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Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 15.05.2009 - 12 O 191/09   

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https://dejure.org/2009,1988
LG Düsseldorf, 15.05.2009 - 12 O 191/09 (https://dejure.org/2009,1988)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.05.2009 - 12 O 191/09 (https://dejure.org/2009,1988)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Mai 2009 - 12 O 191/09 (https://dejure.org/2009,1988)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Urheberrechtliche Unterlassungsansprüche eines rechtsfähigen Vereins wegen der Ausstellung einer Fotoserie durch die Stiftung Schloss Moyland in Bedburg-Hau; Wahrnehmung von fremden Rechten i.R.d. gewillkürten Prozessstandschaft; Selbstständige Geltendmachung eines ...

  • kanzlei.biz

    Joseph Beuys umstrittene KunstWERKE

  • presserecht-aktuell.de

    Fotoausstellung mit künstlerischer Aktion während einer Live-Sendung bedarf der urheberrechtlichen Zustimmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • nrw.de PDF (Pressemitteilung)

    Einstweilige Verfügung gegen die Stiftung Museum Schloss Moyland erlassen

  • Telemedicus (Kurzinformation)

    Beuys-Aktion ist Kunstwerk

  • urheberrecht.org (Pressemeldung)

    Landgericht Düsseldorf untersagt Ausstellung von Fotografien einer Beuys-Kunstaktion

  • archive.org (Pressebericht)

    Einstwillige Verfügung gegen Schloss Moyland - Museum muss Beuys-Fotos abhängen

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Fotos von Joseph Beuys bedürfen urheberrechtlicher Einwilligung

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Ausstellung von Joseph Beuys-Fotos bedürfen der urheberrechtlichen Zustimmung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Veröffentlichung von Fotoserie über Jospeh-Beuys bedarf urheberrechtlicher Zustimmung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtsschutz an Aktionskunst

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2009, 975
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 06.02.1985 - I ZR 179/82

    Happening; Urheberrecht an einem in einer Hochschule veranstalteten Happening

    Auszug aus LG Düsseldorf, 15.05.2009 - 12 O 191/09
    Alleiniger Urheber ist, wer die Idee, Choreografie und die Ausführungsanweisungen für das Happening gibt (BGH, GRUR 1985, 529 - Happening).

    Dies mag sich aus der Entscheidung "Happening" des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 1985 ergeben (BGH, GRUR 1985, 529 - Happening), führt aber nach Auffassung der Kammer nicht dazu, dass eine als Happening bezeichnete Aktion diesen Voraussetzungen unterliegt.

    Unabhängig von der Frage, ob die Verwertung in Form einer Vervielfältigung oder Bearbeitung erfolgt, bedarf es in beiden Fällen der Zustimmung des Schöpfers (BGH, GRUR 1985, 529 - Happening).

  • BGH, 26.09.1980 - I ZR 17/78

    Verletzung von Nutzungsrechten an einem Musikstück - Vorliegen einer abhängigen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 15.05.2009 - 12 O 191/09
    Entscheidend für die Feststellung eines Werkes ist dabei der Gesamteindruck, den die einzelnen Gestaltungsmerkmale eines Werkes in ihrer Gesamtschau auf den Betrachter ausüben (vgl. BGH, GRUR 1981, 267 - Dirlada; Dreier/Schulze, UrhG, 3.Aufl., § 2 Rz.67).

    Dies führt aufgrund des individuell ästhetischen Gesamteindrucks zu einem schutzfähigen Werk eigener Art (vgl. BGH, GRUR 1981, 267 - Dirlada).

    Durch die Mehrzahl der Fotografien wird der individuell ästhetische Gesamteindruck in anderer Art und Weise wiedergeben (vgl. BGH, GRUR 1981, 267 - Dirlada).

  • OLG Düsseldorf, 21.10.2003 - 20 U 170/02

    Voraussetzung der Miturheberschaft bei Erschaffung einer Tonskulptur bei

    Auszug aus LG Düsseldorf, 15.05.2009 - 12 O 191/09
    Erforderlich ist, dass jeder seinen schöpferischen Beitrag in Unterordnung unter die gemeinsame Gesamtidee erbringt (BGH, GRUR 1994, 39 - Buchhaltungsprogramm; BGH, GRUR 2003, 231 - Staatsbibliothek; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2005, 1).

