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   OVG Niedersachsen, 07.06.2010 - 12 ME 44/10   

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https://dejure.org/2010,2949
OVG Niedersachsen, 07.06.2010 - 12 ME 44/10 (https://dejure.org/2010,2949)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.06.2010 - 12 ME 44/10 (https://dejure.org/2010,2949)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. Juni 2010 - 12 ME 44/10 (https://dejure.org/2010,2949)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Beweisverwertungsverbot, Fahrtenbuch, Videomessung

  • openjur.de

    Beweiserhebungsverbot durch Abstandsmessungen festgestellter Verkehrsverstöße bei Fahrtenbuchanordnungen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 31a StVZO; § 80 Abs. 5 VwGO
    Verwertbarkeit einer Abstandsmessung im Zusammenhang mit der Anordnung des Führens eines Fahrtenbuchs; Existenz eines Verwertungsverbotes in der Straßenverkehrszulassungsordnung hinsichtlich der Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen ...

  • verkehrslexikon.de

    Kein Verwertungsverbot für Videoaufnahmen mit dem Gerät VKS 3.0

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVZO § 31a; VwGO § 80 Abs. 5
    Verwertbarkeit einer Abstandsmessung im Zusammenhang mit der Anordnung des Führens eines Fahrtenbuchs; Existenz eines Verwertungsverbotes in der Straßenverkehrszulassungsordnung hinsichtlich der Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Keine Fernwirkung der (verfassungswidrigen) Videomessung auf die Fahrtenbuchanordnung.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verwertbarkeit einer Abstandsmessung im Zusammenhang mit der Anordnung des Führens eines Fahrtenbuchs; Existenz eines Verwertungsverbotes in der Straßenverkehrszulassungsordnung hinsichtlich der Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 916
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Niedersachsen, 15.03.2010 - 12 ME 37/10

    Einstweiliger Rechtschutz gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis auf Grund des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.06.2010 - 12 ME 44/10
    Die vom Oberlandesgericht Oldenburg in dem vom Verwaltungsgericht zitierten Beschluss vom 27. November 2009 angeführten Gründe, wonach die Abstandsmessung mangels gesetzlicher Grundlage als unzulässiger Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung anzusehen sei und wegen der Schwere dieses Eingriffs im Ordnungswidrigkeitenverfahren einem Verwertungsverbot unterliege, lassen sich auf Verfahren, die wie hier ausschließlich der Gefahrenabwehr dienen, nicht ohne Weiteres übertragen (vgl. Beschl. d. Sen. v. 15.3.2010 - 12 ME 37/10 -, NJW 2010, 1621).

    Ebenso wie im Strafprozess- und Ordnungswidrigkeitenrecht kann ein solches Verbot nur unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls unter Abwägung der gegenläufigen Interessen angenommen werden, wobei in Verwaltungsverfahren, die der Gefahrenabwehr dienen wie etwa die Entziehung der Fahrerlaubnis oder hier die Anordnung einer Auflage zum Führen eines Fahrtenbuches, nicht ohne Weiteres dieselben Maßstäbe wie im repressiven Bereich des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts gelten (vgl. Beschl. d. Sen. v. 14.8.2008 - 12 ME 183/08 -, VD 2008, 242; v. 5.11.2009 - 12 ME 237/09 - v. 19.1.2010 - 12 PA 251/09 - v. 15.3.2010, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 16.12.2009 - 12 ME 234/09

    Verwertungsverbot für nicht richterlich angeordnete körperliche Untersuchungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.06.2010 - 12 ME 44/10
    Soweit verfahrensrechtliche Mängel bei der Abstandsmessung in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren zu Lasten des staatlichen Verfolgungsinteresses durchgeschlagen wären, kann deshalb Gleiches nicht für das nachfolgende Verfahren über die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage gelten (vgl. zum Ganzen grundlegend im Zusammenhang mit der Verwertung von unter Verstoß gegen den Richtervorbehalt nach § 81a StPO angeordneten Blutentnahmen im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren: Beschl. d. Sen. v. 16.12.2009 - 12 ME 234/09 -, zfs 2010, 114).
  • BVerwG, 21.10.1987 - 7 B 162.87

    Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuchs - Unmöglichkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.06.2010 - 12 ME 44/10
    Lehnt dieser erkennbar die Mitwirkung an der Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende, kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (BVerwG, Urt. v. 17.12.1982 - 7 C 3.80 -, VRS 64, 466; Beschl. v. 21.10.1987, - 7 B 162.87 -, VRS 74, 233; ebenso st. Rspr. d. Sen.).
  • OVG Niedersachsen, 08.07.2005 - 12 ME 185/05

