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   OVG Niedersachsen, 02.12.2016 - 12 ME 142/16   

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OVG Niedersachsen, 02.12.2016 - 12 ME 142/16 (https://dejure.org/2016,45261)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02.12.2016 - 12 ME 142/16 (https://dejure.org/2016,45261)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02. Dezember 2016 - 12 ME 142/16 (https://dejure.org/2016,45261)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 11 Abs 3 S 1 Nr 6 FeV; § 11 Abs 6 S 2 FeV; § 11 Abs 8 S 1 FeV; § 13 S 1 Nr 2a FeV; § 46 Abs 1 S 1 FeV; § 3 Abs 1 S 1 StVG; § 3 Abs 4 S 1 StVG; § 108 Abs 1 S 1 VwGO; § 46 VwVfG
    Aggressionspotential; Anhaltspunkte; Beweiswürdigung; Bindung; Bindungswirkung; Entziehungsverfahren; Fahrerlaubnisentziehung; Fahrerlaubnisentziehungsverfahren; Feststellungswirkung; gewichtige Anhaltspunkte; rechtskräftige Strafurteile

  • verkehrslexikon.de

    Bindungswirkung des Strafurteils bei der Entziehung der Fahrerlaubnis

  • bussgeldsiegen.de

    Strafurteil - Bindungswirkung bei der Entziehung der Fahrerlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Mal wieder "Bindungswirkung des strafrichterlichen Urteils für die Verwaltungsgerichte"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 1628
  • NZV 2017, 149
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (18)

  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.2016 - 10 S 77/15

    Begründungsmangel bei Gutachtensanordnung im Verfahren auf Neuerteilung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.2016 - 12 ME 142/16
    Dieser Grundsatz ist etwas anderes als eine (analoge) Anwendung des § 3 Abs. 4 Satz 1 StVG (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.7.2016 - 10 S 77/15 -, VRS 130, 256 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 34), und bedeutet nicht die Anerkennung einer zu Ungunsten des Verurteilten bestehenden Feststellungswirkung solcher Strafurteile, sondern betrifft die Beweiswürdigung (BVerwG, Beschl. v. 12.1.1977 - BVerwG VII B 185.76 -, Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 50).

    Da die Bindung der Verwaltungsbehörde in § 3 Abs. 4 StVG nicht als Ausdruck einer allgemeinen Vorrangstellung der strafgerichtlichen Entscheidung verstanden werden kann, sondern sich entstehungsgeschichtlich als Ausnahme darstellt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.7.2016 - 10 S 77/15 -, VRS 130, 256 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 33) und ein systematischer Zusammenhang zwischen § 3 Abs. 3 und Abs. 4 StVG besteht (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.6.2012 - BVerwG 3 C 30.11 -, NJW 2012, 3669 ff., hier zitiert nach juris, Rnrn. 36 f.), dürfte § 3 Abs. 4 Satz 1 StVG insgesamt, und zwar nicht nur insoweit, als es eine strafgerichtliche Beurteilung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen anbetrifft, unanwendbar sein, wenn das für eine Bindungswirkung in Frage kommende (Berufungs-)Urteil in einem strafgerichtlichen Verfahren erging, in dem nicht die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 Abs. 1 Satz 1 StGB in Betracht kam, weil keine rechtswidrige Tat Verfahrensgegenstand war, die bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen wurde (vgl. OVG Berlin-Bbg., Beschl. v. 16.8.2016 - OVG 1 S 52.16 -, NJW 2016, 3385 f., hier zitiert nach juris, Rn. 5).

    f) Die Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens auf der Grundlage des § 11 Abs. 3 Satz 1 FeV ist eine Verfahrenshandlung, die auf einer Ermessensausübung beruht (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.7.2016 - 10 S 77/15 -, VRS 130, 256 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 52, und OVG LSA, Beschl. v. 25.2.2016 - 3 L 204/15 -, juris, Rn. 17).

