Weitere Entscheidung unten: LG Düsseldorf, 29.09.2010

Rechtsprechung
   LG Bochum, 25.05.2010 - 12 O 235/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,86034
LG Bochum, 25.05.2010 - 12 O 235/09 (https://dejure.org/2010,86034)
LG Bochum, Entscheidung vom 25.05.2010 - 12 O 235/09 (https://dejure.org/2010,86034)
LG Bochum, Entscheidung vom 25. Mai 2010 - 12 O 235/09 (https://dejure.org/2010,86034)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,86034) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 8 Abs. 4 UWG
    Rechtsmissbrauch, wenn die Frist für die Abgabe der Unterlassungserklärung und Gebührenzahlung am gleichen Tag abläuft

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Rechtsmissbrauch bei Abmahnung: Geltendmachung der Vertragsstrafe zieht nicht erstattbare Anwaltsgebühren nach sich

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Rechtsmissbrauch bei Abmahnung: Keine Annahme bei Unterlassungserklärung nach Hamburger Brauch

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Rechtsmissbrauch bei Abmahnung: Frist für die Abgabe der Unterlassungserklärung und für die Erstattung der Abmahnkosten am gleichen Tag

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • LG Bochum, 13.07.2010 - 12 O 101/10

    Zulässige Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs bei

    Auch die erkennende Kammer hat noch in einem Urteil vom 25.05.2010 (I-12 O 235/09) letztlich keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine rechtsmissbräuchliche Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs erkennen können.

    Die Anzahl der ausgesprochenen Abmahnungen belegt aber, ohne dass es auf ihre genaue Zahl ankäme, immerhin, dass auch bei dem vom Verfügungskläger in dem Verfahren I-12 O 235/09 behaupteten Umsatz von über 200.000,-- EUR im Jahre 2009 die durch den Ausspruch von Abmahnungen und die Einleitung gerichtlicher Verfahren erzielbaren Kostenerstattungs- und Vertragsstrafeansprüche nicht so unerheblich waren, das finanzielle Ziele von vornherein auszuschließen wären.

    So wurde in der Abmahnung vom 03.07.2009 (vgl. Verfahren I-12 O 235/09) nicht nur eine Frist zur Abgabe der Unterwerfungserklärung bis zum 15.07.2009, 12.00 Uhr, gesetzt, sondern zugleich sollte diese Frist auch zur Erfüllung des Kostenerstattungsanspruchs gelten.

    Das den Abmahnungen beigefügte Formular einer Unterwerfungserklärung sieht regelmäßig (vgl. z.B. die Verfahren I-12 O 235/09, I-12 O 101/10, I-12 O 114/10 und I-12 O 121/10) den Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs vor.

  • LG Bochum, 13.07.2010 - 12 O 114/10

    Vorliegen eines Rechtsmissbrauchs bei der Geltendmachung eines

    Auch die erkennende Kammer hat noch in einem Urteil vom 25.05.2010 (I-12 O 235/09) letztlich keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine rechtsmissbräuchliche Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs erkennen können.

    Die Anzahl der ausgesprochenen Abmahnungen belegt aber, ohne dass es auf ihre genaue Zahl ankäme, immerhin, dass auch bei dem vom Verfügungskläger in dem Verfahren I-12 O 235/09 behaupteten Umsatz von über 200.000,-- EUR im Jahre 2009 die durch den Ausspruch von Abmahnungen und die Einleitung gerichtlicher Verfahren erzielbaren Kostenerstattungs- und Vertragsstrafeansprüche nicht so unerheblich waren, das finanzielle Ziele von vornherein auszuschließen wären.

    So wurde in der Abmahnung vom 03.07.2009 (vgl. Verfahren I-12 O 235/09) nicht nur eine Frist zur Abgabe der Unterwerfungserklärung bis zum 15.07.2009, 12.00 Uhr, gesetzt, sondern zugleich sollte diese Frist auch zur Erfüllung des Kostenerstattungsanspruchs gelten.

    Das den Abmahnungen beigefügte Formular einer Unterwerfungserklärung sieht regelmäßig (vgl. z.B. die Verfahren I-12 O 235/09, I-12 O 101/10, I-12 O 114/10 und I-12 O 121/10) den Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs vor.