    Anordnung; Fahrtenbuchauflage; Verkehrsverstoß; wesentlicher Verkehrsverstoß

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.06.2010 - 12 ME 44/10
    Ist der Verkehrsregelverstoß zumindest eine Ordnungswidrigkeit und führt er gemäß § 28 Abs. 3 Nr. 3 StVG zur Eintragung des Kraftfahrers in das Verkehrszentralregister mit wenigstens einem Punkt, so rechtfertigt diese vom Verordnungsgeber vorgenommene Bewertung der Ordnungswidrigkeit es, den Verkehrsregelverstoß generell als so wichtig einzustufen, dass auch ohne zusätzliche Umstände die Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches verhältnismäßig ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.5.1995 - 11 C 12.94 -, BVerwGE 98, 227; ebenso st. Rspr. d. Sen., vgl. nur Beschl. v. 8.7.2005 - 12 ME 185/05 -).
  • OLG Stuttgart, 29.01.2010 - 4 Ss 1525/09

    Überwachung des Sicherheitsabstandes auf Autobahnen in Baden-Württemberg:

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.06.2010 - 12 ME 44/10
    Der Senat kann dahingestellt sein lassen, ob der Verfahrensverstoß - sein Vorliegen unterstellt (vgl. demgegenüber OLG Hamm, Beschl. v. 22.12.2009 - 1 Ss OWi 960/09 -, DAR 2010, 212, sowie zum sog. Brückenabstandsmessverfahren VAMA: OLG Bamberg, Beschl. v. 16.11.2009 - 2 Ss OWi 1215/2009 u.a. -, NJW 2010, 100, und zum Abstandsmessverfahren ViBrAM-BAMAS: OLG Stuttgart, Beschl. v. 29.01.2010 - 4 Ss 1525/09 -, DAR 2010, 148) - unter den hier gegebenen Umständen im Sinne des Ordnungswidrigkeitenrechts als schwerwiegend anzusehen ist.
  • OVG Niedersachsen, 31.10.2006 - 12 LA 463/05

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches; Vereitelung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.06.2010 - 12 ME 44/10
    Der Behörde werden in diesen Fällen weitere Ermittlungsversuche, die über die Anhörung des Fahrzeughalters hinausgehen, grundsätzlich nicht zugemutet (st. Rspr. d. Sen., vgl. nur Beschl. v. 8.11.2004 - 12 LA 72/04 -, DAR 2005, 231 und v. 31.10.2006 - 12 LA 463/05 -, VerkMitt 2007, Nr. 6).
  • OLG Hamm, 22.12.2009 - 1 Ss OWi 960/09

    Beweiserhebungsverbot bei nicht anlassbezogener Geschwindigkeitsmessung mittels

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.06.2010 - 12 ME 44/10
    Der Senat kann dahingestellt sein lassen, ob der Verfahrensverstoß - sein Vorliegen unterstellt (vgl. demgegenüber OLG Hamm, Beschl. v. 22.12.2009 - 1 Ss OWi 960/09 -, DAR 2010, 212, sowie zum sog. Brückenabstandsmessverfahren VAMA: OLG Bamberg, Beschl. v. 16.11.2009 - 2 Ss OWi 1215/2009 u.a. -, NJW 2010, 100, und zum Abstandsmessverfahren ViBrAM-BAMAS: OLG Stuttgart, Beschl. v. 29.01.2010 - 4 Ss 1525/09 -, DAR 2010, 148) - unter den hier gegebenen Umständen im Sinne des Ordnungswidrigkeitenrechts als schwerwiegend anzusehen ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2005 - 8 A 1893/05

    Drei Jahre Fahrtenbuch-Führen bei Nichtfeststellung des Fzg-Führers nach

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.06.2010 - 12 ME 44/10
    Feststellungen zum Vorsatz oder zur Schuld des Fahrzeugführers können im Zusammenhang mit einer Fahrtenbuchauflage nicht getroffen werden, weil dies die Ermittlung des Fahrzeugführers voraussetzen würde (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 5.9.2005 - 8 A 1893/05 -, DAR 2005, 708).
  • OLG Bamberg, 16.11.2009 - 2 Ss OWi 1215/09

