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   OVG Niedersachsen, 15.10.2008 - 12 ME 254/08   

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https://dejure.org/2008,13857
OVG Niedersachsen, 15.10.2008 - 12 ME 254/08 (https://dejure.org/2008,13857)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.10.2008 - 12 ME 254/08 (https://dejure.org/2008,13857)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. Oktober 2008 - 12 ME 254/08 (https://dejure.org/2008,13857)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund des Nichtbeibringens eines geforderten Eignungsgutachtens; Voraussetzungen für das Vorliegen von Zweifeln an der charakterlichen Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs außerhalb des Punktsystems des § 4 Abs. 3 Straßenverkehrsgesetz ...

  • mpu-intensiv.de

    Überschreitung der Höchtsgeschwindigkeit - Zweifel an charakterlichen Eignung zum Führen eines Kfz können sich bei erheblicher Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit auch außerhalb des Punktsystems ergeben

  • Judicialis

    FeV § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 4; ; StVG § 4 Abs. 1 S. 2; ; StVG § 4 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines geforderten Eignungsgutachtens.: Eignungsgutachten; Fahreignung; Punktsystem

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund des Nichtbeibringens eines geforderten Eignungsgutachtens; Voraussetzungen für das Vorliegen von Zweifeln an der charakterlichen Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs außerhalb des Punktsystems des § 4 Abs. 3 Straßenverkehrsgesetz ...

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Niedersachsen, 21.11.2006 - 12 ME 354/06

    Voraussetzungen für einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.10.2008 - 12 ME 254/08
    Zweifel an der charakterlichen Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs können sich aus der tateinheitlichen Begehung erheblicher Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und einer Missachtung eines Überholverbotes auch außerhalb des Punktsystems des § 4 Abs. 3 StVG ergeben (im Anschluss an Beschl. d. Sen. v. 21.11.2006 - 12 ME 354/06 -, NJW 2007, 313).

    Nach der - vom Verwaltungsgericht zitierten - Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 21.11.2006 - 12 ME 354/06 -, NJW 2007, 313; vgl. auch Beschl. v. 3.12.1999 - 12 M 4307/99 - DAR 2000, 133) kann im Einzelfall auch außerhalb des Punktsystems des § 4 Abs. 3 StVG die Entziehung der Fahrerlaubnis oder zumindest die Beibringung eines Eignungsgutachtens gemäß § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 FeV verfügt werden (vgl. § 4 Abs. 1 Satz 2 StVG), wenn ein Fahrerlaubnisinhaber beispielsweise durch die beharrliche und häufige Begehung von - auch für sich gesehen nicht gewichtigen - Verkehrszuwiderhandlungen oder aber durch einen einzelnen erheblichen Verkehrsverstoß verkehrsauffällig geworden ist und sich aus einem derartigen Verhalten Fahreignungsmängel oder zumindest -bedenken in charakterlicher Hinsicht ableiten lassen.

  • OVG Niedersachsen, 02.12.1999 - 12 M 4307/99

    Keine Entziehung der (allgemeinen) Fahrerlaubnis anläßlich einer isolierten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.10.2008 - 12 ME 254/08
    Nach der - vom Verwaltungsgericht zitierten - Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 21.11.2006 - 12 ME 354/06 -, NJW 2007, 313; vgl. auch Beschl. v. 3.12.1999 - 12 M 4307/99 - DAR 2000, 133) kann im Einzelfall auch außerhalb des Punktsystems des § 4 Abs. 3 StVG die Entziehung der Fahrerlaubnis oder zumindest die Beibringung eines Eignungsgutachtens gemäß § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 FeV verfügt werden (vgl. § 4 Abs. 1 Satz 2 StVG), wenn ein Fahrerlaubnisinhaber beispielsweise durch die beharrliche und häufige Begehung von - auch für sich gesehen nicht gewichtigen - Verkehrszuwiderhandlungen oder aber durch einen einzelnen erheblichen Verkehrsverstoß verkehrsauffällig geworden ist und sich aus einem derartigen Verhalten Fahreignungsmängel oder zumindest -bedenken in charakterlicher Hinsicht ableiten lassen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2009 - 10 B 10387/09

