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   OVG Niedersachsen, 28.04.2008 - 12 ME 372/07   

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OVG Niedersachsen, 28.04.2008 - 12 ME 372/07 (https://dejure.org/2008,15003)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.04.2008 - 12 ME 372/07 (https://dejure.org/2008,15003)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. April 2008 - 12 ME 372/07 (https://dejure.org/2008,15003)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Aberkennung des Rechts, von einer EU-Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 Abs. 1 StVG; § 11 Abs. 8 FeV; § 13 FeV; § 11 Abs. 2 S. 1 IntKfz VO; Art. 1 Abs. 2 RL 91/439/EWG ; Art. 8 Abs. 2 RL 91/439/EWG ; Art. 8 Abs. 4 RL 91/439/EWG
    Wirksamkeit des Führens einer Europäischen Fahrerlaubnis aus Polen bei einer vorheriger Entziehung des inländischen Führerscheins; Voraussetzungen für die Anordnung der Erstellung eines medizinisch-psychologisches Gutachtens zur Frage der Fahreignung im Rahmen der ...

  • IWW
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    EU-Führerschein und MPU-Anordnung

  • mpu-intensiv.de

    EU-Fahrerlaubnis im Inland - Aberkennung des Rechts, von einer EU-Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen, wenn Anhaltspunkte für einen Rechtsmissbrauch vorliegen

  • blutalkohol PDF, S. 303
  • Judicialis

    FeV § 11; ; FeV § 13; ; Richtlinie 91/439/EWG; ; StVG § 3 Abs. 1; ; StVG § 3 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Ausländische Fahrerlaubnis - Verdacht auf rechtsmissbräuchlichen Erwerb einer ausländischen Fahrerlaubnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wirksamkeit des Führens einer Europäischen Fahrerlaubnis aus Polen bei einer vorheriger Entziehung des inländischen Führerscheins; Voraussetzungen für die Anordnung der Erstellung eines medizinisch-psychologisches Gutachtens zur Frage der Fahreignung im Rahmen der ...

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Ausländische Fahrerlaubnis - Verdacht auf rechtsmissbräuchlichen Erwerb einer ausländischen Fahrerlaubnis

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Niedersachsen, 14.12.2006 - 12 ME 335/06
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.04.2008 - 12 ME 372/07
    Nach der bisherigen Rechtsprechung des beschließenden Senats im Eilverfahren ist es jedoch nach vorheriger Entziehung der im Inland ausgestellten Fahrerlaubnis auch unter Berücksichtigung der vorgenannten Rechtsprechung des EuGH nicht ausgeschlossen, im Einzelfall einem Inhaber einer im EU-Ausland erworbenen Fahrerlaubnis das Recht abzuerkennen, von dieser im Inland Gebrauch zu machen (vgl. Senatsbeschluss vom 14.12.2006 - 12 ME 335/06 -, juris; ferner Beschluss vom 5.4.2007 - 12 ME 101/07 - V.n.b.).

    Eine unzulässige Umgehung der inländischen Vorschriften für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis durch Ausnutzung der europarechtlichen Bestimmungen dürfte dann vorliegen, wenn das Verhalten des Fahrerlaubnisinhabers erkennen lässt, dass er gerade deshalb die Erteilung der ausländischen Fahrerlaubnis beantragt, weil er den Versuch für aussichtslos hält, unter den in Deutschland geltenden Anforderungen an den Nachweis der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen die Fahrerlaubnis neu zu erwerben, und davon ausgegangen werden muss, dass der Behörde des anderen Mitgliedstaates wesentliche Umstände der zuvor erfolgten Entziehung der Fahrerlaubnis verheimlicht worden sind (Beschl. v. 14.12.2006 - 12 ME 335/06 , a.a.O.).

  • BVerwG, 15.07.1988 - 7 C 46.87

    Keine Bindungswirkung des Strafurteils, wenn von der Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.04.2008 - 12 ME 372/07
    Bereits in der Entscheidung vom 15. Juli 1988 (- 7 C 46/87 - BVerwGE 80, 43/45) hat das Bundesverwaltungsgericht unter Rückgriff auf die Ergebnisse kurz zuvor veröffentlichter verkehrsmedizinischer Untersuchungen ausgeführt, dass ein "Geselligkeitstrinker" alkoholische Getränke allenfalls bis zu einem Blutalkoholgehalt von 1 oder maximal 1, 3 Promille verträgt und zu sich nehmen kann, während Personen, die Blutalkoholwerte über etwa 1, 6 Promille erreichen, regelmäßig bereits an einer dauerhaften, ausgeprägten Alkoholproblematik leiden.
  • EuGH, 06.04.2006 - C-227/05

    Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.04.2008 - 12 ME 372/07
    Zugleich erlegt Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG den Mitgliedstaaten damit eine klare und unbedingte Verpflichtung zur Anerkennung auf, die keinen Ermessensspielraum in Bezug auf die Maßnahmen einräumt, die zu erlassen sind, um dieser Verpflichtung nachzukommen (vgl. EuGH, Beschl. v. 6.4.2006 - Rs. C-227/05 - "Halbritter", NJW 2006, 2173 = DVBl. 2006, 375 = ZfS 2006, 416; inhaltlich bestätigt mit Beschluss des EuGH vom 28.9.2006 - C-340/05 - "Kremer", NJW 2007, 1863 = DAR 2007, 77).
  • EuGH, 28.09.2006 - C-340/05

    Kremer - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.04.2008 - 12 ME 372/07
    Zugleich erlegt Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG den Mitgliedstaaten damit eine klare und unbedingte Verpflichtung zur Anerkennung auf, die keinen Ermessensspielraum in Bezug auf die Maßnahmen einräumt, die zu erlassen sind, um dieser Verpflichtung nachzukommen (vgl. EuGH, Beschl. v. 6.4.2006 - Rs. C-227/05 - "Halbritter", NJW 2006, 2173 = DVBl. 2006, 375 = ZfS 2006, 416; inhaltlich bestätigt mit Beschluss des EuGH vom 28.9.2006 - C-340/05 - "Kremer", NJW 2007, 1863 = DAR 2007, 77).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.04.2008 - 12 ME 372/07
    Denn Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG ist als Ausnahme vom Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine restriktiv auszulegen (vgl. EuGH, Urt. v. 29.4.2004 - Rs. C-476/01 - "Kapper", NJW 2004, 1725 ff. = DAR 2004, 333 ff. = NZV 2004, 372 ff.).
  • VG Sigmaringen, 27.06.2006 - 4 K 1058/05

    Anerkennungspflicht bei rechtsmissbräuchlichem Erwerb einer EU-Fahrerlaubnis

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.04.2008 - 12 ME 372/07
    Der Senat sieht sich insoweit durch die Stellungnahme des Generalanwalts vom 14. Februar 2008 (veröffentlicht auf der Internetseite des EuGH unter http://curia.europa.eu) in den Vorlageverfahren der verbundenen Rechtssachen C-329/06 und C-343/06 (vgl. Vorlagebeschluss des VG Chemnitz v. 3.8.2006 - 2 K 1093/05 - juris, und des VG Sigmaringen v. 27.6.2006 - 4 K 1058/05 -, juris) bestätigt.
  • OVG Niedersachsen, 11.10.2005 - 12 ME 288/05

    Vereinbarkeit der Sperrfristregelungen für die Neuerteilung einer entzogenen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.04.2008 - 12 ME 372/07
    BAK-Werte von über 1, 3 Promille sind daher mit einem sozialadäquaten Trinkverhalten keinesfalls mehr zu vereinbaren; sie setzen vielmehr eine durch den häufigen Genuss großer Alkoholmengen erworbene gesteigerte Alkoholverträglichkeit voraus (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 11.10.2005 - 12 ME 288/05 -, juris; ferner Hentschel, Straßenverkehrsrecht, § 2 StVG, Rn 16 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 21.06.2007 - 11 CS 06.1683
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.04.2008 - 12 ME 372/07
    Aus der Tatsache, dass bestimmte Laborwerte "unverdächtig" sind, kann daher nicht ohne weiteres geschlossen werden, dass keine erhebliche Alkoholgewöhnung vorliegt (vgl. dazu Bay. VGH, Beschl. v. 21.6.2007 - 11 CS 06.1683 -, juris, mit Verweis auf Himmelreich/Janker/Karbach, Fahrverbot, Fahrerlaubnisentziehung und MPU-Begutachtung im Verwaltungsrecht, 8. Aufl. 2007, Rn 1230 f.).
  • VG Chemnitz, 03.08.2006 - 2 K 1093/05

    Straßenverkehrsrecht: Antragserfordernis für den Gebrauch einer EU-Fahrerlaubnis

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.04.2008 - 12 ME 372/07
    Der Senat sieht sich insoweit durch die Stellungnahme des Generalanwalts vom 14. Februar 2008 (veröffentlicht auf der Internetseite des EuGH unter http://curia.europa.eu) in den Vorlageverfahren der verbundenen Rechtssachen C-329/06 und C-343/06 (vgl. Vorlagebeschluss des VG Chemnitz v. 3.8.2006 - 2 K 1093/05 - juris, und des VG Sigmaringen v. 27.6.2006 - 4 K 1058/05 -, juris) bestätigt.
  • VG Braunschweig, 04.03.2009 - 6 A 128/08

    Alkohol; Alkoholmissbrauch; Anerkennung; EU-Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnis;

    Die Kammer kann diese Frage jedoch offenlassen, weil es für eine rechtsmissbräuchliche Umgehung der inländischen Vorschriften zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis hier keine hinreichenden Anhaltspunkte gegeben hat (zum Begriff s. Nds. OVG, B. v. 28.04.2008 - 12 ME 372/07 -, juris Rn. 11 f. = www.dbovg.niedersachsen.de - im Folgenden: dbovg - ).