    Die Anordnung muss grundsätzlich strengen formellen und materiellen Anforderungen genügen, um für den Fall, dass der Betroffene die Untersuchung verweigert, gemäß § 11 Abs. 8 FeV den Schluss auf seine Nichteignung zuzulassen (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 8.7.2014 - 12 LC 224/13 -, NJW 2014, 3176 ff., hier zitiert nach juris, Rnrn. 47 und 57; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.7.2016 - 10 S 77/15 -, VRS 130, 256 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 41, m. w. N.).

    Die Anordnung war im Übrigen formell und materiell rechtmäßig, insbesondere - wie erforderlich (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.7.2016 - 10 S 77/15 -, VRS 130, 256 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 41; m. w. N.) - anlassbezogen und verhältnismäßig.

  • OVG Niedersachsen, 08.07.2014 - 12 LC 224/13

    Beibringung eines medizinisch psychologischen Gutachtens zur Frage künftig

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.2016 - 12 ME 142/16
    Die Anordnung muss grundsätzlich strengen formellen und materiellen Anforderungen genügen, um für den Fall, dass der Betroffene die Untersuchung verweigert, gemäß § 11 Abs. 8 FeV den Schluss auf seine Nichteignung zuzulassen (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 8.7.2014 - 12 LC 224/13 -, NJW 2014, 3176 ff., hier zitiert nach juris, Rnrn. 47 und 57; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.7.2016 - 10 S 77/15 -, VRS 130, 256 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 41, m. w. N.).

    Soweit sich aus § 11 Abs. 6 Satz 2 FeV eine Verpflichtung der Behörde ergibt, den Sachverhalt deutlich zu machen, der Grundlage der Anordnung sein soll (vgl. Siegmund, in: Freymann/Wellner, jurisPK-StrVerkR, 1. Aufl. 2016, § 11 FeV Rn. 98, m. w. N.), zählt dies zu den formellen Anforderungen an die Anordnung (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 8.7.2014 - 12 LC 224/13 -, NJW 2014, 3176 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 47).

    Die Anordnung muss ihn nämlich - ungeachtet der Wiedergabe der in Rede stehenden Sachverhaltselemente - in die Lage versetzen, sich frühzeitig Klarheit darüber zu verschaffen, ob sie rechtmäßig ist (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 8.7.2014 - 12 LC 224/13 -, NJW 2014, 3176 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 47).

    Dann ist eher mit Delikten vor Antritt der Fahrt (Fahrzeugmängel, fehlende Versicherung) und fehlender Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer (Behinderung, Nötigung) zu rechnen (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 8.7.2014 - 12 LC 224/13 -, NJW 2014, 3176 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 58, m. w. N.).

  • VGH Bayern, 16.09.2010 - 11 ZB 09.2002

    Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad (Blutalkoholkonzentration 1,61 ‰)

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.2016 - 12 ME 142/16
    Vielmehr darf das Gericht in einem solchen Fall bei seiner Entscheidungsfindung in rechtlich unbedenklicher Weise davon ausgehen, dass die vom Strafgericht getroffenen Feststellungen richtig sind (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 16.9.2010 - 11 ZB 09.2002 -, juris, Rn. 20).

    Kommt er dieser Pflicht nicht nach, obwohl ihm das ohne weiteres möglich und zumutbar wäre, so hat dies eine Verringerung der Anforderungen an die Aufklärungspflicht des Gerichts zur Folge (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 12.2.2008 - 5 LA 326/04 -, juris, Rn. 3; Bay. VGH, Beschl. v. 16.9.2010 -, 11 ZB 09.2002, juris, Rn.16).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.08.2013 - 10 S 1266/13

    Bindungswirkung des § 3 Abs. 3 StVG bei Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.2016 - 12 ME 142/16
    Auch Vorfällen, bei denen stark betrunken häusliche Gewalt verübt wird, kann eine Indizwirkung dafür zukommen, dass in alkoholisiertem Zustand ein Kontrollverlust eintritt, der von Relevanz für die Fahreignung ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.8.2013 - 10 S 1266/13 -, NJW 2014, 484 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 8, m. w. N.).