    Zum Verhältnis des Punktesystems zu anderen fahrerlaubnisrechtlichen Maßnahmen

    Solche Umstände müssten beispielsweise geeignet sein, eine besondere Rücksichtslosigkeit oder Aggressivität des Antragstellers unter Inkaufnahme einer konkreten Gefährdung anderer durch sein Verhalten darzutun (vgl. z.B. den Sachverhalt bei Nds. OVG, Beschluss vom 15. Oktober 2008 - 12 ME 254/08 -: "wilde Raserei" mit einem Motorrad unter gleichzeitigem Verstoß gegen ein Überholverbot oder zur Durchführung illegaler Straßenrennen bzw. eines vergleichbaren Verhaltens Nds. OVG, Beschluss vom 21. November 2006 - 12 ME 354/06 -, beide juris), oder die zeitliche Abfolge der Eintragungen im Verkehrszentralregister bzw. eine Vielzahl jeweils gleichgelagerter Verstöße müsste auf eine beharrliche Missachtung der Rechtsordnung hindeuten (vgl. Hentschel/König/Dauer, a.a.O. Rdnr. 18 m.w.N. aus der Rechtsprechung), oder es müssten sich sonstige Anhaltspunkte dafür finden lassen - etwa aus dem konkreten Hergang der Verkehrsverstöße oder deren Begleitumständen -, dass es sich beim Antragsteller um einen unverbesserlichen Raser handelt, dem die erforderliche Einstellung zu einem ordnungsgemäßen Verhalten im Straßenverkehr fehlt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12. Februar 2009 - 10 B 10092/09.OVG - zu in diese Richtung weisende Äußerungen eines Fahrerlaubnisinhabers gegenüber der Polizei).
  • VG Neustadt, 21.03.2017 - 3 L 293/17

    Keine Fahrerlaubnisentziehung nach drei Geschwindigkeitsübertretungen

    Solche Umstände müssten beispielsweise geeignet sein, eine besondere Rücksichtslosigkeit oder Aggressivität des Fahrerlaubnisinhabers unter Inkaufnahme einer konkreten Gefährdung anderer durch sein Verhalten darzutun (vgl. z. B. den Sachverhalt bei NdsOVG, Beschluss vom 15. Oktober 2008 - 12 ME 254/08 -: "wilde Raserei" mit einem Motorrad unter gleichzeitigem Verstoß gegen ein Überholverbot oder zur Durchführung illegaler Straßenrennen bzw. eines vergleichbaren Verhaltens; NdsOVG, Beschluss vom 21. November 2006 - 12 ME 354/06 -, beide in juris), die zeitliche Abfolge der Eintragungen im Fahreignungsregister bzw. eine Vielzahl jeweils gleichgelagerter Verstöße müsste auf eine beharrliche Missachtung der Rechtsordnung hindeuten, oder es müssten sich sonstige Anhaltspunkte dafür finden lassen - z. B. aus dem konkreten Hergang der Verkehrsverstöße oder deren Begleitumständen -, dass es sich bei einem Fahrerlaubnisinhaber um einen unverbesserlichen Raser handelt, dem die erforderliche Einstellung zu einem ordnungsgemäßen Verhalten im Straßenverkehr fehlt (vgl. OVG RP, Beschluss vom 12. Februar 2009 - 10 B 10092/09.OVG - zu in diese Richtung weisende Äußerungen eines Fahrerlaubnisinhabers gegenüber der Polizei).
  • VG Neustadt, 25.06.2015 - 1 L 407/15

    Bei Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung kann die medizinisch-psychologische

    Solche Umstände müssten beispielsweise geeignet sein, eine besondere Rücksichtslosigkeit oder Aggressivität des Antragstellers unter Inkaufnahme einer konkreten Gefährdung anderer durch sein Verhalten darzutun (vgl. z.B. den Sachverhalt bei Nds. OVG, Beschluss vom 15. Oktober 2008 - 12 ME 254/08 -: "wilde Raserei" mit einem Motorrad unter gleichzeitigem Verstoß gegen ein Überholverbot oder zur Durchführung illegaler Straßenrennen bzw. eines vergleichbaren Verhaltens Nds. OVG, Beschluss vom 21. November 2006 - 12 ME 354/06 -, beide juris), oder die zeitliche Abfolge der Eintragungen im Verkehrszentralregister bzw. eine Vielzahl jeweils gleichgelagerter Verstöße müsste auf eine beharrliche Missachtung der Rechtsordnung hindeuten (vgl. Hentschel/König/Dauer, a.a.O. Rdnr. 18 m.w.N. aus der Rechtsprechung), oder es müssten sich sonstige Anhaltspunkte dafür finden lassen - etwa aus dem konkreten Hergang der Verkehrsverstöße oder deren Begleitumständen -, dass es sich beim Antragsteller um einen unverbesserlichen Raser handelt, dem die erforderliche Einstellung zu einem ordnungsgemäßen Verhalten im Straßenverkehr fehlt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12. Februar 2009 - 10 B 10092/09.OVG - zu in diese Richtung weisende Äußerungen eines Fahrerlaubnisinhabers gegenüber der Polizei).
  • VG München, 02.11.2011 - M 1 S 11.4297

    Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens außerhalb des

    Solche Umstände müssten beispielsweise geeignet sein, eine besondere Rücksichtslosigkeit oder Aggressivität des Antragstellers unter Inkaufnahme einer konkreten Gefährdung anderer durch sein Verhalten darzutun (vgl. z.B. den Sachverhalt bei OVG Niedersachsen vom 15.10.2008, Az. 12 ME 254/08: "wilde Raserei" mit einem Motorrad unter gleichzeitigem Verstoß gegen ein Überholverbot oder zur Durchführung illegaler Straßenrennen bzw. eines vergleichbaren Verhaltens OVG Niedersachsen vom 21.11.2006, Az. 12 ME 354/06, beide Juris), oder die zeitliche Abfolge der Eintragungen im Verkehrszentralregister bzw. eine Vielzahl jeweils gleichgelagerter Verstöße müsste auf eine beharrliche Missachtung der Rechtsordnung hindeuten (vgl. Hentschel/König/Dauer, a.a.O. Rdnr. 18 m.w.N. aus der Rechtsprechung), oder es müssten sich sonstige Anhaltspunkte dafür finden lassen - etwa aus dem konkreten Hergang der Verkehrsverstöße oder deren Begleitumständen -, dass es sich beim Antragsteller um einen unverbesserlichen Raser handelt, dem die erforderliche Einstellung zu einem ordnungsgemäßen Verhalten im Straßenverkehr fehlt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz vom 27.5.2009, Az. 10 B 10387/09 m.w.N.).
  • VG Augsburg, 17.12.2012 - Au 7 S 12.1483

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Solche Umstände müssten beispielsweise geeignet sein, eine besondere Rücksichtslosigkeit oder Aggressivität des Antragstellers unter Inkaufnahme einer konkreten Gefährdung anderer durch sein Verhalten darzutun (vgl. z.B. den Sachverhalt bei OVG Niedersachsen vom 15.10.2008, Az. 12 ME 254/08: "wilde Raserei" mit einem Motorrad unter gleichzeitigem Verstoß gegen ein Überholverbot oder zur Durchführung illegaler Straßenrennen bzw. eines vergleichbaren Verhaltens OVG Niedersachsen vom 21.11.2006, Az. 12 ME 354/06, beide Juris), oder es müssten sich sonstige Anhaltspunkte dafür finden lassen - etwa aus dem konkreten Hergang der Verkehrsverstöße oder deren Begleitumständen -, dass es sich beim Antragsteller um einen unverbesserlichen Raser handelt, dem die erforderliche Einstellung zu einem ordnungsgemäßen Verhalten im Straßenverkehr fehlt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz vom 27.5.2009, Az. 10 B 10387/09 m.w.N.).
  • VG München, 17.03.2009 - M 1 K 08.5302

    Ermessensfehlerhafte Gutachtensanordnung

    Selbst wenn beide Geschwindigkeitsüberschreitungen als erheblich zu werten sein sollten (vgl. BayVGH v. 20.2.2007 a.a.O.), sind deshalb auch die Begleitumstände zu würdigen, etwa ob eine konkrete Verkehrsgefährdung anderer Verkehrsteilnehmer (rücksichtsloses Fahrverhalten) vorlag oder im Hinblick auf die jeweiligen Verhältnisse (Übersichtlichkeit, Verkehrsaufkommen, Sichtverhältnisse etc.) ernsthaft zu besorgen war oder ob ein Fall "wilder Raserei" vorlag (vgl. OVG Niedersachsen v. 15.10.2008 - 12 ME 254/08 - juris).
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