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   OVG Niedersachsen, 14.12.2009 - 12 LC 275/07   

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https://dejure.org/2009,17293
OVG Niedersachsen, 14.12.2009 - 12 LC 275/07 (https://dejure.org/2009,17293)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.12.2009 - 12 LC 275/07 (https://dejure.org/2009,17293)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. Dezember 2009 - 12 LC 275/07 (https://dejure.org/2009,17293)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Gebühr für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 2 NVwKostG; § 3 Abs. 2 S. 2 NVwKostG; § 4 Abs. 1 S. 3 BImSchG; § 6 BImSchG; § 16 Abs. 1 BImSchG; Art. 3 GG; § 1 AllGO
    Heranziehung zu Gebühren für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung der wesentlichen Änderung eines Windparks; Deckung der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) durch § 3 niedersächsisches Verwaltungskostengesetz (NVwKostG) und Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Heranziehung zu Gebühren für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung der wesentlichen Änderung eines Windparks; Deckung der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) durch § 3 niedersächsisches Verwaltungskostengesetz (NVwKostG) und Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Heranziehung zu Gebühren für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung der wesentlichen Änderung eines Windparks; Deckung der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) durch § 3 niedersächsisches Verwaltungskostengesetz (NVwKostG) und Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht; ...

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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Niedersachsen, 17.10.2008 - 4 LA 661/07

    Bemessung der Gebühren für die Prüfung des Wechsels eines Heimträgers;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.12.2009 - 12 LC 275/07
    Dabei ist der Verordnungsgeber in Niedersachsen durch § 3 Abs. 2 Satz 1 NVwKostG nicht an ein spezielles Kostendeckungsprinzip gebunden, sondern dieses ist eher generell zu verstehen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 14.4.2009 - 8 LA 34/09 -, aaO; Nds. OVG Beschl. v. 17.10.2008 - 4 LA 661/07 -, NVwZ-RR 2009, 275).

    Da § 3 Abs. 2 NVwKostG aber an den Verordnungsgeber adressiert ist und dieser die landesweiten Gebührensätze so kalkulieren soll, dass es nicht zu einer Kostenüberschreitung im "Verwaltungszweig" kommt, ist es sachgerecht, im vorliegenden Fall grundsätzlich an die jeweilige Aufgabe (Immissionsschutz/Bauaufsicht) und die vom Verordnungsgeber selbst gewählte Struktur (Nr. 44 Kostentarif AllGO, BauGO) anzuknüpfen (so auch Beschl. des 4. Senates des erkennenden Gerichtes v. 17.10.2008 - 4 LA 661/07 -, NVwZ-RR 2009, 275, der die in Nr. 43 des Kostentarifs geregelte Heimaufsicht als maßgeblichen Verwaltungszweig betrachtet und von dem in Nr. 40 geregelten Gewerberecht abgegrenzt hat, und Urt. des 11. Senats des erkennenden Gerichts v. 28.2.2002 - 11 LB 3950/01 -, NdsMBl 2002, 921 der das Waffenrecht als maßgeblichen Verwaltungszweig betrachtet hat).

    B eide Alternativen des § 3 Abs. 2 Satz 2 NVwKostG (Wert/Verwaltungsaufwand) stehen nämlich in einem Alternativverhältnis und es begegnet im vorliegenden Zusammenhang wie auch vor dem Hintergrund des Kostenüberschreitungsverbots des § 3 Abs. 2 Satz 1 NVwKostG keinen Bedenken, die Gebührenhöhe allein anhand des Wertes des Gegenstandes der Amtshandlung (vgl. Beschl. des 4. Senats des erkennenden Gerichts v. 17.10.2008 - 4 LA 661/07 -, NVwZ-RR 2009, 275) zu bemessen.

  • BVerwG, 24.03.1961 - VII C 109.60
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.12.2009 - 12 LC 275/07
    Das Verbot der Kostenüberdeckung ist dem Begriff der Gebühr nicht immanent und daher nur bei entsprechender gesetzlicher Vorgabe zu beachten (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.3.1961 - VII C 109.60 -, BVerwGE 12, 162; BVerfG, Beschl. v. 6.2.1979 - 2 BvL 5/76 -, NJW 1979, 1345 und Beschl. v. 27.8.1999 - 1 BvL 7/96 -, NJW 1999, 3550).

    Durch eine von vornherein gewollte Überdeckung ist deshalb das Kostendeckungsprinzip grundsätzlich verletzt (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.3.1961 - VII C 109.60 -, aaO: "Wenn die Gebühren von vornherein als zusätzliche Einnahmequellen ausgestaltet sind").