    c) Zumal die Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (mit der zweiten und dritten Fragestellung) hier auf § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a) Alt. 2 FeV zu stützen ist und insoweit nicht im Ermessen der Fahrerlaubnisbehörde steht (vgl. Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl. 2015, § 13 FeV Rn.17), kann dahinstehen, ob sie sich auch auf § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. e) FeV stützen ließe (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.8.2013 - 10 S 1266/13 -, NJW 2014, 484 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 9).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.10.2015 - 10 S 1491/15

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkoholmissbrauch; Forderung nach absolutem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.2016 - 12 ME 142/16
    Hieraus folgt im Umkehrschluss grundsätzlich, dass es einem Fahrerlaubnisinhaber unbenommen bleibt, in fahrerlaubnisrechtlichen Verwaltungs- und Gerichtsverfahren geltend zu machen, der Sachverhalt stelle sich für ihn vorteilhafter dar, als dies das Strafgericht oder die Bußgeldbehörde angenommen habe (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 8.10.2015 - 10 S 1491/15 -, juris, Rn. 6).

    Im Ergebnis begründet der grundsätzliche Vorrang der strafrichterlichen vor den verwaltungsbehördlichen Feststellungen also eine Mitwirkungsobliegenheit des Betroffenen, substantiiert gewichtige Hinweise für eine Unrichtigkeit der strafgerichtlichen Feststellungen vorzubringen, wenn er Letztere im Verwaltungsverfahren nicht gegen sich gelten lassen will (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 8.10.2015 - 10 S 1491/15 -, juris, Rn. 6).

  • BVerwG, 28.06.2012 - 3 C 30.11

    Fahrerlaubnisbehörde; Verfahrenshindernis; Berücksichtigungsverbot; Gefahr

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.2016 - 12 ME 142/16
    Da die Bindung der Verwaltungsbehörde in § 3 Abs. 4 StVG nicht als Ausdruck einer allgemeinen Vorrangstellung der strafgerichtlichen Entscheidung verstanden werden kann, sondern sich entstehungsgeschichtlich als Ausnahme darstellt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.7.2016 - 10 S 77/15 -, VRS 130, 256 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 33) und ein systematischer Zusammenhang zwischen § 3 Abs. 3 und Abs. 4 StVG besteht (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.6.2012 - BVerwG 3 C 30.11 -, NJW 2012, 3669 ff., hier zitiert nach juris, Rnrn. 36 f.), dürfte § 3 Abs. 4 Satz 1 StVG insgesamt, und zwar nicht nur insoweit, als es eine strafgerichtliche Beurteilung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen anbetrifft, unanwendbar sein, wenn das für eine Bindungswirkung in Frage kommende (Berufungs-)Urteil in einem strafgerichtlichen Verfahren erging, in dem nicht die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 Abs. 1 Satz 1 StGB in Betracht kam, weil keine rechtswidrige Tat Verfahrensgegenstand war, die bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen wurde (vgl. OVG Berlin-Bbg., Beschl. v. 16.8.2016 - OVG 1 S 52.16 -, NJW 2016, 3385 f., hier zitiert nach juris, Rn. 5).

    Kann § 3 Abs. 4 Satz 1 StVG Anwendung finden, erstreckt sich die Bindungswirkung des auf eine uneingeschränkte Berufung ergangenen zweitinstanzlichen Urteils allerdings auf den gesamten Sachverhalt, der Gegenstand des Strafverfahrens ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.6.2012 - BVerwG 3 C 30.11 -, NJW 2012, 3669 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 36); erfasst wird also nicht nur die Tat im Sinne des sachlichen Strafrechts, sondern der gesamte Vorgang, auf den sich die Untersuchung erstreckt (das Strafverfahren erstreckt sich auf den gesamten geschichtlichen Vorgang im Sinne des § 264 StPO, der im Strafverfahren untersucht werden soll, nicht etwa nur auf einzelne gesetzliche Tatbestände).

