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   LG Bochum, 13.07.2010 - 12 O 101/10   

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https://dejure.org/2010,27781
LG Bochum, 13.07.2010 - 12 O 101/10 (https://dejure.org/2010,27781)
LG Bochum, Entscheidung vom 13.07.2010 - 12 O 101/10 (https://dejure.org/2010,27781)
LG Bochum, Entscheidung vom 13. Juli 2010 - 12 O 101/10 (https://dejure.org/2010,27781)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässige Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs bei einer auffällig häufig auftretenden von Abmahntätigkeiten; Glaubwürdigmachung einer nicht rechtsmissbräuchlichen Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen bei Ansetzung eines überhöhten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 8 Abs. 4
    Zulässige Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs bei einer auffällig häufig auftretenden von Abmahntätigkeiten; Glaubwürdigmachung einer nicht rechtsmissbräuchlichen Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen bei Ansetzung eines überhöhten ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Auch bei zweiter Abmahnung, nach Verstoß gegen eine Unterlassungserklärung, kann die Vertragsstrafe nach dem Hamburger Brauch bestimmt werden

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Bochum, 25.05.2010 - 12 O 235/09

    Rechtsmissbrauch, wenn die Frist für die Abgabe der Unterlassungserklärung und

    Auszug aus LG Bochum, 13.07.2010 - 12 O 101/10
    Auch die erkennende Kammer hat noch in einem Urteil vom 25.05.2010 (I-12 O 235/09) letztlich keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine rechtsmissbräuchliche Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs erkennen können.

    Die Anzahl der ausgesprochenen Abmahnungen belegt aber, ohne dass es auf ihre genaue Zahl ankäme, immerhin, dass auch bei dem vom Verfügungskläger in dem Verfahren I-12 O 235/09 behaupteten Umsatz von über 200.000,-- EUR im Jahre 2009 die durch den Ausspruch von Abmahnungen und die Einleitung gerichtlicher Verfahren erzielbaren Kostenerstattungs- und Vertragsstrafeansprüche nicht so unerheblich waren, das finanzielle Ziele von vornherein auszuschließen wären.

    So wurde in der Abmahnung vom 03.07.2009 (vgl. Verfahren I-12 O 235/09) nicht nur eine Frist zur Abgabe der Unterwerfungserklärung bis zum 15.07.2009, 12.00 Uhr, gesetzt, sondern zugleich sollte diese Frist auch zur Erfüllung des Kostenerstattungsanspruchs gelten.

    Das den Abmahnungen beigefügte Formular einer Unterwerfungserklärung sieht regelmäßig (vgl. z.B. die Verfahren I-12 O 235/09, I-12 O 101/10, I-12 O 114/10 und I-12 O 121/10) den Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs vor.

  • OLG Hamm, 20.05.2010 - 4 U 225/09

    Informationspflichten in Webshops bei iPhone-Abruf

    Auszug aus LG Bochum, 13.07.2010 - 12 O 101/10
    Für die Beurteilung eines Missbrauchs gelten zunächst die folgenden, in der Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 20.05.2010 (I-4 U 225/09) zusammengefassten Grundsätze:.

    Auch umfangreiche Abmahntätigkeiten können für sich allein aber noch keinen Missbrauch belegen, wenn umfangreiche Wettbewerbsverstöße in Betracht kommen (OLG Hamm vom 20.05.2010 - I-4 U 225/09 m.w.N.).

  • LG Bochum, 13.07.2010 - 12 O 114/10

    Vorliegen eines Rechtsmissbrauchs bei der Geltendmachung eines

    Auszug aus LG Bochum, 13.07.2010 - 12 O 101/10
    Das den Abmahnungen beigefügte Formular einer Unterwerfungserklärung sieht regelmäßig (vgl. z.B. die Verfahren I-12 O 235/09, I-12 O 101/10, I-12 O 114/10 und I-12 O 121/10) den Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs vor.

    Abgerundet wird das bisherige Bild besonders vom Verhalten des Verfügungsklägers in dem Verfahren I-12 O 114/10.

