Rechtsprechung
LG Bochum, 25.05.2010 - 12 O 235/09 |
Kurzfassungen/Presse (4)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§ 8 Abs. 4 UWG
Rechtsmissbrauch, wenn die Frist für die Abgabe der Unterlassungserklärung und Gebührenzahlung am gleichen Tag abläuft - internetrecht-freising.de (Kurzinformation)
Rechtsmissbrauch bei Abmahnung: Geltendmachung der Vertragsstrafe zieht nicht erstattbare Anwaltsgebühren nach sich
- internetrecht-freising.de (Kurzinformation)
Rechtsmissbrauch bei Abmahnung: Keine Annahme bei Unterlassungserklärung nach Hamburger Brauch
- internetrecht-freising.de (Kurzinformation)
Rechtsmissbrauch bei Abmahnung: Frist für die Abgabe der Unterlassungserklärung und für die Erstattung der Abmahnkosten am gleichen Tag
Verfahrensgang
- LG Bochum, 25.05.2010 - 12 O 235/09
- OLG Hamm - 4 U 141/10 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Wird zitiert von ... (4)
- LG Bochum, 13.07.2010 - 12 O 101/10
Zulässige Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs bei …
Auch die erkennende Kammer hat noch in einem Urteil vom 25.05.2010 (I-12 O 235/09) letztlich keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine rechtsmissbräuchliche Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs erkennen können.Die Anzahl der ausgesprochenen Abmahnungen belegt aber, ohne dass es auf ihre genaue Zahl ankäme, immerhin, dass auch bei dem vom Verfügungskläger in dem Verfahren I-12 O 235/09 behaupteten Umsatz von über 200.000,-- EUR im Jahre 2009 die durch den Ausspruch von Abmahnungen und die Einleitung gerichtlicher Verfahren erzielbaren Kostenerstattungs- und Vertragsstrafeansprüche nicht so unerheblich waren, das finanzielle Ziele von vornherein auszuschließen wären.
So wurde in der Abmahnung vom 03.07.2009 (vgl. Verfahren I-12 O 235/09) nicht nur eine Frist zur Abgabe der Unterwerfungserklärung bis zum 15.07.2009, 12.00 Uhr, gesetzt, sondern zugleich sollte diese Frist auch zur Erfüllung des Kostenerstattungsanspruchs gelten.
Das den Abmahnungen beigefügte Formular einer Unterwerfungserklärung sieht regelmäßig (vgl. z.B. die Verfahren I-12 O 235/09, I-12 O 101/10, I-12 O 114/10 und I-12 O 121/10) den Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs vor.
- LG Bochum, 13.07.2010 - 12 O 114/10
Vorliegen eines Rechtsmissbrauchs bei der Geltendmachung eines …
Auch die erkennende Kammer hat noch in einem Urteil vom 25.05.2010 (I-12 O 235/09) letztlich keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine rechtsmissbräuchliche Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs erkennen können.Die Anzahl der ausgesprochenen Abmahnungen belegt aber, ohne dass es auf ihre genaue Zahl ankäme, immerhin, dass auch bei dem vom Verfügungskläger in dem Verfahren I-12 O 235/09 behaupteten Umsatz von über 200.000,-- EUR im Jahre 2009 die durch den Ausspruch von Abmahnungen und die Einleitung gerichtlicher Verfahren erzielbaren Kostenerstattungs- und Vertragsstrafeansprüche nicht so unerheblich waren, das finanzielle Ziele von vornherein auszuschließen wären.
So wurde in der Abmahnung vom 03.07.2009 (vgl. Verfahren I-12 O 235/09) nicht nur eine Frist zur Abgabe der Unterwerfungserklärung bis zum 15.07.2009, 12.00 Uhr, gesetzt, sondern zugleich sollte diese Frist auch zur Erfüllung des Kostenerstattungsanspruchs gelten.
Das den Abmahnungen beigefügte Formular einer Unterwerfungserklärung sieht regelmäßig (vgl. z.B. die Verfahren I-12 O 235/09, I-12 O 101/10, I-12 O 114/10 und I-12 O 121/10) den Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs vor.
