Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 19.08.2020 - 12 ME 114/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,23615
OVG Niedersachsen, 19.08.2020 - 12 ME 114/20 (https://dejure.org/2020,23615)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.08.2020 - 12 ME 114/20 (https://dejure.org/2020,23615)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. August 2020 - 12 ME 114/20 (https://dejure.org/2020,23615)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,23615) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Fahrtenbuch: Die unterbliebene Anhörung des Fahrzeughalters als Zeuge

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2020, 600
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Niedersachsen, 14.01.2019 - 12 ME 170/18

    Anhörungsbogen; Bußgeldverfahren; Fahrtenbuchanordnung; Fahrtenbuchauflage;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.08.2020 - 12 ME 114/20
    Soweit sich der Antragsteller demgegenüber auf die Entscheidung des beschließenden Senats vom 14. Januar 2019 - 12 ME 170/18 - (NJW 2019, 1013 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 19) berufen hat, ist festzuhalten, dass im Falle des Fehlens konkreter Anhaltspunkte für einen bestimmten anderen verantwortlichen Fahrzeugführer das Bestreiten der eigenen Täterschaft durch den Halter nur eine notwendige, aber keine hinreichende Voraussetzung dafür ist, dass er selbst als Zeuge angehört oder vernommen werden muss.

    Die Anordnung der Führung eines Fahrtenbuchs setzt nicht voraus, dass die Nichtfeststellbarkeit des verantwortlichen Fahrzeugführers auf einer - aus welchem Grund auch immer - unzureichenden Mitwirkung des Fahrzeughalters an den Ermittlungen der Verfolgungsbehörde im Bußgeldverfahren beruht (Nds. OVG, Beschl. v. 14.1.2019 - 12 ME 170/18 -, NJW 2019, 1013 ff., hier zitiert nach juris, Rnrn. 16 und 17, m. w. N.).

    Zumindest sein Rechtsanwalt hätte jedoch anhand der Rechtsprechung des Senats erkennen können - und möglicherweise auch müssen, dass die dem Antragsteller erteilte Belehrung dem Wortlaut nach richtig, nur eben nicht erschöpfend und daher - für den Laien - missverständlich war (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 14.1.2019 - 12 ME 170/18 -, a. a. O., juris, Rn. 20).

  • BVerwG, 14.05.2020 - 2 B 14.19

    Beweiskraft des Empfangsbekenntnisses einer Behörde bei ungewöhnlich später

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.08.2020 - 12 ME 114/20
    Entscheidend ist nämlich, dass der angefochtene verwaltungsgerichtliche Beschluss nicht bereits mit der elektronischen Speicherung im Behördenpostfach (vgl. § 55a Abs. 4 Nr. 3 VwGO) des Antragsgegners, sondern (erst) an dem Tag als zugestellt gilt, an dem er mit Empfangswillen entgegengenommen und elektronisch (vgl. §§ 56 VwGO, 174 Abs. 4 Satz 2 ZPO) gezeichnet wurde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.5.2020 - BVerwG 2 B 14.19 -, juris, Rnrn. 12, 14 und 23).

    Es deutet zwar auf Organisationsmängel (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.5.2020 - BVerwG 2 B 14.19 -, juris, Rn. 21) bei dem Antragsgegner hin, dass ein gerichtlicher Eilbeschluss, durch den einem Bürger vorläufiger Rechtsschutz gewährt wurde, wochenlang unbearbeitet blieb, weil in der Verwaltung des Antragsgegners die interne Weiterleitung von einer Verwaltungsstelle zur anderen unterlassen wurde.

  • VGH Baden-Württemberg, 10.08.2015 - 10 S 278/15

    Fahrtenbuchauflage bei erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.08.2020 - 12 ME 114/20
    Es mag dahinstehen, ob der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Beschl. v. 10.8.2015 - 10 S 278/15 -, VRS 129 Nr. 13, hier zitiert nach juris, Rn. 10) zuzustimmen ist, wonach eine Anhörung des Halters als Zeuge nur dann erfolgen müsse, wenn feststehe, dass der Halter selbst "keinesfalls" der verantwortliche Fahrzeugführer sein "könne".

    Auszugehen ist davon, dass ein Betroffener in einem gegen ihn selbst geführten Bußgeldverfahren nicht als Zeuge vernommen werden kann (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 10.8.2015 - 10 S 278/15 -, a. a. O., juris, Rn. 11).

