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   OVG Niedersachsen, 06.03.2008 - 12 ME 377/07   

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https://dejure.org/2008,13492
OVG Niedersachsen, 06.03.2008 - 12 ME 377/07 (https://dejure.org/2008,13492)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06.03.2008 - 12 ME 377/07 (https://dejure.org/2008,13492)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06. März 2008 - 12 ME 377/07 (https://dejure.org/2008,13492)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Anforderungen an die Feststellung der fehlenden Kraftfahrereignung bei Alkoholabhängigkeit und Alkoholmissbrauch sowie Interessenabwägung bei vorläufigem Rechtsschutz

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 11 Abs. 8 FeV; § 13 FeV; § 46 Abs. 1 S. 1, 2 FeV; § 46 Abs. 3 FeV
    Entziehung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung aufgrund von Alkoholmissbrauch oder Alkoholabhängigkeit; Privater Alkoholgenuss als Indiz für Alkoholabhängigkeit und fehlende Kraftfahrereignung; Ärztliches Gutachten als Voraussetzung zur Feststellung bzgl. der ...

  • mpu-intensiv.de

    Betrunkener Taxifahrer - Vorläufig keine weiteren Autofahrten für Taxifahrer, der häufig betrunken randaliert

  • Judicialis

    FeV § 11; ; FeV § 13; ; FeV § 46

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entziehung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung aufgrund von Alkoholmissbrauch oder Alkoholabhängigkeit; Privater Alkoholgenuss als Indiz für Alkoholabhängigkeit und fehlende Kraftfahrereignung; Ärztliches Gutachten als Voraussetzung zur Feststellung bzgl. der ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2002 - 10 S 985/02

    Sofortvollzug einer Fahrerlaubnisentziehung nach Alkoholfahrt eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.03.2008 - 12 ME 377/07
    Das kann der Fall sein bei einem Berufskraftfahrer, der in einen Dauerkonflikt gerät zwischen der Neigung, häufig und in großen Mengen Alkohol zu konsumieren, und seiner Verpflichtung, seinen Beruf in fahrtüchtigem Zustand auszuüben (vgl. dazu VGH BW, Beschl. v. 24.6.2002 - 10 S 985/02 -, zfs 2002, 504; Urt. v. 29.7.2002 - 10 S 1164/02 -, zfs 2002, 555).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.2002 - 10 S 1164/02

    Verdacht des Alkoholismus bei Berufskraftfahrer - Beibringung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.03.2008 - 12 ME 377/07
    Das kann der Fall sein bei einem Berufskraftfahrer, der in einen Dauerkonflikt gerät zwischen der Neigung, häufig und in großen Mengen Alkohol zu konsumieren, und seiner Verpflichtung, seinen Beruf in fahrtüchtigem Zustand auszuüben (vgl. dazu VGH BW, Beschl. v. 24.6.2002 - 10 S 985/02 -, zfs 2002, 504; Urt. v. 29.7.2002 - 10 S 1164/02 -, zfs 2002, 555).
  • OVG Niedersachsen, 29.01.2007 - 12 ME 416/06

    Berücksichtigung von nicht straßenverkehrsbezogenen Alkoholauffälligkeiten im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.03.2008 - 12 ME 377/07
    In derartigen Fällen besteht auch nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. nur Beschl. v. 29.1.2007 - 12 ME 416/06 -, DAR 2007, 227 m. w. N.) Anlass zur Anordnung einer medizinisch-psychologischen Begutachtung, denn § 13 Nr. 2 Buchst. a 2. Alt. FeV erfasst entsprechend ihrer Auffangfunktion nicht nur ein alkoholkonsumbedingtes Fehlverhalten im Straßenverkehr, sondern gestattet auch die Berücksichtigung nicht straßenverkehrsbezogener Alkoholauffälligkeiten, sofern deutliche Indizien für eine weit überdurchschnittliche Alkoholgewöhnung des Betroffenen vorliegen und außerdem weitere tatsächliche Umstände festzustellen sind, die die Annahme von Alkoholmissbrauch begründen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2008 - 3 M 503/08

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Vielmehr bedarf es insoweit grundsätzlich an den fachlichen Standards orientierter Feststellungen (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 06.03.2008 - 12 ME 377/07 - juris).

