11.2013 - 22 CS 13.1984 - UPR 2014, 233; OVG Nds, U.v. 14.3.2013 - 12 LC 153/11 - juris).

    Eine Zurückstellung des Schutzes des Außenbereichs vor Bebauung wäre nicht gerechtfertigt, wenn landwirtschaftsfremden oder landwirtschaftsfernen Geldgebern ein prägender Einfluss auf eine Biogasanlage oder einen landwirtschaftlichen Betrieb als insofern außenbereichsfremder Betätigung verschafft würde (vgl. BayVGH, B.v. 8.11.2013 - 22 CS 13.1984 - UPR 2014, 233; OVG Nds, U.v. 14.3.2013 - 12 LC 153/11 - juris; B.v. 25.4.2013 - 12 ME 41/13 - NVwZ-RR 2013, 595; SächsOVG, B.v. 16.2.2015 - 4 B 296/14 - juris).

  • VGH Bayern, 08.11.2013 - 22 CS 13.1984

    Anordnung des Sofortvollzugs einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung

    Entgegen den Einwänden der Beigeladenen zu 1 kann die an in Form einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) geführte Betreibergesellschaften bisweilen gerichtete Forderung, dass der Inhaber des Basisbetriebs dauerhaft die Mehrheit der Gesellschaftsanteile halten müsse (offen insoweit NdsOVG, U.v. 14.3.2013 - 12 LC 153/11 - NVwZ-RR 2013, 597/603), wohl nicht auf die hier vorliegende Personengesellschaft bürgerlichen Rechts übertragen werden.

    Der Absicht des Gesetzgebers, den Strukturwandel in der Landwirtschaft zu unterstützen, wird auch in diesem Fall gedient, in dem die Interessen der einzelnen Betreiber und Inhaber nahe gelegener, ihrerseits privilegierter Betriebe gleichgerichtet sind und die Erträge aus dem Betrieb der Biogasanlage im Bereich der privilegierten Betriebe verbleiben (NdsOVG, U.v. 14.3.2013 - 12 LC 153/11 - NVwZ-RR 2013, 597/603 a.E.).

    Eine Zurückstellung des Schutzes des Außenbereichs vor Bebauung wäre nicht gerechtfertigt, wenn landwirtschaftsfremden oder landwirtschaftsfernen Geldgebern ein prägender Einfluss auf eine Biogasanlage oder einen landwirtschaftlichen Betrieb als insofern außenbereichsfremde Betätigung verschafft würde (vgl. NdsOVG, B.v. 25.4.2013 - 12 ME 41/13 - NVwZ-RR 2013, 595/596; NdsOVG, U.v. 14.3.2013 - 12 LC 153/11 - NVwZ-RR 2013, 597/602).

  • OVG Niedersachsen, 25.04.2013 - 12 ME 41/13

    Verpflichtung einer Behörde zur Anordnung der Stilllegung einer Biogasanlage nach

    Der Widerruf sei - wie sich auch aus dem Urteil des beschließenden Senats vom 14. März 2013 (- 12 LC 153/11 -) ergebe - im für die Beurteilung maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids rechtmäßig gewesen.

    Zu der Frage, wann anzunehmen ist, dass die Nutzung von Biomasse im Rahmen eines Betriebs erfolgt, hat der Senat in seinem - den Beteiligten bekannten - Urteil vom 14. März 2013 (- 12 LC 153/11 -, juris) ausgeführt:.

  • BGH, 12.12.2017 - EnVR 2/17

    Festlegung BEATE - Energiewirtschaftsrechtliche Festlegung von Vorgaben zur

    Demgegenüber regelt eine Auflage zusätzliche Handlungs- oder Unterlassungspflichten, die zwar der Erfüllung der Vorgaben der Festlegung dienen, aber lediglich zu diesen Vorgaben hinzutreten und keine unmittelbare Wirkung für Bestand und Geltung der Festlegung haben (vgl. allgemein OVG Münster, NVwZ-RR 2000, 671; OVG Niedersachsen, NVwZ-RR 2013, 597, 599; OVG Weimar, BeckRS 2015, 51476 Rn. 27; Ramsauer in Kopp/Ramsauer, VwVfG, 18. Aufl., § 36 Rn. 9; Stelkens in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl., § 36 Rn. 93 ff.; Tiedemann in Bader/Ronellenfitsch, VwVfG, 2. Aufl., § 36 Rn. 1).
  • VGH Bayern, 14.07.2014 - 22 ZB 14.798

    Klage der Standortgemeinde gegen die immisionsschutzrechtliche Genehmigung einer

    Die von der Klägerin als zulassungsbedürftig angesehene Rechtsfrage, ob der Inhaber des Basisbetriebs in jedem Fall dauerhaft die Mehrheit der Gesellschaftsanteile halten müsse (für die KG als Handelsgesellschaft VG Schwerin, U.v. 13.3.2014 - 2 A 1086/12 - juris Rn. 31 ff.; für die AG als Kapitalgesellschaft VG München, U.v. 29.6.2011 - M 9 K 11.2929 - juris Rn. 56), wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung (offen insoweit noch NdsOVG, U.v. 14.3.2013 - 12 LC 153/11 - NVwZ-RR 2013, 597/603) generell verneint.