- OLG Hamm, 26.07.2011 - 4 U 49/11
Zu hohe Streitwerte, überhöhte Vertragsstrafen - Rechtsmissbräuchlichkeit einer …
Die Akten 14 O 187/09 LG Bochum = 4 U 225/09 OLG Hamm, 14 O 110/10 LG Bochum = 4 U 55/11 OLG Hamm, 12 O 101/10 LG Bochum = 4 U 145/10 OLG Hamm, 14 O 212/09 LG Bochum = 4 U 137/10 OLG Hamm, 12 O 235/09 LG Bochum = 4 U 141/10 OLG Hamm, 12 O 114/10 LG Bochum = 4 U 149/10 OLG Hamm, 17 O 114/09 LG Bochum = 4 U 208/09 OLG Hamm, 13 O 277/08 LG Bochum = 4 U 51/09 OLG Hamm lagen vor und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.Ähnlich war es im Verfahren 12 O 235/09 LG Bochum.
- LG Bochum, 17.02.2011 - 14 O 110/10
Notwendigkeit von Angaben zu Versandkosten bei Angeboten von Waren an Verbraucher …
Weiter bleibt festzuhalten, dass nicht nur überhöhte Streitwerte angegeben wurden, sondern zugleich auch die Fristen für die Zahlung der Abmahngebühren entweder wie in dem Verfahren 12 O 235/09 Landgericht Bochum bereits in der Abmahnung mit der Frist zur Abgabe der Unterwerfungserklärung gleichgesetzt wurden, oder wie auch im vorliegenden Verfahren endete die Zahlungsfrist für die Abmahngebühren nur 1 Woche nach der Frist für die Abgabe der Unterwerfungserklärung.
Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 29.09.2010 - 12 O 235/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- aufrecht.de
GEMA-Pflichtigkeit eines Straßenfestes
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung des Urheberrechts durch widerrechtliche Nutzung von Musikstücken im Rahmen eines Straßenfestes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UrhG § 97 Abs. 2
Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung des Urheberrechts durch widerrechtliche Nutzung von Musikstücken im Rahmen eines Straßenfestes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (12)
- BGH, 10.03.1972 - I ZR 160/70
Doppelte Tarifgebühr
Auszug aus LG Düsseldorf, 29.09.2010 - 12 O 235/09
Die Höhe der angemessenen Lizenzgebühr, die im Rahmen einer Rechtsverletzung zu zahlen ist, braucht nicht mit der Lizenzgebühr übereinstimmen, die im Falle eines Vertragsschlusses vereinbart worden wären (BGHZ 59, 286 - Doppelte Tarifgebühr).Würde ein Tarifzuschlag bei Rechtsverletzungen nicht gewährt, so müssten die umfangreichen Überwachungskosten entweder von den einzelnen Urhebern getragen werden oder aber es würden die Normaltarife erhöht und die gesetztestreuen Lizenznehmer müssten für Kosten aufkommen, die ohne das widerrechtliche Verhalten anderer Benutzer nicht entstanden wäre (BGHZ 59, 286 - Doppelte Tarifgebühr; BGHZ 17, 376 - Betriebsfeiern).
- OLG Hamm, 10.06.2010 - 4 U 210/09
Abrechnung der Urheberrechtsvergütung für Musikaufführungen bei Straßenfesten
Auszug aus LG Düsseldorf, 29.09.2010 - 12 O 235/09
Dieser Tarif kommt seinen Merkmalen nach der im Streitfall vorliegenden Art und Weise und dem Umfang der Nutzung am nächsten (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 10.06.2010, Az: I-4 U 210/09).Dies würde den Besonderheiten eines Straßenfestes nicht gerecht, das sich gerade auch durch wechselnde Besucherströme, die sich nicht nur an einzelnen Bühnen aufhalten, auszeichnet (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 10.06.2010, Az: I-4 U 210/09).
- OLG Hamburg, 21.12.2000 - 3 U 83/99
Tourneeveranstalter
Auszug aus LG Düsseldorf, 29.09.2010 - 12 O 235/09
Diese besteht kraft Gesetzes aus § 13b WahrnG (vgl. OLG Hamburg, GRUR 2001, 832[834] - Tourneeveranstalter).Zudem ist es in der Rechtsprechung ausdrücklich anerkannt, dass die Eigenschaft als "Veranstalter" nicht nur einer Person bzw. einem Unternehmen allein obliegen kann, sondern dass weitere Organisationen als Mitveranstalter bzw. "Mittäter" daneben ebenfalls verantwortlich sein können (BGH, GRUR 1960, 606, 607 - Eisrevue II; OLG Hamburg, GRUR 2001, 832, 834 - Tourneeveranstalter).