    Bußgeldverfahren wegen Abstandsunterschreitung auf der Autobahn: Verwertbarkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.06.2010 - 12 ME 44/10
    Der Senat kann dahingestellt sein lassen, ob der Verfahrensverstoß - sein Vorliegen unterstellt (vgl. demgegenüber OLG Hamm, Beschl. v. 22.12.2009 - 1 Ss OWi 960/09 -, DAR 2010, 212, sowie zum sog. Brückenabstandsmessverfahren VAMA: OLG Bamberg, Beschl. v. 16.11.2009 - 2 Ss OWi 1215/2009 u.a. -, NJW 2010, 100, und zum Abstandsmessverfahren ViBrAM-BAMAS: OLG Stuttgart, Beschl. v. 29.01.2010 - 4 Ss 1525/09 -, DAR 2010, 148) - unter den hier gegebenen Umständen im Sinne des Ordnungswidrigkeitenrechts als schwerwiegend anzusehen ist.
  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80

    Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.06.2010 - 12 ME 44/10
    Lehnt dieser erkennbar die Mitwirkung an der Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende, kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (BVerwG, Urt. v. 17.12.1982 - 7 C 3.80 -, VRS 64, 466; Beschl. v. 21.10.1987, - 7 B 162.87 -, VRS 74, 233; ebenso st. Rspr. d. Sen.).
  • OVG Niedersachsen, 15.10.2003 - 12 LA 416/03

    Feststellung eines einfachen Rotlichtverstoßes durch bloße Schätzung eines

  • BVerwG, 23.06.1989 - 7 B 90.89

    Fahrtenbuchauflage - Vernachlässigung von Aufsichtspflichten des Halters

  • OVG Niedersachsen, 14.08.2008 - 12 ME 183/08

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Blutprobeuntersuchung

  • OLG Oldenburg, 27.11.2009 - Ss Bs 186/09

    Videodauerüberwachung an Autobahnen

  • BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

  • OVG Niedersachsen, 08.11.2004 - 12 LA 72/04

    Erfordernis weiterer Ermittlungen zur Identität des Fahrers eines Fahrzeug, mit

  • OLG Düsseldorf, 04.05.2010 - 4 RBs 149/09

    Anforderungen an die Feststellungen bei einer Verurteilung wegen Überschreitung

  • VG Lüneburg, 03.12.2018 - 1 A 246/17

    Ermittlungsmaßnahmen; Mitwirkung; Zeugenfragebogen; Zugang

    Rspr. des Nds. OVG, etwa Urt. v. 23.1.2014 - 12 LB 19/13 -, juris Rn. 15, sowie Beschl. v. 1.2.2013 - 12 LA 122/12 -, juris Rn. 7; Beschl. v. 7.6.2010 - 12 ME 44/10 -, juris Rn. 5; Bay. VGH, Urt. v. 15.3.2010 - 11 B 08.2521 -, juris Rn. 30 m.w.N.).

    Der Behörde werden in diesen Fällen weitere Ermittlungsversuche, die über die Anhörung des Fahrzeughalters hinausgehen, grundsätzlich nicht zugemutet (std. Rspr. des Nds. OVG, vgl. etwa Urt. v. 23.1.2014 - 12 LB 19/13 -, juris Rn. 15; Beschl. v. 1.2.2013 - 12 LA 122/12 -, juris Rn. 7; Beschl. v. 7.6.2010 - 12 ME 44/10 -, juris Rn. 8 jeweils m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 12.8.2015 - 10 S 278/15 -, juris Rn. 8; Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, 2. Auflage 2017, StVZO § 31a Rn. 46 m.w.N.).

    Weitere Ermittlungsversuche, die über die (hier gescheiterte) Anhörung des Fahrzeughalters hinausgehen, wären bereits deshalb nicht erforderlich gewesen (vgl. std. Rspr. des Nds. OVG, vgl. etwa Urt. v. 23.1.2014 - 12 LB 19/13 -, juris Rn. 15; Beschl. v. 1.2.2013 - 12 LA 122/12 -, juris Rn. 7; Beschl. v. 7.6.2010 - 12 ME 44/10 -, juris Rn. 8 jeweils m.w.N.; Haus/Krumm/Quarch, a.a.O., StVZO § 31a Rn. 46 m.w.N.).

  • VG Lüneburg, 17.08.2023 - 1 A 188/22

    Anhörung; Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage; Zugang

    Lehnt dieser erkennbar die Mitwirkung an der Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab, ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende, kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (vgl. u.a. BVerwG, Urt. v. 17.12.1982 - 7 C 3.80 -, juris Rn. 7, Beschl. v. 21.10.1987 - 7 B 162.87 -, juris Rn. 5; Nds. OVG, Beschl. v. 14.1.2019 - 12 ME 170/18 -, juris Rn. 17, Beschl. v. 1.2.2013 - 12 LA 122/12 -, juris Rn. 7, Beschl. v. 7.6.2010 - 12 ME 44/10 -, juris Rn. 5).

    Ihr werden weitere Ermittlungsversuche, die über die Anhörung des Fahrzeughalters hinausgehen, grundsätzlich nicht zugemutet (Urt. d. erk. Kammer v. 21.8.2019 - 1 A 181/18 -, juris Rn. 17 f.; Nds. OVG, Beschl. v. 1.2.2013 - 12 LA 122/12 -, juris Rn. 7, Beschl. v. 7.6.2010 - 12 ME 44/10 -, juris Rn. 8, Beschl. v. 6.4.2010 - 12 ME 47/10 -, juris Rn. 5, jeweils m.w.N.).

    Weitere Ermittlungsversuche, die über die (hier gescheiterte) Anhörung des Fahrzeughalters hinausgehen, wären bereits deshalb nicht erforderlich gewesen (st. Rspr. des Nds. OVG, vgl. etwa Urt. v. 23.1.2014 - 12 LB 19/13 -, juris Rn. 15; Beschl. v. 1.2.2013 - 12 LA 122/12 -, juris Rn. 7; Beschl. v. 7.6.2010 - 12 ME 44/10 -, juris Rn. 8 jeweils m.w.N.) und drängten sich vorliegend auch deshalb nicht auf, weil lediglich eine Heckaufnahme vorlag.

  • OVG Niedersachsen, 23.01.2014 - 12 LB 19/13

    Verhältnismäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage bei Verhängen erst geraume Zeit nach

    Der Behörde werden in diesen Fällen weitere Ermittlungsversuche, die über die Anhörung des Fahrzeughalters hinausgehen, grundsätzlich nicht zugemutet (std. Rspr. d. Sen., vgl. z. B. Beschl. v. 7.6.2010 - 12 ME 44/10 -, DAR 2010, 407 und v. 1.3.2013 - 12 LA 122/12 -, DAR 2013, 405 jeweils m. w. N.).
  • VG Lüneburg, 03.12.2018 - 1 A 257/17

    Datensatzauszug; ein Punkt; Ermessen; Geschwindigkeitsüberschreitung;

    Lehnt dieser erkennbar die Mitwirkung an der Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab, ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende, kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 21.10.1987 - 7 B 162.87 -, juris Rn. 5; Urt. v. 17.12.1982 - 7 C 3.80 -, juris Rn. 7; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 15.5.2018 - 8 A 740/18 -, juris Rn. 35; Sächs. OVG, Beschl. v 8.12.2017 - 3 A 610/17 -, juris Rn. 16; OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 26.4.2017 - 4 LA 12/17 -, juris Rn. 6; ständige Rechtsprechung des Nds. OVG, etwa Beschl. v. 1.2.2013 - 12 LA 122/12 -, juris Rn. 7; Beschl. v. 7.6.2010 - 12 ME 44/10 -, juris Rn. 5; Bay. VGH, Urt. v. 15.3.2010 - 11 B 08.2521 -, juris Rn. 30 m.w.N.).

    Der Behörde werden in diesen Fällen weitere Ermittlungsversuche, die über die Anhörung des Fahrzeughalters hinausgehen, grundsätzlich nicht zugemutet (ständige Rechtsprechung des Nds. OVG, vgl. etwa Urt. v. 23.1.2014 - 12 LB 19/13 -, juris Rn. 15; Beschl. v. 1.2.2013 - 12 LA 122/12 -, juris Rn. 7; Beschl. v. 7.6.2010 - 12 ME 44/10 -, juris Rn. 8 jeweils m.w.N.; Haus/Krumm/Quarch, a.a.O., StVZO § 31a Rn. 46 m.w.N.).

  • VG Lüneburg, 17.10.2022 - 1 A 139/21

    Fahrtenbuchanordnung; Tarnname; Täuschung; unrichtige Angaben

    Lehnt dieser erkennbar die Mitwirkung an der Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab, ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende, kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (vgl. dazu u.a. BVerwG, Urt. v. 17.12.1982 - 7 C 3.80 -, juris Rn. 7, Beschl. v. 21.10.1987 - 7 B 162.87 -, juris Rn. 5; Nds. OVG, Beschl. v. 14.1.2019 - 12 ME 170/18 -, juris Rn. 17, Beschl. v. 1.2.2013 - 12 LA 122/12 -, juris Rn. 7, Beschl. v. 7.6.2010 - 12 ME 44/10 -, juris Rn. 5).

    Ihr werden weitere Ermittlungsversuche, die über die Anhörung des Fahrzeughalters hinausgehen, grundsätzlich nicht zugemutet (Kammerurt. v. 21.8.2019 - 1 A 181/18 -, juris Rn. 17 f.; Nds. OVG, Beschl. v. 1.2.2013 - 12 LA 122/12 -, juris Rn. 7, Beschl. v. 7.6.2010 - 12 ME 44/10 -, juris Rn. 8, Beschl. v. 6.4.2010 - 12 ME 47/10 -, juris Rn. 5, jeweils m.w.N.).

  • VGH Bayern, 09.01.2017 - 11 CS 16.2585

    Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage

    Es kann daher offen bleiben, ob sich für eine Messung, die mangels Rechtsgrundlage rechtswidrig ist und möglicherweise gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG verstößt, auch im Sicherheitsrecht ein Verwertungsverbot ergeben kann (vgl. hierzu verneinend NdsOVG, B.v. 7.6.2010 - 12 ME 44/10 - DVBl 2010, 916).
  • VG Lüneburg, 12.06.2019 - 1 B 16/19

    Fahrtenbuch; Fahrtenbuchanordnung; Geschwindigkeitsüberschreitung; Halter;

    Der Behörde werden in diesen Fällen weitere Ermittlungsversuche, die über die Anhörung des Fahrzeughalters hinausgehen, grundsätzlich nicht abverlangt (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 21.10.1987 - 7 B 162.87 -, juris Rn. 5, Urt. v. 17.12.1982 - 7 C 3.80 -, juris Rn. 7, Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 14.1.2019 - 12 ME 170/18 -, juris Rn. 16 f.; Beschl. v. 1.2.2013 - 12 LA 122/12 -, juris Rn. 7, Beschl. v. 7.6.2010 - 12 ME 44/10 -, juris Rn. 5).
  • VG Leipzig, 09.03.2012 - 1 K 231/10

    Anordnung einer Fahrtenbuchauflage von 8 Monaten bei Unmöglichkeit der

    Demgegenüber bedeutet die Fahrtenbuchauflage für den Halter eine bloße Unannehmlichkeit, in dem er selbst bzw. durch andere Eintragungen vornehmen lassen muss, die lediglich wenige Minuten in Anspruch nehmen (vgl. NdsOVG, Beschl. 7.6.2010, DVBl. 2010, 916 [917]).
  • VG Lüneburg, 16.10.2019 - 1 A 43/18

    Fahrtenbuchauflage; Frist

    Der Behörde werden in diesen Fällen weitere Ermittlungsversuche, die über die Anhörung des Fahrzeughalters hinausgehen, grundsätzlich nicht abverlangt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.10.1987 - 7 B 162.87 -, juris Rn. 5, Urt. v. 17.12.1982 - 7 C 3.80 -, juris Rn. 7; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 14.1.2019 - 12 ME 170/18 -, juris Rn. 16 f., Beschl. v. 1.2.2013 - 12 LA 122/12 -, juris Rn. 7, Beschl. v. 7.6.2010 - 12 ME 44/10 -, juris Rn. 5).
  • VG Berlin, 25.01.2012 - 11 K 441.11

    Rechtsschutz gegen Anordnung einer Fahrtenbuchauflage

    Auch das Beweisverwertungsverbot aus dem Strafverfahren findet in gleicher Weise im Fahrtenbuchrecht keine Anwendung (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. Juni 2010 - 12 ME 44/10 - DAR 2010, 407, 408 m. w. N.).
  • VG Lüneburg, 21.08.2019 - 1 A 181/18

    Fahrtenbuch; Fahrtenbuchanordnung; Heckaufnahme; standardisiertes Messverfahren;

  • VG Lüneburg, 21.08.2019 - 1 A 57/18

    Fahrenbuchauflage; Fahrtenbuch; Frontfoto; Heckaufnahme; Heckfoto;

  • VG Stade, 28.01.2013 - 1 A 464/10

    Möglichkeit der Aufgabe zur Führung eines Fahrtenbuchs für die Dauer von 15

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