  • OLG Hamm, 26.07.2011 - 4 U 49/11

    Zu hohe Streitwerte, überhöhte Vertragsstrafen - Rechtsmissbräuchlichkeit einer

    Die Akten 14 O 187/09 LG Bochum = 4 U 225/09 OLG Hamm, 14 O 110/10 LG Bochum = 4 U 55/11 OLG Hamm, 12 O 101/10 LG Bochum = 4 U 145/10 OLG Hamm, 14 O 212/09 LG Bochum = 4 U 137/10 OLG Hamm, 12 O 235/09 LG Bochum = 4 U 141/10 OLG Hamm, 12 O 114/10 LG Bochum = 4 U 149/10 OLG Hamm, 17 O 114/09 LG Bochum = 4 U 208/09 OLG Hamm, 13 O 277/08 LG Bochum = 4 U 51/09 OLG Hamm lagen vor und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Ähnlich war es im Verfahren 12 O 235/09 LG Bochum.

  • LG Bochum, 17.02.2011 - 14 O 110/10

    Notwendigkeit von Angaben zu Versandkosten bei Angeboten von Waren an Verbraucher

    Weiter bleibt festzuhalten, dass nicht nur überhöhte Streitwerte angegeben wurden, sondern zugleich auch die Fristen für die Zahlung der Abmahngebühren entweder wie in dem Verfahren 12 O 235/09 Landgericht Bochum bereits in der Abmahnung mit der Frist zur Abgabe der Unterwerfungserklärung gleichgesetzt wurden, oder wie auch im vorliegenden Verfahren endete die Zahlungsfrist für die Abmahngebühren nur 1 Woche nach der Frist für die Abgabe der Unterwerfungserklärung.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 29.09.2010 - 12 O 235/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,14447
LG Düsseldorf, 29.09.2010 - 12 O 235/09 (https://dejure.org/2010,14447)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.09.2010 - 12 O 235/09 (https://dejure.org/2010,14447)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. September 2010 - 12 O 235/09 (https://dejure.org/2010,14447)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,14447) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung des Urheberrechts durch widerrechtliche Nutzung von Musikstücken im Rahmen eines Straßenfestes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 97 Abs. 2
    Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung des Urheberrechts durch widerrechtliche Nutzung von Musikstücken im Rahmen eines Straßenfestes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 10.03.1972 - I ZR 160/70

    Doppelte Tarifgebühr

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.09.2010 - 12 O 235/09
    Die Höhe der angemessenen Lizenzgebühr, die im Rahmen einer Rechtsverletzung zu zahlen ist, braucht nicht mit der Lizenzgebühr übereinstimmen, die im Falle eines Vertragsschlusses vereinbart worden wären (BGHZ 59, 286 - Doppelte Tarifgebühr).

    Würde ein Tarifzuschlag bei Rechtsverletzungen nicht gewährt, so müssten die umfangreichen Überwachungskosten entweder von den einzelnen Urhebern getragen werden oder aber es würden die Normaltarife erhöht und die gesetztestreuen Lizenznehmer müssten für Kosten aufkommen, die ohne das widerrechtliche Verhalten anderer Benutzer nicht entstanden wäre (BGHZ 59, 286 - Doppelte Tarifgebühr; BGHZ 17, 376 - Betriebsfeiern).

  • OLG Hamm, 10.06.2010 - 4 U 210/09

    Abrechnung der Urheberrechtsvergütung für Musikaufführungen bei Straßenfesten

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.09.2010 - 12 O 235/09
    Dieser Tarif kommt seinen Merkmalen nach der im Streitfall vorliegenden Art und Weise und dem Umfang der Nutzung am nächsten (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 10.06.2010, Az: I-4 U 210/09).

    Dies würde den Besonderheiten eines Straßenfestes nicht gerecht, das sich gerade auch durch wechselnde Besucherströme, die sich nicht nur an einzelnen Bühnen aufhalten, auszeichnet (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 10.06.2010, Az: I-4 U 210/09).

  • OLG Hamburg, 21.12.2000 - 3 U 83/99

    Tourneeveranstalter

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.09.2010 - 12 O 235/09
    Diese besteht kraft Gesetzes aus § 13b WahrnG (vgl. OLG Hamburg, GRUR 2001, 832[834] - Tourneeveranstalter).

