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   OVG Niedersachsen, 24.11.2004 - 12 ME 418/04   

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OVG Niedersachsen, 24.11.2004 - 12 ME 418/04 (https://dejure.org/2004,22073)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.11.2004 - 12 ME 418/04 (https://dejure.org/2004,22073)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. November 2004 - 12 ME 418/04 (https://dejure.org/2004,22073)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Außerhalb des Straßenverkehrs zu Tage getretene Alkoholauffälligkeiten als Anlass für ein medizinisch-psychologisches Gutachten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 11 Abs 8 FeV; § 13 Nr 2a FeV; § 46 Abs 3 FeV
    Alkohol; alkoholbedingte Auffälligkeiten außerhalb des Straßenverkehrs; Alkoholmissbrauch; Entziehung der Fahrerlaubnis; medizinisch-psychologisches Gutachten; Tatsachen; ärztliches Gutachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.2002 - 10 S 1164/02

    Verdacht des Alkoholismus bei Berufskraftfahrer - Beibringung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.11.2004 - 12 ME 418/04
    Denn eine solche Interpretation würde der Auffangfunktion der Vorschrift des § 13 Nr. 2.a) 2. Alt. FeV nicht gerecht, mit der sichergestellt werden soll, dass die Fahrerlaubnisbehörde in Fällen eines greifbaren Gefahrenverdachts nicht sehenden Auges untätig bleiben und abwarten muss, bis Verdachtsmomente hinzutreten, die einen unmittelbaren Bezug zum Straßenverkehr aufweisen (so zutreffend: VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 22.1.2001 - 10 S 2032/00 -, DAR 2001, 233; vom 24.6.2002 - 10 S 985/02 -, zfs 2002, 504, 506 f. und Beschl. vom 29.7.2002 - 10 S 1164/02 -, zfs 2002, 555 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2002 - 10 S 985/02

    Sofortvollzug einer Fahrerlaubnisentziehung nach Alkoholfahrt eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.11.2004 - 12 ME 418/04
    Denn eine solche Interpretation würde der Auffangfunktion der Vorschrift des § 13 Nr. 2.a) 2. Alt. FeV nicht gerecht, mit der sichergestellt werden soll, dass die Fahrerlaubnisbehörde in Fällen eines greifbaren Gefahrenverdachts nicht sehenden Auges untätig bleiben und abwarten muss, bis Verdachtsmomente hinzutreten, die einen unmittelbaren Bezug zum Straßenverkehr aufweisen (so zutreffend: VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 22.1.2001 - 10 S 2032/00 -, DAR 2001, 233; vom 24.6.2002 - 10 S 985/02 -, zfs 2002, 504, 506 f. und Beschl. vom 29.7.2002 - 10 S 1164/02 -, zfs 2002, 555 f.).
  • OVG Saarland, 18.09.2000 - 9 W 5/00

    Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.11.2004 - 12 ME 418/04
    Der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes (Beschl. vom 18.9.2000 - 9 W 5/00 -, zfs 2001, 92) und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes (Beschl. vom 9.11.2000 - 2 TG 3571/00 -, LS in: DVBl. 2001, 843), derzufolge eine Alkoholauffälligkeit nur dann Anlass für eine Anordnung nach § 13 Nr. 2.a) 2. Alt. FeV gibt, wenn sie in einem Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr steht, hat sich der Senat bereits bisher nicht angeschlossen (Beschl. vom 22.11.2002 - 12 ME l770/02 -, S. 4 BA; vgl. auch: Beschl. vom 28.3.2003 - 12 LA 65/03 -, S. 6 BA) und vermag dies auch weiterhin nicht zu tun.
  • VGH Hessen, 09.11.2000 - 2 TG 3571/00

    Fahreignungsgutachten - Alkoholmissbrauch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.11.2004 - 12 ME 418/04
    Der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes (Beschl. vom 18.9.2000 - 9 W 5/00 -, zfs 2001, 92) und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes (Beschl. vom 9.11.2000 - 2 TG 3571/00 -, LS in: DVBl. 2001, 843), derzufolge eine Alkoholauffälligkeit nur dann Anlass für eine Anordnung nach § 13 Nr. 2.a) 2. Alt. FeV gibt, wenn sie in einem Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr steht, hat sich der Senat bereits bisher nicht angeschlossen (Beschl. vom 22.11.2002 - 12 ME l770/02 -, S. 4 BA; vgl. auch: Beschl. vom 28.3.2003 - 12 LA 65/03 -, S. 6 BA) und vermag dies auch weiterhin nicht zu tun.
  • OVG Niedersachsen, 22.09.2000 - 12 L 3300/00