    Eine Verletzung des Kostendeckungsprinzips kann zudem nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat anschließt, allenfalls dann zu einer Aufhebung angefochtener Gebührenbescheide führen, wenn die Gebühreneinnahmen die besonderen öffentlichen Aufwendungen erheblich übersteigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.3.1961 - VII C 109.60 -, aaO).

  • OVG Niedersachsen, 14.04.2009 - 8 LA 34/09

    Überschreitung des Verwaltungsaufwandes bei der Bemessung der Gebühr für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.12.2009 - 12 LC 275/07
    Da § 3 Abs. 2 Satz 1 NVwKostG als landesrechtliche Norm Vorgaben für den Landesverordnungsgeber beinhaltet, ist für die Frage der Kostendeckung zudem nicht der Bereich des beklagten Landkreises, sondern sind vielmehr die landesweiten Umstände maßgebend (so auch Nds. OVG, Beschl. v. 14.4.2009 - 8 LA 34/09 -, NordÖR 2009, 323).

    Dabei ist der Verordnungsgeber in Niedersachsen durch § 3 Abs. 2 Satz 1 NVwKostG nicht an ein spezielles Kostendeckungsprinzip gebunden, sondern dieses ist eher generell zu verstehen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 14.4.2009 - 8 LA 34/09 -, aaO; Nds. OVG Beschl. v. 17.10.2008 - 4 LA 661/07 -, NVwZ-RR 2009, 275).

  • BVerwG, 19.09.2001 - 6 C 13.00

    Gegenwärtig keine Rechtsgrundlage für Telekommunikations-Lizenzgebühren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.12.2009 - 12 LC 275/07
    Das Äquivalenzprinzip verbietet lediglich die Festsetzung der Gebühr völlig unabhängig von den Kosten der gebührenpflichtigen Leistung (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.9.2001 - 6 C 13.00 -, BVerwGE 115, 125).
  • BVerwG, 30.04.2003 - 6 C 4.02

    Gebühren für Rufnummernzuteilung; Äquivalenzprinzip; Kostendeckungsprinzip.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.12.2009 - 12 LC 275/07
    Dieses ist erst dann verletzt, wenn die festgesetzte Gebühr in einem groben Missverhältnis zu der von der öffentlichen Gewalt gebotenen Leistung steht (vgl. BVerwG, Urteil v. 30.4.2003 - 6 C 4.02 -, BVerwGE 118, 123).
  • BVerwG, 13.10.1955 - I C 5.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.12.2009 - 12 LC 275/07
    Allerdings besteht, sofern ein erheblicher Einnahmeüberschuss festgestellt wird, für die Folgejahre u.U. eine Verpflichtung zur Anpassung (BVerwG, Beschl. v. 13.10.1955 - I C 5.55 -, BVerwGE 2, 246).
  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Gebühren im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.12.2009 - 12 LC 275/07
    Das Verbot der Kostenüberdeckung ist dem Begriff der Gebühr nicht immanent und daher nur bei entsprechender gesetzlicher Vorgabe zu beachten (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.3.1961 - VII C 109.60 -, BVerwGE 12, 162; BVerfG, Beschl. v. 6.2.1979 - 2 BvL 5/76 -, NJW 1979, 1345 und Beschl. v. 27.8.1999 - 1 BvL 7/96 -, NJW 1999, 3550).
  • BVerwG, 14.04.1967 - IV C 179.65
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.12.2009 - 12 LC 275/07
    Die individuelle Gleichmäßigkeit darf insoweit hinter dem Grundsatz der generellen Gleichmäßigkeit zurücktreten (vgl. Loeser/Barthel, NVwKostG, Einführung 4.5.2.6.3 (2); BVerwG, Urt. v. 14.4.1967 - IV C 179.65 -, BVerwGE 26, 305).
  • BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98

    Rückmeldegebühr

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.12.2009 - 12 LC 275/07
    Dabei betonen aber sowohl das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfG, Urt. v. 19.3.2003 - 2 BvL 9/98 - , BVerfGE 108, 1 ) als auch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Urt. v. 3.12.2003 - 6 C 13.03 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 160) ausdrücklich die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers bei der Gebührenbemessung.
  • OVG Niedersachsen, 28.02.2002 - 11 LB 3950/01

