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   OVG Niedersachsen, 23.12.2016 - 12 ME 186/16   

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OVG Niedersachsen, 23.12.2016 - 12 ME 186/16 (https://dejure.org/2016,60493)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.12.2016 - 12 ME 186/16 (https://dejure.org/2016,60493)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. Dezember 2016 - 12 ME 186/16 (https://dejure.org/2016,60493)
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Wird zitiert von ... (18)

  • VG Lüneburg, 10.04.2019 - 1 B 12/19

    Cannabis; Cannabiskonsum; einmaliger Verstoß; Gebot der Trennung von Konsum und

    Die von einem - voraussichtlich zu Recht - als zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet angesehenen Fahrerlaubnisinhaber ausgehenden Gefahren für den Straßenverkehr sind zu groß, als dass sie im Interesse seiner erleichterten und erweiterten Teilnahme im Straßenverkehr vorläufig hingenommen werden könnten (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 23.12.2016 - 12 ME 186/16 -, juris Rn. 19).
  • OVG Niedersachsen, 18.04.2018 - 10 ME 73/18

    Auflage; Aufnahmestopp; Eignung; Gefährdung; Jugendhilfeeinrichtung; Kindeswohl;

    Um dem Darlegungsgebot des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO zu genügen, ist erforderlich, dass mit der Beschwerdebegründung die der Entscheidung zugrunde liegenden tragenden Überlegungen, die der Beschwerdeführer in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht für falsch oder unvollständig hält, genau bezeichnet werden und sodann im Einzelnen substantiiert ausgeführt wird, warum diese unrichtig sind, welche rechtlichen Konsequenzen sich daraus ergeben und was richtigerweise zu gelten hat; der Beschwerdeführer muss sich deshalb im Einzelnen mit den Erwägungen des Verwaltungsgerichts auseinandersetzen und diese mit schlüssigen Gegenargumenten infrage stellen (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 18.07.2017 - 11 ME 181/17 -, juris Rn. 10; vgl. auch Beschluss vom 23.12.2016 - 12 ME 186/16 -, juris Rn. 10; Guckelberger in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Auflage 2014, § 146 Rn. 75 ff. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 18.01.2023 - 11 B 22.1153

    Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei vorangegangener Entziehung wegen

    Gleichwohl schafft § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV keinen gesonderten Tatbestand fehlender Fahreignung, sondern beinhaltet der Sache nach eine § 427 und § 446 ZPO vergleichbare Beweisregel, der zufolge bei Weigerung eines Beteiligten, seinen notwendigen Teil zur Sachaufklärung beizutragen, die behauptete bzw. als möglicher Fahreignungsmangel im Raum stehende und daher aufzuklärende Tatsache als erwiesen angesehen werden kann (vgl. NdsOVG, B.v. 6.4.2017 - 12 PA 199/16 - DAR 2017, 339 = juris Rn. 12; B.v. 23.12.2016 - 12 ME 186/16 - juris Rn. 16 unter Verweis auf BVerwG, U.v. 18.3.1982 - 7 C 70.79 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 63 = juris Rn. 26; VG Berlin, U.v. 4.3.2021 - 4 K 125/20 - Blutalkohol 58, 180 = juris Rn. 27).
  • VG Lüneburg, 18.05.2020 - 1 B 19/20

    Benzoylecgonin; Entziehung der Fahrerlaubnis; Kokain; Red Bull Cola;

    Die für den Antragsteller mit dieser Entscheidung verbundenen Nachteile etwa in Bezug auf seine berufliche und private Lebensführung müssen von ihm vor diesem Hintergrund hingenommen werden (vgl. auch Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 23.11.2011 - 12 ME 245/11 -, juris Rn. 14; Beschl. v. 23.12.2016 - 12 ME 186/16 -, juris Rn. 19; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 7.4.2014 - 10 S 404/14 -, juris Rn. 153).
  • OVG Niedersachsen, 17.05.2018 - 10 ME 198/18

    Ergehen eines Hausverbotes für ein Behördengebäude zum Schutz der Rechte der

    Um dem Darlegungsgebot des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO zu genügen, ist erforderlich, dass mit der Beschwerdebegründung die der Entscheidung zugrunde liegenden tragenden Überlegungen, die der Beschwerdeführer in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht für falsch oder unvollständig hält, genau bezeichnet werden und sodann im Einzelnen substantiiert ausgeführt wird, warum diese unrichtig sind, welche rechtlichen Konsequenzen sich daraus ergeben und was richtigerweise zu gelten hat; der Beschwerdeführer muss sich deshalb im Einzelnen mit den Erwägungen des Verwaltungsgerichts auseinandersetzen und diese mit schlüssigen Gegenargumenten infrage stellen (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 18.07.2017 - 11 ME 181/17 -, juris Rn. 10; vgl. auch Beschluss vom 23.12.2016 - 12 ME 186/16 -, juris Rn. 10; Guckelberger in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Auflage 2014, § 146 Rn. 75 ff. m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 17.09.2019 - 12 ME 100/19