- BGH, 05.12.1985 - I ZR 137/83
Ungenehmigte Wiedergabe von Tonfilmmusik bei gewerblichen Tonfilmvorführungen - …
Auszug aus LG Düsseldorf, 29.09.2010 - 12 O 235/09
Der Verletzerzuschlag kann unabhängig davon verlangt werden, ob im konkreten Fall ein besonderer Kontroll- und Überwachungsaufwand erforderlich war (BGH, NJW 1986, 1249 - GEMA-Vermutung III). - BGH, 24.06.1955 - I ZR 178/53
GEMA-Aufschlag
Auszug aus LG Düsseldorf, 29.09.2010 - 12 O 235/09
Würde ein Tarifzuschlag bei Rechtsverletzungen nicht gewährt, so müssten die umfangreichen Überwachungskosten entweder von den einzelnen Urhebern getragen werden oder aber es würden die Normaltarife erhöht und die gesetztestreuen Lizenznehmer müssten für Kosten aufkommen, die ohne das widerrechtliche Verhalten anderer Benutzer nicht entstanden wäre (BGHZ 59, 286 - Doppelte Tarifgebühr; BGHZ 17, 376 - Betriebsfeiern). - BGH, 16.06.1971 - I ZR 120/69
Konzertveranstalter
Auszug aus LG Düsseldorf, 29.09.2010 - 12 O 235/09
Veranstalter ist derjenige, der in organisatorischer und finanzieller Hinsicht verantwortlich ist (BGH, GRUR 1972, 141, 142 - Konzertveranstalter). - BGH, 07.12.1998 - II ZR 266/97
Zulässigkeit pauschalierten Bestreitens; Wirksamkeit der Neufestsetzung der …
Auszug aus LG Düsseldorf, 29.09.2010 - 12 O 235/09
Sie muss vielmehr im Rahmen ihrer sekundären Behauptungslast im Einzelnen darlegen, dass die von ihr bestrittene Behauptung unrichtig ist (BGH, NJW 1999, 579, 580;… Zöller/Greger, ZPO, 26. Auflage 2007, vor § 284, Rn.34). - BGH, 05.06.1985 - I ZR 53/83
GEMA-Vermutung I
Auszug aus LG Düsseldorf, 29.09.2010 - 12 O 235/09
Die Vermutung erstreckt sich zudem darauf, dass die genutzten Werke urheberrechtlich geschützt sind (BGHZ 95, 274, 276 und BGHZ 95, 285, 288 - GEMA-Vermutung I und II). - BGH, 13.06.1985 - I ZR 35/83
GEMA-Vermutung II; Geltung der GEMA-Vermutung für die musikalische Vertonung …
Auszug aus LG Düsseldorf, 29.09.2010 - 12 O 235/09
Die Vermutung erstreckt sich zudem darauf, dass die genutzten Werke urheberrechtlich geschützt sind (BGHZ 95, 274, 276 und BGHZ 95, 285, 288 - GEMA-Vermutung I und II). - BGH, 18.03.1960 - I ZR 75/58
Eisrevue II
Auszug aus LG Düsseldorf, 29.09.2010 - 12 O 235/09
Zudem ist es in der Rechtsprechung ausdrücklich anerkannt, dass die Eigenschaft als "Veranstalter" nicht nur einer Person bzw. einem Unternehmen allein obliegen kann, sondern dass weitere Organisationen als Mitveranstalter bzw. "Mittäter" daneben ebenfalls verantwortlich sein können (BGH, GRUR 1960, 606, 607 - Eisrevue II; OLG Hamburg, GRUR 2001, 832, 834 - Tourneeveranstalter). - KG, 28.03.1958 - 5 U 2090/57
Musikbox-Aufsteller
- OLG München, 21.01.2010 - 29 U 3700/09
Urheberrecht: Schadensersatzanspruch einer Verwertungsgesellschaft bei Aufführung …
- BGH, 12.02.2015 - I ZR 204/13
Passivlegitimation des Mitveranstalters gegenüber einer Verwertungsgesellschaft - …
