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   LG Saarbrücken, 31.08.2016 - 12 O 13/15   

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https://dejure.org/2016,73527
LG Saarbrücken, 31.08.2016 - 12 O 13/15 (https://dejure.org/2016,73527)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 31.08.2016 - 12 O 13/15 (https://dejure.org/2016,73527)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 31. August 2016 - 12 O 13/15 (https://dejure.org/2016,73527)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Saarbrücken, 01.06.2017 - 4 U 122/16

    Personenschaden bei Verkehrsunfall: Haushaltsführungsschaden eines im Haushalt

    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 31. August 2016 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken (Az. 12 O 13/15) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 31. August 2016, Az. 12 O 13/15, insoweit aufzuheben, als die Beklagten gesamtschuldnerisch verurteilt wurden, an den Kläger ein höheres Schmerzensgeld als 40.000 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz seit dem 22.12.2011, abzüglich zweier Teilzahlungen in Höhe von 20.000 Euro am 13.12.2011 sowie in Höhe von 10.000 Euro am 15.02.2012 zu zahlen und die auf Zahlung eines höheren Schmerzensgeldes gerichtete Klage abzuweisen;.

    das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 31. August 2016, Az. 12 O 13/15, insoweit aufzuheben, als die Beklagten gesamtschuldnerisch verurteilt wurden, an den Kläger Haushaltsführungsschaden in Höhe von 8.052,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz seit dem 22.12.2011 zu zahlen und die auf Zahlung von Haushaltsführungsschaden gerichtete Klage abzuweisen;.

    das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 31. August 2016, Az. 12 O 13/15 in Ziffer 3 des Tenors dahingehend abzuändern, dass festgestellt wird, dass die Beklagten zu 1. und 2. gesamtschuldnerisch verpflichtet sind, dem Kläger zukünftig jedweden materiellen und immateriellen Schaden, der auf das Unfallereignis vom 31.07.2010 in W...-R... zurückgeht, über die anerkannte Haftungsquote von 70% hinaus zu 100% zu ersetzen, soweit der Anspruch nicht auf Sozialversicherungsträger oder 3. Personen (z.B. Arbeitgeber) übergeht, bzw. übergegangen ist und die weitergehende Klage abzuweisen;.

    das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 31. August 2016, Az. 12 O 13/15, insoweit aufzuheben, als die Beklagte verurteilt wurde, an den Kläger als Nebenforderung die durch die außergerichtliche Inanspruchnahme seines Prozessbevollmächtigten entstandenen Anwaltskosten in Höhe von mehr als 2.743,43 Euro nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab 23.07.2014 zu zahlen und die weitergehende Klage abzuweisen.

  • OLG Düsseldorf, 06.06.2019 - 16 U 79/17

    Schadensersatzansprüche gegen einen Geschäftsführer

    Das Landgericht Wiesbaden hat diese Klage, soweit sie den Kläger betroffen hat, mit Beschluss vom 24.06.2013 an das Landgericht Wuppertal ( 15 O 40/13, später 12 0 13/15 ) verwiesen.

    Mit Beschluss vom 10.12.2015 hat das Landgericht die Verfahren 12 O 4/15 und 12 O 13/15 mit dem führenden Verfahren 12 O 1/15 verbunden und die Vernehmung der Zeugen O. und P. angeordnet.

  • OLG Karlsruhe, 27.09.2017 - 6 U 10/16

    Unterkapitalisierter Abmahner - Wettbewerbsverstoß: Rechtsmissbräuchlichkeit von

    Die Klägerin sprach seit ihrer Gründung in fünf bis zehn Fällen Abmahnungen aus, wobei sie unter anderem einen einzigen Internetauftritt zum Anlass für drei verschiedene Abmahnungen genommen hat, die Gegenstand dreier Gerichtsverfahren vor dem Landgericht Heidelberg waren (LG Heidelberg 11 O 37/14 KfH, 12 O 13/15 KfH und 12 O 14/15 KfH).
  • OLG Brandenburg, 06.12.2022 - 3 U 134/21

    Verkehrssicherungspflicht des Vermieters eines Ferienhauses mit Schlafboden

    Das vom Landgericht herangezogene Urteil des Landgerichts Saarbrücken - Urteil vom 31.08.2016 - 12 O 13/15) - bezüglich eines Falles, in dem der Kläger vorprozessual bereits 30.000 EUR Schmerzensgeld erhalten hatte und dem vom Landgericht weitere 100.000 EUR zugesprochen wurden, ist nicht mit dem vorliegenden Fall vergleichbar.
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