    Ausstellung; Eintragung; Erwerbsberechtigung; Gebühr; Gebührentarif;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.12.2009 - 12 LC 275/07
    Da § 3 Abs. 2 NVwKostG aber an den Verordnungsgeber adressiert ist und dieser die landesweiten Gebührensätze so kalkulieren soll, dass es nicht zu einer Kostenüberschreitung im "Verwaltungszweig" kommt, ist es sachgerecht, im vorliegenden Fall grundsätzlich an die jeweilige Aufgabe (Immissionsschutz/Bauaufsicht) und die vom Verordnungsgeber selbst gewählte Struktur (Nr. 44 Kostentarif AllGO, BauGO) anzuknüpfen (so auch Beschl. des 4. Senates des erkennenden Gerichtes v. 17.10.2008 - 4 LA 661/07 -, NVwZ-RR 2009, 275, der die in Nr. 43 des Kostentarifs geregelte Heimaufsicht als maßgeblichen Verwaltungszweig betrachtet und von dem in Nr. 40 geregelten Gewerberecht abgegrenzt hat, und Urt. des 11. Senats des erkennenden Gerichts v. 28.2.2002 - 11 LB 3950/01 -, NdsMBl 2002, 921 der das Waffenrecht als maßgeblichen Verwaltungszweig betrachtet hat).
  • BVerwG, 03.12.2003 - 6 C 13.03

    Rückmeldegebühren nach dem Berliner Hochschulgesetz

  • BVerfG, 27.08.1999 - 1 BvL 7/96

    Unzureichend begründete und damit unzulässige Richtervorlage zu der in GKG § 11

  • BVerwG, 26.06.2014 - 3 CN 1.13

    Abweichungsbefugnis der Länder; Abweichungsrecht der Länder; übermäßige

    Die somit - nach wie vor - notwendige Sachaufklärung kann im Revisionsverfahren nicht nachgeholt werden (vgl. zum Kostendeckungsprinzip nach § 3 Abs. 2 NVwKostG: OVG Lüneburg, Urteil vom 14. Dezember 2009 - 12 LC 275/07 - juris Rn. 24 f.).
  • VG Oldenburg, 20.03.2018 - 7 A 23/17

    Gebühr; Gebührenrahmen; Gebührentarif Nr. 57.1.7.1; glücksspielrechtliche

    Das Verbot der Kostenüberdeckung ist der Gebühr nicht immanent, ist kein Prinzip von Verfassungsrang und ohnehin nur bei entsprechender gesetzlicher Vorgabe zu beachten (OVG Niedersachsen, Urteil v. 14. Dezember 2009 - 12 LC 275/07 -, juris Rn. 24 m.w.N., vgl. auch OVG Niedersachsen, Urteil v. 27. September 2017 - 13 LC 218/16 -, juris Rn. 120).

    Danach liegt es in erster Linie in der Entscheidung des Gesetz- bzw. Verordnungsgebers, welche Gebührenmaßstäbe und Gebührensätze er für eine individuell zurechenbare öffentliche Leistung aufstellt und welche über die Kostendeckung hinausreichenden Zwecke er mit einer Gebührenregelung anstrebt und welchen Wert er einer Leistung beimisst (vgl. BVerfG, Urteil v. 19. März 2003 - 2 BvL 9/98 -, juris; BVerfGE 108, 1; BVerwG, Urteil v. 3. Dezember 2003 - 6 C 13.03 -, juris; vgl. auch OVG Niedersachsen, Urteil v. 14. Dezember 2009 - 12 LC 275/07 -, juris Rn. 35).

  • BVerwG, 26.06.2014 - 3 CN 2.13

    Abweichungsbefugnis der Länder; Abweichungsrecht der Länder; Annexkompetenz;

    Die somit - nach wie vor - notwendige Sachaufklärung kann im Revisionsverfahren nicht nachgeholt werden (vgl. zum Kostendeckungsprinzip nach § 3 Abs. 2 NVwKostG: OVG Lüneburg, Urteil vom 14. Dezember 2009 - 12 LC 275/07 - juris Rn. 24 f.).
  • OVG Niedersachsen, 29.07.2019 - 12 LA 1/19

    Verwaltungsgebühr für immissionsschutzrechtliche Genehmigung

    Das Verwaltungsgericht hat insoweit Teile des Urteils des Senats vom 14. Dezember 2009 (- 12 LC 275/07 -, juris, Rn. 33 ff.) in Bezug genommen, in denen es heißt:.

    In seinem bereits zitierten Urteil vom 14. Dezember 2009 (- 12 LC 275/07 -, ZNER 2010, 101, juris Rdn. 41) hat es der Senat vor diesem Hintergrund als unbedenklich angesehen, dass der Verordnungsgeber eine Gebührenerhöhung in Höhe der für die eingeschlossene Genehmigung sonst anfallenden Gebühren vorgesehen hat, ohne insoweit eine Reduzierung vorzunehmen.".

  • OVG Niedersachsen, 13.03.2013 - 12 LA 116/12

    Berücksichtigung eines zu einem Umspannwerk gehörenden Transformators bei der

    Mit der Frage, wann eine Verletzung des Äquivalenzprinzips durch eine für die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bzw. eine inkludierte Baugenehmigung festgesetzte Gebühr anzunehmen ist, hat sich der Senat in seinem - § 3 NVwKostG in seiner auch hier maßgeblichen, vom 28. Dezember 2009 bis 15. Dezember 2011 gültigen Fassung und Vorgängerfassungen der AllGO und der BauGO betreffenden - Urteil vom 14. Dezember 2009 (- 12 LC 275/07 -, ZNER 2010, 101, juris Rdn. 33 ff.) eingehend befasst und hierzu ausgeführt:.

    In seinem bereits zitierten Urteil vom 14. Dezember 2009 (- 12 LC 275/07 -, ZNER 2010, 101, juris Rdn. 41) hat es der Senat vor diesem Hintergrund als unbedenklich angesehen, dass der Verordnungsgeber eine Gebührenerhöhung in Höhe der für die eingeschlossene Genehmigung sonst anfallenden Gebühren vorgesehen hat, ohne insoweit eine Reduzierung vorzunehmen.

  • VG Bremen, 17.03.2020 - 5 K 2875/18

    Glücksspielrecht - Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle (Zuverlässigkeit,

    Das Verbot der Kostenüberdeckung ist der Gebühr nicht immanent und kein Prinzip von Verfassungsrang (NdsOVG, Urt. v. 27.09.2017 - 12 LC 275/07 -, juris Rn. 24 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.06.2014 - 3 CN 4.13

    Abweichungsbefugnis der Länder; Abweichungsrecht der Länder; Annexkompetenz;

    Die somit - nach wie vor - notwendige Sachaufklärung kann im Revisionsverfahren nicht nachgeholt werden (vgl. zum Kostendeckungsprinzip nach § 3 Abs. 2 NVwKostG: OVG Lüneburg, Urteil vom 14. Dezember 2009 - 12 LC 275/07 - juris Rn. 24 f.).
  • VG Köln, 16.11.2018 - 9 K 16288/17
    Das Verbot der Kostenüberdeckung ist der Gebühr nicht immanent, ist kein Prinzip von Verfassungsrang und ohnehin nur bei entsprechender gesetzlicher Vorgabe zu beachten, OVG Niedersachsen, Urteil vom 14. Dezember 2009 - 12 LC 275/07 -, juris, Rn. 24 m.w.N.; Urteil vom 27. September 2017 - 13 LC 218/16 -, juris, Rn. 120.
  • BVerwG, 26.06.2014 - 3 CN 3.13

    Abweichungsbefugnis der Länder; Abweichungsrecht der Länder; Annexkompetenz;

    Die somit - nach wie vor - notwendige Sachaufklärung kann im Revisionsverfahren nicht nachgeholt werden (vgl. zum Kostendeckungsprinzip nach § 3 Abs. 2 NVwKostG: OVG Lüneburg, Urteil vom 14. Dezember 2009 - 12 LC 275/07 - juris Rn. 24 f.).
  • OVG Niedersachsen, 04.12.2019 - 10 LC 261/17

    Gebühr; Kostenunterdeckung; Verwaltungskosten; Äquivalenzprinzip

    Eine Verletzung des Kostendeckungsprinzips kann zudem nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts allenfalls dann zu einer Aufhebung angefochtener Gebührenbescheide führen, wenn die Gebühreneinnahmen die besonderen öffentlichen Aufwendungen erheblich übersteigen (BVerwG, Urteil vom 24.03.1961 - VII C 109.60 -, juris Rn. 32; vgl. ferner Niedersächsisches OVG, Urteil vom 14.12.2009 - 12 LC 275/07 -, juris Rn. 25 m.w.N.; Loeser/Barthel, a.a.O., Einführung 4.5.2.5, Unterabsatz (3)).
  • VG Köln, 16.11.2018 - 9 K 16286/17
  • VG Köln, 27.11.2019 - 24 K 283/18
  • VG Stuttgart, 21.03.2012 - 3 K 1509/10

    BImSchG § 13 steht Erhebung separater Verwaltungsgebühren nicht entgegen;

  • VG Düsseldorf, 05.07.2023 - 3 L 832/23
  • VG Bremen, 15.11.2018 - 5 K 2030/17

    Befristete Betriebserlaubnis von zwei Spielhallen - Befristung;

  • VG Hamburg, 13.05.2022 - 14 K 3646/21

    Verfassungsmäßigkeit der für die gewerbliche Spielvermittlung geltende

  • VG Frankfurt/Oder, 02.12.2015 - 5 K 1279/12

    Immissionsschutzrecht

  • VG Wiesbaden, 08.07.2010 - 1 K 696/09

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer Festgebühr

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