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   OVG Niedersachsen, 26.01.2009 - 12 ME 316/08   

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https://dejure.org/2009,6075
OVG Niedersachsen, 26.01.2009 - 12 ME 316/08 (https://dejure.org/2009,6075)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.01.2009 - 12 ME 316/08 (https://dejure.org/2009,6075)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. Januar 2009 - 12 ME 316/08 (https://dejure.org/2009,6075)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zu den Auswirkungen der Aufhebung einer strafgerichtlichen Entscheidung im Wiederaufnahmeverfahren auf zwischenzeitlich ergangene Entscheidungen der Fahrerlaubnisbehörde

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 370 StPO; § 373 StPO; § 3 Abs. 4 StVG; § 29 StVG
    Auswirkungen der Beseitigung der rechtlichen Folgen eines Strafurteils bzw. eines Strafbefehls im Rahmen eines Wiederaufnahmeverfahrens auf die rückwirkende Beurteilung einer getroffenen Maßnahme der Fahrerlaubnisbehörde

  • verkehrslexikon.de

    Zu den Auswirkungen der Aufhebung einer strafgerichtlichen Entscheidung im Wiederaufnahmeverfahren auf zwischenzeitlich ergangene Entscheidungen der Fahrerlaubnisbehörde

  • Judicialis

    StPO § 370; ; StPO § 373; ; StVG § 3 Abs. 4; ; StVG § 29

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 370; StPO § 373; StVG § 3 Abs. 4; StVG § 29
    Zu den Auswirkungen der Aufhebung einer strafgerichtlichen Entscheidung im Wiederaufnahmeverfahren auf zwischenzeitlich ergangene Entscheidungen der Fahrerlaubnisbehörde.: Bindungswirkung; Rechtskraft; Tilgung; Verkehrszentralregister; Wiederaufnahmeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Bindungswirkung - Fahrerlaubnisthemen - MPU-Themen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auswirkungen der Beseitigung der rechtlichen Folgen eines Strafurteils bzw. eines Strafbefehls im Rahmen eines Wiederaufnahmeverfahrens auf die rückwirkende Beurteilung einer getroffenen Maßnahme der Fahrerlaubnisbehörde

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 1160
  • NZV 2009, 414
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Braunschweig, 11.03.2008 - 6 B 44/08

    Bindung an strafgerichtliche Entscheidungen im Rahmen von § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.01.2009 - 12 ME 316/08
    Seinen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes hat das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 11. März 2008 - 6 B 44/08 - abgelehnt (vgl. dazu den Beschluss des Senates vom 10. Juni 2008 - 12 ME 87/08 -) und dabei berücksichtigt, dass der Antragsteller mit Urteil des Landgerichts D. vom 23. Juli 2002 wegen Nötigung in Tateinheit mit einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und mit Strafbefehl des Amtsgerichts D. vom 16. Januar 2007 wegen Nötigung rechtskräftig verurteilt worden ist.

    Bereits in dem Beschluss vom 6. März 2008 - 6 B 44/08 - hat das Verwaltungsgericht vielmehr überzeugend darauf hingewiesen, dass der Antragsteller es versäumt hat, seine Einwendungen im Strafbefehlsverfahren rechtzeitig geltend zu machen.

  • OLG Frankfurt, 06.04.1999 - 3 Ss 70/99
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.01.2009 - 12 ME 316/08
    Der Aufhebung des Urteils bzw. des Strafbefehls ist zwar grundsätzlich die größtmögliche Wirkung beizulegen (vgl. OLG Frankfurt a. M., Beschluss v. 6.4.1999 - 3 Ss 70/99 -, NStZ-RR 2000, 23; ferner BayOLG, Beschl. v. 16.7.1991 - 2 St 133/91 -, NJW 1992, 1120 zu einer rückwirkenden Aufhebung einer im Strafurteil nach § 69 a StGB entzogenen Fahrerlaubnis; eine Rückwirkung hingegen ablehnend Schmidt, a.a.O., § 373 Rn. 8 a. E., ferner Groß, NStZ 1993, 221).
  • VG Braunschweig, 06.10.2008 - 6 B 251/08

    Auswirkung; Berücksichtigung; Bundeszentralregister; Eignungsgutachten;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.01.2009 - 12 ME 316/08
    Mit dem hier angegriffenen Beschluss vom 6. Oktober 2008 - 6 B 251/08 - hat es das Verwaltungsgericht abgelehnt, seinen Beschluss vom 11. März 2008 gemäß § 80 Abs. 7 VwGO zu ändern.
  • OVG Niedersachsen, 06.03.2008 - 12 LA 404/07

    Maßgeblichkeit des Zeitpunktes der letzten behördlichen Entscheidung für das

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.01.2009 - 12 ME 316/08
    Dagegen spricht, dass maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit in Fahrerlaubnisentziehungsverfahren nach ständiger Rechtsprechung der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung ist (vgl. nur Beschl. d. Sen. v. 6. März 2008 - 12 LA 404/07 -, juris).
  • BayObLG, 16.07.1991 - RReg. 2 St 133/91

