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   OVG Niedersachsen, 08.03.2006 - 12 ME 8/06   

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https://dejure.org/2006,16114
OVG Niedersachsen, 08.03.2006 - 12 ME 8/06 (https://dejure.org/2006,16114)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.03.2006 - 12 ME 8/06 (https://dejure.org/2006,16114)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. März 2006 - 12 ME 8/06 (https://dejure.org/2006,16114)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Fahrerlaubnis; ärztliches Gutachten; Anforderungen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 11 Abs. 2 FeV; § 11 Abs. 6 S. 4 FeV; § 11 Abs. 8 FeV
    Anforderungen an die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens zur Abklärung von Fahreignungszweifeln; Folgen der Erstellung eines Gutachtens ohne Kenntnis der Fahrerlaubnisakte; Substanzielle Erkenntnisse zur Frage der Fahreignung

  • archive.org
  • Judicialis

    FeV § 11 Abs. 5; ; FeV § 11 Abs. 6; ; FeV § 11 Abs. 8

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens zur Abklärung von Fahreignungszweifeln; Folgen der Erstellung eines Gutachtens ohne Kenntnis der Fahrerlaubnisakte; Substanzielle Erkenntnisse zur Frage der Fahreignung

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 07.09.2005 - 5 B 46.05

    Bestimmung der Anforderungen an das Bekenntnis zum deutschen Volkstum oder die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.03.2006 - 12 ME 8/06
    Seinen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes hat das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 12. August 2005 (5 B 46/05) abgelehnt (vgl. dazu den Beschluss des Senats vom 15.9.2005 - 12 PA 409/05 - und weiterhin zum Hauptsacheverfahren Beschluss des Senats vom 14.12.2005 - 12 PA 475/05 -).
  • VG Braunschweig, 23.02.2007 - 6 B 413/06

    Ablehnung; Amtsarzt; Antrag; Deutsches Reich; Entziehung; Fahreignung;

    Insbesondere ist nicht nachgewiesen, dass der Arzt über eine verkehrsmedizinische Qualifikation verfügt (vgl. § 11 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 i. V. m. § 65 FeV), und nicht ersichtlich, dass er die Anlasstatsachen für die Gutachtenanordnung des Antragsgegners sowie dessen Fahrerlaubnisakte berücksichtigt hat (vgl. § 11 Abs. 5 und 6 FeV i. V. m. Anlage 15 zur FeV; s. dazu Nds. OVG, Beschl. vom 08.03.2006 - 12 ME 8/06 - VG Braunschweig, Urt. vom 07.09.2005 - 6 A 375/04 -).
  • OVG Saarland, 14.05.2008 - 1 B 191/08

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei einmaligem Konsum so genannter harter Drogen

    Dieser Wert ist zusätzlich um den halben Auffangwert für die nicht selbständig erteilte, sondern mit der Klasse C1 verbundene Klasse E zu erhöhen vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 08.03.2006 - 12 ME 8/06 -, zitiert nach Juris.
  • VG Freiburg, 20.11.2007 - 1 K 1910/07

    Fahreignung bei Schizophrenie

    Es erging insbesondere auf die behördlich formulierte Fragestellung hin (vgl. Anschreiben des Landratsamts an den Gutachter vom 5.6.2007) sowie in Kenntnis der bisherigen Vorgänge, wie sie in der dem Gutachter vorliegenden Fahrerlaubnisakte des Antragstellers enthalten sind (vgl. zu diesen zwingenden Voraussetzungen auch Nds. OVG, Beschl. v. 8.3.2006 - 12 ME 8/06 - Juris sowie Nr. 1. lit. a) bis e) der in FeV-Anlage 15 niedergelegten Grundsätze).
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