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   OVG Niedersachsen, 15.11.2002 - 12 ME 700/02   

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https://dejure.org/2002,7951
OVG Niedersachsen, 15.11.2002 - 12 ME 700/02 (https://dejure.org/2002,7951)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.11.2002 - 12 ME 700/02 (https://dejure.org/2002,7951)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. November 2002 - 12 ME 700/02 (https://dejure.org/2002,7951)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Fahrerlaubnisentziehung wegen gelegentlichen Cannabiskonsums in jugendlichem Alter

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 11 Abs 8 FeV; § 14 Abs 1 S 4 FeV; § 46 Abs 1 FeV; § 3 Abs 1 StVG
    Alter; Anordnung; Beibringung; Cannabis; Cannabiskonsum; Drogen; Eignung; Eignungsmangel; Entziehung; Fahreignung; Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnisentziehung; gelegentliche Einnahme; Haschisch; Jugendlicher; jugendliches Alter; Konsum; Kraftfahreignung; Lebensalter; Mangel; ...

  • archive.org

    Drogen - Das jugendliche Alter stellt eine weitere Tatsache im Sinne des § 14 Abs.1 Satz 4 zur Anordnung einer MPU dar.

  • blutalkohol PDF, S. 203
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Cannabiskonsum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Gelegentlicher Cannabiskonsum - Fahrtauglichkeit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Niedersachsen, 16.09.1997 - 12 L 3580/97

    Darlegungserfordernis bei Zulassung der Berufung; Berufungszulassung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2002 - 12 ME 700/02
    An die Darlegung sind nicht geringe Anforderungen zu stellen (vgl. Senat, Beschl. v. 16.9.1997 - 12 L 3580/97 -, NdsVBl. 1987, 282 und st. Rspr.).
  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2002 - 12 ME 700/02
    In seinem Beschluss vom 20. Juni 2002 - 1 BvR 2062/96 - (NJW 2002, 2378, 2379) hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt, dass das jugendliche Alter eines Drogenkonsumenten weitere Zweifel an seiner Tauglichkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen begründet.
  • BVerfG, 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer türkischen Asylbewerberin

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2002 - 12 ME 700/02
    Insgesamt ist aber bei dem Darlegungserfordernis zu beachten, dass es nicht in einer Weise ausgelegt und angewendet wird, welche die Beschreitung des Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 21.1.2000 - 2 BvR 2125/97 -, DVBl. 2000, 407).
  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2002 - 12 ME 700/02
    Bei der Entscheidung über die Anordnung der Beibringung eines Gutachtens handelt es sich nicht um eine Ermessensentscheidung, sondern um ein Tätigwerden der Behörde im Rahmen einer Ermächtigung, eine bestimmte Entscheidung zu treffen, zu der sie dann, wenn die rechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind, auch zugleich verpflichtet ist (st. Rspr. d. Sen.; vgl. Atzler, "Ermessen" bei der Erteilung und Entziehung der Fahrerlaubnis, Nds.VBl. 1995, 73 ff.; vgl. auch BVerfG, B.v. 24.6.1993 - 1 BvR 689/92 -, DVBl. 1993, 995).
  • VGH Bayern, 13.05.2005 - 11 CS 05.77
    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht habe am 15. November 2002 (DAR 2003, 45) ebenfalls ausgesprochen, dass das jugendliche Alter von Cannabiskonsumenten eine "weitere Tatsache" im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 4 FeV darstelle, die bei gelegentlicher Einnahme dieses Betäubungsmittels die Anforderung eines Eignungsgutachtens rechtfertige.

    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat in dem vom Antragsgegner angezogenen Beschluss vom 15. November 2002 (a.a.O.) die nach § 14 Abs. 1 Satz 4 FeV erforderlichen "weiteren Tatsachen" im Übrigen ebenfalls nicht ausschließlich im jugendlichen Alter des Betroffenen gesehen, sondern ausdrücklich festgehalten, eine Verminderung der körperlich-geistigen Leistungsfähigkeit könne bei ihm deshalb nicht ausgeschlossen werden, weil er bereits seit dem sechzehnten Lebensjahr Cannabis konsumiert habe.

  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.2021 - 13 S 2350/21

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, erstmaliger Verstoß, Trennungsbot

    Nicht zu folgen vermag der Senat daher der Ansicht des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschluss vom 15.11.2002 - 12 ME 700/02 - juris Rn. 9), wonach es sich bei der Entscheidung über die Anordnung der Beibringung eines Gutachtens auf der Grundlage von § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV nicht um eine Ermessensentscheidung handele, sondern es um ein Tätigwerden der Behörde im Rahmen einer Ermächtigung gehe, eine bestimmte Entscheidung zu treffen, zu der sie dann, wenn die rechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind, auch zugleich verpflichtet sein soll (ähnlich Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl., FeV § 14 Rn. 20).
  • OVG Niedersachsen, 06.12.2013 - 12 LA 287/12

    Aufforderung von Jugendlichen zur Beibringung eines ärztlichen Gutachtens bei

    Der Senat verkennt dabei nicht, dass es in der Vergangenheit Fälle gegeben hat, in denen er bei (gelegentlichem) Cannabiskonsum und der "Zusatztatsache" des jugendlichen Alters des Drogenkonsumenten eine Aufforderung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens für gerechtfertigt gehalten hat (Beschl. v. 30.3.2004 - 12 ME 90/04 -, Blutalkohol 41, 563, juris, u. v. 15.11.2002 - 12 ME 700/02 -, Blutalkohol 40, 171, juris; vgl. dazu andererseits auch Bay. VGH, Beschl. v. 13.5.2005 - 11 CS 05.77 -, juris; VG Oldenburg, Beschl. v. 5.8.2008 - 7 B 2074/08 -, ZfSch 2008, 597, juris; s. auch VG Augsburg, Urt. v. 6.10.2005 - Au 3 S 05.949 -, juris; Zwerger, DAR 2005, 431, 436; Berr/Krause/Sachs, Drogen im Straßenverkehr, 2007, Rdn. 1105; Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl., § 14 FeV Rdn. 18).
  • OVG Niedersachsen, 30.03.2004 - 12 ME 90/04

    Voraussetzungen einer Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen

    In diese Richtung gehend hat der Senat etwa das jugendliche Alter eines Drogenkonsumenten als weitere Eignungszweifel begründende Tatsache im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 4 FeV anerkannt (Beschl. v. 15.11.2002 - 12 ME 700/02 -, zfs 2003, 322 f. = VkBL 2002, 847 unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschl. v. 20.6.2002, a.a.O., 2379 und eine mögliche chronische Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit).
  • VG Oldenburg, 17.02.2004 - 7 B 454/04

    Auswirkungen des Cannabiskonsums auf die Fahreignung

    Nur dann führt dieser Betäubungsmittelkonsum zu einer Beeinträchtigung der für die Verkehrssicherheit bedeutsamen Fähigkeiten (vgl. auch bereits VG Oldenburg, Beschluss vom 18. September 2002 - 7 B 3625/02 - ; offen: OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. November 2002 - 12 ME 700/02 - ).
  • VG Mainz, 18.08.2010 - 3 K 219/10

    Fahrerlaubniserteilung; gleichzeitiger Alkohol- und Cannabiskonsum;

    Ein gelegentlicher Konsum von Cannabis schon im jugendlichen Alter stellt demnach einen Anhaltspunkt dar, der auf das ständige Vorhandensein fahreignungsrelevanter körperlich-geistiger Leistungsdefizite schließen lässt (so auch NdsOVG, DAR 2003, 45).
  • OVG Niedersachsen, 11.07.2003 - 12 ME 250/03

    Cannabis; Gutachten; Nichtbeibringung; regelmäßiger Konsum

    Im Weiteren reicht es aus, dass die Antragsgegnerin ihre Anordnung auf Grund einer zutreffenden Tatsachenbasis getroffen hat (vgl. hierzu allgemein den Beschluss des erkennenden Senats vom 5.11.2002 - 12 ME 700/02 - , Zfs 2003, 322 f.).
  • VG Augsburg, 15.10.2008 - Au 3 S 08.1381

    Entzug der Fahrerlaubnis; Aushändigung eines Führerscheins; Cannabishandel; vier

    Eine solche - auch außerhalb der Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV, die nicht abschließend ist - verkehrsrelevante Zusatztatsache ist das jugendliche Alter des Konsumenten (NdsOVG vom 15.11.2002, DAR 2003, 45).
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