    Ist der schöpferische Beitrag nicht mehr festzustellen, kann von einer Miturheberschaft nicht ausgegangen werden (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2005, 1).

  • OLG Hamburg, 10.07.2002 - 5 U 41/01

    Maschinenmensch

    Auszug aus LG Düsseldorf, 15.05.2009 - 12 O 191/09
    Wirken mehrere Personen bei der Erschaffung eines Werks zusammen, so ist derjenige Urheber, der einen eigenschöpferischen Beitrag leistet (OLG Hamburg, GRUR-RR 2003, 33).

    Die Darlegungslast hierfür obliegt der Antragsgegnerin (vgl. OLG Hamburg, GRUR-RR 2003, 33).

  • BGH, 11.03.1993 - I ZR 264/91

    Freie Benutzung urheberrechtlich geschützter Elemente einer Comic-Serie - Asterix

    Auszug aus LG Düsseldorf, 15.05.2009 - 12 O 191/09
    Unabhängig von der Frage, ob durch die Fotoserie ein neues Werk geschaffen wurde, fehlt es an der Voraussetzung, dass angesichts der Eigenheit des neuen Werkes die prägenden Züge des geschützten Werkes verblassen (BGH, GRUR 1994, 191 - Asterix-Persiflagen; OLG Köln, AfP 2000, 583).
  • OLG Celle, 20.01.2006 - 13 W 5/06

    Verurteilung einer Redaktion zu einer Gegendarstellung; Statthaftigkeit der

    Auszug aus LG Düsseldorf, 15.05.2009 - 12 O 191/09
    Aufgrund eines drohenden Schadens auf Seiten der Antragsgegnerin war die Vollziehung der einstweiligen Verfügung von einer Sicherheitsleistung in Höhe des Streitwerts von 100.000,- EUR abhängig zu machen (vgl. OLG Celle, AfP 2006, 251; KG, WRP 1995, 24; OLG Celle, OLGR Celle 1995, 116; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9.Aufl., Kap.55 Rz.4).
  • BGH, 08.07.2004 - I ZR 25/02

    Hundefigur

    Auszug aus LG Düsseldorf, 15.05.2009 - 12 O 191/09
    Bei einer Bearbeitung müssten die wesentlichen schöpferischen Züge des älteren Werkes übernommen worden sein (BGH, ZUM 2004, 748 - Hundefigur).
  • OLG Köln, 05.05.2000 - 6 U 21/00

    Urheberrechtsschutz des sog. Geis-Adlers im früheren Plenarsaal des Deutschen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 15.05.2009 - 12 O 191/09
    Unabhängig von der Frage, ob durch die Fotoserie ein neues Werk geschaffen wurde, fehlt es an der Voraussetzung, dass angesichts der Eigenheit des neuen Werkes die prägenden Züge des geschützten Werkes verblassen (BGH, GRUR 1994, 191 - Asterix-Persiflagen; OLG Köln, AfP 2000, 583).
  • OLG Düsseldorf, 21.02.1989 - 20 U 54/87

    Automaten-Spielplan

    Auszug aus LG Düsseldorf, 15.05.2009 - 12 O 191/09
    Sowohl nach der Meinung, der Unterschied liege darin, dass eine Bearbeitung der Anpassung des Werkes an neue bestimmte Verhältnisse diene, um Verwertungsmöglichkeit zu erweitern - Umgestaltungen dagegen nicht (OLG Düsseldorf, GRUR 1990, 263; Dreier/Schulze, a.a.O., § 23 Rz.7, Schricker-Loewenheim, UrhG, 3.Aufl., § 23 Rz.4) - als auch nach dem Unterscheidungskriterium des Schaffens eines neuen Werkes - dann Bearbeitung - (Wandtke/Bullinger, UrhG, 3.Aufl., § 23 Rz.5), ist vorliegend zumindest von einer Umgestaltung auszugehen.
  • OLG Frankfurt, 11.12.2007 - 11 U 76/06

    Keine Urheberrechtsverletzung durch "Abstracts" - Perlentaucher II

    Auszug aus LG Düsseldorf, 15.05.2009 - 12 O 191/09
    Dies würde letztlich dazu führen, dass jegliche Art von Inhaltsmitteilung selbst als unfreie Bearbeitung/Umgestaltung in Form einer Inhaltsmitteilung von urheberrechtlichen Verbotsrechten ausgeschlossen wäre (vgl. OLG Frankfurt, GRUR 2008, 249).
  • BGH, 30.04.2008 - I ZR 73/05