  • OVG Niedersachsen, 12.02.2008 - 5 LA 326/04

    Anforderungen an die Darlegung einer Aufklärungsrüge und des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.2016 - 12 ME 142/16
    Kommt er dieser Pflicht nicht nach, obwohl ihm das ohne weiteres möglich und zumutbar wäre, so hat dies eine Verringerung der Anforderungen an die Aufklärungspflicht des Gerichts zur Folge (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 12.2.2008 - 5 LA 326/04 -, juris, Rn. 3; Bay. VGH, Beschl. v. 16.9.2010 -, 11 ZB 09.2002, juris, Rn.16).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2012 - 16 B 304/12

    Bindung an tatsächliche Feststellungen in einem rechtskräftigen Strafurteil

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.2016 - 12 ME 142/16
    Von einer derartigen Feststellung könnte nur dann gesprochen werden, wenn dem Berufungsurteil zweifelsfrei entnommen werden könnte, dass das Berufungsgericht von einem derartigen Befund ausgegangen ist (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 26.3.2012 - 16 B 304/12 -, hier zitiert nach juris, Rn. 6; Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl. 2015, § 3 StVG Rn. 56).
  • VGH Hessen, 13.02.2013 - 2 B 189/13

    Überprüfung der Fahreignung wegen Anhaltspunkten für hohes Aggressionspotential

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.2016 - 12 ME 142/16
    Typischerweise kommen für Eignungsüberprüfungen nach § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 FeV, die einen Zusammenhang mit der Kraftfahreignung, insbesondere bei Anhaltspunkten für ein hohes Aggressionspotenzial verlangen, solche Straftaten in Betracht, die sich durch Aggression gegen Personen oder Sachen ausdrücken, wie etwa eine schwere oder gefährliche Körperverletzung (siehe hierzu auch Nr. 3.16 der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung), Raub, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte oder Sachbeschädigung (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 13.2.2013 - 2 B 189/13 -, NJW 2013, 3192 f., hier zitiert nach juris, Rn. 6, m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 29.01.2007 - 12 ME 416/06

    Berücksichtigung von nicht straßenverkehrsbezogenen Alkoholauffälligkeiten im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.2016 - 12 ME 142/16
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats erfasst die Vorschrift entsprechend ihrer Auffangfunktion nicht nur ein alkoholkonsumbedingtes Fehlverhalten im Straßenverkehr, sondern gestattet auch die Berücksichtigung nicht straßenverkehrsbezogener Alkoholauffälligkeiten (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 29.1.2007 - 12 ME 416/06 -, DAR 2007, 227 f., hier zitiert nach juris, Rn. 8, m. w. N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.08.2016 - 1 S 52.16

    Fahrerlaubnis; Entziehung; Führen nichterlaubnispflichtiger Fahrzeuge; Radfahrer;

