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   OVG Berlin-Brandenburg, 29.08.2016 - 12 N 20.15   

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https://dejure.org/2016,27070
OVG Berlin-Brandenburg, 29.08.2016 - 12 N 20.15 (https://dejure.org/2016,27070)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29.08.2016 - 12 N 20.15 (https://dejure.org/2016,27070)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29. August 2016 - 12 N 20.15 (https://dejure.org/2016,27070)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Zum Anspruch eines als eingetragener Verein organisierten Verbands auf Herausgabe ungeschwärzter Informationen über einen Vorschlag der Europäischen Kommission zur Änderung der CO2-Grenzwerte für neue Personenkraftwagen - Berufung auf eigene Betriebs- oder ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 9 Abs 1 S 1 Nr 3 UIG
    Zulassungsantrag; Umweltinformation; Neubestimmung des zulässigen Schadstoffausstoßes von Fahrzeugen; Verband; eingetragener Verein; kein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb; Wettbewerb; Konkurrenz; Teilnahme am Wirtschaftsverkehr; Interessenvertretung; Industriezweig; ...

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.02.2015 - 12 B 13.12

    Informationszugang; Umweltinformationen; Umwandlung von Wald-flächen; Ausgleichs-

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.08.2016 - 12 N 20.15
    Insoweit können auch Stellen, die Träger von Hoheitsgewalt und selbst nicht grundrechtsberechtigt sind, insbesondere Stellen der öffentlichen Verwaltung, ein anzuerkennendes berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung ihrer wirtschaftlichen Daten haben, wenn sie nicht im hoheitlichen Bereich tätig werden, sondern in gleicher Weise wie Private am Wirtschaftsverkehr teilnehmen (vgl. Senatsurteile vom 28. Januar 2015 - OVG 12 B 13.13 - juris Rn. 108 und vom 12. Februar 2015 - OVG 12 B 13.12 - juris Rn. 37).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2015 - 12 B 13.13

    Umweltinformationen; Informationsantrag vor Klageerhebung; Prozessvoraussetzung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.08.2016 - 12 N 20.15
    Insoweit können auch Stellen, die Träger von Hoheitsgewalt und selbst nicht grundrechtsberechtigt sind, insbesondere Stellen der öffentlichen Verwaltung, ein anzuerkennendes berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung ihrer wirtschaftlichen Daten haben, wenn sie nicht im hoheitlichen Bereich tätig werden, sondern in gleicher Weise wie Private am Wirtschaftsverkehr teilnehmen (vgl. Senatsurteile vom 28. Januar 2015 - OVG 12 B 13.13 - juris Rn. 108 und vom 12. Februar 2015 - OVG 12 B 13.12 - juris Rn. 37).
  • BGH, 25.06.1992 - I ZR 60/91

    Erdgassteuer - Wettbewerbsförderungsabsicht; Meinungsfreiheit

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.08.2016 - 12 N 20.15
    Das hat allerdings auch das Verwaltungsgericht nicht verkannt, indem es auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Wettbewerbssachen verwiesen hat (BGH, Urteil vom 25. Juni 1992 - I ZR 60/91 - GRUR 1992, 707, juris Rn. 22 ff.), wonach eine dem Satzungszweck entsprechende Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen der Verbandsmitglieder für eine tatsächliche Vermutung spricht, zugunsten des Wettbewerbs der Verbandsmitglieder zu handeln und etwa eine politisch motivierte Anzeigenkampagne zugleich oder sogar vorrangig den wettbewerblichen Interessen der Verbandsmitglieder dienen kann (vgl. Urteilsabdruck S. 10, 3. Absatz).
  • BGH, 13.02.1992 - I ZR 79/90

    Beitragsrechnung - Irreführung/sonst; Verbandsausstattung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.08.2016 - 12 N 20.15
    Bei einer Verbandstätigkeit mag dies in Betracht zu ziehen sein, soweit die Interessenwahrnehmung der Förderung auch der gebündelten Wettbewerbsinteressen der Branche dient und dies keinen völlig untergeordneten Aspekt der Betätigung darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 13. Februar 1992 - I ZR 79/90 - GRUR 1992, 1127, juris Rn. 21).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.2017 - 10 S 436/15

    Zugang zu Umweltinformationen - hier: Unterlagen im Zusammenhang mit den

    Das "berechtigte Interesse" des Unternehmens an der Nichtverbreitung der begehrten Information setzt voraus, dass die Offenlegung der Information geeignet ist, exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen den Marktkonkurrenten zugänglich zu machen und so die Wettbewerbsposition des Unternehmens nachteilig zu beeinflussen (BVerwG, Urteile vom 23.02.2017 a. a. O. Rn. 64, 90 und vom 24.09.2009 a. a. O. Rn. 50; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.08.2016 - OVG 12 N 20/15 - BeckRS 2016, 51156 Rn. 6; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.05.2011 - 8 B 1729/10 - NVwZ-RR 2011, 855, 857; VG Berlin, Urteil vom 05.11.2012 - 2 K 167/11 - LKV 2013, 279, 283).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.2017 - 10 S 413/15

    Darlegungspflichten bei beabsichtigter Stattgabe eines Antrages auf

    Das "berechtigte Interesse" des Unternehmens an der Nichtverbreitung der begehrten Information setzt voraus, dass die Offenlegung der Information geeignet ist, exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen den Marktkonkurrenten zugänglich zu machen und so die Wettbewerbsposition des Unternehmens nachteilig zu beeinflussen (BVerwG, Urteil vom 24.09.2009 a. a. O. Rn. 50; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.08.2016 - OVG 12 N 20/15 - BeckRS 2016, 51156 Rn. 6; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.05.2011 - 8 B 1729/10 - NVwZ-RR 2011, 855, 857; VG Berlin, Urteil vom 05.11.2012 - 2 K 167/11 - LKV 2013, 279, 283).
  • VG Schleswig, 20.04.2018 - 6 A 48/16

    Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen das Kraftfahrtbundesamt wegen Akteneinsicht

    Ein Interesse an der Nichtverbreitung ist dann anzuerkennen, wenn die Offenlegung der Information geeignet ist, exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen den Konkurrenten zugänglich zu machen und so die Wettbewerbsposition des Unternehmens nachteilig zu beeinflussen (vgl. BVerwG, Urteil v. 23. Februar 2017 - 7 C 31/15 -, juris, Rn. 64; BVerwG, Urteil v. 24. September 2009 - 7 C 2/09 -, juris, Rn. 50; OVG A-Stadt-Brandenburg, Beschluss v. 29.8.2016 - OVG 12 N 20/15 -, juris, Rn. 6; VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 21. März 2017 - 10 S 413/15 -, juris, Rn. 51).
  • VG Berlin, 19.12.2017 - 2 K 236.16

    Zugang zu Umweltinformationen; strafrechtliches Ermittlungsverfahren als

    Danach dürfen Umweltinformationen, die private Dritte einer informationspflichtigen Stelle übermittelt haben, ohne rechtlich dazu verpflichtet zu sein oder rechtlich verpflichtet werden zu können, und deren Offenbarung nachteilige Auswirkungen auf die Interessen der Dritten hätte, ohne deren Einwilligung anderen nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, das öffentliche Interesse an einer Bekanntgabe überwiegt (vgl. VG Berlin, Urteil vom 18. Februar 2015 - VG 2 K 48.14 - juris Rdn. 40 f., OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. August 2016 - OVG 12 N 20.15 - juris Rdn. 12).
  • VG Schleswig, 25.04.2019 - 6 A 222/16

    Streitigkeiten nach dem Umweltinformationsgesetz

    Ein Interesse an der Nichtverbreitung ist dann anzuerkennen, wenn die Offenlegung der Information geeignet ist, exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen den Konkurrenten zugänglich zu machen und so die Wettbewerbsposition des Unternehmens nachteilig zu beeinflussen (vgl. BVerwG, Urteil v. 23. Februar 2017 - 7 C 31/15 -, juris, Rn. 64; BVerwG, Urteil v. 24. September 2009 - 7 C 2/09 -, juris, Rn. 50; OVG A-Stadt-Brandenburg, Beschluss v. 29.8.2016 - OVG 12 N 20/15 -, juris, Rn. 6; VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 21. März 2017 - 10 S 413/15 -, juris, Rn. 51).
  • VG Berlin, 30.11.2017 - 2 K 288.16

    Zugang zu Umweltinformationen des Bundesministeriums im Zusammenhang mit dem

    Danach dürfen Umweltinformationen, die private Dritte einer informationspflichtigen Stelle übermittelt haben, ohne rechtlich dazu verpflichtet zu sein oder rechtlich verpflichtet werden zu können, und deren Offenbarung nachteilige Auswirkungen auf die Interessen der Dritten hätte, ohne deren Einwilligung anderen nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, das öffentliche Interesse an einer Bekanntgabe überwiegt (vgl. VG Berlin, Urteil vom 18. Februar 2015 - VG 2 K 48.14 - juris Rdn. 40 f., OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. August 2016 - OVG 12 N 20.15 - juris Rdn. 12).
  • VG Schleswig, 14.12.2022 - 10 B 22/22

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch Verbraucherinformationsgesetz (VIG) -

    Das "berechtigte Interesse" des Unternehmens an der Nichtverbreitung der begehrten Information setzt voraus, dass die Offenlegung der Information geeignet ist, exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen den Marktkonkurrenten zugänglich zu machen und so die Wettbewerbsposition des Unternehmens nachteilig zu beeinflussen (BVerwG, Urteil vom 24. September 2009 a. a. O. Rn. 50; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. August 2016 - OVG 12 N 20/15 - BeckRS 2016, 51156 Rn. 6; OVG Münster, Beschluss vom 23. Mai 2011 - 8 B 1729/10 - NVwZ-RR 2011, 855, 857).
  • VG München, 08.12.2020 - M 32 K 17.4714

    Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der DPMA

    Im Übrigen wurde selbst einem Idealverein die Berufung auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gegenüber einem Informationsanspruch aus dem UIG mit der Begründung zuerkannt, er nehme die wirtschaftlichen Interessen der Verbandsmitglieder und damit zugunsten deren Wettbewerbs wahr, sofern dies nicht einen völlig untergeordneten Aspekt der Betätigung darstellt (OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 29.8.2016 - OVG 12 N 20.15 - juris).
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