Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 02.09.2009 - 12 M 57.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,43148
OVG Berlin-Brandenburg, 02.09.2009 - 12 M 57.09 (https://dejure.org/2009,43148)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02.09.2009 - 12 M 57.09 (https://dejure.org/2009,43148)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02. September 2009 - 12 M 57.09 (https://dejure.org/2009,43148)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,43148) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2007 - 12 S 141.07

    Rechtmäßigkeit eines Gebührenbescheides zur Durchsetzung eines Anschlusszwangs;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.09.2009 - 12 M 57.09
    Ist die Amtshandlung hingegen - wie hier die Zurückweisung des Widerspruchs gegen eine versagte Aufenthaltserlaubnis - als selbstständig anfechtbarer Verwaltungsakt ergangen, ist dessen zusätzliche Überprüfung im Gebührenrechtsstreit nicht angezeigt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Dezember 2007 - OVG 12 S 141.07 - s.a. OVG Lüneburg, Beschluss vom 4. Dezember 2006 - 12 LA 42/05 -, NJW 2007, 454).
  • OVG Niedersachsen, 04.12.2006 - 12 LA 426/05

    Kosten für die Beibringung des Gutachtens eines Facharztes für

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.09.2009 - 12 M 57.09
    Ist die Amtshandlung hingegen - wie hier die Zurückweisung des Widerspruchs gegen eine versagte Aufenthaltserlaubnis - als selbstständig anfechtbarer Verwaltungsakt ergangen, ist dessen zusätzliche Überprüfung im Gebührenrechtsstreit nicht angezeigt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Dezember 2007 - OVG 12 S 141.07 - s.a. OVG Lüneburg, Beschluss vom 4. Dezember 2006 - 12 LA 42/05 -, NJW 2007, 454).
  • VG Magdeburg, 30.09.2015 - 4 A 317/15

    Verwaltungsverfahrenskostenrecht: Gerichtlicher Prüfungsumfang bei

    Streiten die Beteiligten um die Rechtmäßigkeit eines Gebührenbescheides, unterliegt die die Gebührenpflicht auslösende Amtshandlung grundsätzlich nur dann einer inzidenten gerichtlichen Kontrolle, wenn sie nicht selbstständig angegriffen werden kann (OVG C-Stadt-Brandenburg, Beschl. v. 02.09.2009 - OVG 12 M 57.09 -, juris).

    Eine inzidente Kontrolle widerspräche dem Grundsatz der Prozessökonomie und würde dem Gebührenschuldner eine doppelte Überprüfung derselben Amtshandlung in unterschiedlichen Verfahren ermöglichen (so auch: OVG C-Stadt-Brandenburg, Beschl. v. 02.09.2009 - OVG 12 M 57.09 -, juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.12.2010 - 12 M 21.10

    Prozesskostenhilfe; Dienstaufsichtsbeschwerde; Verhalten eines Beamten;

    Im Übrigen unterliegt die die Gebührenpflicht auslösende Amtshandlung, gegen die sich die Antragstellerin hier vorrangig wendet, bei einem Streit um die Rechtmäßigkeit einer Gebühr nur dann einer inzidenten gerichtlichen Kontrolle, wenn sie nicht selbständig angegriffen werden kann (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. September 2009 - OVG 12 M 57.09 -, juris; Beschluss vom 18. Dezember 2007 - OVG 12 S 141.07 -).
  • OVG Thüringen, 20.08.2020 - 3 KO 702/10

    Anfechtung einer Verwaltungsgebührenfestsetzung bei erledigter Sachentscheidung;

    Soweit andere Oberverwaltungsgerichte teilweise das Bestehen eines derartigen Konnextitätsgrundsatzes verneinen, betrifft dies andere Sachverhaltskonstellationen wie die Erhebung von Gebühren für die Vornahme von Amtshandlungen, die auf eine willentliche Inanspruchnahme zurückgehen (OVG Hamburg, Urteil vom 09.12.2009 - Bf 269/04 - juris) oder die Zurückweisung des Widerspruchs gegen die Versagung einer vom Kläger begehrten Aufenthaltserlaubnis (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 02.09.2009 - 12 M 57.09 - juris).
  • OVG Thüringen, 26.11.2009 - 3 KO 749/07

    Polizeirecht; Polizeirecht, Verwaltungsgebührenrecht; Verwaltungskosten;

    Überwiegend liegen jenen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen behördliche Maßnahmen der Gefahrenabwehr zugrunde, durch die gerade ein ordnungs- bzw. polizeirechtlich Verantwortlicher in Anspruch genommen wurde (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 8. Februar 1991 - 10 S 2674/90 - VBlBW 1991, 303; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. Juni 2007 - 3 L 368/04 - LKV 2008, 422; Beschluss vom 7. November 2007 - 9 A 4822/05 - KStZ 2008, 31; BayVGH, Beschluss vom 9. Juni 2008 - 11 ZB 08.1047 - zitiert nach Juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. September 2009 - 12 M 57.09 - zitiert nach Juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.01.2017 - 11 S 89.16

    Prüfungsumfang bei begehrter Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen

    Sollte dies aufgrund der Höhe der Gebühr in Relation zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kostenschuldners zu einer unbilligen, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotenen Härte führen, bliebe die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs gegen die Kostenfestsetzung nach dem Rechtsgedanken des § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO immer noch aus diesem Grunde möglich (ebenso bereits OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. September 2014 - 10 S 13.14 - Beschluss vom 2. September 2009 - 12 M 57.09 -, juris; Beschluss vom 28 April 2010 - 12 S 16.10 -, n.V.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 4. Dezember 2006 - 12 LA 426/05 -, Rn. 9, juris; vgl. im Übrigen auch OVG Saarland, Beschluss vom 13. November 1997 - 9 W 13/97 -, Rn. 14, juris, sowie Beschluss vom 6. Januar 1989 - 1 W 546/88 -, Rn. 8, juris, wonach die Erhebung der Widerspruchsgebühr lediglich an die Erfolglosigkeit des Widerspruchs anknüpft und die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Widerspruchsbescheid nicht die Annahme ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Erhebung der Widerspruchsgebühr rechtfertigt).
  • VG Sigmaringen, 23.03.2021 - 4 K 2387/19

    Zur örtlichen Zuständigkeit der Landratsämter in Baden-Württemberg für

    Die die Gebührenpflicht auslösende Amtshandlung unterliegt in solchen Fällen nur dann einer inzidenten gerichtlichen Kontrolle, wenn die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 GG dies gebietet oder die Amtshandlung nicht selbstständig angegriffen werden kann (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 04. Dezember 2006 - 12 LA 426/05 -, Rn. 9; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 02. September 2009 - OVG 12 M 57.09 -, Rn. 2; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 17. März 2011 - 1 S 2513/10 -, Rn. 22, alle juris).
  • VG Meiningen, 21.05.2019 - 2 K 8/17

    Keine Heranziehung des Krankenhausträgers zu den Kosten einer polizeilichen

    Überwiegend liegen jenen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen behördliche Maßnahmen der Gefahrenabwehr zugrunde, durch die gerade ein ordnungs- bzw. polizeirechtlich Verantwortlicher in Anspruch genommen wurde (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08. Februar 1991 - 10 S 2674/90 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. Juni 2007 - 3 L 368/04 - Beschluss vom 07. November 2007 - 9 A 4822/05 - BayVGH, Beschluss vom 09. Juni 2008 - 11 ZB 08.1047; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 02. September 2009 - 12 M 57.09 -, alle juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht