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   LG Düsseldorf, 23.01.2008 - 12 O 246/07   

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https://dejure.org/2008,1633
LG Düsseldorf, 23.01.2008 - 12 O 246/07 (https://dejure.org/2008,1633)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.01.2008 - 12 O 246/07 (https://dejure.org/2008,1633)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Januar 2008 - 12 O 246/07 (https://dejure.org/2008,1633)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Telemedicus

    Störerhaftung von Rapidshare

  • Telemedicus

    Störerhaftung von Rapidshare

  • webshoprecht.de

    Ein Hostprovider muss sein Geschäftsmodell einstellen, wenn er anders Rechtsverletzungen nicht verhindern kann

  • wb-law.de (Kurzinformation und Volltext)

    Rapidshare

  • JurPC

    UrhG §§ 97, 19a; TMG § 10; BGB § 1004 (analog)
    Rapidshare.com

  • aufrecht.de

    1-Click-Webhoster wird als Störer in Ansprch genommen

  • stroemer.de

    Rapidshare.com

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines urheberrechtlichen Unterlassungsanspruchs bzgl. einer Veröffentlichung von 143 Musikstücken; Örtliche Zuständigkeit im Falle einer negativen Feststellungsklage bei Bestehen eines besonderen Gerichtsstandes; Öffentliche Zugänglichmachung von ...

  • webhosting-und-recht.de

    Haftung von Rapidshare III

  • 1arechtsanwaelte.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Telemedicus (Kurzinformation)

    Rapidshare haftet für Urheberrechtsverletzungen

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Hostprovider muss sein Geschäftsmodell einstellen, wenn er anders Rechtsverletzungen nicht verhindern kann

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    GEMA siegt erneut gegen RapidShare

  • heise.de (Pressebericht, 29.01.2008)

    GEMA sieht sich erneut gegen Sharehoster RapidShare siegen

  • heise.de (Pressebericht, 29.01.2008)

    Sharehoster RapidShare werden Handlungspflichten auferlegt

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Erneut Haftung des Webhosting-Dienstes Rapidshare wegen Urheberrechtsverletzung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Erneut Haftung des Webhosting-Dienstes Rapidshare wegen Urheberrechtsverletzung

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Filehoster wie Rapidshare haften für Urheberrechtsverltzungen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Erneut Haftung des Webhosting-Dienstes Rapidshare wegen Urheberrechtsverletzung

  • 123recht.net (Kurzinformation, 6.3.2008)

    Rapidshare.com - Haftung verschärft

  • Telemedicus (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Prüfungspflichten von Webhostern: Rapidshare vs. GEMA

Sonstiges

  • urheberrecht.org (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    RapidShare will auch zukünftig keine generelle Prüfung der Uploads vornehmen

Papierfundstellen

  • MIR 2008, Dok. 142
  • ZUM 2008, 338
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 23.01.2008 - 12 O 246/07
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH, Urt. v. 11.03.2004, Az. I ZR 304/01) betrifft diese Vorschrift lediglich die strafrechtliche Verantwortlichkeit sowie die Schadensersatzhaftung des Diensteanbieters.

    Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (vgl. BGH, Urt. v. 11.03.2004, Az. I ZR 304/01 m.w.N.).

    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine Maßnahme zur Unterbindung von Rechtsverstößen zumindest dann nicht mehr zumutbar ist, wenn eine entsprechende Obliegenheit das gesamte Geschäftsmodell in Frage stellen würde (vgl. BGH, Urt. v. 11.03.2004, I ZR 304/01; Urt. v. 19.04.2007, I ZR 35/04).

  • LG Köln, 21.03.2007 - 28 O 19/07

    "Rapidshare" - Einem Sharehoster obliegt eine verstärkte Prüfung von Inhalten

    Auszug aus LG Düsseldorf, 23.01.2008 - 12 O 246/07
    Nach entsprechender Abmahnung erwirkte die Beklagte am 15.01.2007 eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln (Az. 28 O 19/07) gegen die Klägerin, worin dieser untersagt worden ist, zwei konkrete - hier nicht streitgegenständliche - Musikstücke öffentlich zugänglich zu machen.
  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04

    Internet-Versteigerung II

    Auszug aus LG Düsseldorf, 23.01.2008 - 12 O 246/07
    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine Maßnahme zur Unterbindung von Rechtsverstößen zumindest dann nicht mehr zumutbar ist, wenn eine entsprechende Obliegenheit das gesamte Geschäftsmodell in Frage stellen würde (vgl. BGH, Urt. v. 11.03.2004, I ZR 304/01; Urt. v. 19.04.2007, I ZR 35/04).
  • OLG Köln, 07.04.1978 - 6 U 179/77

    Gerichtsstand der negativen Feststellungsklage ist der für die Leistungsklage mit

    Auszug aus LG Düsseldorf, 23.01.2008 - 12 O 246/07
    Bei Bestehen eines besonderen Gerichtsstands ist im Falle einer negativen Feststellungsklage auch das Gericht zuständig, welches bei einer entsprechenden Leistungsklage mit umgekehrtem Rubrum zuständig wäre (OLG Köln, Urt. v. 07.04.1978, Az. 6 U 179/77).
  • OLG Düsseldorf, 07.06.2006 - 15 U 21/06

    Keine Störerhaftung des Forenbetreibers

    Auszug aus LG Düsseldorf, 23.01.2008 - 12 O 246/07
    Es ist vielmehr danach zu fragen, inwieweit es dem als Störer in Anspruch Genommenen technisch und wirtschaftlich möglich und zumutbar ist, die Gefahren von Rechtsgutverletzungen zu vermeiden, welche Vorteile der Diensteanbieter aus seinen Diensten zieht, welche berechtigten Sicherheitserwartungen der betroffene Verkehrskreis hegen darf, inwieweit Risiken vorhersehbar sind und welche Rechtsgutverletzungen drohen (OLG Düsseldorf, Urt. v. 07.06.2006, 15 U 21/06).
  • OLG Hamburg, 14.03.2012 - 5 U 87/09