    Internet-Versteigerung III

  • KG, 29.08.1994 - 25 U 5213/94

    Vollstreckbarkeit eines Urteils gegen Sicherheitsleistung; Voraussetzungen für

  • BGH, 17.07.2008 - I ZR 219/05

    Clone-CD

  • OLG Frankfurt, 17.09.2002 - 11 U 67/00

    Urheberrechtlicher Schutz einer Datenbank zur Erhebung und Aufbereitung von Daten

  • KG, 17.09.1982 - 5 U 2956/81

    Happening

  • BGH, 28.11.2002 - I ZR 168/00

    "P-Vermerk"; Konkretisierung des Streitgegenstands; Bestimmtheit eines

  • BGH, 14.07.1993 - I ZR 47/91

    Schutzfähigkeit einer Buchhaltungssoftware

  • BGH, 14.11.2002 - I ZR 199/00

    Staatsbibliothek

  • OLG München, 21.01.1999 - 29 W 3422/98

    Augenblix

  • OLG Düsseldorf, 04.09.1992 - 20 U 144/91

    Bauhaus-Leuchte / Bauhaus Leuchte

  • LG Düsseldorf, 29.09.2010 - 12 O 255/09

    Schloss Moyland wehrt sich gegen Ausstellungsverbot

    Ob sich die Sachbefugnis der Klägerin aus dem zwischen ihr und Frau X geschlossenen Wahrnehmungsvertrag ergibt, kann dahingestellt bleiben, wie bereits im Urteil der Kammer im einstweiligen Verfügungsverfahren in dieser Sache (Az: 12 O 191/09) ausgeführt wurde.

    Die Voraussetzungen für ein Werk im Sinne von § 2 Abs. 1 UrhG liegen vor, wie bereits im Urteil der Kammer im einstweiligen Verfügungsverfahren in dieser Sache (Az: 12 O 191/09) ausgeführt wurde.

    Soweit die Beklagte meint, die Aktion sei durch die Live-Übertragung veröffentlicht worden (vgl. § 12 Abs. 2 UrhG) und somit könne wegen dieser Erstveröffentlichung die umgestaltete Fassung nicht mehr untersagt werden, verfängt dieses Argument nicht, wie die Kammer bereits im Urteil im einstweiligen Verfügungsverfahren in dieser Sache (Az: 12 O 191/09) ausgeführt hat.

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Rechtsprechung
   LG Dortmund, 07.01.2010 - 12 O 191/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,73587
LG Dortmund, 07.01.2010 - 12 O 191/09 (https://dejure.org/2010,73587)
LG Dortmund, Entscheidung vom 07.01.2010 - 12 O 191/09 (https://dejure.org/2010,73587)
LG Dortmund, Entscheidung vom 07. Januar 2010 - 12 O 191/09 (https://dejure.org/2010,73587)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 20.01.2009 - XI ZR 510/07

    Kick-Back Rechtsprechung gilt auch bei geschlossenen Fonds - "CFB-Medienfonds

    Auszug aus LG Dortmund, 07.01.2010 - 12 O 191/09
    Grundsätzlich ist eine Bank verpflichtet, den Anleger über erhaltene Rückvergütungen zu informieren, und zwar unabhängig von deren Umfang (BGHReport 2009, 500).

    Danach war durchaus damit zu rechnen, dass im Hinblick auf etwaige Interessenkonflikte auch ohne zum damaligen Zeitpunkt bestehende höchstrichterliche Rechtsprechung eine Aufklärungspflicht zu bejahen sein könnte, auch wenn es keine Entscheidung im Sinne der des Bundesgerichtshof vom 20.01.2009 (BGHReport 2009, 500 f) gab.