Ein Anhaltspunkt für die Stellung als Veranstalter folgt aus der Möglichkeit, auf die Auswahl der aufzuführenden Stücke einzuwirken (RGZ 78, 84, 86 f.; BGH, GRUR 1956, 515, 516 - Tanzkurse; GRUR 1960, 253, 255 - Auto-Skooter; GRUR 1960, 606, 607 - Eisrevue II; KG, GRUR 1959, 150, 151; LG Köln, ZUM 2010, 906, 908; LG Düsseldorf, ZUM-RD 2011, 105, 106;… J. B. Nordemann in Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 11. Aufl., § 97 UrhG Rn. 146;… v. Wolff in Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 4. Aufl., § 97 UrhG Rn. 18). - LG Düsseldorf, 16.05.2012 - 23 S 296/11
Der Vermieter ist kein Veranstalter und haftet nicht gegenüber der GEMA
Veranstalter ist vielmehr nur derjenige, der die Veranstaltung angeordnet hat und durch dessen ausschlaggebende Tätigkeit sie ins Werk gesetzt ist (vgl. BGH…, Urteil vom 19.06.1956, Az. I ZR 104/54, Rn. 12 zitiert nach juris - Tanzkurse; BGH…, Urteil vom 18.03.1960, Az. I ZR 75/58, Rn. 29 zitiert nach juris - Eisrevue II) bzw. der für die Veranstaltung organisatorisch oder finanziell verantwortlich ist (vgl. BGH, Urteil vom 16.06.1971, Az. I ZR 120/69, NJW 1971, 2173, 2174; OLG München, Urteil vom 21.09.1978, Az. 6 U 4941/77, GRUR 1979, 152;… v. Wolf, in: Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 3. Auflage 2009, § 97 Rn. 18) bzw. der auf die Programmgestaltung einen maßgeblichen Einfluss hat (vgl. KG Berlin, Urteil vom 28.03.1958, Az. 5 U 2090/57, GRUR 1959, 150, 151 - Musikbox-Aufsteller; LG Düsseldorf, Urteil vom 29.09.2010, Az. 12 O 235/09, Rn. 34 zitiert nach juris). - LG Düsseldorf, 23.10.2013 - 23 S 60/13
Schadensersatzbegehren des Urhebers wegen widerrechtlicher Wiedergabe von …
Veranstalter ist vielmehr nur derjenige, der die Veranstaltung angeordnet hat und durch dessen ausschlaggebende Tätigkeit sie ins Werk gesetzt ist (vgl. BGH…, Urteil vom 19.06.1956, Az. I ZR 104/54, Rn. 12 zitiert nach juris - Tanzkurse; BGH…, Urteil vom 18.03.1960, Az. I ZR 75/58, Rn. 29 zitiert nach juris - Eisrevue II) bzw. der für die Veranstaltung organisatorisch oder finanziell verantwortlich ist (vgl. BGH, Urteil vom 16.06.1971, Az. I ZR 120/69, NJW 1971, 2173, 2174; OLG München, Urteil vom 21.09.1978, Az. 6 U 4941/77, GRUR 1979, 152;… v. Wolf, in: Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 3. Auflage 2009, § 97 Rn. 18) bzw. der auf die Programmgestaltung einen maßgeblichen Einfluss hat (vgl. KG Berlin, Urteil vom 28.03.1958, Az. 5 U 2090/57, GRUR 1959, 150, 151 - Musikbox-Aufsteller; LG Düsseldorf, Urteil vom 29.09.2010, Az. 12 O 235/09, Rn. 34 zitiert nach juris). - LG Flensburg, 10.10.2014 - 8 O 117/12
Urheberrechtsschutz: Zahlungsanspruch einer Verwertungsgesellschaft gegen eine …
Das ist jeder, der die Rechtsverletzung als Täter entweder selbst adäquat kausal begeht oder daran als Teilnehmer (Anstifter, Gehilfe) beteiligt ist (…Dreier, in: Dreier/Schulze, Urheberrechtsgesetz, Kommentar, 4. Aufl. 2013, § 97 Rn. 23); dies ist auch der Veranstalter einer verletzenden Aufführung (LG Düsseldorf, Urteil vom 29.9.2010, Aktenzeichen 12 O 235/09).