  • OLG Hamm, 04.05.2010 - 4 U 12/10

    Die Kosten des Abschlussschreibens

    Auszug aus LG Bochum, 13.07.2010 - 12 O 101/10
    Mit diesem Verhalten als - im konkreten Fall allerdings nicht ausreichendes - Indiz für rechtsmissbräuchliches Verhalten hat sich bereits das Oberlandgericht Hamm in der Entscheidung vom 04.05.2010 (I-4 U 12/10) auseinandergesetzt.
  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 67/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus LG Bochum, 13.07.2010 - 12 O 101/10
    Davon ist auszugehen, wenn es dem Anspruchsteller in erster Linie darum geht, einen bestimmten oder mehrere Wettbewerber mit Kosten und Risiken zu belasten, die geeignet sind, seine personellen und finanzielle Kräfte zu binden (BGH GRUR 2001, 82, 83 - Neu in Bielefeld I; Köhler/Bornkamm, a.a.O. § 8 Rdn. 4.13).".
  • OLG Hamm, 28.07.2011 - 4 U 55/11

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Verfolgung wettbewerbsrechtlicher

    Die durch den Beklagten vorgetragenen Tatsachen aus den Verfahren LG Bochum 12 O 114/10 und 12 O 101/10 hätten nicht berücksichtigt werden dürfen, weil der diesbezügliche Vortrag verspätet gewesen sei und das Landgericht die zugrundeliegenden Fakten rechtsfehlerhaft selbstständig ermittelt habe.

    Sie hat mit Hinweis auf die Entscheidungen des Landgerichts Bochum zu 12 O 114/10 und 12 O 101/10 ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen des Klägers gerügt, im Übrigen ihren Wettbewerbsauftritt für rechtskonform gehalten.

    a) Ob das Landgericht einen Rechtsfehler begangen hat, indem es Kenntnisse aus den Verfahren LG Bochum 12 O 114/10 und 12 O 101/10 beigezogen hat, kann im Ergebnis dahingestellt bleiben.

    b) Ein Verstoß gegen das rechtliche Gehör ist nicht ersichtlich, weil auch das Landgericht im Termin vom 12.8.2010 darauf hingewiesen hat, dass die Verfahren 12 O 101/10 und 12 O 114/10 LG Bochum hinzugezogen werden, zudem diesbezüglich auch Schriftsatzfrist gewährt wurde.

    aa) Der Kläger hat - wie aus dem Verfahren 12 O 101/10 LG Bochum = 4 U 145/10 OLG Hamm bekannt - in erheblichem Umfang Abmahnungen aussprechen lassen.

    Wie sehr dem Kläger an hohen Vertragsstrafen gelegen ist, belegt sein Verhalten in dem Fall 12 O 101/10 LG Bochum = 4 U 145/10 OLG Hamm.

    cc) Für sachfremde Motive bei der Rechtsverfolgung spricht auch, dass - wie dem Senat aus dem Verfahren 4 U 141/10 bekannt ist - mehrfach offenkundig nicht berechtigte Gebührenforderungen geltend gemacht worden sind, nämlich für die erstmalige Einforderung einer Vertragsstrafe in den Verfahren 12 O 85/10 und 12 O 101/10 LG Bochum.

  • LG Köln, 11.07.2013 - 14 O 61/13

    Zweite Unterlassungserklärung höhere Vertragsstrafe

    Die Kammer folgt insoweit nicht der Auffassung des LG Bochum (Urteil vom 13.07.2010, Az.: 12 O 101/10), dass auch bei einer zweiten Abmahnung nach Verstoß gegen eine Unterlassungserklärung die Vertragsstrafe nach dem "Hamburger Brauch" bestimmt werden könne, da als sicher davon ausgegangen werden könne, dass Gerichte bei einer Überprüfung der Angemessenheit berücksichtigen würden, dass die bisherige Vertragsstrafe den Schuldner nicht von weiteren Verstößen abgehalten hat und daher eine höhere Vertragsstrafe für den Wiederholungsfall ansetzen würden.
  • LG Bochum, 17.02.2011 - 14 O 110/10

    Notwendigkeit von Angaben zu Versandkosten bei Angeboten von Waren an Verbraucher

    Darüber hinaus seien die in den Verfahren 12 O 114/10 Landgericht Bochum und 12 O 101/10 Landgericht Bochum erörterten Umstände nicht geeignet, einen Rechtsmissbrauch zu begründen.