  • BVerwG, 03.09.1992 - 11 B 22.92

    Fahrerlaubnisentziehung; Verwaltungsbehörde

  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.2008 - 10 S 2719/08

    Bindung der Fahrerlaubnisbehörde an strafgerichtliche Feststellungen

  • BVerwG, 16.02.2016 - 3 B 68.14

    Widerruf einer Approbation eines Zahnarztes wegen Unwürdigkeit

  • BVerwG, 28.09.1981 - 7 B 188.81
  • BVerwG, 26.09.2014 - 2 B 14.14

    Zugrundelegung tatsächlicher Feststellungen aus einem anderen gesetzlich

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.02.2016 - 3 L 204/15

    Bindungswirkung eines strafgerichtlichen Urteils bei Entziehung der

  • BVerwG, 12.01.1977 - 7 B 185.76

    Verwaltungsbehörden - Verwaltungsgerichte - Entziehung der Fahrerlaubnis -

  • VG Neustadt, 06.09.2017 - 5 K 783/16

    Berechtigtes Interesse zur Feststellung der Rechtswidrigkeit eines

    Die Kammer darf von diesen Feststellungen ausgehen, da der Kläger Besonderheiten nicht vorgetragen hat und gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der Feststellungen des Landgerichts Frankenthal in dem geführten Zivilprozess nicht ersichtlich sind (vgl. für den Strafprozess BVerwG, Beschluss vom 26. Februar 1997 - 1 B 34/97 -, GewArch 1997, 242; Bay. VGH, Beschluss vom 12. Februar 2007 - 19 CS 06.2210 -, juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 2. Februar 2016 - 12 ME 142/16 -, juris zur Bindung an Strafurteile bei der Entziehung der Fahrerlaubnis).
  • BSG, 03.04.2019 - B 6 KA 4/18 R

    Zulassungsentziehung wegen Verfehlung außerhalb des Kernbereichs der

    So wird grundsätzlich zu berücksichtigen sein, wenn neue wesentliche Gesichtspunkte vorgetragen werden oder sich die Tatsachenermittlungen nachträglich als offenkundig fehlerhaft erweisen (vgl OVG Lüneburg Beschluss vom 2.12.2016 - 12 ME 142/16 - VRS 131, 97 = Juris, RdNr 20 ff) .
  • OVG Niedersachsen, 10.12.2019 - 3 LD 3/19

    Dschungelcamp; Gebrauch eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses; Lösung von

    Für die Frage, welche tatsächlichen strafgerichtlichen Feststellungen zugrunde zu legen sind, ist indes, wie das Verwaltungsgericht zutreffend erkannt hat (UA, S. 30f.), im Falle einer - wie hier - uneingeschränkten Berufung allein auf die Feststellungen des Berufungsgerichts abzustellen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 2.12.2016 - 12 ME 142/16 -, juris Rn. 13 m. w. Nw.).
  • VGH Bayern, 15.03.2021 - 11 CS 20.2867

    Führen eines Fahrzeugs "im Straßenverkehr" bei Alkoholfahrt auf Parkplatz eines

    Anderes gilt nur, soweit sich gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der strafgerichtlichen Feststellungen ergeben, insbesondere Wiederaufnahmegründe nach § 359 StPO gegeben sind, oder die Behörden und Verwaltungsgerichte den Sachverhalt ausnahmsweise besser aufklären können als die Strafverfolgungsorgane (vgl. BVerwG, B.v. 28.9.1981 - 7 B 188.81 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 60 = juris Rn. 7; B.v. 13.2.2014 - 3 B 68.16 - juris Rn. 5; B.v. 16.7.2010 - 5 B 2.10 - juris Rn. 18; BayVGH, B.v. 11.2.2019 - 11 CS 18.1808 - juris Rn. 20; B.v. 22.7.2014 - 21 B 14.463 - juris Rn. 30; B.v. 16.9.2010 - 11 ZB 09.2002 - juris Rn. 12; NdsOVG, B.v. 2.12.2016 - 12 ME 142/16 - DAR 2017, 159 = juris Rn. 11 f.).
  • VGH Bayern, 11.02.2019 - 11 CS 18.1808

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Eine Behörde darf grundsätzlich von der Richtigkeit einer strafgerichtlichen Verurteilung ausgehen, soweit sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der strafgerichtlichen Feststellungen ergeben oder wenn die Behörde ausnahmsweise in der Lage ist, den Vorfall besser als die Strafverfolgungsorgane aufzuklären (stRspr vgl. BVerwG, B.v. 16.2.2016 - 3 B 68.14 - ZInsO 2016, 795 = juris Rn. 20; B.v. 16.7.2010 - 5 B 2.10 - juris Rn. 18; B.v. 21.7.2008 - 3 B 12.08 - juris Rn. 9 m.w.N.; B.v. 22.4.1992 - 1 B 61.92 - juris Rn. 6; NdsOVG, B.v. 2.12.2016 - 12 ME 142/16 - juris Rn. 11; BayVGH, U.v. 17.11.2015 - 11 BV 14.2738 - juris Rn. 19; B.v. 13.2.2015 - 11 ZB 14.1452 - NJW 2015, 2988 = juris Rn. 10; B.v. 16.9.2010 - 11 ZB 09.2002 - juris Rn. 12, 20; Dawin in Schoch/Schneider/Bier, a.a.O. § 108 Rn. 21).
  • VGH Bayern, 23.11.2022 - 11 CS 22.1529