    Fahrerlaubnisentziehung: Eignungsüberprüfung; Punktzahl; Weigerung; wiederholter

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.11.2004 - 12 ME 418/04
    In der Rechtsprechung des Senats ist anerkannt (Beschlüsse vom 22.9.2000 - 12 L 3300/00 -, S. 5 f. BA und vom 22.11.2002 - 12 ME 170/02 -, S. 3 BA), dass Tatsachen im Sinne von § 46 Abs. 3 FeV auch in Umständen gefunden werden können, die bereits vor Erteilung der nunmehr entzogenen Fahrerlaubnis vorhanden gewesen sind.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.01.2001 - 10 S 2032/00

    Fahrerlaubnisentziehung: Verdacht auf Alkoholmissbrauch - Beibringung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.11.2004 - 12 ME 418/04
    Denn eine solche Interpretation würde der Auffangfunktion der Vorschrift des § 13 Nr. 2.a) 2. Alt. FeV nicht gerecht, mit der sichergestellt werden soll, dass die Fahrerlaubnisbehörde in Fällen eines greifbaren Gefahrenverdachts nicht sehenden Auges untätig bleiben und abwarten muss, bis Verdachtsmomente hinzutreten, die einen unmittelbaren Bezug zum Straßenverkehr aufweisen (so zutreffend: VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 22.1.2001 - 10 S 2032/00 -, DAR 2001, 233; vom 24.6.2002 - 10 S 985/02 -, zfs 2002, 504, 506 f. und Beschl. vom 29.7.2002 - 10 S 1164/02 -, zfs 2002, 555 f.).
  • VG Stade, 18.12.2008 - 1 A 1274/08

    Berücksichtigung nicht straßenverkehrsbezogener Alkoholauffälligkeiten im

    Es muss daher ein auf Tatsachen gestützter Verdacht vorliegen, dass der Betroffene häufig und in großen Mengen Alkohol zu sich nimmt und entsprechend weit überdurchschnittlich an Alkohol gewöhnt ist (Nds. OVG, Beschluss vom 24. November 2004 - 12 ME 418/04 - Nds. OVG, Beschluss vom 29. Januar 2007 - 12 ME 416/06 - Nds. OVG, Beschluss vom 6. März 2008 - 12 ME 377/07 - VG Oldenburg, Beschluss vom 7. Juli 2008 - 7 B 1835/08 - m.w.N.).

    Dabei sind als derartige Tatsachen nach der gefestigten Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichts nicht nur alkoholkonsumbedingtes Fehlverhalten im Straßenverkehr zu berücksichtigen, sondern es ist auch die Berücksichtigung nicht straßenverkehrsbezogener Alkoholauffälligkeiten gestattet (Nds. OVG, Beschluss vom 29. Januar 2007 - 12 ME 416/06 - Nds. OVG, Beschluss vom 24. November 2004 - 12 ME 418/04 - Nds. OVG, Beschluss vom 22. November 2002 - 12 ME 1770/02 - Nds. OVG, Beschluss vom 28. März 2003 - 12 LA 65/03 - wohl auch: Hentschel, Kommentar zum Straßenverkehrsrecht, 39. Auflage, § 13 FeV, Rndr. 4).

    Der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes (Beschluss vom 18. September 2000 - 9 W 5/00 -, zfs 2001, S. 92) und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes (Beschluss vom 9. November 2000 - 2 TG 3571/00 -, LS in: DVBl. 2001, S. 843), der zufolge eine Alkoholauffälligkeit nur dann Anlass für eine Anordnung nach § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a), 2. Fall FeV gibt, wenn sie in einem Zusammenhang mit einer Teilnahme am Straßenverkehr steht, hat sich das Nds. Oberverwaltungsgericht bereits bisher nicht angeschlossen (s.o.; bspw. Beschluss vom 24. November 2004 - 12 ME 418/04 - m.w.N.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.09.2006 - 10 B 10734/06

    Tschechische Fahrerlaubnis durfte entzogen werden

    Das Gleiche gilt überdies, wenn bei dem Betreffenden wegen schon in der Vergangenheit zu verzeichnender Trunkenheitsfahrten von einer gegebenenfalls latenten Trennungsproblematik auszugehen ist (ebenso VGH Mannheim - DAR 2002, S. 579 -, VGH München - B. vom 5.4 2004, 11 CE 03.2137, zitiert nach juris -, OVG Lüneburg - B. vom 24. November 2004, 12 ME 418/04, zitiert nach juris - sowie ferner Geiger, DAR 2003, S. 97 m. w. N., anderer Auffassung OVG Saarlouis, zfs 2001, S. 92 und VGH Kassel, DVBl. 2001, S. 843 sowie ferner Himmelreich, DAR 2002, S. 60 m. w. N.).
  • VG Oldenburg, 07.07.2008 - 7 B 1835/08

    Alkohol; Alkoholmissbrauch; BAK; Eignung; Ereignis; Fahrt; Fahrt; Fahrzeug;

    Die Annahme von Alkoholmissbrauch im Sinne des § 13 S. 1 Nr. 2 a) 2. Alt. FeV verlangt daher nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen OVG "deutliche Indizien für eine weit überdurchschnittliche Alkoholgewöhnung des Betroffenen [...] und außerdem weitere tatsächliche Umstände [...], die die Annahme von Alkoholmissbrauch begründen" (Beschluss vom 29. Januar 2007, 12 ME 416/06, juris); es muss ein auf Tatsachen gestützter Verdacht vorliegen, dass der Betroffene "häufig und in großen Mengen Alkohol zu sich nimmt und entsprechend weit überdurchschnittlich an Alkohol gewöhnt ist." (Beschluss vom 24. November 2004, 12 ME 418/04, juris; ähnl. auch Beschluss vom 6. März 2008, 12 ME 377/07 - "Neigung, häufig und in großen Mengen Alkohol zu konsumieren" - Beschluss vom 29. Januar 2007, 12 ME 416/06, juris sowie OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11. September 2006, 10 B 10734/06, juris; VG München, Gerichtsbescheid vom 25. April 2007, M 6a K 06.4681, juris).

    Es ging dort entweder um Trunkenheitsfahrten mit Alkoholisierungsgraden nahe der 1, 6 Promille zu Tageszeiten, an denen eine starke Alkoholisierung unüblich ist (so in den Fällen VG Oldenburg, Urteil vom 15. Janaur 2003, 7 A 500/01, VG München, Gerichtsbescheid vom 25. April 2007, M 6a K 06.4681, juris; VG München, Urteil vom 12. Dezember 2003, M 6a K 02.3498. juris), oder um Fälle in denen Personen, die vor vielen Jahren eine oder mehrere Trunkenheitsfahrten begangen hatten, nun in anderem Zusammenhang mit Alkohol auffällig werden, wobei entweder die Häufigkeit der Vorfälle oder eine von normalen Konsumenten kaum zu erreichende BAK auf ein Alkoholproblem hindeuteten (so in den Fällen Nds. OVG, Beschluss vom 6. März 2008, 12 LA 404/07; Beschluss vom 24. November 2004, 12 ME 418/04, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11. September 2006, 10 B 10734/06, juris).

  • OVG Niedersachsen, 29.01.2007 - 12 ME 416/06

    Berücksichtigung von nicht straßenverkehrsbezogenen Alkoholauffälligkeiten im

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats erfasst die Vorschrift entsprechend ihrer Auffangfunktion nicht nur ein alkoholkonsumbedingtes Fehlverhalten im Straßenverkehr, sondern gestattet auch die Berücksichtigung nicht straßenverkehrsbezogener Alkoholauffälligkeiten (Beschlüsse des Senats vom 22.11.2002 - 12 ME 770/02 -, 24.11.2004 - 12 ME 418/04 - und 21.9.2005 - 12 LA 9/05 - ebenso: VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 22.1.2001 - 10 S 2032/00 -, DAR 2001, 233 und 24.6.2002 - 10 S 985/02 -, zfs.
  • VG Bayreuth, 31.01.2012 - B 1 K 11.431

    Wiederholte Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss

    Anlass zur Anordnung einer medizinisch-psychologischen Begutachtung kann demgemäß auch dann bestehen, wenn deutliche Indizien für eine überdurchschnittliche Alkoholgewöhnung des Betreffenden vorliegen und zusätzliche Umstände feststellbar sind, die in der Gesamtschau mit der zu vermutenden Alkoholproblematik die Annahme von Alkoholmissbrauch rechtfertigen (vgl. u.a. BayVGH vom 22.9.2008 Az. 11 C 08.2341, vom 22.10.2007 Az. 11 C 07.2311, vom 4.1.2006 Az. 11 CS 05.1878 und vom 5.4.2004 Az. 11 CE 03.2137; OVG Rheinland-Pfalz vom 11.9.2006 in ZfSch 2006, 713; Niedersächsisches OVG vom 24.11.2004 Az. 12 ME 418/04; VGH Baden-Württemberg vom 29.7.2002 in NZV 2002, 582).
  • VG Bayreuth, 16.05.2011 - B 1 S 11.281

    Wiederholte Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss

    Anlass zur Anordnung einer medizinisch-psychologischen Begutachtung kann demgemäß auch dann bestehen, wenn deutliche Indizien für eine überdurchschnittliche Alkoholgewöhnung des Betreffenden vorliegen und zusätzliche Umstände feststellbar sind, die in der Gesamtschau mit der zu vermutenden Alkoholproblematik die Annahme von Alkoholmissbrauch rechtfertigen (vgl. u.a. BayVGH vom 22.9.2008 Az. 11 C 08.2341, vom 22.10.2007 Az. 11 C 07.2311, vom 4.1.2006 Az. 11 CS 05.1878 und vom 5.4.2004 Az. 11 CE 03.2137; OVG Rheinland-Pfalz vom 11.9.2006 in ZfSch 2006, 713; Niedersächsisches OVG vom 24.11.2004 Az. 12 ME 418/04; VGH Baden-Württemberg vom 29.7.2002 in NZV 2002, 582).
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