    Zudem ist es in der Rechtsprechung ausdrücklich anerkannt, dass die Eigenschaft als "Veranstalter" nicht nur einer Person bzw. einem Unternehmen allein obliegen kann, sondern dass weitere Organisationen als Mitveranstalter bzw. "Mittäter" daneben ebenfalls verantwortlich sein können (BGH, GRUR 1960, 606, 607 - Eisrevue II; OLG Hamburg, GRUR 2001, 832, 834 - Tourneeveranstalter).

  • BGH, 05.12.1985 - I ZR 137/83

    Ungenehmigte Wiedergabe von Tonfilmmusik bei gewerblichen Tonfilmvorführungen -

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.09.2010 - 12 O 235/09
    Der Verletzerzuschlag kann unabhängig davon verlangt werden, ob im konkreten Fall ein besonderer Kontroll- und Überwachungsaufwand erforderlich war (BGH, NJW 1986, 1249 - GEMA-Vermutung III).
  • BGH, 24.06.1955 - I ZR 178/53

    GEMA-Aufschlag

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.09.2010 - 12 O 235/09
    Würde ein Tarifzuschlag bei Rechtsverletzungen nicht gewährt, so müssten die umfangreichen Überwachungskosten entweder von den einzelnen Urhebern getragen werden oder aber es würden die Normaltarife erhöht und die gesetztestreuen Lizenznehmer müssten für Kosten aufkommen, die ohne das widerrechtliche Verhalten anderer Benutzer nicht entstanden wäre (BGHZ 59, 286 - Doppelte Tarifgebühr; BGHZ 17, 376 - Betriebsfeiern).
  • BGH, 16.06.1971 - I ZR 120/69

    Konzertveranstalter

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.09.2010 - 12 O 235/09
    Veranstalter ist derjenige, der in organisatorischer und finanzieller Hinsicht verantwortlich ist (BGH, GRUR 1972, 141, 142 - Konzertveranstalter).
  • BGH, 07.12.1998 - II ZR 266/97

    Zulässigkeit pauschalierten Bestreitens; Wirksamkeit der Neufestsetzung der

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.09.2010 - 12 O 235/09
    Sie muss vielmehr im Rahmen ihrer sekundären Behauptungslast im Einzelnen darlegen, dass die von ihr bestrittene Behauptung unrichtig ist (BGH, NJW 1999, 579, 580; Zöller/Greger, ZPO, 26. Auflage 2007, vor § 284, Rn.34).
  • BGH, 05.06.1985 - I ZR 53/83

    GEMA-Vermutung I

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.09.2010 - 12 O 235/09
    Die Vermutung erstreckt sich zudem darauf, dass die genutzten Werke urheberrechtlich geschützt sind (BGHZ 95, 274, 276 und BGHZ 95, 285, 288 - GEMA-Vermutung I und II).
  • BGH, 13.06.1985 - I ZR 35/83

    GEMA-Vermutung II; Geltung der GEMA-Vermutung für die musikalische Vertonung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.09.2010 - 12 O 235/09
    Die Vermutung erstreckt sich zudem darauf, dass die genutzten Werke urheberrechtlich geschützt sind (BGHZ 95, 274, 276 und BGHZ 95, 285, 288 - GEMA-Vermutung I und II).
  • BGH, 18.03.1960 - I ZR 75/58

    Eisrevue II

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.09.2010 - 12 O 235/09
    Zudem ist es in der Rechtsprechung ausdrücklich anerkannt, dass die Eigenschaft als "Veranstalter" nicht nur einer Person bzw. einem Unternehmen allein obliegen kann, sondern dass weitere Organisationen als Mitveranstalter bzw. "Mittäter" daneben ebenfalls verantwortlich sein können (BGH, GRUR 1960, 606, 607 - Eisrevue II; OLG Hamburg, GRUR 2001, 832, 834 - Tourneeveranstalter).
  • KG, 28.03.1958 - 5 U 2090/57

    Musikbox-Aufsteller

  • OLG München, 21.01.2010 - 29 U 3700/09

    Urheberrecht: Schadensersatzanspruch einer Verwertungsgesellschaft bei Aufführung

  • BGH, 12.02.2015 - I ZR 204/13

    Passivlegitimation des Mitveranstalters gegenüber einer Verwertungsgesellschaft -