    Das kann der Fall sein bei einem Berufskraftfahrer, der in einen Dauerkonflikt gerät zwischen der Neigung, häufig und in großen Mengen Alkohol zu konsumieren, und seiner Verpflichtung, seinen Beruf in fahrtüchtigem Zustand auszuüben (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 06.03.2008 - a. a. O. und v. 29.01.2007 - 12 ME 416/06 - DAR 2007, 227).

  • OVG Bremen, 19.10.2011 - 2 B 148/11

    Aggressivität unter Alkoholeinfluß, wiederholte - medzinisch-psychologisches

    Angenommen wird dies insbesondere in Fällen von Berufskraftfahrern, die in besonderer Weise auf das regelmäßige Führen eines Fahrzeuges im Straßenverkehr angewiesen sind und bei denen bei einem häufigen und intensiven unkontrollierten Alkoholkonsum davon ausgegangen wird, dass es nur eine Frage der Zeit ist, dass sie in den Konflikt geraten, am Straßenverkehr berufsbedingt teilnehmen zu "müssen", obwohl sie alkoholbedingt fahruntüchtig sind (OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschl. vom 12.11.2008 -3 M 503/08 -NJW 2009, 1829-1832; OVG Lüneburg, Beschl. vom 06.03.2008 - 12 ME 377/07 -juris und Beschl. vom 29.01.2007 -12 ME 416/06 -DAR 2007, 227-228; Bay.VGH, Beschl. vom 11.06.2007 -11 CS 06.3023 - juris (dort als mittelbarer Zusammenhang bezeichnet), Beschl. vom 22.10.2007 -11 C 07.2311 - juris -und Beschl. vom 04.04.2006 -11 CS 05.2439 -DAR 2006, 413-414; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. vom 05.06.2007 -10 A 10062/07 (dort als besondere verkehrsbezogene Umstände bezeichnet) und vom 11.09.2006 -10 B 10734/06 - beide juris; VGH Baden-Württemberg, Urt. vom 29.07.2002 -10 S 1164/02 - juris -und Beschl. vom 24.06.2002 -10 S 985/02 -NZV 2002, 580-582; vgl. auch: Hentschel/AYH./Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., § 13 FeV Rz. 21 m. w. N.).
  • VG Oldenburg, 07.07.2008 - 7 B 1835/08

    Alkohol; Alkoholmissbrauch; BAK; Eignung; Ereignis; Fahrt; Fahrt; Fahrzeug;

    Die Annahme von Alkoholmissbrauch im Sinne des § 13 S. 1 Nr. 2 a) 2. Alt. FeV verlangt daher nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen OVG "deutliche Indizien für eine weit überdurchschnittliche Alkoholgewöhnung des Betroffenen [...] und außerdem weitere tatsächliche Umstände [...], die die Annahme von Alkoholmissbrauch begründen" (Beschluss vom 29. Januar 2007, 12 ME 416/06, juris); es muss ein auf Tatsachen gestützter Verdacht vorliegen, dass der Betroffene "häufig und in großen Mengen Alkohol zu sich nimmt und entsprechend weit überdurchschnittlich an Alkohol gewöhnt ist." (Beschluss vom 24. November 2004, 12 ME 418/04, juris; ähnl. auch Beschluss vom 6. März 2008, 12 ME 377/07 - "Neigung, häufig und in großen Mengen Alkohol zu konsumieren" - Beschluss vom 29. Januar 2007, 12 ME 416/06, juris sowie OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11. September 2006, 10 B 10734/06, juris; VG München, Gerichtsbescheid vom 25. April 2007, M 6a K 06.4681, juris).

    Das kann der Fall sein bei einem Berufskraftfahrer, der in einen Dauerkonflikt gerät zwischen der Neigung, häufig und in großen Mengen Alkohol zu konsumieren, und seiner Verpflichtung, seinen Beruf in fahrtüchtigem Zustand auszuüben (Nds. OVG, Beschluss vom 6. März 2008, 12 ME 377/07).