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Erst recht keine Voraussetzung hierfür ist eine wiederholte Trunkenheitsfahrt oder eine solche mit einer Blutalkoholkonzentration von wenigstens 1, 6 Promille bzw. einer Atemalkoholkonzentration von wenigstens 0, 8 mg/l. Dagegen sprechen der Regelungszweck des § 13 Satz 1 Nr. 2 FeV, alkoholbedingte Risiken für die Verkehrssicherheit so weit wie möglich auszuschließen (vgl. BVerwG, U.v. 17.3.2021, a.a.O. Rn. 36), sowie die präventive Ausrichtung der Fahrerlaubnisentziehung, die auf die Abwehr zukünftiger Gefahren zielt (vgl. BVerwG, U.v. 17.3.2021, a.a.O. Rn. 21; U.v. 21.5.2008 - 3 C32.07 - BVerwGE 131, 163 Rn. 14; Siegmund in Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, Stand Juni 2022, § 13 FeV Rn. 42.) Rückschlüsse auf die Wahrscheinlichkeit einer Fahrt unter Alkoholeinfluss können sich auch aus Tatsachen ergeben, die nicht unmittelbar in Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr stehen (vgl. OVG NW, B.v. 29.7.2015 - 16 B 584/15 - Blutalkohol 52, 350 = juris Rn. 9; VGH BW, B.v. 19.8.2013 - 10 S 1266/13 - NJW 2014, 484 = juris Rn. 7; NdsOVG, B.v. 2.12.2016 - 12 ME 142/16 - DAR 2017, 159 = juris Rn. 37; OVG Bremen, U.v. 13.8.2020 - 2 B143/20 - Blutalkohol 57, 298 = juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 10.3.2021 - 11 CS 20.2474 - juris Rn. 23).

    Eine medizinisch-psychologische Begutachtung ist aber dann gerechtfertigt, wenn deutliche Indizien für eine weit überdurchschnittliche Alkoholgewöhnung des Betroffenen vorliegen und außerdem weitere tatsächliche Umstände festzustellen sind, die in einer Gesamtschau mit der vermuteten Alkoholproblematik die Annahme von Alkoholmissbrauch begründen (vgl. VGH BW, B.v. 19.8.2013, a.a.O. Rn. 7; OVG NW, B.v. 29.7.2015, a.a.O. Rn. 15; NdsOVG, B.v. 2.12.2016, a.a.O. Rn. 37; Dauer in Hentschel/König/Dauer, § 13 FeV Rn. 21).

  • OVG Niedersachsen, 26.09.2019 - 12 ME 141/19

    Fahrerlaubnisentziehung; Gutachtenanforderung; Gutachtenanordnung

    Zwar kann es unschädlich sein, wenn sich neben richtigen Erwägungen, welche die Forderung nach einer Begutachtung selbständig tragen, in einer Gutachtenanordnung (auch) unrichtige Ausführungen finden (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 2.12.2016 - 12 ME 142/16 -, DAR 2017, 159 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 18).
  • OVG Niedersachsen, 04.07.2017 - 12 ME 77/17

    Ablieferung; Ablieferungspflicht; Androhung; bestimmter Antrag; Beschwer;

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des beschließenden Senats muss ein Kraftfahrer rechtskräftige strafgerichtliche Entscheidung mit dem darin festgestellten Sachverhalt dann gegen sich gelten lassen, wenn sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der tatsächlichen Feststellungen ergeben (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3.9.1992 - BVerwG 11 B 22.92 -, NVwZ-RR 1993, 165 f., hier zitiert nach juris, Rn. 3; Nds. OVG, Beschl. v. 2.12.2016 - 12 ME 142/16 -, DAR 2017, 159 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 11, m. w. N.).

