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   OVG Niedersachsen, 30.11.2000 - 12 M 4036/00   

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OVG Niedersachsen, 30.11.2000 - 12 M 4036/00 (https://dejure.org/2000,20171)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.11.2000 - 12 M 4036/00 (https://dejure.org/2000,20171)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. November 2000 - 12 M 4036/00 (https://dejure.org/2000,20171)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Zur Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers bei einem Geschäftsfahrzeug

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 31a Abs 1 S 1 StVZO
    Fahrtenbuchanordnung; Fahrzeugführer; Feststellung des Fahrzeugführers; Firmenfahrzeug; Geschäftsfahrzeug; Unmöglichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Leipzig, 08.05.1998 - 20 C 16225/97
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.2000 - 12 M 4036/00
    Das gilt vorliegend insbesondere deshalb, weil es Sache der Leitung eines Betriebes ist, die notwendigen organisatorischen Vorkehrung dafür zu treffen, dass festgestellt werden kann, welche Person zu einem bestimmten Zeitpunkt ein bestimmtes Geschäftsfahrzeug benutzt hat, wenn ein Geschäftsfahrzeug mehreren Betriebsangehörigen zur Verfügung steht (vgl. VGH Bad.-Württ, Bschl. v. 20.11.1998 - 10 S 2473/98 -, zfs 1999, 130).
  • VG Braunschweig, 30.06.2004 - 6 A 493/03

    Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h abzüglich der

    Weigert sich ein Unternehmen, dieser Obliegenheit nachzukommen, besteht grundsätzlich - wie auch im Falle der Klägerin - hinreichender Anlass, für alle in Betracht kommenden Fahrzeuge eine Fahrtenbuchauflage zu verhängen, um das Unternehmen auf diese Weise zu einer nachprüfbaren Überwachung der Fahrzeugbenutzung und zur Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrzeugführers im Falle eines erneuten Verkehrsverstoßes anzuhalten (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. vom 31.03.1995 - 25 A 2798/93 - NJW 1995, 3335, 3336 f; Urt. vom 29.04.1999 - 8 A 699/97 - NZV 1999, 439; VGH Baden-Württemberg, Beschl. vom 26.02.1996 - 10 S 294/96 - m. w. Nw., Beschl. vom 20.11.1998 - 10 S 2673/98 - NZV 1999, 149; VG Koblenz, Urt. vom 05.02.1997 - 3 F 10/97 A - ZfSch 1997, 318 - hier zitiert nach Juris; Niedersächsisches OVG, Beschl. vom 23.10.1996 - 12 L 587/96; Beschl. vom 30.11.2000 - 12 M 4036/00 - OVG Saarland, Beschl. vom 17.01.2000 - 9 V 16/99 - zitiert nach Juris; VG Braunschweig, Urteile vom 22.10.1997 - 6 A 61180/97 -, 22.04.1999 - 6 A 41/99 -, 15.02.2000 - 6 A 311/99 -, 03.08.2000 - 6 A 296/99 und 08.02.2001 - 6 A 312/99 -).
  • VG Braunschweig, 04.06.2008 - 6 A 281/07

    Fahrtenbuchauflage nach § 31a StVZO; Ergänzungsfahrzeug; Ermittlungen;

    Weitere Ermittlungen im Mitarbeiterkreis waren hier aber schon deswegen nicht zuzumuten, weil es Sache der Leitung eines Betriebes ist, die notwendigen organisatorischen Vorkehrungen für die Feststellungen zu treffen, welche Person zu einem bestimmten Zeitpunkt ein bestimmtes, betrieblich von verschiedenen Personen genutztes Fahrzeug gefahren hat (vgl. Nds. OVG, B. v. 30.11.2000 - 12 M 4036/00 -) .

    Kommt ein Unternehmen dem nicht nach und kann ein Verkehrsverstoß aus diesem Grunde nicht aufgeklärt werden, so besteht grundsätzlich ein hinreichender Anlass, für alle in Betracht kommenden Fahrzeuge eine Fahrtenbuchauflage anzuordnen, um das Unternehmen auf diese Weise zu einer nachprüfbaren Überwachung der Fahrzeugbenutzung und zur Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrzeugführers im Falle eines erneuten Verkehrsverstoßes anzuhalten (vgl. Nds. OVG, B. v. 30.11.2000 - 12 M 4036/00 - VG Braunschweig, U. v. 30.06.2004 - 6 A 493/03 -, NZV 2005, 164 m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 12.12.2007 - 12 LA 267/07

    Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuchs bei Überlassung eines Fahrzeugs an einen

    In der Rechtsprechung - auch des Senats - (vgl. z. B. Beschlüsse des Senats v. 30.11.2000 - 12 M 4036/00 -, v. 26.1.2001 - 12 MA 524/01 -, v. 18.11.2004 - 12 ME 450/04 -, v. 9.12.2004 - 12 ME 490/04 -, v. 9.11.2006 - 12 LA 341/06 - , v. 6.12.2006 - 12 LA 54/06 -, v. 15.08.2007 - 12 LA 236/07 - weiterhin OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 16.9.2003 - 1 L 90/03 -, DVBl. 2004, 309; OVG Bremen, Beschl. 12.1.2006 - 1 A 236/05 -, VD 2006, 245; Bay. VGH, Beschl. v. 13.2.2007 - 11 CS 06.3395 -, juris) ist für Firmenfahrzeuge anerkannt, dass es Sache der Leitung eines Betriebes ist, die notwendigen organisatorischen Vorkehrungen dafür zu treffen, dass festgestellt werden kann, welche Personen zu einem bestimmten Zeitpunkt ein bestimmtes Firmenfahrzeug benutzt haben.
  • VG Braunschweig, 31.05.2011 - 6 A 162/10

    Autovermietung; Fahrtenbuchauflage; Mitwirkungsverweigerung

    Es ist deswegen Sache eines Unternehmens, sich dafür zu entscheiden, hinreichende Aufzeichnungen nicht zu führen; die Folge ist indessen, dass die Anordnung, ein Fahrtenbuch zu führen, in der Regel rechtmäßig ist, wenn sich nicht hat aufklären lassen, wer mit dem Firmenfahrzeug den Verkehrsverstoß begangen hat (vgl. Nds. OVG, B. v. 30.11.2000 - 12 M 4036/00 -, juris Rn. 3; VG Braunschweig, U. v. 30.06.2004, a. a. O., dbovg).
  • VG Braunschweig, 15.02.2017 - 6 A 10/16

    Ersatzfahrzeug; Fahrtenbuch; Geschäftsfahrzeug; Mitwirkungsverweigerung

    Es ist deswegen Sache eines Unternehmens, sich dafür zu entscheiden, hinreichende Aufzeichnungen nicht zu führen; die Folge ist indessen, dass die Anordnung, ein Fahrtenbuch zu führen, in der Regel rechtmäßig ist, wenn sich nicht hat aufklären lassen, wer mit dem Firmenfahrzeug den Verkehrsverstoß begangen hat (vgl. Nds. OVG, B. v. 30.11.2000 - 12 M 4036/00 -, juris Rn. 3; VG Braunschweig, a. a. O.).
  • VG Braunschweig, 09.06.2005 - 6 A 191/05

    Zur Fahrtenbuchanordnung bei Unmöglichkeit der Fahrerfeststellung nach § 31a

    Weigert sich ein Unternehmen, dieser Obliegenheit nachzukommen, besteht grundsätzlich - wie auch im Falle des Klägers - hinreichender Anlass, für alle in Betracht kommenden Fahrzeuge eine Fahrtenbuchauflage zu verhängen, um das Unternehmen auf diese Weise zu einer nachprüfbaren Überwachung der Fahrzeugbenutzung und zur Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrzeugführers im Falle eines erneuten Verkehrsverstoßes anzuhalten (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. vom 31.03.1995 - 25 A 2798/93 - NJW 1995, 3335, 3336 f; Urt. vom 29.04.1999 - 8 A 699/97 - NZV 1999, 439; VGH Baden-Württemberg, Beschl. vom 26.02.1996 - 10 S 294/96 - m. w. Nw., Beschl. vom 20.11.1998 - 10 S 2673/98 - NZV 1999, 149; VG Koblenz, Urt. vom 05.02.1997 - 3 F 10/97 A - ZfSch 1997, 318 - hier zitiert nach Juris; Niedersächsisches OVG, Beschl. vom 23.10.1996 - 12 L 587/96; Beschl. vom 30.11.2000 - 12 M 4036/00 - OVG Saarland, Beschl. vom 17.01.2000 - 9 V 16/99 - zitiert nach Juris; VG Braunschweig, Urteile vom 22.10.1997 - 6 A 61180/97 -, 22.04.1999 - 6 A 41/99 -, 15.02.2000 - 6 A 311/99 -, 03.08.2000 - 6 A 296/99, 08.02.2001 - 6 A 312/99 - und 30.06.2004 - 6 A 493/03).
  • VG Augsburg, 14.02.2022 - Au 3 S 22.172

    Fahrtenbuchauflage für ein Firmenfahrzeug

    Allerdings ist die Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches dann in der Regel rechtmäßig, wenn sich nicht hat aufklären lassen, wer mit dem Firmenfahrzeug den Verkehrsverstoß begangen hat (vgl. OVG Lüneburg B.v. 30.11.2000 - 12 M 4036/00, BeckRS 2013, 58299).
  • VG Braunschweig, 15.10.2001 - 6 B 193/01

    Auskunftspflicht; Auskunftsverweigerung; Fahrtenbuch; Fahrzeugführer;

    Weigert sich ein Unternehmen dieser Obliegenheit nachzukommen, besteht grundsätzlich -- wie auch im Falle der Antragstellerin - hinreichender Anlass, für alle in Betracht kommenden Fahrzeuge eine Fahrtenbuchauflage zu verhängen, um das Unternehmen auf diese Weise zu einer nachprüfbaren Überwachung der Fahrzeugbenutzung und zur Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrzeugführers im Falle eines erneuten Verkehrsverstoßes anzuhalten (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. vom 31.03.1995 - 25 A 2798/93 - NJW 1995, 3335, 3336 f; Urt. vom 29.04.1999 - 8 A 699/97 - NZV 1999, 439; VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 26.02.1996 - 10 S 294/96 - m. w. Nw., Beschl. vom 20.11.1998 - 10 S 2673/98 - NZV 1999, 149; VG Koblenz, Urt. vom 05.02.1997 - 3 F 10/97 A - ZfSch 1997, 318 - hier zitiert nach Juris; Nds. OVG, Beschl. vom 23.10.1996 - 12 L 587/96; Beschl. vom 30.11.2000 - 12 M 4036/00 - OVG Saal., Beschl. vom 17.01.2000 - 9 V 16/99 - zitiert nach Juris; VG Braunschweig, Urteile vom 22.10.1997 - 6 A 61180/97 -, 22.04.1999 - 6 A 41/99 -, 15.02.2000 - 6 A 311/99 -, 03.08.2000 - 6 A 296/99 und 08.02.2001 - 6 A 312/99 -).
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