  • VG Stade, 18.03.2015 - 1 B 382/15

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Bekanntwerden einer mehrere Jahre

    Zuletzt ist auch kein Fall gegeben, der es wegen in einem verdichteten Maße bestehender Eignungszweifel geboten erscheinen lässt, dem Antragsteller seine Fahrerlaubnis im Wege der Interessenabwägung bis zur abschließenden Klärung seiner Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu entziehen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 6.3.2008 - 12 ME 377/07 -, juris).
  • VG München, 02.07.2009 - M 1 S 09.2394

    Alkoholmissbrauch; Anordnung einer MPU; Zusammenhang zwischen erhöhtem

    Das kann der Fall bei einem Berufskraftfahrer sein, der in einen Dauerkonflikt zwischen der Neigung, häufig und in großen Mengen Alkohol zu konsumieren, und seiner Verpflichtung, seinen Beruf in fahrtüchtigem Zustand auszuüben, gerät (OVG Lüneburg v. 6.3.2008, 12 ME 377/07, juris).
  • VG Stade, 18.12.2008 - 1 A 1274/08

    Berücksichtigung nicht straßenverkehrsbezogener Alkoholauffälligkeiten im

    Es muss daher ein auf Tatsachen gestützter Verdacht vorliegen, dass der Betroffene häufig und in großen Mengen Alkohol zu sich nimmt und entsprechend weit überdurchschnittlich an Alkohol gewöhnt ist (Nds. OVG, Beschluss vom 24. November 2004 - 12 ME 418/04 - Nds. OVG, Beschluss vom 29. Januar 2007 - 12 ME 416/06 - Nds. OVG, Beschluss vom 6. März 2008 - 12 ME 377/07 - VG Oldenburg, Beschluss vom 7. Juli 2008 - 7 B 1835/08 - m.w.N.).
  • VG Stade, 26.06.2015 - 1 B 863/15

    Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund der Nichtvorlage eines angeordneten

    Der Antragsteller ist auch nicht durch derart krasse Ausfallerscheinungen aufgefallen, dass sich bestehende Eignungszweifel in einer Weise verdichtet hätten, die jedenfalls im Wege der Interessenabwägung die Entziehung der Fahrerlaubnis für die Klassen A, A1, A2, B, BE, AM, L, T gerechtfertigt erscheinen ließe (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 6.3.2008 - 12 ME 377/07 -, juris).
  • OVG Hamburg, 19.10.2011 - 2 B 148/11

    Zur Anordnung einer MPU bei mehreren Alkoholauffälligkeiten ohne Zusammenhang mit

    Angenommen wird dies insbesondere in Fällen von Berufskraftfahrern, die in besonderer Weise auf das regelmäßige Führen eines Fahrzeuges im Straßenverkehr angewiesen sind und bei denen bei einem häufigen und intensiven unkontrollierten Alkoholkonsum davon ausgegangen wird, dass es nur eine Frage der Zeit ist, dass sie in den Konflikt geraten, am Straßenverkehr berufsbedingt teilnehmen zu "müssen", obwohl sie alkoholbedingt fahruntüchtig sind (OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschl. vom 12.11.2008 -3 M 503/08 -NJW 2009, 1829-1832; OVG Lüneburg, Beschl. vom 06.03.2008 - 12 ME 377/07 -juris und Beschl. vom 29.01.2007 -12 ME 416/06 -DAR 2007, 227-228; Bay.VGH, Beschl. vom 11.06.2007 -11 CS 06.3023 - juris (dort als mittelbarer Zusammenhang bezeichnet), Beschl. vom 22.10.2007 -11 C 07.2311 - juris -und Beschl. vom 04.04.2006 -11 CS 05.2439 -DAR 2006, 413-414; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. vom 05.06.2007 -10 A 10062/07 (dort als besondere verkehrsbezogene Umstände bezeichnet) und vom 11.09.2006 -10 B 10734/06 - beide juris; VGH Baden-Württemberg, Urt. vom 29.07.2002 -10 S 1164/02 - juris -und Beschl. vom 24.06.2002 -10 S 985/02 -NZV 2002, 580-582; vgl. auch: Hentschel/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., § 13 FeV Rz. 21 m. w. N.).
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