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   OVG Niedersachsen, 22.02.2017 - 12 ME 240/16   

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OVG Niedersachsen, 22.02.2017 - 12 ME 240/16 (https://dejure.org/2017,4667)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.02.2017 - 12 ME 240/16 (https://dejure.org/2017,4667)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. Februar 2017 - 12 ME 240/16 (https://dejure.org/2017,4667)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 29 Abs 7 S 1 StVG; § 4 Abs 5 S 1 Nr 3 StVG; § 4 Abs 5 S 7 StVG; § 4 Abs 5 S 5 StVG
    Fahreignungs-Bewertungssystem; Fahrerlaubnisentziehung; Löschung; Tilgung; Überliegefrist; Verwertungsverbot

  • verkehrslexikon.de

    Keine Verwertung von Punkten nach Löschung wegen Ablaufs der Überliegefrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 1769
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Niedersachsen, 13.08.2013 - 7 ME 1/12

    Zugehörigkeit der nach negativem Ausgang des Widerspruchsverfahrens festgesetzten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.02.2017 - 12 ME 240/16
    Nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Nds. OVG, Beschl. v. 13.8.2013 - 7 ME 1/12 -, NordÖR 2013, 490 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 14) erstreckt sich jedoch die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen die Sachentscheidung nicht auf die Kostenentscheidung.
  • BVerwG, 18.06.2020 - 3 C 14.19

    Das Tattagprinzip des Fahreignungs-Bewertungssystems wird durch das

    § 29 Abs. 7 Satz 1 StVG ist auch auf Eintragungen anzuwenden, die gemäß § 28 StVG a.F. im Verkehrszentralregister erfolgt sind, da § 65 StVG hierzu keine Übergangsbestimmung enthält (so auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 22. Februar 2017 - 12 ME 240/16 [ECLI:DE:OVGNI:2017:0222.12ME240.16.0A] - juris Rn. 6).

    aa) Dem Wortlaut von § 4 Abs. 5 Satz 7 StVG ist in Verbindung mit der vom Gesetzgeber vorgenommenen Neuregelung der Rechtsfolgen der Tilgung und der Löschung von Eintragungen in § 29 Abs. 6 und 7 StVG zu entnehmen, dass das nach § 29 Abs. 7 Satz 1 StVG nun bei der Löschung einer Eintragung eintretende absolute Verwertungsverbot das Tattagprinzip nach § 4 Abs. 5 Satz 5 bis 7 StVG modifiziert (wie das Berufungsgericht auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 22. Februar 2017 - 12 ME 240/16 - juris Rn. 6 ff.; zustimmend: Hillebrand, ZfS 2019, 550 ) und nicht umgekehrt durch § 4 Abs. 5 Satz 5 bis 7 StVG kraft Spezialität verdrängt wird (so OVG Bautzen, Beschluss vom 29. November 2017 - 3 B 274/17 [ECLI:DE:OVGSN:2017:1129.3B274.17.00] - juris).

  • VGH Bayern, 06.10.2017 - 11 CS 17.953

    Rechtswidriger Entzug der Fahrerlaubnis

    Nach dem Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 22. Februar 2017 - 12 ME 240/16 - komme es hinsichtlich der Verwertung von Eintragungen zum Zwecke der Entziehung der Fahrerlaubnis auf den Zeitpunkt des Bescheiderlasses an.

    Der Senat teilt die Auffassung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (B.v. 22.2.2017 - 12 ME 240/16 - juris Ls., Rn. 13), dass es sich bei § 4 Abs. 5 Satz 7 StVG nicht um eine das Verwertungsverbot durchbrechende Spezialvorschrift handelt und die Bestimmung auch nicht analog anzuwenden ist.

  • VGH Bayern, 18.06.2019 - 11 BV 18.778

    Begrenzung des Tattagprinzips durch absolutes Verwertungsverbot

    Der Senat teilt die Auffassung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (B.v. 22.2.2017 - 12 ME 240/16 - juris Ls., Rn. 13), dass es sich bei § 4 Abs. 5 Satz 7 StVG nicht um eine das Verwertungsverbot durchbrechende Spezialvorschrift handelt (a.A. SächsOVG, B.v. 29.11.2017 - 3 B 274/17 - NJW 2018, 1337 = juris Rn. 15) und die Bestimmung auch nicht analog anzuwenden ist.
  • OVG Sachsen, 29.11.2017 - 3 B 274/17

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Tattagprinzip; Überliegefrist

    § 29 Abs. 7 Satz 1 StVG ändert nichts an dem von § 4 Abs. 5 Satz 5 StVG bestimmten Zeitpunkt (a. A. BayVGH, Beschl. v. 6. Oktober 2017 - 11 CS 17.953 -, juris Rn. 13; NdsOVG, Beschl. v. 22. Februar 2017 - 12 ME 240/16 -, juris Rn. 8).
  • OVG Sachsen, 09.07.2018 - 3 B 131/18