  • OVG Niedersachsen, 26.09.2019 - 12 ME 141/19

    Fahrerlaubnisentziehung; Gutachtenanforderung; Gutachtenanordnung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.08.2020 - 12 ME 114/20
    d) Da der Antragsteller die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Festsetzung der Verwaltungskosten nicht ausdrücklich beantragt hat und zudem das Vorliegen der Voraussetzungen des § 80 Abs. 6 VwGO für die Zulässigkeit eines solchen Antrags weder aufgezeigt noch offenkundig (vgl. insbesondere Bl. 34 BA 1) ist, sieht der Senat ein solches Begehren nicht als streitgegenständlich an (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 26.9.2019 - 12 ME 141/19 -, ZfSch 2019, 655 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 15).
  • OVG Niedersachsen, 11.03.2019 - 12 ME 105/18

    Antragsbefugnis; Einwirkungsbereich; gemeinsame Anlage; Interimsverfahren;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.08.2020 - 12 ME 114/20
    Die deshalb veranlasste (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 11.3.2019 - 12 ME 105/18 -, BauR 2019, 1136 ff. hier zitiert nach juris, Rn. 27) beschwerdegerichtliche Prüfung des Begehrens des Antragstellers führt zur Änderung des erstinstanzlichen Beschlusses und der Ablehnung des Antrags auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ( 3. ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2021 - 3 M 19/21

    Missverständlichkeit von Formulierungen des Anhörungsschreibens im

    Wenn sie vorliegt, führt dies - wie dargestellt - regelmäßig dazu, dass der Verfolgungsbehörde weitere eigene Ermittlungen nicht zuzumuten sind und sich der Fahrzeughalter den Einwand nimmt, die Feststellung des Fahrzeugführers sei nach der Verkehrszuwiderhandlung sehr wohl möglich gewesen, hätten nur solche weiteren Ermittlungen stattgefunden (zum Ganzen: vgl. NdsOVG, Beschluss vom 19. August 2020 - 12 ME 114/20 - juris Rn. 22 - 24 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 23.11.2023 - 12 ME 98/23

    Fahrtenbuchanordnung; Fahrtenbuchauflage; GmbH; juristische Person;

    Es ist ihr allerdings einzuräumen, dass eine Betroffene in dem gegen sie geführten Bußgeldverfahren nicht zugleich als Zeugin vernommen werden kann (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 19.8.2020 - 12 ME 114/20 -, juris, Rn. 17).
  • VG Aachen, 04.05.2023 - 10 K 2170/22

    Fahrtenbuchauflage; 24 Monate; Nötigung im Straßenverkehr; Strafanzeige;

    vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 19. August 2020 - 12 ME 114/20 -, juris, Rn. 22 und VG Düsseldorf, Urteil vom 23. September 2014 - 14 K 99/14 -, juris, Rn. 41.
  • VG Aachen, 14.12.2021 - 10 L 702/21

    Fahrtenbuchauflage; Ersatzfahrzeug

    vgl. Nds.OVG, Beschluss vom 19. August 2020 - 12 ME 114/20 -, juris, Rn. 22; VG Düsseldorf, Urteil vom 23. September 2014 - 14 K 99/14 -, juris, Rn. 41.
  • OVG Niedersachsen, 14.04.2021 - 12 ME 39/21

    Bußgeldverfahren; Ermittlungen, überobligatorische; Ermittlungen, zumutbare;

    Die Anordnung der Führung eines Fahrtenbuchs setzt nicht voraus, dass die Nichtfeststellbarkeit des verantwortlichen Fahrzeugführers auf einer - aus welchem Grund auch immer - unzureichenden Mitwirkung des Fahrzeughalters an den Ermittlungen der Verfolgungsbehörde im Bußgeldverfahren beruht (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 19.8.2020 - 12 ME 114/20 -, juris, Rn. 22, und Beschl. v. 14.1.2019 - 12 ME 170/18 -, NJW 2019, 1013 ff., hier zitiert nach juris, Rnrn. 16 und 17, m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 29.05.2023 - 12 ME 41/23

    Erledigung; Fahrerlaubnisentziehung; Sofortvollzug; Tod des Rechtsmittelführers;

    Denn die Beschwerdebegründung hat sich entgegen § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO nicht ausreichend mit der Erwägung der Vorinstanz auseinandergesetzt, dass eine einschränkende Auslegung des Antragsbegehrens im Hinblick darauf sachgerecht sei, dass vom Vorliegen der Voraussetzungen des § 80 Abs. 6 VwGO nicht ausgegangen werden könne (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 19.8.2020 - 12 ME 114/20 -, juris, Rn. 26, m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht