Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 16.06.2004 - 12 LC 67/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,7727
OVG Niedersachsen, 16.06.2004 - 12 LC 67/04 (https://dejure.org/2004,7727)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.06.2004 - 12 LC 67/04 (https://dejure.org/2004,7727)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. Juni 2004 - 12 LC 67/04 (https://dejure.org/2004,7727)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,7727) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Angemessenheit der Aufwendungen für die Unterkunft für Mitglieder einer Wohngemeinschaft - Bildung des Mischregelsatzes

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 11 Abs. 1 S. 1 BSHG; § 12 Abs. 1 S. 1 BSHG; § 3 Abs. 1 Satz 2 RegelsatzVO; § 3 Abs. 1 BSHG; § 8 WoGG
    Bestimmung der Angemessenheit von Unterkunftskosten; Angemessenheitsprüfung im Fall einer Wohngemeinschaft und Wirtschaftsgemeinschaft; Rechtmäßigkeit der Bildung sog. Mischregelsätze

  • Judicialis

    BSHG § 11; ; BSHG § 12; ; BSHG § 122; ; BSHG § 16; ; RegelsatzVO § 2; ; RegelsatzVO § 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestimmung der Angemessenheit von Unterkunftskosten; Angemessenheitsprüfung im Fall einer Wohngemeinschaft und Wirtschaftsgemeinschaft; Rechtmäßigkeit der Bildung sog. Mischregelsätze

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Niedersachsen, 24.06.1996 - 4 L 3002/94

    Sozialhilfe; Haushaltsgemeinschaft; Haushaltsvorstand; Generalunkosten des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.06.2004 - 12 LC 67/04
    Der Differenzbetrag zwischen dem Regelsatz für den Haushaltsvorstand und demjenigen für einen erwachsenen Haushaltsangehörigen dient der Abdeckung der Generalkosten eines Haushaltes, das heißt der Bestreitung der zur allgemeinen Hauhaltsführung gehörenden Aufwendungen (4. Senat des erkennenden Gerichts, Urt. v. 24.6.1996 - 4 L 3002/94 -, FEVS 47, 407, 408).

    Entsprechend ist für Fälle wie den vorliegenden in der Rechtsprechung des erkennenden Gerichts (4. Senat, Urteile v. 10.5.1989 - 4 A 137/87 - und vom 24.6.1996 - 4 L 3002/94 , jew. a.a.O.; Beschl. v. 17.11.2003 - 4 LA 87/03 -) seit langem anerkannt, dass die Bildung von Mischregelsätzen dann gerechtfertigt ist, wenn (mindestens) zwei erwachsene Personen in einer Haushaltsgemeinschaft leben und sich - wie hier - nicht feststellen lässt, wer von ihnen die Generalkosten des Haushalts allein trägt und damit Haushaltsvorstand ist.

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 10.05.1989 - 4 A 137/87
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.06.2004 - 12 LC 67/04
    Der Senat verweist insoweit auf die durch das Verwaltungsgericht - wenn auch unter Bezugnahme auf die §§ 4 Abs. 2 Satz 2, 18 Nr. 4 WoGG - getroffenen, von dem Kläger in seinem zweitinstanzlichen Vortrag im Ergebnis auch nicht mehr bestrittenen Feststellungen, insbesondere über das jedenfalls in dem hier in Rede stehenden Zeitraum stattfindende "Wirtschaften aus einem Topf" (vgl. zu diesem Merkmal der Haushaltsgemeinschaft: 4. Senat des erkennenden Gerichts, Urt.v. 10.5.1989 - 4 A 137/87 -, FEVS 41, 63, 64 f, Beschl. v. 29.1.1986 - 4 M 7338/95 - weiterhin: BVerwG, Beschl. v. 30.12.1965 - BVerwG V B 152.65 -, FEVS 14, 241; Gottschick/ Giese, BSHG, 9. Aufl. 1985, § 2 RegelsatzVO, Rn. 2).

    Entsprechend ist für Fälle wie den vorliegenden in der Rechtsprechung des erkennenden Gerichts (4. Senat, Urteile v. 10.5.1989 - 4 A 137/87 - und vom 24.6.1996 - 4 L 3002/94 , jew. a.a.O.; Beschl. v. 17.11.2003 - 4 LA 87/03 -) seit langem anerkannt, dass die Bildung von Mischregelsätzen dann gerechtfertigt ist, wenn (mindestens) zwei erwachsene Personen in einer Haushaltsgemeinschaft leben und sich - wie hier - nicht feststellen lässt, wer von ihnen die Generalkosten des Haushalts allein trägt und damit Haushaltsvorstand ist.

  • BVerwG, 22.08.1985 - 5 C 57.84

    Kosten der Unterkunft - Mietaufwand - Hilfe zum Lebensunterhalt - Erwachsenes

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.06.2004 - 12 LC 67/04
    Eine Vergleichbarkeit wäre insoweit wegen des weiteren Begriffes der Bedarfsgemeinschaft im Wohngeldrecht zweifelhaft (dazu: BVerwG, Urt. v. 22.8.1985 - BVerwG 5 C 57.84 -, BVerwGE 72, 88, 90).

    Zwar kommt das Lebensalter als Bemessungsfaktor für den Unterkunftsbedarf einer in einer Gemeinschaft lebenden Person grundsätzlich in Betracht (BVerwG, Urt. v. 22.8.1985 - BVerwG 5 C 57.84 -, Urt.v.17.11.1994 - BVerwG 5 C 11.93 -, jew. a.a.O.), doch darf der Verweis auf ein hohes Alter als Rechtfertigung für einen gegenüber dem Normalfall erhöhten Raumbedarf nach Auffassung des erkennenden Senats nicht lediglich in einem rein abstrakten Sinne erfolgen.

  • BVerwG, 17.11.1994 - 5 C 11.93

    Sozialhilfe Wohnungswechsel - Mehrkostenausgleich

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.06.2004 - 12 LC 67/04
    Die Angemessenheitsprüfung darf sich nicht darauf beschränken, zu bestimmen, welcher Kostenaufwand für die Unterkunft sozialhilferechtlich an sich abstrakt angemessen wäre, sondern muss sich auch auf die Frage erstrecken, ob dem Hilfeempfänger im Bedarfszeitraum eine bedarfsgerechte, aber kostengünstigere Wohnung konkret verfügbar und zugänglich gewesen ist (BVerwG, Urt. v. 17.11.1994 - BVerwG 5 C 11.93 -, BVerwGE 97, 110, 112 f; erkennender Senat, Urt. v. 22.1.2004 - 12 LB 454/02 - Beschl. v. 26.1.1999 - 12 O 212/99 -).

    Zwar kommt das Lebensalter als Bemessungsfaktor für den Unterkunftsbedarf einer in einer Gemeinschaft lebenden Person grundsätzlich in Betracht (BVerwG, Urt. v. 22.8.1985 - BVerwG 5 C 57.84 -, Urt.v.17.11.1994 - BVerwG 5 C 11.93 -, jew. a.a.O.), doch darf der Verweis auf ein hohes Alter als Rechtfertigung für einen gegenüber dem Normalfall erhöhten Raumbedarf nach Auffassung des erkennenden Senats nicht lediglich in einem rein abstrakten Sinne erfolgen.

  • BVerwG, 21.01.1988 - 5 C 68.85

    Berechnung - Anteilige Aufwendungen - Sozialhilferecht - Hilfebedürftiger -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.06.2004 - 12 LC 67/04
    Der für den Kläger berücksichtigungsfähige Anteil beliefe sich mithin auf 132, 50 EUR (vgl. zur regelmäßig gebotenen Aufteilung nach der Kopfzahl: BVerwG, Urt. v. 21.1.1988 - BVerwG 5 C 68.85 -, BVerwGE 79, 17, 20 ff, Oestreicher/ Schelter/ Kunz/ Decker, BSHG, Loseblattsammlung, Stand: Juni 2003, § 12, Rn. 9).
  • BVerwG, 30.10.2002 - 5 C 11.01