  • BGH, 19.12.2000 - XI ZR 349/99

    Offenlegung einer Provisionsvereinbarung durch eine Bank

    Auszug aus LG Dortmund, 07.01.2010 - 12 O 191/09
    Unter anderem hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 19.12.2000 (BGHZ 146, 235 ff) ausgeführt, dass auf Seiten der Bank eine vorvertragliche Pflicht besteht, über eine mit dem Vermögensverwalter des Kunden geschlossenen Vergütungsvereinbarung aufzuklären.
  • BGH, 12.02.2004 - III ZR 359/02

    Pflicht zur Offenlegung einer Provision bei der Vermittlung von Anteilen an einem

    Auszug aus LG Dortmund, 07.01.2010 - 12 O 191/09
    Soweit sie auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12.02.2004 (BGHZ 158, 110-122) verweist, in welcher dieser eine Verpflichtung zur Offenlegung von Innenprovisionen in Höhe von 15 % oder mehr angenommen hat, bleibt dies ohne Erfolg.
  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus

    Auszug aus LG Dortmund, 07.01.2010 - 12 O 191/09
    Vor diesem Hintergrund ist eine Bank, die Fondsanteile empfiehlt, gehalten, darauf hinzuweisen, dass und in welcher Höhe sie Rückvergütungen aus Aufgabeaufschlägen und Verwaltungskosten von der Fondsgesellschaft erhält (BGH WM 2007, 487 ff.).
  • BGH, 12.05.2009 - XI ZR 586/07

    Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Verschweigen von Rückvergütungen

    Auszug aus LG Dortmund, 07.01.2010 - 12 O 191/09
    Danach ist von dem Aufklärungspflichtigen zu beweisen, dass auch im Falle der Aufklärung die Anlage getätigt worden wäre (BGH Urteil vom 12.05.2009, Az: XI ZR 586/07; OLG Celle Urteil vom 21.10.2009, Az: 3 U 86/09).
  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 338/08

    Immobilienfonds - Zum Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung (hier:

    Auszug aus LG Dortmund, 07.01.2010 - 12 O 191/09
    Wird ein solches Prospekt dem Anleger so rechtzeitig übergeben, dass er sich mit dem Inhalt vertraut machen kann, so genügt dies (BGH WM 2009, 2306 ff.).
  • OLG Celle, 21.10.2009 - 3 U 86/09

    Umfang der Offenbarungspflicht einer Bank über Rückvergütungen für den Verkauf

    Auszug aus LG Dortmund, 07.01.2010 - 12 O 191/09
    Danach ist von dem Aufklärungspflichtigen zu beweisen, dass auch im Falle der Aufklärung die Anlage getätigt worden wäre (BGH Urteil vom 12.05.2009, Az: XI ZR 586/07; OLG Celle Urteil vom 21.10.2009, Az: 3 U 86/09).
  • OLG Dresden, 24.07.2009 - 8 U 1240/08

    Rückvergütung; Innenprovision

    Auszug aus LG Dortmund, 07.01.2010 - 12 O 191/09
    Da allein maßgeblich ist, ob eine Vergütung gezahlt wird, die dazu führen kann, dass die Bank von einem Eigeninteresse geleitet wird, ist es unerheblich, ob eine Rückvergütung oder Innenprovision gezahlt wird (OLG Dresden, Urteil vom 24.07.2009, AZ: 8 U 1240/08).
  • OLG Frankfurt, 20.10.2009 - 14 U 98/08

    Aufklärungspflicht der Bank über Provisionen bei Beteiligung an Medienfonds

    Auszug aus LG Dortmund, 07.01.2010 - 12 O 191/09
    Dabei ist es nicht entscheidend, ob es sich bei den von der beratenden Bank vereinnahmten Vergütungen um Rückvergütungen oder Innenprovisionen handelt (OLG Frankfurt, Urteil vom 20.10.2009, AZ: 14 U 98/08).
  • OLG Stuttgart, 06.10.2009 - 6 U 126/09

    Bankenhaftung aus Kapitalanlageberatung: Fahrlässige Verletzung der Pflicht zur

    Auszug aus LG Dortmund, 07.01.2010 - 12 O 191/09
    Denn so lange keine höchstrichterliche Rechtsprechung besteht, nach der über Interessenkonflikte nicht aufzuklären ist, kommt es durch eine gerichtliche Entscheidung, die die Aufklärung verlangt, nicht zu einer rückwirkenden Beseitigung erworbener Rechte (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 06.10.2009, Az: 6 U 126/09).
  • OLG Hamm, 23.07.2013 - 34 U 53/10

    Medienfonds VIP 4 - Schadensersatz auf der Grundlage eines fehlerhaften

    Unter Zurückweisung der wechselseitigen Rechtsmittel im Übrigen wird auf die Berufungen der Beklagten und des Klägers das am 07.01.2010 verkündete Urteil des Landgerichts Dortmund - 12 O 191/09 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
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