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Tattagprinzip; Ergreifen der Maßnahme;

    10 § 29 Abs. 7 Satz 1 StVG steht diesem Ergebnis nicht entgegen (SächsOVG, a. a. O.; a. A. BayVGH, Beschl. v. 6. Oktober 2017 - 11 CS 17.953 -, juris Rn. 13; NdsOVG, Beschl. v. 22. Februar 2017 - 12 ME 240/16 -, juris Rn. 8).
  • VG München, 28.02.2018 - M 6 K 16.5922

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem

    Der Ansicht des BayVGH, der unter Verweis auf die Auffassung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (B.v. 22.2.2017 - 12 ME 240/16 - juris Rn. 13), in seinem Beschluss vom 6. Oktober 2017 seine bisherige Rechtsprechung zu dieser Frage geändert hat (vergleiche z. B. BayVGH, U.v. 21.6.2010 - 11 CS10.377 - juris Rn. 24ff zur alten Rechtslage unter Bezugnahme auf BVerwG, U.v. 25.9.2008 - 3 C 21/07 juris) folgt die Kammer nicht.
  • OVG Niedersachsen, 18.03.2021 - 12 ME 25/21

    Fahreignungs-Bewertungssystem; Fahrer; Führerschein; Führerschein, Umtausch;

    Der unter der o. a. Nr. 2 erfasste, mit einem Punkt bewertete Verstoß war in diesem Zeitpunkt jedoch nicht nur zu tilgen - was nach § 4 Abs. 5 Satz 7 StVG (auch bezogen auf den unter der Nr. 4 erfassten, sich in der Überliegefrist nach § 29 Abs. 6 Satz 2 StVG befindlichen Verstoß) unerheblich ist -, sondern nach dem vorrangigen (vgl. Senatsbeschl. v. 22.2.2017 - 12 ME 240/16 - BVerwG, Urt. v. 18.6.2020 - 3 C 14/19 -, jeweils juris) § 29 Abs. 7 Satz 1 StVG auch zu löschen; der Antragsteller hatte danach "nur" noch acht Punkte.
  • VGH Bayern, 06.10.2017 - 11 CS 17.1144

    Keine analoge Anwendung von § 4 Abs. 5 S. 7 StVG bei Entziehung der Fahrerlaubnis

    Der Senat teilt die Auffassung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (B.v. 22.2.2017 - 12 ME 240/16 - juris Ls., Rn. 13), dass es sich bei § 4 Abs. 5 Satz 7 StVG nicht um eine das Verwertungsverbot durchbrechende Spezialvorschrift handelt und die Bestimmung auch nicht analog anzuwenden ist.
  • OVG Niedersachsen, 04.07.2017 - 12 ME 77/17

    Ablieferung; Ablieferungspflicht; Androhung; bestimmter Antrag; Beschwer;

    Dagegen ließe sich aber anführen, dass eine Gewährung vorläufigen Rechtschutzes gegen die Kostenregelung gemäß § 80 Abs. 6 VwGO voraussetzen würde, dass der Antragsteller bei dem Antragsgegner erfolglos einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt hätte oder ihm wegen der Kosten eine Vollstreckung drohen würde (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 22.2.2017 - 12 ME 240/16 -, DV 2017, 112 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 17, m. w. N.) - was weder dargelegt noch ersichtlich ist.
  • OVG Niedersachsen, 15.10.2019 - 12 ME 162/19

    Festsetzung des Streitwerts für die Entziehung der Fahrerlaubnis und zugleich mit

    In diesem Zusammenhang verwendet der Antragsteller zudem die Begriffe "tilgen" und "löschen" offenbar (entgegen § 29 Abs. 6 StVG) zu Unrecht synonym (vgl. zum Unterschied gerade im Rahmen des § 4 StVG: Senatsbeschl. v. 22.2.2017 - 12 ME 240/16 -, juris).
  • VG Lüneburg, 22.12.2020 - 1 B 53/20

    Anhörung; Anhörungsmangel; Entziehung der Fahrerlaubnis;

  • VG Gelsenkirchen, 09.10.2020 - 9 L 727/20

    Fahrerlaubnisentziehung, Stufenverfahren; Führerscheinabgabe, Anordnung der

  • OVG Sachsen, 15.10.2018 - 3 B 162/18

    Fahreignungsregister; Entziehung der Fahrerlaubnis; Tattagprinzip; Tilgung;

  • VG Ansbach, 16.05.2017 - AN 10 S 17.00239

    Heranziehung von Eintragungen im Fahreignungsregister nach Ablauf der

  • VG Hannover, 05.03.2018 - 15 B 970/18

    Ermahnung; Fahreignungsbewertungssystem; Fahrerlaubnis; Entziehung; Löschung;

  • VG München, 04.09.2017 - M 26 S 17.3378

    Fahrerlaubnisentziehung

  • VG Aachen, 05.11.2018 - 3 L 1588/18

    Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnisentziehung; Punkte; Fahreignungs-Bewertungssystem

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