    Rechtskräftiges Urteil; Fahrerlaubnis; Verurteilung; Wiederaufnahmeverfahren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.01.2009 - 12 ME 316/08
    Der Aufhebung des Urteils bzw. des Strafbefehls ist zwar grundsätzlich die größtmögliche Wirkung beizulegen (vgl. OLG Frankfurt a. M., Beschluss v. 6.4.1999 - 3 Ss 70/99 -, NStZ-RR 2000, 23; ferner BayOLG, Beschl. v. 16.7.1991 - 2 St 133/91 -, NJW 1992, 1120 zu einer rückwirkenden Aufhebung einer im Strafurteil nach § 69 a StGB entzogenen Fahrerlaubnis; eine Rückwirkung hingegen ablehnend Schmidt, a.a.O., § 373 Rn. 8 a. E., ferner Groß, NStZ 1993, 221).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2017 - 16 B 432/17

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahreignungs-Bewertungssystem; Entstehung der

    vgl. OVG Berlin-Bbg, Beschluss vom 28. Mai 2015 - OVG 1 S 71.14 -, juris, Rn. 7; OVG Schl.-H., Beschluss vom 27. Januar 2017 - 4 MB 3/17 -, juris, Rn. 9; VG Augsburg, Beschluss vom 16. Juni 2013 - Au 7 S 13.746 -, juris, Rn. 27; a. A. Nds. OVG, Beschluss vom 26. Januar 2009 - 12 ME 316/08 -, NJW 2009, 1160 = juris, Rn. 8; VG Göttingen, Beschluss vom 14. September 2016 - 1 B 149/16 -, juris, Rn. 16.

    vgl. Beschluss vom 26. Januar 2009 - 12 ME 316/08 -, a. a. O.

  • VGH Bayern, 29.07.2021 - 11 CS 21.1527

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gegen die sofortige Vollziehbarkeit

    Ein solches Verständnis liegt der Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 26. Januar 2009 (12 ME 316/08 - NJW 2009, 1160 = juris Rn. 8) sowie des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 14. September 2016 (1 B 149/16 - juris) zu Grunde.
  • OVG Niedersachsen, 10.08.2020 - 12 LB 64/20

    Berichtigung; Bußgeldbescheid; Einspruchsfrist; Fahreignungs-Bewertungssystem;

    Insoweit unterscheidet sich die vorliegende Fallgestaltung auch grundlegend von derjenigen, über die der erkennende Senat in seinem Beschluss vom 26. Januar 2009 - 12 ME 316/08 - (NJW 2009, 1160 f.; hier zitiert nach juris, Rn. 8) zu befinden hatte.
  • VG Gelsenkirchen, 22.12.2020 - 9 L 1239/20

    Entziehung der Fahrerlaubnis, Punkte, Tattagprinzip, Rechtskraft, Bindung,

    vgl. zu diesem Gesichtspunkt OVG NRW, Beschluss vom 25. Juli 2017 - 16 B 432/17 -, juris Rn. 6; a.A. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. Januar 2009 - 12 ME 316/08 -, Rn. 8, juris.
  • VG Ansbach, 28.04.2021 - AN 10 S 21.00448

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem -

    Gerade weil es bei den Regelungen des Verkehrsverwaltungsrechts zur Fahrerlaubnisentziehung, die einen präventiven Schutz der Allgemeinheit vor ungeeigneten Kraftfahrzeugführern verfolgen, auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung ankomme, spreche das Interesse an der Rechtssicherheit dafür, dass die Wiederaufnahme eines Verfahrens eine zwischenzeitlich ergangene behördliche Maßnahme nicht nachträglich rechtswidrig werden lasse (vgl. VG Göttingen, B.v. 14.9.2016 - 1 B 149/16, BeckRS 2016, 53413; zur Aufhebung einer strafgerichtlichen Entscheidung im Wiederaufnahmeverfahren OVG Lüneburg, B.v. 26.1.2009 - 12 ME 316/08, NZV 2009, 414 - m.w.N.).
  • OVG Lünebrug, 10.08.2020 - 12 LB 64/20

    Punktestand, nachträgliche Änderung, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Insoweit unterscheidet sich die vorliegende Fallgestaltung auch grundlegend von derjenigen, über die der erkennende Senat in seinem Beschluss vom 26. Januar 2009 - 12 ME 316/08 - (NJW 2009, 1160 f.; hier zitiert nach juris, Rn. 8) zu befinden hatte.
  • VG Göttingen, 14.09.2016 - 1 B 149/16

    Fahrerlaubnisentziehung; Ordnungswidrigkeit; Rechtskraft; voriger Stand;

    Insoweit folgt die Einzelrichterin der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg in seinem Beschluss vom 26.01.2009 (12 ME 316/08, juris, unter Hinweis auf Senatsbeschluss vom 10.06.2008 - 12 ME 87/08 -).
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