Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 23.05.2007 - 12 O 151/07 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- MIR - Medien Internet und Recht
Usenet und Störerhaftung - Ein Usenet-Provider ist als Host-Provider und nicht nur als Access- oder Cache-Provider zu qualifizieren und kann nach den allgemeine Grundsätzen als Störer für Rechtsverletzungen auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Telemedicus
Mitstörerhaftung des Usenet-Providers
- Telemedicus
Mitstörerhaftung des Usenet-Providers
- JurPC
UrhG §§ 97, 85, 19a
Störerhaftung des Hostproviders bei Downloads über das Usenet - aufrecht.de
Haftung des Usenet-Providers für illegale Inhalte
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Untersagung der Bereitstellung von Musikaufnahmen auf einem Computer zum Abruf durch Teilnehmer im Internet; Verletzung von urheberrechtlichen Nutzungsrechten; Öffentliches Zugänglichmachen von urheberrechtlich geschützten Musikaufnahmen in einem Usenet im Internet
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
UseNet / Use Net
- kanzlei.biz
Haftung für Usenet-Zugangsdienst
- webhosting-und-recht.de
Haftung für Usenet-Zugangsdienst
- RA Kotz
Musikstücke (geschützte) - widerrechtliche Zugänglichmachung im Internet
- united-newsserver.de
Urheberrecht; Zugangsvermittlung zu MP3-Dateien im Usenet
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Betreiber von Newsserver im Usenet haftet für illegale Angebote
- heise.de (Pressebericht, 30.05.2007)
Widersprüchliche Rechtsprechung zu Angeboten im Usenet
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Mitstörerhaftung für Usenet-Zugangsdienst
- beck.de (Leitsatz)
Haftung für die Zugangsvermittlung bei UseNet
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Mitstörerhaftung für Usenet-Zugangsdienst
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 23.05.2007 - 12 O 151/07
- OLG Düsseldorf, 15.01.2008 - 20 U 95/07
Papierfundstellen
- MMR 2007, 534
- MIR 2007, Dok. 212
- ZUM 2007, 553
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01
Internet-Versteigerung
Auszug aus LG Düsseldorf, 23.05.2007 - 12 O 151/07
Wie sich aus § 8 Abs. 2 TDG ergibt, ist die hier in Betracht kommende Haftungsprivilegierung des § 11 TDG nicht auf Unterlassungsansprüche anwendbar (BGH, GRUR 2004, 860, 862 f.).Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (BGH GRUR 2004, 860, 864; BGH GRUR 1999, 418, 419 f.).
- BGH, 15.10.1998 - I ZR 120/96
Möbelklassiker
Auszug aus LG Düsseldorf, 23.05.2007 - 12 O 151/07
Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (BGH GRUR 2004, 860, 864; BGH GRUR 1999, 418, 419 f.). - BGH, 11.01.2005 - X ZR 163/02
Anforderungen an eine Reisemängelrüge; Wahrung der Ausschlussfrist
Auszug aus LG Düsseldorf, 23.05.2007 - 12 O 151/07
Adäquat ist eine Bedingung dann, wenn das Ereignis im Allgemeinen und nicht nur unter besondern eigenartigen, unwahrscheinlichen und nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge außer Betracht zu lassenden Umständen geeignet ist, einen Erfolg der fraglichen Art herbeizuführen (BGH NJW 2005, 1420, 1421 m.w.N.). - BGH, 27.03.2007 - VI ZR 101/06
Störerhaftung von Forenbetreibern
Auszug aus LG Düsseldorf, 23.05.2007 - 12 O 151/07
Sobald der Forumsbetreiber Kenntnis vom Anspruch eines Betroffenen hat, ist er nach Auffassung des Bundesgerichtshofs in der Pflicht, seine Website von den Vorwürfen zu säubern, unabhängig von dessen Ansprüchen gegen den Autor des beanstandeten Beitrags (BGH, Urt.v. 27.3.2007, Az. VI ZR 101/06). - BGH, 17.05.2001 - I ZR 251/99
Ambiente.de
Auszug aus LG Düsseldorf, 23.05.2007 - 12 O 151/07
Nach ständiger Rechtsprechung der BGH haftet im Rahmen des Unterlassungsanspruchs in entsprechender Anwendung des § 1004 BGB jeder als Störer für eine Schutzrechtsverletzung, der - ohne selbst Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich sowie adäquat kausal zur Verletzung eines geschützten Gutes beiträgt (BGHZ 148, 13, 17).
- LG Frankfurt/Main, 09.10.2008 - 3 O 509/08
"WHO’S WHO INTERNATIONAL MAGAZINE"
Wenn der Provider aber nach einer Abmahnung der konkreten Rechtsverletzung die weitere Verbreitung nicht verhindert, verletzt er seine Prüf- und Überwachungspflichten und haftet als Störer auf Unterlassung (so für Hostprovider bei urheberrechtlicher Verletzung LG Düsseldorf CR 2007, 601 ff).