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   OVG Niedersachsen, 15.09.2003 - 12 ME 384/03   

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OVG Niedersachsen, 15.09.2003 - 12 ME 384/03 (https://dejure.org/2003,18132)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.09.2003 - 12 ME 384/03 (https://dejure.org/2003,18132)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. September 2003 - 12 ME 384/03 (https://dejure.org/2003,18132)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zur Entziehung der Fahrerlaubnis

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 11 Abs 2 S 3 Nr 2 FeV; § 13 FeV; § 46 Abs 1 FeV; § 11 Abs 7 FeV
    Alkoholabhängigkeit; Alkoholabstinenz; amtsärztliche Untersuchung; Anordnung; Begründung; CDT-Wert; Entwöhnungsbehandlung; Fahreignung; Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnisentziehung; Gutachten

  • archive.org

    Alkohol - Abhängigkeit , Anordnungsgrundlage , MPU oder ärztliches Gutachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.09.2003 - 12 ME 384/03
    Nach der Rechtsprechung des BVerwG (Urteil v.5.7.2001 - 3 C 13/01 - NJW 2002, 78, 79; dem folgend VGH Mannheim, Beschluss v. 24.6.2002 - 10 S 985/02 - DAR 2002, 523) muss die Aufforderung im Wesentlichen aus sich heraus verständlich sein und der Betroffene muss ihr entnehmen können, was konkret ihr Anlass ist und ob das in ihr Verlautbarte die behördlichen Zweifel an der Fahreignung zu rechtfertigen vermag.

    Eine unberechtigte Aufforderung zur Gutachtenbeibringung kann auch nicht dadurch geheilt werden, dass die Behörde nachträglich - etwa im Gerichtsverfahren - darlegt, objektiv hätten seinerzeit Umstände vorgelegen, die Anlass zu Zweifeln an der Fahreignung hätten geben können (vgl. BVerwG, Urteil v. 5.7.2001, a.a.O.).

    Unbenommen bleibt es jedoch, aufgrund des zu Tage getretenen einschlägigen Tatsachenstoffes die Begründung für eine verfügte Entziehung in dem Sinne auszuwechseln, dass die Annahme der Ungeeignetheit nicht mehr nur vermittelt über eine unberechtigte Gutachtens-Verweigerung, sondern unvermittelt aus den zu Tage getretenen Umständen abgeleitet wird (vgl. BVerwG, Urteil v. 5.7.2001, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2002 - 10 S 985/02

    Sofortvollzug einer Fahrerlaubnisentziehung nach Alkoholfahrt eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.09.2003 - 12 ME 384/03
    Nach der Rechtsprechung des BVerwG (Urteil v.5.7.2001 - 3 C 13/01 - NJW 2002, 78, 79; dem folgend VGH Mannheim, Beschluss v. 24.6.2002 - 10 S 985/02 - DAR 2002, 523) muss die Aufforderung im Wesentlichen aus sich heraus verständlich sein und der Betroffene muss ihr entnehmen können, was konkret ihr Anlass ist und ob das in ihr Verlautbarte die behördlichen Zweifel an der Fahreignung zu rechtfertigen vermag.
  • OVG Niedersachsen, 03.06.1993 - 12 M 2023/93

    Antrag; Vorläufiger Rechtsschutz; Anordnung der sofortigen Vollziehung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.09.2003 - 12 ME 384/03
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (seit dem Beschluss vom 3. Juni 1993 - 12 M 2023/93, OVGE 44, 327 f.) ist einem Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO, der sich gegen die - von einer Behörde formell ordnungsgemäß begründete - Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Fahrerlaubnisentziehungsbescheides wendet, in der Regel der Erfolg zu versagen, wenn sich in dem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ergibt, dass der Antragsteller im Verfahren zur Hauptsache keinen Erfolg haben wird; so verhält es sich insbesondere, wenn die angegriffene Verfügung offensichtlich rechtmäßig ist.
  • OVG Saarland, 21.12.2017 - 1 B 720/17

    Entziehung der Fahrerlaubnis infolge Alkoholabhängigkeit

    Zudem verpflichtet § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. e FeV die Fahrerlaubnisbehörde dazu, vom Betroffenen die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zu verlangen, wenn - wie hier - zu klären ist, ob Alkoholabhängigkeit nicht mehr besteht, d.h., ob die Antragstellerin nach ihrem Zustand der Alkoholabhängigkeit wieder als geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen angesehen werden kann.(OVG Lüneburg, Beschluss vom 15.9.2003 - 12 ME 384/03 -, juris, Rdnr. 11).
  • VG Braunschweig, 11.05.2004 - 6 B 159/04

    Begründung; Begründungsanforderung; Begründungserfordernis; Entziehung;

    Das verlangt, dass die Aufforderung im Wesentlichen aus sich heraus verständlich ist und der Betroffene ihr entnehmen kann, auf welchem konkreten Anlass sie beruht und ob das in ihr Verlautbarte die behördlichen Zweifel an der Fahreignung zu rechtfertigen vermag (BVerwG, Urt. vom 07.07.2001, NJW 2002, 78, 79; Nds. OVG, Beschl. vom 15.09.2003 - 12 ME 384/03 -).
  • VG Braunschweig, 08.06.2004 - 6 B 229/04

    Cannabis; Entziehung; Fahrerlaubnis; Gutachten; medizinisch-psychologisches

    Dies setzt voraus, dass die Aufforderung im Wesentlichen aus sich heraus verständlich ist und der Betroffene ihr entnehmen kann, auf welchem konkreten Anlass sie beruht und ob das in ihr Verlautbarte die behördlichen Zweifel an der Fahreignung zu rechtfertigen vermag (BVerwG, Urt. vom 07.07.2001, NJW 2002, 78, 79; Niedersächsisches OVG, Beschl. vom 15.09.2003 - 12 ME 384/03 -).
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