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   OVG Niedersachsen, 27.03.1997 - 12 M 1731/97   

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https://dejure.org/1997,138
OVG Niedersachsen, 27.03.1997 - 12 M 1731/97 (https://dejure.org/1997,138)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.03.1997 - 12 M 1731/97 (https://dejure.org/1997,138)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. März 1997 - 12 M 1731/97 (https://dejure.org/1997,138)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 124 VwGO; § 146 Abs. 4 VwGO; § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO; § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO
    Berufung; Zulassung; Schwierigkeit der Sache; Indizierung eines Zulassungsgrundes; Keine Übertragung auf den Einzelrichter; Umfang der Prüfung der Richtigkeit; Prüfungsumfang im Zulassungsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berufung; Zulassung; Schwierigkeit der Sache; Indizierung eines Zulassungsgrundes; Keine Übertragung auf den Einzelrichter; Umfang der Prüfung der Richtigkeit; Prüfungsumfang im Zulassungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1997, 1225
  • DÖV 1997, 697
 
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Wird zitiert von ... (144)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Niedersachsen, 31.07.1996 - 12 M 4290/96

    Entziehung der Fahrerlaubnis;; Eignungsgutachten; Entziehung (Fahrerlaubnis);

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.03.1997 - 12 M 1731/97
    c) Bei dieser Sachlage kann dann aber letztlich offen bleiben, ob sich - dessen ungeachtet - Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entziehungsverfügung allein daraus ergeben könnten - im übrigen macht sich der Senat die zutreffenden Erwägungen des Verwaltungsgerichts zu eigen (§ 122 Abs. 2 Satz 3 VwGO), die insbesondere auch hinsichtlich der Berücksichtigung der (möglichen bzw. erwartbaren) beruflichen Folgen des Entzugs der Fahrerlaubnis, des Umstandes, daß der Antragsteller beruflich bedingt überdurchschnittlich häufig am motorisierten Verkehr teilnimmt, und des von dem Antragsteller in jüngerer Zeit gezeigten "Wohlverhaltens" im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Senats steht (s. nur Beschl. v. 3. Februar 1995 - 12 M 8005/95 - v. 31. Juli 1996 - 12 M 4290/96) -, daß das für den Antragsteller ungünstige Gutachten vom 7. Januar 1997 sich deswegen als "fehlerhaft", jedenfalls nicht verwertbar erweist, weil es in der Exploration auch auf zwei bereits getilgte Eintragungen und die zugrundeliegenden Ordnungswidrigkeiten eingegangen ist.
  • BVerfG, 11.02.1982 - 2 BvR 77/82

    Ausländerrecht - Vollziehung der Ausweisungsverfügung - Interesse an Aussetzung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.03.1997 - 12 M 1731/97
    Diesem Prüfungsmaßstab, der verfassungsrechtlich unbedenklich ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11. Februar 1982, NVwZ 1982, 241), liegt die Überlegung zugrunde, daß auch Verfahren nach den §§ 80, 123 VwGO ermöglichen sollen, individuelle Rechte zu schützen.
  • BVerwG, 19.03.1996 - 11 B 14.94
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.03.1997 - 12 M 1731/97
    Dazu wird die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 19.3.1996 - BVerwG 11 B 14.94 -, NZV 1996, 332) heranzuziehen sein, wonach ein Gutachten bei der Prüfung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bewertet werden darf, selbst wenn die Aufforderung, ein solches Gutachten vorzulegen, rechtswidrig gewesen ist.".
  • BVerwG, 19.10.1983 - 1 B 134.83

    Einbürgerung - Ausländer - Staatsanghörigkeit - Ermessen - Familienangehörige

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.03.1997 - 12 M 1731/97
    Eine derartige Abweichung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO n.F. liegt jedoch nur dann vor, wenn das Verwaltungsgericht in einer Rechtsfrage anderer Auffassung ist als eines der in § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO n.F. genannten Gerichte (Divergenzgericht), d.h. seiner Entscheidung einen abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit einem in der Rechtsprechung des Divergenzgerichtes aufgestellten, die gleiche Rechtsfrage betreffenden abstrakten Rechtssatz nicht übereinstimmt (BVerwG, Beschl. v. 2. Juni 1988 - 1 B 66.88 -, InfAuslR 1988, 316; Beschl. v. 19. Oktober 1983 - 1 B 134.83 -, InfAuslR 1984, 13
  • BVerwG, 02.06.1988 - 1 B 66.88