    So kann der sog. Gamma-GT-Wert bereits nach drei- bis sechswöchiger Alkoholabstinenz in den Bereich der Normwerte gesenkt werden (vgl. Nds. OVG, B. v. 28.04.2008 - 12 ME 372/07 -, juris Rn. 14 = dbovg).

  • OVG Saarland, 11.09.2008 - 1 B 286/08

    EU-Führerschein - Fahrerlaubnisthemen - Nutzungsuntersagung -

    Infolge dessen kommt es für die Beurteilung der Frage, ob die angefochtene Verfügung gegen Gemeinschaftsrecht verstößt, maßgeblich darauf an, ob dem Antragsteller deshalb das Führen von Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland untersagt werden durfte, weil er aufgrund rechtsmissbräuchlicher Umgehung der inländischen Vorschriften am 1.10.2007 eine tschechische Fahrerlaubnis erworben hat, die er in der Bundesrepublik Deutschland ohne vorherige Klärung vorhandener Eignungszweifel nicht hätte erlangen können vgl. zum missbräuchlichen Erwerb einer ausländischen Fahrerlaubnis im Wege des sogenannten "Führerscheintourismus" u. a. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 28.4.2008 - 12 ME 372/07 -, Blutalkohol 45, 270; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21.6.2007 - 10 B 10291/07 -, NJW 2007, 2650 = AS RP-SL 34, 406; VGH Hessen, Beschluss vom 19.2.2007 - 2 TG 13/07 -, NJW 2007, 1897; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.2.2007 - 16 B 178/07 -, NZV 2007, 266 = Blutalkohol 44, 265; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 29.8.2006 - 1 M 46/06 -, NJW 2007, 1154 = Blutalkohol 43, 501. Im vorliegenden Fall spricht - wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat - alles dafür, dass der Antragsteller die tschechische Fahrerlaubnis deshalb erworben hat, weil er sich nicht der gebotenen Überprüfung seiner Fahreignung, insbesondere einer medizinisch-psychologischen Untersuchung, stellen wollte.

    Erweist sich mithin die europarechtliche Problematik nach wie vor als offen, so kann die im Falle des Antragstellers erfolgte Aberkennung des Rechts, von der tschechischen Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland Gebrauch zu machen, weder als offensichtlich rechtmäßig noch als offensichtlich rechtswidrig angesehen werden vgl. Beschluss des Senats vom 30.3.2006 - 1 W 2/06 - ebenso OVG Niedersachsen, Beschluss vom 28.4.2008 - 12 ME 372/07 -, Blutalkohol 45, 270, 272. Die daher vorzunehmende, von den Erfolgsaussichten der Hauptsache unabhängige Interessenabwägung fällt hier eindeutig zu Gunsten des überragenden öffentlichen Interesses an der Sicherheit des Straßenverkehrs und dem Schutz höchstrangiger Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit und Vermögen anderer Verkehrsteilnehmer aus, die bei der Teilnahme einer zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeigneten Person am öffentlichen Straßenverkehr bedroht sind.

  • OVG Saarland, 24.09.2008 - 1 A 222/08

    Untersagung des Führens von Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland mit

    Zwar sieht der Senat die Frage, ob demjenigen das Führen von Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland untersagt werden darf, der aufgrund rechtsmissbräuchlicher Umgehung der inländischen Vorschriften eine ausländische Fahrerlaubnis erworben hat, die er in der Bundesrepublik Deutschland ohne vorherige Klärung vorhandener Eignungszweifel nicht hätte erlangen können vgl. zum missbräuchlichen Erwerb einer ausländischen Fahrerlaubnis im Wege des sogenannten "Führerscheintourismus" u. a. OVG Lüneburg, Beschluss vom 28.4.2008 - 12 ME 372/07 -, Blutalkohol 45, 270; OVG Koblenz, Beschluss vom 21.6.2007 - 10 B 10291/07 -, NJW 2007, 2650 = AS RP-SL 34, 406; VGH Kassel, Beschluss vom 19.2.2007 - 2 TG 13/07 -, NJW 2007, 1897; OVG Münster, Beschluss vom 23.2.2007 - 16 B 178/07 -, NZV 2007, 266 = Blutalkohol 44, 265; OVG Greifswald, Beschluss vom 29.8.2006 - 1 M 46/06 -, NJW 2007, 1154 = Blutalkohol 43, 501, auch nach den erwähnten Urteilen des Europäischen Gerichtshofs vom 26.6.2008 a.a.O. als noch nicht abschließend entschieden an vgl. dazu ausführlich den Beschluss des Senats vom 11.9.2008 - 1 B 286/08 -.
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