    Ein Anhaltspunkt für die Stellung als Veranstalter folgt aus der Möglichkeit, auf die Auswahl der aufzuführenden Stücke einzuwirken (RGZ 78, 84, 86 f.; BGH, GRUR 1956, 515, 516 - Tanzkurse; GRUR 1960, 253, 255 - Auto-Skooter; GRUR 1960, 606, 607 - Eisrevue II; KG, GRUR 1959, 150, 151; LG Köln, ZUM 2010, 906, 908; LG Düsseldorf, ZUM-RD 2011, 105, 106; J. B. Nordemann in Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 11. Aufl., § 97 UrhG Rn. 146; v. Wolff in Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 4. Aufl., § 97 UrhG Rn. 18).
  • LG Düsseldorf, 16.05.2012 - 23 S 296/11

    Der Vermieter ist kein Veranstalter und haftet nicht gegenüber der GEMA

    Veranstalter ist vielmehr nur derjenige, der die Veranstaltung angeordnet hat und durch dessen ausschlaggebende Tätigkeit sie ins Werk gesetzt ist (vgl. BGH, Urteil vom 19.06.1956, Az. I ZR 104/54, Rn. 12 zitiert nach juris - Tanzkurse; BGH, Urteil vom 18.03.1960, Az. I ZR 75/58, Rn. 29 zitiert nach juris - Eisrevue II) bzw. der für die Veranstaltung organisatorisch oder finanziell verantwortlich ist (vgl. BGH, Urteil vom 16.06.1971, Az. I ZR 120/69, NJW 1971, 2173, 2174; OLG München, Urteil vom 21.09.1978, Az. 6 U 4941/77, GRUR 1979, 152; v. Wolf, in: Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 3. Auflage 2009, § 97 Rn. 18) bzw. der auf die Programmgestaltung einen maßgeblichen Einfluss hat (vgl. KG Berlin, Urteil vom 28.03.1958, Az. 5 U 2090/57, GRUR 1959, 150, 151 - Musikbox-Aufsteller; LG Düsseldorf, Urteil vom 29.09.2010, Az. 12 O 235/09, Rn. 34 zitiert nach juris).
  • LG Düsseldorf, 23.10.2013 - 23 S 60/13

    Schadensersatzbegehren des Urhebers wegen widerrechtlicher Wiedergabe von

    Veranstalter ist vielmehr nur derjenige, der die Veranstaltung angeordnet hat und durch dessen ausschlaggebende Tätigkeit sie ins Werk gesetzt ist (vgl. BGH, Urteil vom 19.06.1956, Az. I ZR 104/54, Rn. 12 zitiert nach juris - Tanzkurse; BGH, Urteil vom 18.03.1960, Az. I ZR 75/58, Rn. 29 zitiert nach juris - Eisrevue II) bzw. der für die Veranstaltung organisatorisch oder finanziell verantwortlich ist (vgl. BGH, Urteil vom 16.06.1971, Az. I ZR 120/69, NJW 1971, 2173, 2174; OLG München, Urteil vom 21.09.1978, Az. 6 U 4941/77, GRUR 1979, 152; v. Wolf, in: Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 3. Auflage 2009, § 97 Rn. 18) bzw. der auf die Programmgestaltung einen maßgeblichen Einfluss hat (vgl. KG Berlin, Urteil vom 28.03.1958, Az. 5 U 2090/57, GRUR 1959, 150, 151 - Musikbox-Aufsteller; LG Düsseldorf, Urteil vom 29.09.2010, Az. 12 O 235/09, Rn. 34 zitiert nach juris).
  • LG Flensburg, 10.10.2014 - 8 O 117/12

    Urheberrechtsschutz: Zahlungsanspruch einer Verwertungsgesellschaft gegen eine

    Das ist jeder, der die Rechtsverletzung als Täter entweder selbst adäquat kausal begeht oder daran als Teilnehmer (Anstifter, Gehilfe) beteiligt ist (Dreier, in: Dreier/Schulze, Urheberrechtsgesetz, Kommentar, 4. Aufl. 2013, § 97 Rn. 23); dies ist auch der Veranstalter einer verletzenden Aufführung (LG Düsseldorf, Urteil vom 29.9.2010, Aktenzeichen 12 O 235/09).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht