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   OVG Niedersachsen, 14.04.2021 - 12 ME 39/21   

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https://dejure.org/2021,9216
OVG Niedersachsen, 14.04.2021 - 12 ME 39/21 (https://dejure.org/2021,9216)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.04.2021 - 12 ME 39/21 (https://dejure.org/2021,9216)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. April 2021 - 12 ME 39/21 (https://dejure.org/2021,9216)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Niedersachsen, 10.02.2014 - 7 ME 105/13

    Anhaltspunkt für ein auf die Verhinderung des Betriebs gerichtetes Ermessen im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.04.2021 - 12 ME 39/21
    Vielmehr muss er in der Regel den einzelnen tragenden Begründungselementen der angefochtenen Entscheidung geeignete Gegenargumente konkret gegenüberstellen und - soweit möglich - deren Vorzugswürdigkeit darlegen (Nds. OVG, Beschl. v. 16.11.2016 - 12 ME 132/16 -, ZNER 2017, 70 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 56, und Beschl. v. 10.2.2014 - 7 ME 105/13 -, juris, Rn. 26).
  • OVG Niedersachsen, 19.08.2020 - 12 ME 114/20

    Anhörungsbogen; Bußgeldverfahren; Fahrtenbuchanordnung; Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.04.2021 - 12 ME 39/21
    Die Anordnung der Führung eines Fahrtenbuchs setzt nicht voraus, dass die Nichtfeststellbarkeit des verantwortlichen Fahrzeugführers auf einer - aus welchem Grund auch immer - unzureichenden Mitwirkung des Fahrzeughalters an den Ermittlungen der Verfolgungsbehörde im Bußgeldverfahren beruht (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 19.8.2020 - 12 ME 114/20 -, juris, Rn. 22, und Beschl. v. 14.1.2019 - 12 ME 170/18 -, NJW 2019, 1013 ff., hier zitiert nach juris, Rnrn. 16 und 17, m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 16.11.2016 - 12 ME 132/16

    Beurteilungsspielraum; Beurteilungsspielraum, naturschutzfachlicher; Erfassung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.04.2021 - 12 ME 39/21
    Vielmehr muss er in der Regel den einzelnen tragenden Begründungselementen der angefochtenen Entscheidung geeignete Gegenargumente konkret gegenüberstellen und - soweit möglich - deren Vorzugswürdigkeit darlegen (Nds. OVG, Beschl. v. 16.11.2016 - 12 ME 132/16 -, ZNER 2017, 70 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 56, und Beschl. v. 10.2.2014 - 7 ME 105/13 -, juris, Rn. 26).
  • OVG Niedersachsen, 14.01.2019 - 12 ME 170/18

    Anhörungsbogen; Bußgeldverfahren; Fahrtenbuchanordnung; Fahrtenbuchauflage;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.04.2021 - 12 ME 39/21
    Die Anordnung der Führung eines Fahrtenbuchs setzt nicht voraus, dass die Nichtfeststellbarkeit des verantwortlichen Fahrzeugführers auf einer - aus welchem Grund auch immer - unzureichenden Mitwirkung des Fahrzeughalters an den Ermittlungen der Verfolgungsbehörde im Bußgeldverfahren beruht (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 19.8.2020 - 12 ME 114/20 -, juris, Rn. 22, und Beschl. v. 14.1.2019 - 12 ME 170/18 -, NJW 2019, 1013 ff., hier zitiert nach juris, Rnrn. 16 und 17, m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2013 - 8 A 1668/13

    Anordnung der Führung eines Fahrtenbuchs bei "Unmöglichkeit" der Feststellung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.04.2021 - 12 ME 39/21
    Es reicht indessen für eine durchschlagende Kritik am Handeln der Verfolgungsbehörde nicht aus, wenn überobligatorisch begonnene Ermittlungen von dieser (lediglich) nicht konsequent oder nicht im Einzelnen nachvollziehbar dokumentiert und geführt wurden (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 14.11.2013 - 8 A 1668/13 -, juris, Rn. 29).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.02.2024 - 3 M 23/24

    Zur Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers bei einer Zuwiderhandlung

    Es reicht indessen für eine durchschlagende Kritik am Handeln der Verfolgungsbehörde nicht aus, wenn überobligatorisch begonnene Ermittlungen (s.o.) von dieser (lediglich) nicht konsequent oder nicht im Einzelnen nachvollziehbar dokumentiert und geführt wurden (zum Ganzen: vgl. NdsOVG, Beschluss vom 14. April 2021 - 12 ME 39/21 - juris Rn. 16 m.w.N.).
  • VG Minden, 25.05.2023 - 2 L 185/23
    vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 14.04.2021 - 12 ME 39/21 -, juris, Rn. 16.

    vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 14.04.2021 - 12 ME 39/21 -, juris, Rn. 16; VG Göttingen, Beschluss vom 10.04.2019 - 1 B 488/18 -, juris, Rn. 12.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 14.11.2013 - 8 A 1668/13 -, juris, Rn. 29; OVG Lüneburg, Beschluss vom 14.04.2021 - 12 ME 39/21 -, juris, Rn. 16.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2022 - 8 E 561/22

    Festsetzung des Streitwerts in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes bzgl.

    Das Beschwerdevorbringen gibt keinen Anlass, die Streitwertpraxis des Senats, wonach in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes betreffend Fahrtenbuchauflagen die Hälfte des im Hauptsacheverfahren zugrunde zu legenden Betrags (400,- Euro für jeden Monat der Geltungsdauer der Fahrtenbuchauflage) anzusetzen ist (vgl. Nr. 1.5 Satz 1 und Nr. 46.11 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013), ebenso vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 25. April 2022 - 11 CS 22.549 -, juris Rn. 18; Hamb. OVG, Beschluss vom 23. September 2021 - 4 Bs 140/21 -, juris Rn. 47; Nds. OVG, Beschluss vom 14. April 2021 - 12 ME 39/21 -, juris Rn. 20; OVG Saarl., Beschluss vom 18. Juli 2016 - 1 B 131/16 -, juris Rn. 41; OVG Sachs.-A., Beschluss vom 23. März 2021 - 3 M 19/21 -, juris Rn. 24; Sächs. OVG, Beschluss vom 10. Januar 2020 - 6 B 297/19 -, juris Rn. 6, zu ändern.
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