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OVG Niedersachsen, 22.04.2002 - 12 ME 346/02 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Zuständigkeitsklärung und Vorleistung gem. § 14 SGB IX
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Niedersachsen, 08.11.2004 - 12 LA 72/04
Erfordernis weiterer Ermittlungen zur Identität des Fahrers eines Fahrzeug, mit …
Die Kausalität zwischen der verzögerten Anhörung und der Nichtfeststellung des Fahrzeugführers ist insbesondere dann zu verneinen, wenn sich der Fahrzeughalter nicht bereits im Ordnungswidrigkeitenverfahren, sondern erst in dem sich daran anschließenden Verwaltungsverfahren betreffend die Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches auf eine fehlende Erinnerung an den Fahrzeugführer beruft (Beschl. d. Sen. v. 12.4.2002 - 12 ME 346/02 -, S. 3 BA) oder wenn dem Halter ein zur Identifizierung des Fahrers ausreichendes Foto vorgelegt worden ist, da es in einem solchen Falle in erster Linie nicht auf das Erinnerungsvermögen, sondern auf das Erkenntnisvermögen ankommt (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 20.11.1998 - 10 S 2673/98 -, NZV 1999, 224 f.; Beschl. d. Sen. v. 15.10.2002 - 12 LA 616/02 -, S. 4 BA). - OVG Niedersachsen, 15.10.2003 - 12 LA 416/03
Feststellung eines einfachen Rotlichtverstoßes durch bloße Schätzung eines …
Damit hat es grundsätzlich sein Bewenden (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. April 2002 - 12 ME 331/02 - ; Beschluss vom 12. April 2002 - 12 ME 346/02 - ; Beschluss vom 11. Mai 2002 - 12 L 2087/99 - DAR 1999, 424). - VG Oldenburg, 28.04.2003 - 7 B 1422/03
Fahrerermittlung; Fahrtenbuch; Unmöglichkeit; Zuständigkeit
Damit hat es grds. sein Bewenden (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. April 2002 - 12 ME 331/02 - ; Beschluss vom 12. April 2002 - 12 ME 346/02 - ; Beschluss vom 11. Mai 1999 - 12 L 2087/99 - DAR 1999, 424). - VG Braunschweig, 13.11.2003 - 3 B 457/03
Eingliederungshilfe; vorläufige Leistungen; Weiterleitung; Zuleitung; …
Die Vorschrift des § 14 SGB IX hat als Zuständigkeitsvorschrift, mit der auch die vorläufige Zuständigkeit geregelt wird, für Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen für die Rehabilitationsträger grundsätzlich abschließenden Charakter, die den allgemeinen Regelungen zur vorläufigen Zuständigkeit oder Leistungserbringung im 1. Buch Sozialgesetzbuch und den Leistungsgesetzen der Rehabilitationsträger vorgeht (vgl. VGH München, B. v. 17.09.2002 - 12 CE 02.688 - unter Ziff . 2 A der Entscheidungsgründe in FEVS 54, S. 264 ff., VG Oldenburg, B. v. 22.03.2002 - 3 B 1971/02 -, OVG Lüneburg, B. v. 22.04.2002 - 12 ME 346/02 -, mit dem das Oberverwaltungsgericht die Überlegungen des VG Oldenburg zum Verhältnis von § 14 SGB IX zu § 43 SGB I billigt, Welti in Lachwitz/Schellhorn/Welti - HK-SGB IX, § 14 Rz. 3 und Haines in LPK, SGB IX, § 14 Rz. 12).