    Vorliegen einer Divergenz als Revisionszulassungsgrund - Zeitpunkt für die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.03.1997 - 12 M 1731/97
    Eine derartige Abweichung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO n.F. liegt jedoch nur dann vor, wenn das Verwaltungsgericht in einer Rechtsfrage anderer Auffassung ist als eines der in § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO n.F. genannten Gerichte (Divergenzgericht), d.h. seiner Entscheidung einen abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit einem in der Rechtsprechung des Divergenzgerichtes aufgestellten, die gleiche Rechtsfrage betreffenden abstrakten Rechtssatz nicht übereinstimmt (BVerwG, Beschl. v. 2. Juni 1988 - 1 B 66.88 -, InfAuslR 1988, 316; Beschl. v. 19. Oktober 1983 - 1 B 134.83 -, InfAuslR 1984, 13
  • BVerwG, 01.03.1988 - 7 B 211.87

    Fahreignung - Beurteilung - Verkehrsstraftat - Halterdelikt - Entziehung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.03.1997 - 12 M 1731/97
    Der herangezogene Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 1. März 1988 - BVerwG 7 B 211/87 -, Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 80) jedenfalls enthält einen solchen Rechtssatz nicht.
  • OVG Niedersachsen, 26.03.2009 - 5 LA 239/07

    Unteralimentierung eines niedersächsischen Ruhestandsbeamten und seiner Ehefrau;

    Die Richtigkeitszweifel müssen sich allerdings auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (Nds. OVG, Beschl. v. 27.3. 1997 - 12 M 1731/97-, NVwZ 1997, 1225 [1228]; Beschl. v. 23.8. 2007 - 5 LA 123/06 - BVerwG, Beschl. v. 10.3. 2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, DVBl. 2004, 838 [839]).

    Die Darlegung des Zulassungsgrundes erfordert deshalb grundsätzlich, dass in fallbezogener Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts die geltend gemachten Schwierigkeiten als solche benannt werden und darüber hinaus aufgezeigt wird, dass und aus welchen Gründen sie sich qualitativ von denjenigen eines Verwaltungsrechtsstreits "durchschnittlicher" Schwierigkeit abheben (Nds. OVG, Beschl. v. 27.3. 1997 - 12 M 1731/97 -, NVwZ 1997, 1225 ff. [1227]).

  • OVG Thüringen, 29.08.1997 - 2 ZEO 1037/97

    Versammlungsrecht; Versammlungsrecht; Versammlung; öffentliche; nichtöffentliche;

    Diese Vorschrift soll die Korrektur unrichtiger Entscheidungen, nicht die Korrektur fehlerhafter Begründungen ermöglichen (vgl. NdsOVG, B. v. 27.3.1997 - 12 M 1731/97 - DÖV 1997, 697 (nur LS); Redeker/von Oertzen, VwGO, 12. Aufl. 1997, § 124 Rdn. 16; Seibert, DVBl. 1997, 932, 934).

    Die Entscheidung über die Beschwerde darf zusammen mit der Entscheidung über die Zulassung der Beschwerde ergehen, weil die Beteiligten hierüber in Kenntnis gesetzt worden sind und hinreichend Gelegenheit zum abschließenden Sachvortrag nicht nur zur Zulassungs-, sondern auch zur Sachentscheidung hatten und dies au- ßerdem wegen der besonderen Eilbedürftigkeit zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes geboten ist (vgl. VGH BW, B. v. 12.2.1997 - 7 S 430/97 - DVBl. 1997, 661; NdsOVG, B. v. 27.3.1997 - 12 M 1731/97 - DÖV 1997, 697 (nur LS); Lotz, BayVBl. 1997, 257, 264).

  • OVG Niedersachsen, 20.10.2008 - 10 LA 101/07

    Verletzung der Menschenwürde durch TV-Nachrichten- und Magazinsendung

    Eine Abweichung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO liegt dann vor, wenn das Verwaltungsgericht in einer Rechtsfrage anderer Auffassung ist als eines der in § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO genannten Gerichte (Divergenzgericht), d.h. seiner Entscheidung einen abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit einem in der Rechtsprechung des Divergenzgerichtes aufgestellten, die gleiche Rechtsfrage betreffenden abstrakten Rechtssatz nicht übereinstimmt (BVerwG, Beschluss vom 2. Juni 1988 - BVerwG 1 B 66.88 -, InfAuslR 1988, 316 ; Beschluss vom 19. Oktober 1983 - BVerwG 1 B 134.83 -, InfAuslR 1984, 13; Nds. Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 27. März 1997 - 12 M 1731/97 -, NVwZ 1997, 1225).

    Dem Zulassungsantragsteller obliegt es, gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO darzulegen, welche divergierenden abstrakten Rechtssätze die angefochtene Entscheidung und die Entscheidung, von der abgewichen worden sein soll, aufgestellt haben und inwiefern die angefochtene Entscheidung auf einem abweichenden Rechtssatz beruht (Nds. Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 27. März 1997, aaO).

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