    Außerdem rügt sie nunmehr auch die Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahnung durch den Kläger und verweist insoweit auf die Entscheidungen des Landgerichts Bochum zu 12 O 114/10 und 12 O 101/10.

    Auch ein Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs ist nicht gegeben, da beide Parteien Gelegenheit hatten, zu den Erwägungen der Kammer und den Ausführungen in den Verfahren 12 O 114/10 und 12 O 101/10 Stellung zu nehmen.

    Insoweit wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Entscheidungen des Landgerichts Bochum in 12 O 101/10 und 12 O 114/10 verwiesen.

    Dies ist auch in den Verfahren 12 O 101/10 und 12 O 114/10 jeweils Landgericht Bochum sowie in weiteren vor dem Landgericht Bochum anhängigen Verfahren geschehen.

  • OLG Hamm, 26.07.2011 - 4 U 49/11

    Zu hohe Streitwerte, überhöhte Vertragsstrafen - Rechtsmissbräuchlichkeit einer

    Es hat alsdann weiter ausgeführt, dass ein Rechtsmissbrauch des Klägers gemäß § 8 IV UWG auch unter Berücksichtigung des vom Landgericht in den Verfahren 12 O 101/10 und 12 O 114/10 festgestellten Missbrauchs nicht anzunehmen sei.

    Die Akten 14 O 187/09 LG Bochum = 4 U 225/09 OLG Hamm, 14 O 110/10 LG Bochum = 4 U 55/11 OLG Hamm, 12 O 101/10 LG Bochum = 4 U 145/10 OLG Hamm, 14 O 212/09 LG Bochum = 4 U 137/10 OLG Hamm, 12 O 235/09 LG Bochum = 4 U 141/10 OLG Hamm, 12 O 114/10 LG Bochum = 4 U 149/10 OLG Hamm, 17 O 114/09 LG Bochum = 4 U 208/09 OLG Hamm, 13 O 277/08 LG Bochum = 4 U 51/09 OLG Hamm lagen vor und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Wie schnell sich solche Haftungsfallen schließen können, zeigt das Verfahren des Klägers 12 O 101/10 LG Bochum gegen die T GmbH.

  • LG Bochum, 13.07.2010 - 12 O 114/10
    In dem Verfahren I-12 O 85/10 und I-12 O 101/10 (Schriftsätze vom 12.05.2010 und 21.04.2010) wurden Gebühren auch für die erstmalige Einforderung einer Vertragsstrafe gefordert, ohne dass die beklagte Partei sich in Verzug befand.

    Das den Abmahnungen beigefügte Formular einer Unterwerfungserklärung sieht regelmäßig (vgl. z.B. die Verfahren I-12 O 235/09, I-12 O 101/10, I-12 O 114/10 und I-12 O 121/10) den Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs vor.

    In dem Verfahren I-12 O 101/10 hatte die dortige Verfügungsbeklagte sich zunächst unterworfen und die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,-- EUR im Fall der Zuwiderhandlung versprochen.

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Rechtsprechung
   LG Kiel, 26.05.2011 - 12 O 101/10   

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https://dejure.org/2011,73109
LG Kiel, 26.05.2011 - 12 O 101/10 (https://dejure.org/2011,73109)
LG Kiel, Entscheidung vom 26.05.2011 - 12 O 101/10 (https://dejure.org/2011,73109)
LG Kiel, Entscheidung vom 26. Mai 2011 - 12 O 101/10 (https://dejure.org/2011,73109)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Einordnung der Bremsung eines Busses in den Bereich einer normalen Betriebsbremsung

  • RA Kotz

    Betriebsbremsung Linienbus - Haftung für entstandene Schäden bei unzureichender Eigensicherung

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Haftung für bei Betriebsbremsung eines Linienbusses entstandene Schäden

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 29.06.2010 - 12 U 30/10

    Schadensersatz bei Fahrgastunfall beim Abbremsen eines Linienbusses und Verfehlen

    Auszug aus LG Kiel, 26.05.2011 - 12 O 101/10
    Bereits der Umstand, dass die Klägerin aufgrund der Betriebsbremsung zu Fall gekommen ist, stellt zumindest ein überzeugungskräftiges Indiz für eine unterlassene oder unzureichende Eigensicherung dar (vgl. KG, Beschluss vom 29. Juni 2010, 12 U 30/10).
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