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   OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2017 - 12 N 11.16   

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https://dejure.org/2017,6750
OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2017 - 12 N 11.16 (https://dejure.org/2017,6750)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13.03.2017 - 12 N 11.16 (https://dejure.org/2017,6750)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. März 2017 - 12 N 11.16 (https://dejure.org/2017,6750)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 124 Abs 2 Nr 3 VwGO, § 8 KAG BB
    Kommunalaufsichtsrechtliche Beanstandung einer Straßenausbaubeitragssatzung, Grenzen der Festsetzung von Anlieger- und Gemeindeanteil; Durchführung eines Berufungsverfahrens wegen grundsätzlicher Bedeutung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 2 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 3 VwGO, § 8 KAG BB
    Antrag auf Zulassung der BerufungKommunalaufsichtsrechtliche Beanstandung einer StraßenausbaubeitragssatzungGrenzen der Festsetzung von Anlieger- und Gemeindeanteil, Anliegerstraßen, Hauptverkehrsstraßen

  • verkehrslexikon.de

    Grenzen der Festsetzung von Anlieger- und Gemeindeanteil bei Anliegerstraßen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.05.2013 - 4 BN 28.13

    Dispositionsbefugnis der Behörde bei gesetzlicher Präklusion im Planungsrecht; zu

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2017 - 12 N 11.16
    Die aufgeworfene Fragen lässt sich im Übrigen nach der Argumentation des Verwaltungsgerichts (vgl. auch Driehaus, a.a.O.), die die Zulassungsbegründung den vorstehenden Ausführungen entsprechend nicht hinreichend in Zweifel gezogenen hat, mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2013 - 4 BN 28.13 - juris Rn. 4) beantworten ohne dass es der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2016 - 12 N 67.15

    Beiträge zum Versorgungswerk der Rechtsanwälte - Berücksichtigung berufsfremder

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2017 - 12 N 11.16
    Zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache ist es erforderlich, dass eine bisher weder höchstrichterlich noch obergerichtlich beantwortete konkrete und zugleich entscheidungserhebliche Rechts- oder Tatsachenfrage aufgeworfen und erläutert wird, warum sie im Interesse der Rechtseinheit oder der Rechtsfortbildung der fallübergreifenden Klärung in einem Berufungsverfahren bedarf (st. Rspr. des Senats, vgl. u.a. Beschluss vom 25. August 2016 - OVG 12 N 67.15 - BA S. 4).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.05.2015 - 9 S 8.14

    Straßenbaubeitrag; Eilverfahren; Gemeindeanteil; Anliegeranteil; Antragsbefugnis;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2017 - 12 N 11.16
    Daran anknüpfend hat es seine von der Klägerin angegriffene Auffassung zur Höhe des Gemeinde- bzw. Anliegeranteils im Einklang mit obergerichtlicher Rechtsprechung und Literatur im Kern damit begründet, dass Anliegerstraßen überwiegend der Erschließung der angrenzenden und durch private Zuwege mit ihnen verbundenen Grundstücke dienten, also Straßen seien, auf denen der Ziel- und Quellverkehr der angrenzenden Grundstücke überwiege, so dass der Vorteil der Allgemeinheit für die Fahrbahnen zwangsläufig unter 50 % liegen müsse (vgl. OVG Weimar, Beschluss vom 23. Februar 2010 - 4 ZKO 781.09 - juris Rn. 9; OVG Magdeburg, Beschluss vom 8. Dezember 2009 - 4 L 159.09 - juris Rn. 6 f.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 6. Juni 2001 - 9 LA 907.01 - juris Rn. 13 f.; Driehaus, KAC-, Stand: März 2016 § 8 Rn 371 offen gelassen OVG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 22. Mai 2015 - OVG 9 S 8.14 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2017 - 12 N 11.16
    Der Hinweis, diese Frage, "im Eilverfahren als offen behandelt", sei "obergerichtlich zu beantworten und damit eine einheitliche Rechtsprechung und Anwendung zu bilden", genügt den Anforderungen einer substantiierten Darlegung nicht und geht über die unzureichende bloße Erklärung, die Entscheidung über die Frage sei von grundsätzlicher Bedeutung (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 -, BVerwGE 13, 90 ff.), nicht hinaus.
  • VG Cottbus, 03.07.2020 - 2 K 1185/15
    Dementsprechend sehen auch nach den Angaben in der Literatur alle in jüngerer Zeit verfassten Mustersatzungen einen deutlich 50 % übersteigenden Anliegeranteil bei Anliegerstraßen vor (vgl. Driehaus in ders., KAG Kommentar, Stand: März 2020, § 8 Rn. 371; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. März 2017 - OVG 12 N 11.16 - juris Rn. 5).
  • VG Cottbus, 16.11.2017 - 3 K 29/14

    Klage wegen Straßenbaubeitrag mit der Frage eines vorteilgerechten Beitragssatzes

    Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte die zitierte Entscheidung in seinem Beschluss vom 13. März 2017 (OVG 12 N 11.16 ).
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