Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 24.06.2011 - 12 ME 96/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Mehrfachtäter-Punktsystem
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 StVG; § 4 Abs. 10 StVG; § 46 FeV
Entziehung der Fahrerlaubnis ist mit Erreichen von 18 oder mehr Punkten im Verkehrszentralregister erlaubt; Zulässigkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis mit Erreichen von 18 oder mehr Punkten im Verkehrszentralregister - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entziehung der Fahrerlaubnis ist mit Erreichen von 18 oder mehr Punkten im Verkehrszentralregister erlaubt; Zulässigkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis mit Erreichen von 18 oder mehr Punkten im Verkehrszentralregister
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Lappen weg bei 18 Punkten
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Mit 18 Punkten ist der Lappen weg - da hilft auch kein Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz!
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Entziehung der Fahrerlaubnis ist mit Erreichen von 18 oder mehr Punkten im Verkehrszentralregister erlaubt; Zulässigkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis mit Erreichen von 18 oder mehr Punkten im Verkehrszentralregister
Verfahrensgang
- VG Hannover, 08.04.2011 - 9 B 1164/11
- OVG Niedersachsen, 24.06.2011 - 12 ME 96/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Baden-Württemberg, 07.12.2010 - 10 S 2053/10
Entziehung der Fahrerlaubnis - unwiderlegliche Vermutung der Fahrungeeignetheit - …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.06.2011 - 12 ME 96/11
Der von ihm in Bezug genommene Beschluss des VGH Baden-Württemberg (vom 7.12.2010 - 10 S 2053/10 -, DAR 2011, 166) führt zu keiner anderen Sichtweise. - BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 3.07
Mehrfachtäter-Punktsystem; Punktesystem; Tattagprinzip; Rechtskraftprinzip; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.06.2011 - 12 ME 96/11
Das Verwaltungsgericht hat zu Recht festgestellt, dass die Berechnung des Punktestands des Antragstellers (mit 18 Punkten) im Verkehrszentralregister der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum sogenannten Tattagprinzip entspricht (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.9.2008 - 3 C 3.07 -, DAR 2009, 46;… Urt. vom selben Tage - 3 C 21.07 -, DAR 2009, 102; vgl. auch Bay.VGH, Beschl. v. 3.5.2010 - 11 CS 09.3149 -, DAR 2010, 538; OVG Sachsen, Beschl. v. 25.6.2010 - 3 B 65/10 -, DAR 2010, 534; ebenso st. Rspr. d. Sen.) und deshalb nicht zu beanstanden ist. - OVG Sachsen, 25.06.2010 - 3 B 65/10
Rechtskraft- und Tattagsprinzip
Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.06.2011 - 12 ME 96/11
Das Verwaltungsgericht hat zu Recht festgestellt, dass die Berechnung des Punktestands des Antragstellers (mit 18 Punkten) im Verkehrszentralregister der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum sogenannten Tattagprinzip entspricht (…vgl. BVerwG, Urt. v. 25.9.2008 - 3 C 3.07 -, DAR 2009, 46;… Urt. vom selben Tage - 3 C 21.07 -, DAR 2009, 102; vgl. auch Bay.VGH, Beschl. v. 3.5.2010 - 11 CS 09.3149 -, DAR 2010, 538; OVG Sachsen, Beschl. v. 25.6.2010 - 3 B 65/10 -, DAR 2010, 534; ebenso st. Rspr. d. Sen.) und deshalb nicht zu beanstanden ist. - VGH Bayern, 03.05.2010 - 11 CS 09.3149
Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt bei Entziehungen der Fahrerlaubnis nach § 4 …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.06.2011 - 12 ME 96/11
Das Verwaltungsgericht hat zu Recht festgestellt, dass die Berechnung des Punktestands des Antragstellers (mit 18 Punkten) im Verkehrszentralregister der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum sogenannten Tattagprinzip entspricht (…vgl. BVerwG, Urt. v. 25.9.2008 - 3 C 3.07 -, DAR 2009, 46;… Urt. vom selben Tage - 3 C 21.07 -, DAR 2009, 102; vgl. auch Bay.VGH, Beschl. v. 3.5.2010 - 11 CS 09.3149 -, DAR 2010, 538; OVG Sachsen, Beschl. v. 25.6.2010 - 3 B 65/10 -, DAR 2010, 534; ebenso st. Rspr. d. Sen.) und deshalb nicht zu beanstanden ist.
- VG München, 17.10.2011 - M 1 S 11.4258
Einstweiliger Rechtsschutz; Prozesskostenhilfe; Entziehung der Fahrerlaubnis …
Für die Wiederherstellung der Fahreignung und die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis werden unter diesen Umständen in § 4 Abs. 10 StVG besondere Anforderungen - unter anderem in der Regel die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung - gestellt, die hier nicht gegeben sind (vgl. OVG Lüneburg vom 24.6.2011, Az. 12 ME 96/11).