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   OVG Niedersachsen, 21.10.2011 - 12 ME 185/11   

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OVG Niedersachsen, 21.10.2011 - 12 ME 185/11 (https://dejure.org/2011,102922)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.10.2011 - 12 ME 185/11 (https://dejure.org/2011,102922)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. Oktober 2011 - 12 ME 185/11 (https://dejure.org/2011,102922)
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Wird zitiert von ... (7)

  • VG Lüneburg, 10.04.2019 - 1 B 12/19

    Cannabis; Cannabiskonsum; einmaliger Verstoß; Gebot der Trennung von Konsum und

    Denn angesichts der Gefahren für die Teilnehmer am öffentlichen Straßenverkehr, die von einem Kraftfahrer ausgehen, der sich - wie der Antragsteller - als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hat, müssen solche privaten Belange zurückstehen (vgl. hierzu auch: Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 7.4.2017 - 12 ME 49/17 -, juris Rn. 9, und Beschl. v. 21.10.2011 - 12 ME 185/11 -, juris Rn. 9).
  • VG Lüneburg, 05.12.2018 - 1 B 54/18

    Abbau; Abgabe Führerschein; Blutprobenentnahme; Cannabis; Gelegentlichkeit; THC

    Dass dieser Wert - wie der Antragsteller meint - auf den Cannabiskonsum im Januar 2018 zurückzuführen wäre, hält die Kammer für ausgeschlossen (vgl. auch Nds. OVG, Beschl. v. 21.10.2011 - 12 ME 185/11 -, juris Rn. 8).

    Denn angesichts der Gefahren für die Teilnehmer am öffentlichen Straßenverkehr, die von einem Kraftfahrer ausgehen, der sich - wie der Antragsteller - als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hat, müssen solche privaten Belange zurückstehen (vgl. hierzu auch: Nds. OVG, Beschl. v. 7.4.2017 - 12 ME 49/17 -, juris Rn. 9, und Beschl. v. 21.10.2011 - 12 ME 185/11 -, juris Rn. 9).

  • VG Lüneburg, 14.12.2018 - 1 B 56/18

    2,7 ng/ml THC; Berufstätigkeit; Betäubungsmittel; Gutachten; sofortige

    Dass dieser Wert - wie der Antragsteller meint - auf den Cannabiskonsum zwei Tage zuvor zurückzuführen wäre, hält die Kammer für ausgeschlossen (vgl. auch Nds. OVG, Beschl. v. 21.10.2011 - 12 ME 185/11 -, juris Rn. 8).

    Denn angesichts der Gefahren für die Teilnehmer am öffentlichen Straßenverkehr, die von einem Kraftfahrer ausgehen, der sich - wie der Antragsteller - als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hat, müssen solche privaten Belange zurückstehen (vgl. hierzu auch: Nds. OVG, Beschl. v. 7.4.2017 - 12 ME 49/17 -, juris Rn. 9, und Beschl. v. 21.10.2011 - 12 ME 185/11 -, juris Rn. 9).

  • VG Oldenburg, 23.07.2019 - 7 B 2033/19

    11-Hydroxy-delta-9-tetrahydrocannabinol (11-OH-THC);

    "Nach der vom Verwaltungsgericht zutreffend zitierten Rechtsprechung des Senats deutet ein THC-COOH-Wert von über 100 ng/ml zwar nicht schon auf einen regelmäßigen, aber doch auf einen gelegentlichen Cannabis-Konsum hin (vgl. auch: Kriterium D 4.1 N Nr. 6 der Beurteilungskriterien, S. 192; Beschl. d. Sen. v. 21.10.2011 - 12 ME 185/11 -, juris).
  • VG Oldenburg, 12.04.2018 - 7 B 1567/18

    11-Hydroxy-delta-9-tetrahydrocannabinol (11-OH-THC);

    "Auch ist aus dem hohen COOH-Wert, der beim Antragsteller labortechnisch mit 100 ng/ml nachgewiesen wurde und der damit nicht unter dem rechtlich relevanten Wert von 100 bleibt, darauf zu schließen, dass er gelegentlicher Konsument von Cannabis ist (Nds. Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 21. Oktober 2011 - 12 ME 185/11).
  • VG Halle, 27.06.2018 - 7 B 161/18

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums; gelegentlicher Konsum;

    Auch wenn dabei nach der obergerichtlichen Rechtsprechung Carbonsäurewerte ab 75 ng/ml (vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 30. September 2002 - 9 W 25/02 -, juris) bzw. 100 ng/ml (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 21. Oktober 2011 - 12 ME 185/11 -, juris) als Indiz für einen regelmäßigen oder gewohnheitsmäßigen Konsum gewertet werden, während eine Abgrenzung zwischen einmaligem und gelegentlichem Konsum von Cannabis allein anhand der THC-COOH-Konzentration auf der Grundlage des gegenwärtigen Stands der Wissenschaft im Bereich bis zu 100 ng/ml nicht möglich sein soll (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshofs, Beschluss vom 24. September 2008 - 2 B 1365/08 - ; Bayerischer VGH, Beschluss vom 16. August 2006 - 11 CS 05.3394 - und OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 1 M 142/06 -, jeweils nach juris), kommt es hierauf im Ergebnis nicht an, weil nach dem oben Gesagten angesichts der weiteren Umstände und mangels substantiierter Darlegungen des Antragstellers zu dem behaupteten Probierverhalten von einem gelegentlichen Cannabiskonsum ausgegangen werden kann.
  • VG Oldenburg, 11.01.2017 - 7 B 6810/16

    11-Hydroxy-delta-9-tetrahydrocannabinol (11-OH-THC);

    - 12 ME 185/11).
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