    Angemessenheit von Unterkunftskosten; Sozialhilfe, Angemessenheit von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.06.2004 - 12 LC 67/04
    Der nach den Maßstäben der bisherigen Ausführungen festgestellte Mietpreis (für einen 2 - Personen - Haushalt) ist als ein von typisierten Wohnungsmerkmalen und von der Mietpreissituation auf dem regionalen Wohnungsmarkt abhängiger Anknüpfungspunkt der Angemessenheitsprüfung grundsätzlich gleichbleibend zu Grunde zu legen, sofern Abweichungen nicht durch nachweisbare Besonderheiten des Einzelfalles begründet sind (vgl. hierzu allgemein: BVerwG, Urt. v. 30.10.2002 - BVerwG 5 C 11.01 -, ZFSH/ SGB 2004, 740 f).
  • BVerwG, 30.12.1965 - V B 152.65

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Erhöhung von als

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.06.2004 - 12 LC 67/04
    Der Senat verweist insoweit auf die durch das Verwaltungsgericht - wenn auch unter Bezugnahme auf die §§ 4 Abs. 2 Satz 2, 18 Nr. 4 WoGG - getroffenen, von dem Kläger in seinem zweitinstanzlichen Vortrag im Ergebnis auch nicht mehr bestrittenen Feststellungen, insbesondere über das jedenfalls in dem hier in Rede stehenden Zeitraum stattfindende "Wirtschaften aus einem Topf" (vgl. zu diesem Merkmal der Haushaltsgemeinschaft: 4. Senat des erkennenden Gerichts, Urt.v. 10.5.1989 - 4 A 137/87 -, FEVS 41, 63, 64 f, Beschl. v. 29.1.1986 - 4 M 7338/95 - weiterhin: BVerwG, Beschl. v. 30.12.1965 - BVerwG V B 152.65 -, FEVS 14, 241; Gottschick/ Giese, BSHG, 9. Aufl. 1985, § 2 RegelsatzVO, Rn. 2).
  • BVerwG, 01.10.1998 - 5 C 6.98

    Unterkunftskosten im Rahmen der Sozialhilfe;; Sozialhilfe, Übernahme von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.06.2004 - 12 LC 67/04
    Schließlich - und im Falle des Klägers einschlägig - bestimmt § 3 Abs. 1 Satz 3 RegelsatzVO, dass ein Hilfeempfänger vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft den dort zuständigen Träger der Sozialhilfe über die nach § 3 Abs. 1 Satz 2 RegelsatzVO maßgeblichen Umstände in Kenntnis zu setzen hat; sind die Aufwendungen für die neue Unterkunft unangemessen hoch, ist der Träger der Sozialhilfe nur zur Übernahme angemessener Aufwendungen verpflichtet, es sei denn, er hat den darüber hinausgehenden Aufwendungen vorher zugestimmt (zur Verpflichtung des Sozialhilfeträgers, die angemessenen Aufwendungen auch bei Nichterfüllung der Informationspflicht durch den Hilfesuchenden zu übernehmen: BVerwG, Urt. v. 1.10.1998 - BVerwG 5 C 6/98 -, BVerwGE 107, 239 ff).
  • BVerwG, 27.11.1986 - 5 C 2.85

    Höchstgrenzen - Wohngeldbemessung - Kostenangemessenheit - Unterkunft

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.06.2004 - 12 LC 67/04
    Trotz der bestehenden grundlegenden Unterschiede zwischen der Gewährung von Wohngeld einerseits und der Sozialhilfe andererseits (vgl. dazu: BVerwG, Urt. v. 27.11.1986 - BVerwG 5 C 2.85 - BVerwGE 75, 168, 169 ff; Urt. v. 7.5.1987 - BVerwG 5 C 36.85 - BVerwGE 77, 232, 235), kann nach der den Beteiligten bekannten Rechtsprechung des erkennenden Senats (insbes.: Urt. v. 22.1.2004 - 12 LB 454/02 -) die Tabelle zu § 8 WoGG in der jeweils aktuellen Fassung zur Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten dann gewissermaßen als Einstieg in die vorzunehmende Beurteilung herangezogen werden, wenn - wie hier - andere verallgemeinerungsfähige und aussagekräftige Aussagen betreffend die Lage auf dem Wohnungsmarkt - insbesondere Mietspiegel - nicht vorhanden sind.
  • BVerwG, 07.05.1987 - 5 C 36.85