    Cannabiskonsum, gelegentlicher; Fahreignung; Fahrerlaubnisentziehung

    Die Vorschrift des § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV beinhaltet daher der Sache nach eine § 427 und § 446 ZPO vergleichbare Beweisregel (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 23.12.2016 - 12 ME 186/16 -, juris, Rn. 16, m. w. N.), gemäß der bei Weigerung eines Beteiligten, seinen notwendigen Teil zur Sachaufklärung beizutragen, eine Tatsache als erwiesen angesehen werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.3.1982 - BVerwG 7 C 70.79 -, Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 63, hier zitiert nach juris, Rn. 26).
  • VG Lüneburg, 28.06.2019 - 1 B 20/19

    Ausländische Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Eignung; Fahrerlaubnis; regelmäßiger

    Die für den Antragsteller mit dieser Entscheidung verbundenen Nachteile etwa in Bezug auf seine berufliche und private Lebensführung müssen von ihm vor diesem Hintergrund hingenommen werden (vgl. auch Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 23.11.2011 - 12 ME 245/11 -, juris Rn. 14; Beschl. v. 23.12.2016 - 12 ME 186/16 -, juris Rn. 19; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 7.4.2014 - 10 S 404/14 -, juris Rn. 153).
  • OVG Niedersachsen, 06.04.2017 - 12 PA 199/16

    Cannabisanbau; gelegentlicher Cannabiskonsum; regelmäßiger Cannabiskonsum;

    Der § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV beinhaltet deshalb der Sache nach eine § 427 und § 446 ZPO vergleichbare Beweisregel, gemäß der bei Weigerung eines Beteiligten, seinen notwendigen Teil zur Sachaufklärung beizutragen, Tatsachen (hier: ein Konsumverhalten im Sinne von Nr. 9.2 der Anlage zu den §§ 11, 13 und 14 FeV, das die Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründet) als erwiesen angesehen werden können (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.3.1982 - BVerwG 7 C 70.79 -, Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 63, hier zitiert nach juris, Rn. 26 und Nds. OVG, Beschl. v. 23.12.2016 - 12 ME 186/16 -).
  • VG Ansbach, 21.02.2024 - AN 10 S 24.188

    Teilweise Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, Teilweise unschlüssiges

    Die Anwendung dieser Beweisregel erfordert zu beurteilen, ob unter Berücksichtigung der zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt der Entziehungsentscheidung gegebenen gesamten Sachlage deshalb auf eine Nichteignung des Betroffenen geschlossen werden konnte, weil sich in der Nichtbeibringung der angeforderten Befunde seine aktuelle Weigerung manifestierte, den notwendigen eigenen Teil zur Sachaufklärung beizutragen (vgl. NdsOVG, B.v. 23.12.2016 - 12 ME 186/16 - juris Rn. 16).
  • VG Lüneburg, 05.12.2018 - 1 B 54/18

    Abbau; Abgabe Führerschein; Blutprobenentnahme; Cannabis; Gelegentlichkeit; THC

    Die von einem - voraussichtlich zu Recht - als zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet angesehenen Fahrerlaubnisinhaber ausgehenden Gefahren für den Straßenverkehr sind zu groß, als dass sie im Interesse seiner erleichterten und erweiterten Teilnahme im Straßenverkehr vorläufig hingenommen werden könnten (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 23.12.2016 - 12 ME 186/16 -, juris Rn. 19).
  • VG Lüneburg, 14.12.2018 - 1 B 56/18

    2,7 ng/ml THC; Berufstätigkeit; Betäubungsmittel; Gutachten; sofortige

  • VG Lüneburg, 18.12.2018 - 1 B 57/18

    Codein; Morphin; Urinprobe

  • VG Trier, 13.09.2022 - 1 L 2108/22

    Fahrerlaubnisentziehung wegen Nichtvorlage eines fachärztlichen Gutachtens

  • VG Oldenburg, 01.06.2021 - 7 B 2100/21

    Amphetamin; Beikonsum; Berufliche Interessen; Cannabis; Entziehung der

  • VG Düsseldorf, 08.04.2022 - 6 L 226/22
  • VG Lüneburg, 18.02.2019 - 1 B 1/19

    Abstinenz; Drogen; Drogenabstinenz; Drogenkonsum; Fahreignung; Fahrerlaubnis;

  • VG Lüneburg, 25.10.2018 - 1 B 44/18

    Abbauprodukte; Benzoylecgonin; besonderes Vollzugsinteresse; Betäubungsmittel;

  • VG Lüneburg, 26.09.2019 - 1 B 33/19

    Ausländische Fahrerlaubnis; Cannabis; Kokain

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