    Insbesondere genügt es nicht, wenn der Kraftfahrer nur die Hypothese aufstellt, dass sich der Sachverhalt auch anders abgespielt haben könnte, als er in einer ihm gegenüber ergangenen, rechtskräftigen strafgerichtlichen Entscheidung festgestellt wurde, ohne dass er den abweichenden Geschehensablauf positiv behauptet und im Einzelnen stimmig schildert (Nds. OVG, Beschl. v. 2.12.2016 - 12 ME 142/16 -, DAR 2017, 159 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 12, m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 23.02.2024 - 12 ME 130/23

    Beweislast; gelegentlicher Cannabiskonsum; Fahrerlaubnis; Mitwirkungslast;

    Denn finden sich neben richtigen Erwägungen, welche die Forderung nach einer Begutachtung selbständig tragen, in einer Gutachtenanordnung (auch) unrichtige Ausführungen, ist das unschädlich, sofern der betroffene Fahrerlaubnisinhaber (bei richtiger Rechtsauffassung) anhand einer verständigen Prüfung der Gutachtenanordnung noch immer zu der Einsicht gelangen musste, dass er ihr Folge zu leisten hat (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 26.9.2019 - 12 ME 141/19 -, ZfSch 2019, 655 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 11, und Beschl. v. 2.12.2016 - 12 ME 142/16 -, DAR 2017, 159 ff. , hier zitiert nach juris, Rn. 18).
  • VGH Bayern, 25.04.2022 - 11 CS 21.2988

    Untersagung des Führens von Fahrrädern nach Trunkenheitsfahrt - einstweiliger

    Anderes gilt nur, soweit sich gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der strafgerichtlichen Feststellungen ergeben, insbesondere Wiederaufnahmegründe nach § 359 StPO gegeben sind, oder die Behörden und Verwaltungsgerichte den Sachverhalt ausnahmsweise besser aufklären können als die Strafverfolgungsorgane (vgl. BayVGH, B.v. 15.3.2021 - 11 CS 20.2867 - juris Rn. 17; BVerwG, B.v. 28.9.1981 - 7 B 188.81 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 60 = juris Rn. 7; B.v. 13.2.2014 - 3 B 68.13 - juris Rn. 5; B.v. 16.7.2010 - 5 B 2.10 - juris Rn. 18; NdsOVG, B.v. 2.12.2016 - 12 ME 142/16 - DAR 2017, 159 = juris Rn. 11 f.; Dauer, a.a.O. Rn. 56).
  • VGH Bayern, 17.10.2022 - 11 B 20.2996

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

  • VGH Bayern, 09.06.2017 - 8 ZB 16.1841

    Auswirkung einer strafrechtlichen Verurteilung für die luftsicherheitsrechtliche

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2019 - 4 O 46/18

    Fahrerlaubnisrecht: Entziehung der der Fahrerlaubnis nach Weigerung eines

  • SG München, 15.09.2017 - S 38 KA 1276/15

    Entzug der Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit

  • VGH Bayern, 17.05.2021 - 11 ZB 20.2572

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines

  • SG München, 24.10.2019 - S 38 KA 240/18

    Beziehen rechtskräftiger Verurteilungen im Rahmen der Prüfung - Entzug der

  • VG München, 08.06.2017 - M 7 K 16.2806

    Widerruf der Waffenbesitzkarte wegen Regelvermutung der Unzuverlässigkeit auf

  • VG Bayreuth, 14.01.2021 - B 1 S 20.1451

    Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad, Verwertbarkeit der Angaben des Beschuldigten

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2022 - 5 MB 19/22

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Trunkenheitsfahrten, Gutachtenaufforderung

  • VG München, 16.09.2020 - M 6 K 19.4453

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

  • VG München, 09.06.2020 - M 26 S 19.5657

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung des Gutachtens eines amtlich

  • VG Gera, 20.01.2017 - 3 E 15/17

    Entziehung einer Fahrerlaubnis

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