    Rapidshare II

    Hinsichtlich der Musikstücke aus der Anlage K 2 hatte die Beklagte zu 1. am 17.04.2007 negative Feststellungsklage bei dem Landgericht Düsseldorf (12 0 246/07) eingereicht.
  • LG Hamburg, 12.06.2009 - 310 O 93/08

    Rapidshare haftet für Urheberrechtsverletzungen

    Die Beklagte zu 1 reichte am 17.04.2007 hinsichtlich der Musikstücke aus der Anlage K2 negative Feststellungsklage beim Landgericht Düsseldorf ein (Az 12 O 246/07).

    r....share.com öffentlich zugänglich gemacht - selbst wenn der interessierte Nutzer ohne Kenntnis der konkreten Speicheradresse die Datei in diesem Dienst nicht finden kann (so auch OLG Hamburg, Urteil vom 02.07.2008, Az. 5 U 73/07, S. 49- r....share I; Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.01.2008, AZ 12 O 246/07, S. 8.; OLG Köln, ZUM 2008, 927 ff., Rz. 6 - zitiert nach juris; LG Frankfurt, ZUM 2008, 996, 997).

    Es kann auch dahin stehen, ob die Gefahr, dass das Geschäftsmodell der Beklagten durch die auferlegten Prüfungsmaßnahmen deutlich unattraktiver wird oder sogar vollständig eingestellt werden muss, zur Unzumutbarkeit der Prüfungspflichten führt (hierzu LG Köln, ZUM 2008, 338 f., Rz. 67 - zitiert nach juris: Hat ein Sharehosting-Anbieter, dessen Dienst für die Begehung von Urheberrechtsverletzungen besonders geeignet ist und daher nicht hauptsächlich für legale Aktivitäten genutzt wird, positive Kenntnis davon, dass mittels seines Dienstes Urheberrechtsverletzungen in Form der illegalen Verbreitung hochgeladener Musik-Dateien begangen werden, von denen er in nicht unerheblicher Weise finanziell profitiert, so obliegen ihm im Vergleich zu anderen Diensteanbietern im Internet besonders hohe Prüfungspflichten, die dazu führen, dass er verpflichtet ist, auch solche Maßnahmen zu ergreifen, die die Gefahr beinhalten, dass sein Geschäftsmodell deutlich unattraktiver wird oder sogar vollständig eingestellt werden muss).

  • OLG Düsseldorf, 08.11.2011 - 20 U 42/11

    Haftung für embedded content

    Anders als das erstinstanzliche Gericht und Literaturstimmen meinen (Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 4. Aufl.,§ 19a Rn. 46; Ott, Haftung für Embedded Videos von YouTube und anderen Videoplattformen im Internet, ZUM 2008, 556, 559), ist der hier vorliegende Fall eines sogenannten Embedded Content anders zu beurteilen als das urheberrechtlich unproblematische Setzen eines einfachen Hyperlinks (ähnlich auch LG München I ZUM 2007, 224 ff. LG Düsseldorf ZUM 2008, 338; Ullrich, Webradioportale, Embedded Videos & Co. - Inline-Linking und Framing als Grundlage urheberrechtlich relevanter (Anschluss-)Wiedergaben, ZUM 2010, 853, 861).
  • AG Mannheim, 21.05.2008 - 9 C 142/08

    Zuständigkeitsbestimmung: negative Feststellungsklage eines Verletzers gegen eine

    Auf die der hiesigen Beklagten im Rahmen einer von ihr angestrengten Leistungsklage zustehende Wahlmöglichkeit, den jetzigen Kläger am Ort der unerlaubten Handlung (§ 32 ZPO) - und damit auch vor dem Amtsgericht Mannheim als dem Gericht, in dessen Bezirk die streitgegenständlichen Musikstücke (auch) abrufbar waren (vgl. hierzu zuletzt z.B. LG Düsseldorf, Urteil vom 23.01.2008 - 12 O 246/07) - zu verklagen, kann sich der Kläger einer negativen Feststellungsklage dagegen nicht berufen.
  • LG Frankfurt/Main, 19.06.2008 - 3 O 98/08

    Haftung des Hostproviders: Zugänglichmachen urheberrechtlich geschützter

    Bei der konkreten Bemessung des Umfangs der Prüfungspflichten kommt es auch auf die Eigenschaften des von dem Kläger geschaffenen Angebots an (LG Düsseldorf, Urt. v. 23.1.2008, 12 O 246/07, Rn. 59 f. = ZUM 2008, 338 ff.).
  • LG Hamburg, 14.06.2011 - 310 O 225/10

    Verantwortlichkeit des Sharehosters für urheberrechtswidrige Inhalte

    Hierdurch erfolgt die öffentliche Zugänglichmachung der auf dem Server der Beklagten zu 1. abgespeicherten Datei, auch wenn der interessierte Nutzer ohne Kenntnis der konkreten Speicheradresse die Datei in diesem Dienst nicht finden kann (so auch OLG Hamburg, Urteil vom 02.07.2008, Az. 5 U 73/07, S. 49 - Rapidshare I; Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.01.2008, AZ 12 O 246/07, S. 8.; OLG Köln, ZUM 2008, 927 ff., Rz. 6 - zitiert nach juris; LG Frankfurt, ZUM 2008, 996, 997).
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