    Vielmehr wird die Anteilsmehrheit nur als eine Alternative neben einer umfassenden Geschäftsführungsbefugnis des Inhabers des Basisbetriebs (vgl. NdsOVG, B.v. 25.4.2013 - 12 ME 41/13 - NVwZ-RR 2013, 595/596 f.) oder entsprechenden Regelungen im Gesellschaftsvertrag (vgl. NdsOVG, U.v. 14.3.2013 - 12 LC 153/11 - NVwZ-RR 2013, 597/603 juris Rn. 79; BayVGH, B.v. 8.11.2013 - 22 CS 13.1984 - UPR 2014, 233/234 f. Rn. 16) angesehen, die seinen maßgeblichen Einfluss wahren.

  • OVG Niedersachsen, 10.10.2019 - 10 ME 191/19

    Befristung; faktischer Vollzug; isolierte Anfechtbarkeit; isolierte

    Ob die Anfechtungsklage zur isolierten Aufhebung der Nebenbestimmung führen kann, ist eine Frage der Begründetheit und nicht der Zulässigkeit des Anfechtungsbegehrens, sofern nicht eine isolierte Aufhebbarkeit offenkundig von vornherein ausscheidet (BVerwG, Urteil vom 19.09.2018 - 8 C 6.17 -, juris Rn. 9 explizit für den Fall der Befristung, und vom 22.11.2000 - 11 C 2.00 -, juris Rn. 25; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 14.03.2013 - 12 LC 153/11 -, juris Rn. 51, und Beschluss vom 11.01.2006 - 8 LC 56/05 -, juris Rn. 24).
  • VG Düsseldorf, 07.03.2018 - 28 K 963/17

    Rotmilan Abschaltalgorithmus Naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 10. Dezember 1999 - 21 A 3481/96 -, juris, Rn. 13 ff.; Nds. OVG, Urteil vom 14. März 2013 - 12 LC 153/11 -, juris, Rn. 52.
  • VG Würzburg, 12.11.2013 - W 5 S 13.877

    Nutzung von Biomasse im Rahmen eines Betriebs nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB

    Daher erachtet es das erkennende Gericht aus sachgerechtem Verständnis der Bestimmung in Übereinstimmung mit der hM in Rechtsprechung und Literatur (OVG Lüneburg, B.v. 25.4.2013 - 12 ME 41/13 - Agrar- und Umweltrecht 2013, 317 sowie U.v. 14.3.2013 - 12 LC 153/11 - BauR 2013, 1091; VG München, U.v. 29.6.2011 - M 9 K 11.2929 - juris; VG Stade, U.v. 9.12.2008 - 2 A 1457/07 - BauR 2009, 1270; Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 35 Rn. 59b; Krautzberger in Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, § 35 Rn. 38a; Söfker in Beck"scher Online-Kommentar BauGB, Stand: 1. Juli 2013, § 35 Rn. 39; Kruschinski, BauR 2009, 1234; a.A.: Mantler; BauR 2007, 50; Berwanger, NVwZ 2013, 116) für notwendig, dass in diesen Fällen der maßgebliche Einfluss des Inhabers des Betriebs, in dessen Rahmen die Anlage errichtet werden soll, gegeben sein muss.

    Einer im Grundsatz außenbereichsfremden gewerblichen Betätigung durch Dritte würde Raum gegeben (vgl. OVG Lüneburg, U.v. 14.3.2013, a.a.O.).

  • VG Hamburg, 13.09.2016 - 4 K 303/13

    Lotterie mit geringerem Gefährdungspotential; isolierte Anfechtbarkeit von

  • VG Minden, 15.08.2016 - 11 K 494/14
  • VG Hannover, 15.12.2021 - 4 A 1173/20

    Fensterloses Hotel; gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse; isolierte Anfechtung

  • OVG Sachsen, 31.03.2020 - 4 B 43/20

    Abfallrecht; Abfallverbringungsrecht

  • VG München, 12.06.2020 - M 28 K 18.3517

    Immissionsschutzrecht, Nachbarklage, Drittschutz, Änderungsgenehmigung für die

  • OVG Sachsen, 06.04.2020 - 4 B 336/19

    Rücknahmebescheid; Sofortvollzug; Verzicht; Notifizierung; Abfall;

  • VG Aachen, 20.06.2023 - 10 K 1789/21

    Glücksspiel, Sportwetten, Wettvermittlungsstelle, Erlaubnis, Vermittler,

  • VG Minden, 15.08.2018 - 11 K 396/17
  • VG Schwerin, 13.03.2014 - 2 A 1086/12

    Biogasanlage - Anschluss an den im Außenbereich privilegierten Basisbetrieb

  • AG Tübingen, 09.10.2019 - 16 OWi 16 Js 17045/19

    Schwertransport - Überprüfung Ausnahmegenehmigung für gesamte Fahrtstrecke

  • AG Tübingen, 22.01.2020 - 16 OWi 18 Js 26093/19

    Fahrlässige Inbetriebnahme einer Fahrzeugkombination: Anforderungen an die

  • VG Hannover, 04.11.2020 - 12 A 8256/17

    Absetzteich; Auflage; Fischteich; Isolierte Anfechtung; Kleingewässer;

  • VG Bayreuth, 29.09.2022 - B 7 K 22.114

    Erlaubnis zum Betrieb einer Wettvermittlungsstelle, Anfechtung einer

  • VG Berlin, 15.04.2021 - 6 L 158.21

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Nebenbestimmungen in Abrissgenehmigung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht