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   OVG Niedersachsen, 22.02.2005 - 12 ME 519/04   

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https://dejure.org/2005,23874
OVG Niedersachsen, 22.02.2005 - 12 ME 519/04 (https://dejure.org/2005,23874)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.02.2005 - 12 ME 519/04 (https://dejure.org/2005,23874)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. Februar 2005 - 12 ME 519/04 (https://dejure.org/2005,23874)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Keine Hinweispflicht auf die Möglichkeit der Fahrtenbuchauflagenanordnung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchanordnung; Notwendigkeit einer vorherigen Hinweispflicht über die Möglichkeit einer Fahrtenbuchanordnung

  • verkehrslexikon.de

    Keine Hinweispflicht im Bußgeldverfahren auf die Möglichkeit der Fahrtenbuchauflagenanordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchanordnung; Notwendigkeit einer vorherigen Hinweispflicht über die Möglichkeit einer Fahrtenbuchanordnung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2016 - 1 N 80.14

    Fahrtenbuchauflage; sechs Monate; Geschwindigkeitsbeschränkung aus

    Mit dieser Argumentation wird die Möglichkeit einer Rechtspflicht der Bußgeldbehörde, auf eine etwaige Fahrtenbuchanordnung hinzuweisen, nicht ansatzweise aufgezeigt (eine Rechtspflicht verneinend auch: OVG Lüneburg, Beschluss vom 22. Februar 2005 - 12 ME 519/04 - juris Rn. 3 f.; Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Auflage 2015, StVZO § 31a Rn. 2).

    Das Verwaltungsgericht hat auch Recht damit, dass beide Verfahren nach dem Gesetz getrennt sind (ebenso OVG Lüneburg, Beschluss vom 22. Februar 2005 - 12 ME 519/04 - juris Rn. 4).

  • OVG Sachsen, 03.07.2013 - 3 B 349/13

    Zumutbare Nachforschungen der Ordnungsbehörde bei Firmenfahrzeug, mit dem

    10 Auch einer vorherigen Androhung oder eines Hinweises auf die bei Unaufklärbarkeit des Verkehrsverstoßes bestehende Möglichkeit der Anordnung eines Fahrtenbuchs bedurfte es, anders als in den vom Gesetz hierfür ausdrücklich vorgesehenen Fällen (vgl. etwa § 55 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG), vorliegend nicht (NdsOVG, Beschl. v. 22. Februar 2005 - 12 ME 519/04 -, juris Rn. 3; Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl. 2013, § 31a StVZO Rn. 2).
  • VG Oldenburg, 14.03.2005 - 7 B 770/05

    Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuches bei Nichtermittelbarkeit des

    Während das Ordnungswidrigkeitenverfahren der Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten dient, zielt die Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuches auf die Abwendung von Gefahren für die Sicherheit und Ordnung des öffentlichen Straßenverkehrs (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 22. Februar 2005 - 12 ME 519/04 -).
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