    Sozialhilfe - Hilfe in besonderer Lebenslage - Unterkunft

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.06.2004 - 12 LC 67/04
    Trotz der bestehenden grundlegenden Unterschiede zwischen der Gewährung von Wohngeld einerseits und der Sozialhilfe andererseits (vgl. dazu: BVerwG, Urt. v. 27.11.1986 - BVerwG 5 C 2.85 - BVerwGE 75, 168, 169 ff; Urt. v. 7.5.1987 - BVerwG 5 C 36.85 - BVerwGE 77, 232, 235), kann nach der den Beteiligten bekannten Rechtsprechung des erkennenden Senats (insbes.: Urt. v. 22.1.2004 - 12 LB 454/02 -) die Tabelle zu § 8 WoGG in der jeweils aktuellen Fassung zur Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten dann gewissermaßen als Einstieg in die vorzunehmende Beurteilung herangezogen werden, wenn - wie hier - andere verallgemeinerungsfähige und aussagekräftige Aussagen betreffend die Lage auf dem Wohnungsmarkt - insbesondere Mietspiegel - nicht vorhanden sind.
  • OVG Niedersachsen, 26.01.1999 - 12 O 212/99

    Unterkunftskosten;; Angemessenheit; Sozialhilfe; Unterkunftskosten

  • OVG Niedersachsen, 26.06.2002 - 4 LB 133/02

    Anrechnung; Bedarf; Einkommen; Sozialhilfe; Unterkunftskosten; Untermiete;

  • BVerwG, 26.11.1998 - 5 C 37.97

    Sozialhilfe, keine Einsatzgemeinschaft zwischen in,Haushaltsgemeinschaft lebenden

  • SG Berlin, 02.08.2005 - S 63 AS 1311/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Arbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit

    Mit der Festlegung auf neunzig Prozent des Regelsatzes hat der Gesetzgeber lediglich die schon in der Rechtsprechung zum Sozialhilferecht entwickelte Konzeption des Mischregelsatzes übernommen, die immer dann zur Anwendung kommt, wenn nicht festgestellt werden kann, wer als Haushaltsvorstand anzusehen ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, FEVS 56, 190-192, OVG Lüneburg, FEVS 47, 407-412; FEVS 55, 501-508).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2006 - L 6 AS 96/06

    Beschwerde gegen einer Versagung der Bewilligung von Kosten für Heizung und

    Dagegen können mit Erfolg nicht die Entscheidungen des OVG Lüneburg (FEVS 2004, 501) und des Bay LSG (Beschluss vom 15. September 2005 - L 10 B 429/05 AS ER) angeführt werden.
  • SG Osnabrück, 22.12.2005 - S 16 AS 433/05
    Aus den zuvor genannten Gründen teilt die Kammer die im Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 16. Juni 2004 geäußerte Auffassung nicht, wonach Mitglieder, die in einer Wohnge-meinschaft lebten, darauf verwiesen werden könnten, dass sie mit Rücksicht auf die selbst gewählte Lebensform ihnen zuzumuten sei, hieran festzuhalten und dementspre-chend die gesamte Wohngemeinschaft einheitlich auf eine Wohnung verwiesen werden könnte, die auf eine Haushaltsgröße ausgerichtet ist, die der Zahl der Mitglieder der Wohngemeinschaft entspricht (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 16. Juni 2004 - 12 LC 67/04 - FEVS 55, 501 ff. = SAR 2005, 8 (Leitsatz)).

    Der Differenzbetrag zwischen dem Regelsatz für den Haushaltsvorstand und demjenigen für einen erwachsenen Haushaltsangehörigen dient der Abdeckung der Generalunkosten eines Haushaltes, das heißt der Bestreitung der zur allgemeinen Haushaltsführung gehörenden Aufwendungen (OVG Lüneburg, Urt. v. 16. Juni 2004 - 12 LC 67/04 - aaO. m. w. Nachw. d. Rspr. z. BSHG).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht