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   LG Aachen, 15.01.2019 - 12 O 124/18   

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https://dejure.org/2019,10598
LG Aachen, 15.01.2019 - 12 O 124/18 (https://dejure.org/2019,10598)
LG Aachen, Entscheidung vom 15.01.2019 - 12 O 124/18 (https://dejure.org/2019,10598)
LG Aachen, Entscheidung vom 15. Januar 2019 - 12 O 124/18 (https://dejure.org/2019,10598)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Verkehrssicherungspflicht eines Waldbesitzers für Unfall eines Mountainbikers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlungsanspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aus dem Sturzereignis eines Mountainbikers i.R.d. Verletzung der Verkehrssicherungspflicht eines Waldbesitzers durch Hangsicherung in Form von übereinandergestapelten Holzstämmen

  • Wolters Kluwer

    Zahlungsanspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aus dem Sturzereignis eines Mountainbikers i.R.d. Verletzung der Verkehrssicherungspflicht eines Waldbesitzers durch Hangsicherung in Form von übereinandergestapelten Holzstämmen

  • RA Kotz

    Verkehrssicherungspflicht Waldbesitzer für Unfall eines Mountainbikefahrers

  • rabüro.de

    Zur Frage der Haftung des Waldbesitzers für Sturz des Fahrers eines Mountainbikes auf einem Waldweg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 02.10.2012 - VI ZR 311/11

    Zur Haftung des Waldbesitzers für Verletzung eines Spaziergängers durch

    Auszug aus LG Aachen, 15.01.2019 - 12 O 124/18
    Daher reicht es anerkanntermaßen aus, diejenigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die ein verständiger, umsichtiger, vorsichtiger und gewissenhafter Angehöriger der betroffenen Verkehrskreise für ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schäden zu bewahren, und die den Umständen nach zuzumuten sind (BGH, Urt. v. 2.10.2012 - VI ZR 311/11).

    Nach der Wertung des Gesetzgebers fallen diese Gefahren grundsätzlich in seinen Verantwortungsbereich (BGH, Urt. v. 2.10.2012 - VI ZR 311/11).

    Die Haftungsbeschränkung auf atypische Gefahren gilt auch für Waldwege (BGH, Urt. v. 2.10.2012 - VI ZR 311/11).

  • OLG Düsseldorf, 09.01.2008 - 19 U 28/07

    Eingeschränkte Verkehrssicherungspflicht des Waldeigentümers gegenüber dem

    Auszug aus LG Aachen, 15.01.2019 - 12 O 124/18
    Atypische Gefahren sind alle nicht durch die Natur oder durch die Art der Bewirtschaftung mehr oder weniger zwangsläufig vorgegebenen Zustände, insbesondere vom Waldbesitzer geschaffene oder geduldete Gefahren, die ein Waldbesucher nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auf die er sich nicht einzurichten vermag, weil er nicht mit ihnen rechnen muss (vgl. OLG Köln - a. a. O.; OLG Düsseldorf - Urt. v. 09.01.2008 - 19 U 28/07; OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.12.2010 - 7 U 13/10).

    Wer daher im Wald mit dem Fahrrad unterwegs ist, hat sich auf solche plötzlich auftretenden Hindernisse einzustellen und muss -auch zum Schutz der übrigen Waldbenutzerjederzeit in der Lage sein, sein Fahrrad in der übersehbaren Strecke anzuhalten (OLG Düsseldorf, Urt. v. 09.01.2008 - I-19 U 28/07).

  • BGH, 06.03.1990 - VI ZR 246/89

    Erforderliche Sicherung eines in Autobahnnähe liegenden Pferdestalls gegen ein

    Auszug aus LG Aachen, 15.01.2019 - 12 O 124/18
    Die rechtlich gebotene Verkehrssicherung umfasst diejenigen Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend hält, um andere vor Schäden zu bewahren (BGH Urteil vom 06.03.1990 - VI ZR 246/89; Urteil vom 03.06.2008 - VI ZR 223/07; Urteil vom 15.02.2011 - VI ZR 176/10).
  • BGH, 03.06.2008 - VI ZR 223/07

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Betreibers einer Trampolinanlage

    Auszug aus LG Aachen, 15.01.2019 - 12 O 124/18
    Die rechtlich gebotene Verkehrssicherung umfasst diejenigen Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend hält, um andere vor Schäden zu bewahren (BGH Urteil vom 06.03.1990 - VI ZR 246/89; Urteil vom 03.06.2008 - VI ZR 223/07; Urteil vom 15.02.2011 - VI ZR 176/10).
  • OLG Düsseldorf, 04.12.1997 - 18 U 35/97

    Verkehrssicherungspflicht des Waldbesitzers bei Verletzung eines frei laufenden

    Auszug aus LG Aachen, 15.01.2019 - 12 O 124/18
    Da der Waldbesucher den Wald auf eigene Gefahr nutzt, ist eine Haftung des Waldbesitzers für waldtypische Gefahren ausgeschlossen (OLG Köln - NJW-RR 1987, 988; OLG Koblenz - NZV 1990, 391; OLG Düsseldorf - VersR 1998, 1166).
  • OLG Koblenz, 05.12.1989 - 3 U 1528/88
    Auszug aus LG Aachen, 15.01.2019 - 12 O 124/18
    Da der Waldbesucher den Wald auf eigene Gefahr nutzt, ist eine Haftung des Waldbesitzers für waldtypische Gefahren ausgeschlossen (OLG Köln - NJW-RR 1987, 988; OLG Koblenz - NZV 1990, 391; OLG Düsseldorf - VersR 1998, 1166).
  • OLG Köln, 11.05.1987 - 7 U 308/86

    Zur Haftung gem. § 823 Abs. 1 BGB wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

    Auszug aus LG Aachen, 15.01.2019 - 12 O 124/18
    Da der Waldbesucher den Wald auf eigene Gefahr nutzt, ist eine Haftung des Waldbesitzers für waldtypische Gefahren ausgeschlossen (OLG Köln - NJW-RR 1987, 988; OLG Koblenz - NZV 1990, 391; OLG Düsseldorf - VersR 1998, 1166).
  • OLG Karlsruhe, 08.12.2010 - 7 U 13/10

    Keine Haftung der Stadt für nächtlichen Absturz eines Fußgängers in ehemaligen

    Auszug aus LG Aachen, 15.01.2019 - 12 O 124/18
    Atypische Gefahren sind alle nicht durch die Natur oder durch die Art der Bewirtschaftung mehr oder weniger zwangsläufig vorgegebenen Zustände, insbesondere vom Waldbesitzer geschaffene oder geduldete Gefahren, die ein Waldbesucher nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auf die er sich nicht einzurichten vermag, weil er nicht mit ihnen rechnen muss (vgl. OLG Köln - a. a. O.; OLG Düsseldorf - Urt. v. 09.01.2008 - 19 U 28/07; OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.12.2010 - 7 U 13/10).
  • BGH, 15.02.2011 - VI ZR 176/10

    Verkehrssicherungspflicht im Hinblick auf Schussgeräusche einer Jagd

    Auszug aus LG Aachen, 15.01.2019 - 12 O 124/18
    Die rechtlich gebotene Verkehrssicherung umfasst diejenigen Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend hält, um andere vor Schäden zu bewahren (BGH Urteil vom 06.03.1990 - VI ZR 246/89; Urteil vom 03.06.2008 - VI ZR 223/07; Urteil vom 15.02.2011 - VI ZR 176/10).
  • OLG Köln, 23.04.2019 - 1 U 12/19

    Mountainbike im Wald - Kommune haftet nicht für "waldtypische Gefahren"

    Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das am 15.01.2019 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen - 12 O 124/18 - gemäß § 522 Abs. 2 ZPO durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen.
  • OLG Köln, 23.05.2019 - 1 U 12/19

    Mountainbike im Wald - Kommune haftet nicht für "waldtypische Gefahren"

    Der Kläger ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig und hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen, nachdem er seine Berufung gegen das am 15.01.2019 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen (12 O 124/18) zurückgenommen hat.
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